Manfred Haferburg / 24.01.2019 / 06:20 / 23 / Seite ausdrucken

Eine Richtigstellung und eine Entschuldigung

Richtigstellung zum Artikel „Kindergeld ins Ausland – Türkei-Anteil wird verschwiegen“

In dem Artikel habe ich unzureichend recherchiert und einen erheblichen Fehler gemacht. Asche auf mein Haupt: Die Türkei gehört noch NICHT zur EU, daher ist das dorthin gezahlte Kindergeld viel niedriger. Für Kinder, die innerhalb der EU wohnen, gilt der Satz von 194 Euro pro Monat.

Für Kinder in der Türkei gelten folgende Sätze:

  • Für das erste Kind:                               5,11 €/Monat
  • Für das zweite Kind                             12,78 €/Monat
  • Für das dritte und vierte Kind jeweils   30,68 €/Monat
  • Für jedes weitere Kind jeweils              36,79 €/Monat

Damit beträgt die Summe für die Fünfhunderttausend Leistungsbezieher, die nicht in der Statistik erscheint, nur etwa 30 Millionen Euro. Verglichen zu der von mir geschätzen Milliarde ist das eine kleine Summe.

Sorry, ich entschuldige mich für diesen Fehler bei meinen Lesern und bei den Statistikern von der Familienkasse. Soll nicht wieder vorkommen. Und einen Dank an die aufmerksamen Leser, die mir den Fehler mitgeteilt haben.

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Leserpost

netiquette:

H.Roth / 24.01.2019

Auch bei in Deutschland lebenden Großfamilien, bei denen das Kindergeld das Einkommen übersteigt, sollte der Staat strenger kontrollieren, ob gewisse Voraussetzungen für das Kindswohl gegeben und eingehalten werden. Z.B. Wohnraum,  Schulbildung, Hygiene, medizinische Versorgung. Und dies, wenn nötig, durch Aussetzern des Kindergeldes und durch voruebergehenden Kindesentzug sanktionieren. Ohne die üblichen, “kultursensiblen” Samthandschuhe.

H.Roth / 24.01.2019

Soweit ich weiß, ist das Kindergeld in D. an die Steuerpflicht gebunden. Man kann nun darüber diskutieren,  ob es besser ist,  den an den Arbeitnehmer gezahlten Kindergeldsatz dem EU-Land, in dem die Kinder leben, anzupassen (wie Österreich es beschlossen hat) oder nicht. Ich habe nichts dagegen, wenn Osteuropäer, die in D. im Niedriglohnsektor arbeiten, auf diese Weise finanziell profitieren. Sie könnten von ihrem geringen Einkommen ihre Familie hier in D. gar nicht versorgen. Was unbedingt angegangen werden muss,  sind die Betrüger,  die hier in D. nur Scheingewerbe anmelden oder in der sozialen Hängematte ruhen. Warum also nicht Sozialleistungen dem Herkunftsland anpassen? Das wäre, auch für die Türken, ein eindeutiges Signal.

Stefan Lanz / 24.01.2019

In diesem Zusammenhang könnte man ja auch mal die Millionenzahlungen der Krankenkassen in die Türkei an türkische Familienmitglieder im weitesten Sinne erwähnen. Diese Regelung gibt es immer noch und die dürften die ‚läppischen‘ 30 Mio. locker übersteigen… Wär meiner Ansicht nach, auch mal ein Thema wert.

Matthias Braun / 24.01.2019

” Ein Pferd weiß, wo seine Schwächen liegen, ganz im Gegensatz zum Esel. ( Pavel Kosorin ) Danke Herr Haferburg und weiter machen.

Reinhard Lichti / 24.01.2019

So geht guter Journalismus: Die Richtigstellung steht zeitnah an gleicher prominenter Stellung wie der Artikel mit dem Fehler! Wo dieser Standard gilt, kann ich das Gelesene für bare Münze nehmen, denn ich weis, dass ich gegebenenfalls eine Korrektur nicht im Kleingedruckten auf der letzten Seite suchen muss.

beat schaller / 24.01.2019

Toll, Herr Haferburg, wenn sich solche Dinge quasi “Achse-intern” korrigieren lassen. Es zeugt eben auch von der Qualität der Leser und durch die sofortige Richtigstellung auch der Autoren. Danke. b.schaller

Volker Meier / 24.01.2019

Sehr geehrter Herr Haferburg, vielen Dank für Ihre Richtigstellung.

Martin Rühle / 24.01.2019

Wo Menschen arbeiten, machen sie auch Fehler… Danke für die promte Korrektur. Im übrigen ist der Sachverhalt richtig beschrieben, “nur” die Größenordnung nicht. Es soll aber Personen in unserem Land geben, die trotz katastrophaler Fehlleistungen auch dreieinhalb Jahre danach noch nicht wissen wollen, was sie falsch gemacht haben ...

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