Rekordzahlen bei Einbürgerungen sind kein Zufall. Hinter den Gesetzesänderungen arbeiten staatlich geförderte Projekte und Lobbyakteure daran, Einbürgerungen gezielt für Flüchtlinge zu erleichtern – ausgerechnet für jene, bei denen zentrale Voraussetzungen besonders umstritten sind.
Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Juni 2024, mit der die Voraussetzungen für eine Einbürgerung deutlich gelockert wurden, sind die Einbürgerungszahlen rasant gestiegen. Im Jahr 2025 wurden 332.500 Menschen eingebürgert – ein Anstieg um 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr (292.020). Wie auch im letzten Jahr bilden Syrer mit 28 Prozent die größte Gruppe (65.600). Darauf folgen mit großem Abstand Türken (10 Prozent oder 34.100) und Russen (6 Prozent oder 19.700). Syrer und Türken gehören neben Afghanen zu den größten Gruppen, die in Deutschland Asyl beantragen.
Werden die Voraussetzungen umfassend geprüft?
Die Geschwindigkeit, mit der Bürger einiger Länder eingebürgert werden, wirft große Fragen auf, ob Einbürgerungsbehörden überhaupt die gesetzlichen Voraussetzungen umfassend prüfen. Denn trotz der Lockerungen, die mit der Novelle des Gesetzes eingeführt wurden, müssen die Bewerber einige entscheidende Kriterien erfüllen, die bei den anerkannten Flüchtlingen, die ein Asylverfahren hinter sich haben, äußerst fraglich sein können. Zum Beispiel muss man neben dem selbstverständlichen Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und ausreichenden Kenntnissen „über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland“ auch ein „unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung“ und Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau haben. Vor allem aber muss man seinen Lebensunterhalt eigenständig finanzieren. Dabei sind Syrer, zum Beispiel, die zweitgrößte Gruppe, die Sozialleistungen in Deutschland bezieht und deren Beschäftigungsquote ist bemerkenswert übersichtlich: 41 Prozent
„Mehrjähriges Forschungsprojekt zur Einbürgerung von Flüchtlingen“
Nun stellt sich heraus, dass die regierungsnahe Stiftung Mercator, die selbst im Lobbyregister gelistet ist, das Projekt „Einbürgerung als ‚Integrationsbooster‘ für Flüchtlinge“ fördert. Das Ziel des Projekts ist, „Forschungserkenntnisse“ aus Einbürgerungsverfahren zu nutzen und konkrete Lösungsansätze zur Optimierung von Verfahren speziell für diese Zielgruppe zu entwickeln.
Dabei werden „Geflüchtete“, also nicht nur anerkannte Flüchtlinge, sondern auch Asylbewerber im laufenden Asylverfahren, die Sozialleistungen beziehen, als besonders attraktive Zielgruppe für Deutschland dargestellt.
„Einbürgerungen gelten als integrationsfördernd, insbesondere für ökonomisch oder statusbedingt benachteiligte Herkunftsgruppen.“
„Ein großer Anteil an diesen Einbürgerungen kann auf Flüchtlinge insbesondere aus Syrien, dem Irak und Afghanistan zurückgeführt werden: Im Jahr 2023 stammten allein knapp 38 Prozent der Eingebürgerten aus Syrien. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung führt der wissenschaftliche Stab des SVR ein mehrjähriges Forschungsprojekt zur Einbürgerung von Flüchtlingen durch.“
Bemerkenswert ist, dass der Träger dieses Projekts, der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR), der sich selbst als „Das unabhängige Expertengremium zu Integration und Migration“ bezeichnet, fortlaufend vom Bundesministerium des Inneren gefördert wird.
Mit Veranstaltungen wie „Warten oder klagen? Chancen und Risiken von Untätigkeitsklagen gegen Einbürgerungsbehörden“ oder Veröffentlichungen wie „Zukunftsaufgabe Einbürgerung: Forschungsprojekt untersucht Potenziale für die Integration Geflüchteter und für bessere Einbürgerungsverfahren“ entwickelt der Sachverständigenrat Argumente und Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung und übt auf sie sogar Druck aus, um Geflüchtete einfacher, besser und schneller einzubürgern.
Kein Einkommen und kein Deutsch? Ginge auch als Härtefall
In einem „Policy Brief“ „Zufluchtsland als neue Heimat. Einbürgerung von Geflüchteten nach der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts“ nimmt der SVR die Einbürgerungsvoraussetzungen auseinander und stellt sie vielmehr als Hürden für eine gelungene Integration dar. Vor allem geht es um das Thema eigenes Einkommen, das ja viele Geflüchtete nicht haben, aber laut den Autoren motiviert sein würden, den eigenen Lebensunterhalt eigenständig zu sichern, sobald sie hierzulande eingebürgert werden.
„Da Kriterien erfüllt werden müssen, setzt eine Einbürgerung bereits erbrachte Integrationsleistungen voraus. Forschungsarbeiten zeigen aber auch, dass die Einbürgerung dann ihrerseits insbesondere die ökonomische und politische Integration von Zugewanderten fördert…Im internationalen Vergleich verhielt sich Deutschland schon vor der Reform bei der Sicherung des Lebensunterhalts restriktiver als andere europäischen Länder.“
Auch bei den geforderten Deutschkenntnissen ist die Argumentation des SVR bemerkenswert. Für die Einbürgerung von Geflüchteten seien unter anderem „neue Ausnahmen bzgl. Deutschkenntnissen besonders relevant.“ Sie nehmen hier die Härtefallklausel des Staatsangehörigkeitsgesetzes (§ 10 ) auseinander und argumentieren, warum es für Geflüchtete besonders relevant sein könnte.
„Noch ist nicht absehbar, welche Gruppen von dieser neuen Ausnahmemöglichkeit profitieren werden und ob sie auch Geflüchteten zugutekommt. Funktionale Analphabeten könnten theoretisch davon profitieren, sollten sie nachweisen können, dass ihnen das Erlernen von Deutsch auf dem Niveau von B1 nicht möglich ist. Auch Geflüchtete mittleren oder vorangeschrittenen Alters mit geringer Schulbildung oder mit Sprachhemmnissen, die dadurch entstanden sind, dass sie das lateinische Alphabet spät erlernt haben, könnten von der Regelung profitieren“
Fazit
Es soll niemandem verwehrt sein, sich in Deutschland nach geltenden Gesetzen und erfüllten Voraussetzungen einbürgern zu lassen. Aber wenn ein staatlich gefördertes Gremium ein von einer regierungsnahen Stiftung gefördertes Projekt durchführt, das darüber forscht, wie Flüchtlinge besser eingebürgert werden können, dann braucht sich keiner mehr zu wundern, warum wir in Deutschland die Entwicklungen haben, die wir haben.
Und warum gerade die Zielgruppe schneller und einfacher eingebürgert werden soll, die die Voraussetzungen vermutlich am wenigsten erfüllt, ist eine große und berechtigte Frage. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass auf der anderen Seite die Verfahren bei vielen anderen Ausländern, die hier seit Jahren leben, arbeiten, Steuern zahlen und fließend Deutsch sprechen, auffällig lange dauern können.
Ekaterina Quehl, geboren in St. Petersburg und seit mehr als 20 Jahren in Deutschland, ist Journalistin, Redakteurin und Grafikdesignerin. Sie leitete jahrelang die Redaktion eines großen kritischen journalistischen Portals und schreibt heute auf ihrem eigenen Blog, wo dieser Beitrag zuerst erschien.
Der SVR scheint eine typische „N“GO zu sein, also zusammen mit zahllosen weiteren „N“GOs, MS-Redaktionen, „grünen“ Wirtschaftsvertretern, Kirchenfunktionären, BND- und VS-Agenten das, wofür es den bildhaften Ausdruck Tiefer Staat gibt. Solange es kein Gesetz gibt, dass derartige und ähnliche Vereine für bestimmte Folgen der von ihnen gesetzten Forderungen und den ihren Wünschen entsprechenden Entscheidungen zivilrechtlich verantwortlich macht, solange stößt eine verantwortungslose Aufnahme- und Einbürgerungspolitik nicht auf Grenzen. Mal angenommen, die Schlepper-„N“GOs müssten sich 1. selbst finanzieren, wobei es ihnen unter abschreckend hoher Strafandrohung verboten wäre, Gelder von ausländischen Spendern anzunehmen, und sie wären 2. in vollem Umfang (Unterhaltskosten, Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für Gefängnisaufenthalte, Schadenersatz für Opfer oder Hinterbliebene etc.) zahlungspflichtig, wenn die von ihnen nach Deutschland gebrachten „Geflüchteten“ kriminell auffällig würden, dann gäbe es keine Schlepperei als risikolose Bereicherungsmöglichkeit mehr. Wenn Schlepper-Organisationen z.B. die Hälfte des Bürgergeldes aufbringen müssten, das in Sachleistungen und Geld an Asylbewerber ausgezahlt wird, ginge die Bereitschaft zum humanitär-imperativischen Aktivismus sofort auf fast Null herunter. Die bloße Nichtbezahlung der Asyl-Industrie aus Steuergeldern wäre nicht ganz so wirksam, aber immer noch sehr wirksam. Damit derartige Gesetze greifen könnten, müsste es eine gleichzeitige, konsequente Bekämpfung der organisierten Kriminalität geben. In einer Gesellschaft, für deren politische und quasi-politische Schnatterklasse und in deren Leitredaktionen Minarette auf Moscheen ernsthaft als Frage der Menschenwürde durchgehen und in der die Juristen sich oft als Vollstrecker dessen hergeben, was die veröffentlichte Meinung verlangt, ist keine der genannten (und weiterer) Voraussetzungen einer verantwortungsbewussten Migrations- und Einbürgerungspolitik möglich.
Normal geistig Begabte wussten schon im September 2015, dass von den Migrantenmassen maximal eine Handvoll Deutschland wieder verlassen und der Rest bis zum Lebensende durchgefüttert werden wird – die anderen haben sich etwas vorgemacht oder gar die eigene Selbstabschaffung gefeiert.
Ob nun die bewusst in Kauf genommene Dauerüberlastung der Bürokratie und Justiz, die Verantwortungsabgabe an die EU, der „Kampf gegen Rechts“, die bösartige lügnerische Kampagne Wannsee 2.0 bis hin zu den „Turboeinbürgerungen“ – jede einzelne Maßnahme oder Unterlassung unterstreicht den Vorsatz, Deutschland schnellstmöglich zu fluten und absaufen zu lassen.
Und mindestens 70 % haben AKTIV dafür gestimmt.
Der Islam gehört nicht zu Deutschland.
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Sobald die AfD in Regierungsverantwortung kommt, ist es unabdingbar, dass alle Einbürgerungen seit 2015 überprüft werden. Sollten Beamte die Voraussetzungen für die Einbürgerung nicht ganz genau überprüft haben, gehören diese Beamten hart bestraft, und die Einbürgerung muss rückgängig gemacht werden. Nach der Regierungsuebernahme sollte die AfD die Einbürgerungen erst einmal stoppen, und viel anspruchsvollere Kriterien zu Erlangung der Staatsbürgerschaft einführen. Dass die Staatsbürgerschaft zur Zeit wie Kamelle verteilt wird, braucht Niemanden zu wundern, man muss sich nur das dumme Gewaesch einiger SPD- Quotenweibchen anhören.
Ich kann mir den Artikel nicht durchlesen. Mein Hass würde mich übermannen. Diese Leute werden ihre Taten noch bereuen.
WARUM macht man das alles? Warum bemüht man sich mit allen legalen, halblegalen und illegalen Mitteln, maximal viele Menschen aus der Dritten Welt und dem muslimischen Kulturkreis nach Deutschland zu holen und einzubürgern?
Ernsthaft, es gibt keine anderen möglichen Beweggründe als kollektive Geisteskrankheit, Wille zur nachhaltigen Zerstörung der deutschen Nation und der anderen europäischen Nationen und nackte Geldgier.
Einbürgerung senkt die Ausländerkriminalität
Mio von rechtgläubigen Archaikern aus Afghanistan, Syrien und dem Irak scheinen die für „ Einbürgerungen“ ideale Zielgruppe zu sein. Sie werden ganz sicher qua Pass perfekte „ deutsche Staatsbürger“ werden, da gibt es nicht den geringsten Zweifel. Mal sehen, wann man sich auf Achgut dazu durchringen kann, die Ziele der Täter bei dieser Aktion auch nur mal ganz vorsichtig anzudeuten. Als Teil eines Programms zur Stärkung von Demokratie, Recht, Wirtschaft und Bildung kann man es wohl kaum bezeichnen, aber bei Liberalkonservativen kann man auch nichts ausschliessen. Sie sollten, darum würde ich dem Mindestmass an Intellektualität wegen schon bitten wollen, nur nicht über die Folgen jammern. Scholl Latour lässt grüssen. Vermutlich wäre aber „ Kalkutta“ sogar noch ungefährlicher. Hoffentlich gelingt es den Desperados von der AfD nicht, das laufende Programm noch zu verhindern. Das wäre sehr ärgerlich.