Henryk M. Broder / 10.02.2022 / 10:00 / Foto: Gerd Seidel / 70 / Seite ausdrucken

Ein wenig Scharia ins Grundgesetz

Im Netz macht derzeit ein kurzer Video-Clip die Runde, in dem Omid Nouripour, der neue Co-Vorsitzende der Grünen, zu sehen und zu hören ist, der offenbar vollnüchtern erklärt, es gebe Teile der Scharia, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind und übernommen werden könnten. 

Ich fragte daraufhin bei Omid Nouripour nach, wann und wo er so etwas gesagt hat und bekam nach nur zehn Tagen die Antwort: Im Bundestag, am 11. Oktober 2018, im Rahmen einer Debatte über einen Antrag der AfD-Fraktion: Unvereinbarkeit von Islam, Scharia und Rechtsstaat – Der Radikalisierung den Boden entziehen, keine Verbreitung gesetzwidriger Lehren. 

Unter Tagesordnungspunkt 4 findet man die Debatte zu diesem Antrag, darunter auch das Statement von Omid Nouripour auf Seite 5893 des Protokolls. Hier war die ganze Zeit von der Scharia die Rede. Es gibt aber ganz viele Arten von Scharia. Unser Job hier ist, dafür zu sorgen, dass die Teile, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, auch angewendet werden können, aber diejenigen nicht, die dies nicht sind.

Nouripour sagte nicht, welche Teile der Scharia mit dem GG vereinbar sind und welche nicht. Dafür wies er auf Gemeinsamkeiten zwischen Islamisten und der AfD hin und bekam dafür „Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und der LINKEN“.

Nun, die Idee ist nicht grundsätzlich falsch. Bestimmt gibt es Teile der Scharia, die mit dem GG vereinbar sind. Aber die gibt es auch in anderen Gesetzen, zum Beispiel im „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ aus dem Jahre 1935. Und wenn man genauer hinschaut, wird man auch in der Verfassung der DDR von 1949 einiges finden, das man wiederbeleben könnte. Das wäre allerdings etwas für Gregor Gysi.

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Leserpost

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Wolfgang Mordechai Seidel-Guyenot / 11.02.2022

Ich würde es genauso ablehnen, wenn man Teile der Halacha oder den “Brantspigl” von Moses Henoch aus dem 14. Jahrhundert in das Grundgesetz einfügen würde, obwohl ich. im Gegensatz zu Herrn Broder ein religiöser (besser gesagt traditioneller) Jude bin. Auch Kemal Mustafa Atatürk war klug genug, die Scharia vollständig aus der Gesetzgebung und der Verfassung der Türkei herauszuhalten. Man fügt ja auch nicht Teile des mittelalterlichen Kirchenrechtes in eine moderne Verfassung ein, Oder?

W. Renner / 10.02.2022

@ Frau Karla Kuhn, Die Sozialisten haben das Geld der anderen längst verplempert. Wo keines mehr ist, da stellen sie sich welches vor, mit dem sie munter weiter regieren. Maggie Thatcher hat die Truppe unterschätzt. Heute würde sie wohl sagen, it’s magic.

B. Keseler / 10.02.2022

Da wird es nicht mehr lange dauern, bis der erste Richter den Scharia-Bezug in seine Urteilsbegründung schreibt…

W. Renner / 10.02.2022

Wenn uns die rot-grünen schon in die Steinzeit zurück regieren, hoffe ich doch dass Teeren und Federn wieder Bestandteil des Strafrechts wird, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Wilhelm Rommel / 10.02.2022

Broder 10.02.22 @Gudrun Meyer: Ich stimme Ihnen voll und ganz zu! Was dieser ölig grinsende Orientale mit seinen abgebrochenen Studiengängen da 2018 betrieb, ist doch als Teil der seit Ewigkeiten durchgezogenen Mohammedaner-Masche klar erkennbar: Zuerst liegt man der nicht-muslimischen Mitwelt greinend und weimernd mit der „Unterdrückte-Minderheiten-Platte“ in den Ohren (TOP 1) mit dem Ergebnis, dass sich im Haus des Krieges (arab.: dar al-harb – gleichbedeutend mit der nicht-islamischen Welt!!!) zunehmend aus plüschtier-verbrämter Fernstenliebe, Dummheit, wokeness (und tausend feuchten Träumen) bequem zu durchschlüpfende Türchen öffnen, durch die man geräuschlos von der gratis gewährten Beirats-Ebene in Richtung auf die politische Bühne inklusive der diversen Darkrooms medialer Einflussnahme gleitet. Die Unterwanderung der (meisten) politischen Parteien und Medien durch eine Unzahl von Quoten-Muselmännern und –frauen geht mit der ungehemmten Vermehrung der vorhandenen bzw. weiter einströmenden „Fußtruppen“ einher – und dann kommt der Punkt, Forderungen zu stellen (TOP 2). Da hat Prinz Omnipour aus dem Morgenland mit seinem blauen Bart vor gut drei Jahren eher versehentlich den Kaftan gelüpft und einen kurzen Blick auf unschöne Dinge freigegeben, die ihm für die Zukunft so vorschweben. Die wie Pilze aus dem Boden schießenden Groß-Moscheen (gern benannt nach blutrünstigen Eroberern!), die im Detail längst in Arbeit befindliche Anpassung geltenden Rechts (u.a. Genitalverstümmelung, blutige Tierquälerei, Musel-Friedhöfe mit „ewigem“ Nutzungsrecht pro Grabstelle) machen dann den dritten Schritt (TOP 3), nämlich die Übernahme der Judikative sowie der politischen Schlüsselpositionen umso einfacher. Houellebecq lässt grüßen – und das klapprige Europa mit dem kulturellen Selbstverständnis eines wurmstichigen Holzbeins wird sich kaum noch zu einem „D e u s l o v u l t!“ aufraffen können.

Karla Kuhn / 10.02.2022

“....es gebe Teile der Scharia, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind und übernommen werden könnten. ”  Der ist aber geizig, WARUM nur TEILE ?? Die GESAMTE SCHARIA muß- wohin ?? Haben wir denn noch ein GG ?? Wurde das nicht unter Merkel vom “Ermächtigungsgesetz” abgelöst ?  Der MANN wurde eingebürgert, in DEUTSCHLAND !! Wenn der die SCHARIA wieder einführen will, WARUM ist der dann nicht in seinem Land geblieben ? WEHRTET DEN ANFÄNGEN, erst wird der kleine Finger genommen, danach wahrscheinlich die ganze HAND ! Ich bin DEUTSCHE, lebe in DEUTSCHLAND nach DEUTSCHEN GESETZEN !! Übrigens, wenn ich in einem anderen Land war, habe ich mich IMMER den Regeln des Landes angepaßt und nicht verlangt, daß Teile des GG in diesem Land übernommen werden sollen ! JETZT REICHTS ! Kein Wunder, daß immer mehr Menschen (lt .Verfassungsschutzchef ?) sich - sinngemäß von Deutschland entfernen. Der Palmer bringt u. a. den gesetzeswidrigen Vorschlag,  den Rentnern, die sich nicht mit der toxischen Gen- Therapie spritzen lassen wollen die RENTE NICHT auszuzahlen, die sie sich ERARBEITET haben und nicht ALIMENTIERT werden ! Und dieser Typ schlägt vor gleich Teile der SCHARIA den DEUTSCHEN überzustülpen ?? WAS ist LOS IN DIESEM LAND (Herr Broder, eine sehr gute Frage!!)  Ich habe ja noch die Hoffnung, vor allem seit jetzt lauter “Koryphäen” in bestimmte Ämter gesetzt wurden, daß der THATCHER SPRUCH sich schnell bewahrheitet. “Die SOZIALISTEN können solange regieren, bis sie das GELD DER ANDEREN verplempert haben !!” sinngemäß.

Stanley Milgram / 10.02.2022

Na, wartet mal ab, wieviele neu zugezogene Grünen-Anhänger Herr Nouripour damit generiert… man wird sich noch sehr wundern.

Ralf Pöhling / 10.02.2022

Die Scharia hat im Grundgesetz gar nichts zu suchen. Auch nicht mit dem Grundgesetz kompatible Teile davon. Das Grundgesetz steht über den Religionen, denn es garantiert selbst die Religionsfreiheit im Rahmen des eigenen Regelwerkes. Die Teile der Scharia, die mit unserem Grundgesetz kompatibel sind, sind damit also bereits erlaubt. Ein Eindringen des Islams in unser oberstes systemisches Regelwerk, indem einzelne Teile der Scharia ins Grundgesetz übernommen werden, muss als Infiltrationsversuch und damit als Versuch der Übernahme unseres Grundgesetzes gewertet werden. Das ist eindeutig verfassungswidrig. Der neue Co-Vorsitzende der Grünen geht damit auf dünnem Eis. Auf sehr dünnem Eis. Wir bei der AFD werfen kritische Fälle aus der Partei und die Grünen wähle sie zu ihren Vorsitzenden. Das sollte einem doch sehr zu denken geben. Herr Haldenwang, übernehmen Sie bitte.

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