Henryk M. Broder / 10.02.2022 / 10:00 / Foto: Gerd Seidel / 70 / Seite ausdrucken

Ein wenig Scharia ins Grundgesetz

Im Netz macht derzeit ein kurzer Video-Clip die Runde, in dem Omid Nouripour, der neue Co-Vorsitzende der Grünen, zu sehen und zu hören ist, der offenbar vollnüchtern erklärt, es gebe Teile der Scharia, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind und übernommen werden könnten. 

Ich fragte daraufhin bei Omid Nouripour nach, wann und wo er so etwas gesagt hat und bekam nach nur zehn Tagen die Antwort: Im Bundestag, am 11. Oktober 2018, im Rahmen einer Debatte über einen Antrag der AfD-Fraktion: Unvereinbarkeit von Islam, Scharia und Rechtsstaat – Der Radikalisierung den Boden entziehen, keine Verbreitung gesetzwidriger Lehren. 

Unter Tagesordnungspunkt 4 findet man die Debatte zu diesem Antrag, darunter auch das Statement von Omid Nouripour auf Seite 5893 des Protokolls. Hier war die ganze Zeit von der Scharia die Rede. Es gibt aber ganz viele Arten von Scharia. Unser Job hier ist, dafür zu sorgen, dass die Teile, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, auch angewendet werden können, aber diejenigen nicht, die dies nicht sind.

Nouripour sagte nicht, welche Teile der Scharia mit dem GG vereinbar sind und welche nicht. Dafür wies er auf Gemeinsamkeiten zwischen Islamisten und der AfD hin und bekam dafür „Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und der LINKEN“.

Nun, die Idee ist nicht grundsätzlich falsch. Bestimmt gibt es Teile der Scharia, die mit dem GG vereinbar sind. Aber die gibt es auch in anderen Gesetzen, zum Beispiel im „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ aus dem Jahre 1935. Und wenn man genauer hinschaut, wird man auch in der Verfassung der DDR von 1949 einiges finden, das man wiederbeleben könnte. Das wäre allerdings etwas für Gregor Gysi.

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Dr. Joachim Lucas / 10.02.2022

Einmal Orientale, immer Orientale. Das trifft bei dem zu. Wenn er gerne unter der Scharia leben will, kann er ja sehr gerne in Scharia-Länder gehen

Ludger Vieth / 10.02.2022

Gibt es eigentlich ein Stück Stoff, so im Ganzen, das man eine Burka für Frau Lang daraus machen kann? Oder einfach einen Sack nehmen wo sie beide reinpassen, den Knüppel bring ich mit.

B. Hertel / 10.02.2022

Der Allergrößte wird das nicht gut heißen. Denn seinen Unterworfenen ist mitgegeben, alles zu glauben und umzusetzen, was er bis zum Ende aller Tage dem Propheten einfallen hat lassen. Dazu gehört auch so was, wie die Schwertverse und andere Nettigkeiten solchen gegenüber, die sich ihren eigenen Glauben bewahren. Also an was wird er genau denken, der Mann von den Grünen - der, sollte er den Islam verlassen wollen, bis hin zum Tod verfolgt werden wird. Wie Mansour oder Abdel Samad hier in Deutschland auch.

A. Ostrovsky / 10.02.2022

Das muss man hier mal festhalten. Die einzige Verfassung, die auf deutschem Boden zwischen 1949 und 1990 Gültigkeit hatte, war die Verfassung der DDR. Vor allem der Passus “Eine Zensur findet nicht statt” war uneingeschränkt gültig, wurde nur nicht angewendet. Das macht die Verfassung der DDR vergleichbar mit dem Impfpflichtgesetz, das zwar verabschiedet ist und vom Buprä rattifiziert wurde, aber wo zeitweilig der Vollzug ausgesetzt werden soll in Teilen der Bevölkerung, die davon verunsichert werden könnte. Wir brauchen viel mehr solche macchiavellistischen Schnörkel, Gesetze, die nur diskutiert werden, aber nicht verabschiedet, Gesetze, die verabschiedet werden, aber nirgends ankommen, Gesetze die uneingeschränkt gültig sind, auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland, aber nicht in Bayern, Gesetze, die nur deshalb verabschiedet werden, um dann nicht angewendet zu werden, obwohl man mit dem Streit um die Anwendung - oder auch nicht - ganztägige Debatten füllen kann, um nicht über reale Probleme reden zu müssen. Politik ist so ein weites Feld und man kann so viele Menschen damit glücklich machen. Die Verfassung der DDR, beispielsweise, führte damals zum Ewigen Himmelreich aller werktätigen Menschen, OBWOHL eine Zensur nicht statt fand. Und beim Impfregister muss man einfach den großen Pfau weglassen, dann bleibt die Erfassung übrig. Aber es wird wohl nicht klappen. Mehr Lücke wagen.

Manfred Werner / 10.02.2022

In diesem Kontext sei einmal die Frage erlaubt: „Ist der Islam samt Scharia überhaupt eine Religion ?  Ist es nicht eher eine sehr diesseits gerichtete, faschistoide Ideologie mit etwas Jenseitsgeschwurbel als Tarnung? “  Solange die Scharia integraler Bestandteil ist darf er bei uns somit gar nicht erlaubt sein. Die Scharia wäre zuerst komplett abzutrennen. Dürfte der Islam nicht erst dann in Europa als Religion anerkannt werden ?

Dr. Günter Crecelius / 10.02.2022

Wie war das doch gleich mit dem Verhältnis des Herrn Biedermannes zu den Brandstiftern? Auch ein Brandstifter ist schon einer zu viel!

Gudrun Meyer / 10.02.2022

Islam-U-Boote wollen die Scharia in Deutschland und Europa implantieren, und selbstverständlich werden sie diesen “Kampf” erst beenden, wenn die Scharia das GG und andere europ. Verfassungen ersetzt hat. Identitätslinke arbeiten mit den U-Booten zusammen, weil sie den Islam als Sprengstoff einsetzen und später zugunsten der Welt jenseits des Menschlichen aufgeben wollen. Also unterstützen sie schariatische Forderungen. Die dümmsten Wokies denken übrigens weniger weit. Für die ist der politische Islam die edle Rebellion unterdrückter People of color (unabhängig vom Aussehen), die mindestens in Deutschland und Frankreich, vermutlich überall in Westeuropa, auch schon mal als “Indigene” und daraus folgend als Unterdrückte der europäischen Völker posieren können, ohne ausgelacht zu werden.

Gerd Maar / 10.02.2022

In der Rechtslehre nennt man das die normative Kraft des Faktischen. Wenn wir nur genuegend viele Islamisten aufgenommen haben, werden wir auch deren Gesetze uebernehmen.

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