Auf 2020news gibt es den sehr ausführlichen Text der Weimarer Urteils-Begründung unter “Justitia erhebt sich”. Und nebenbei ein Video, wie maskierte SA-Schläger ein Rentnerehepaar in Magdeburg angreifen und einkesseln. Ach, nee, ich sehe gerade: das war gar keine SA-Truppe. Das war nur die deutsche Polizei auf der Flucht vor arabischen Clans.
Da werden jetzt bei mir Erinnerungen wach an den Sommer 1989, an das Loch im Eisernen Vorhang an der ungarisch-österreichischen Grenze vor über 30 Jahren. Auf dieses Urteil darf die Alte aus der Uckermark den Deckel nicht mehr drauf kriegen.
Es ist soweit ich es sehen kann ein Urteil was genau dem entspricht was ich als Jurastudentin seinerzeit gelernt habe, woran ich als praktizierende Rechtsanwältin glaube und was einer in einer wirklichen Demokratie Standard sein sollte . Ich danke Herrn Gebauer für diese gute Darstellung und versuche das Urteil im Volltext zu bekommen. Auch wenn viele Kommentatoren hinsichtlich des Bestandes dieses Urteils zweifeln, es ist der richtige Weg und die richtige verfassungsgemäße Begründung. Jedem Strafttäter muss seine objektive und subjektive Schuld nachgewiesen werden, bevor er schuldig gesprochen werden kann. Hier wird ein ganzes Volk schuldig gesprochen und unter Hausarrest gestellt, ohne annähernd eine subjektive , geschweige denn objektive Schuld festgestellt zu haben. Das ist nicht nur ein Verstoß gegen die Menschenwürde, sondern auch gegen alle Regelungen der Menschenrechtskonvention.
Ich vermute mal, es ist das Urteil eines Richters, der in wenigen Wochen in Rente geht.
Was aber ist nun die Konsequenz aus den ganzen Feststellungen? Was sind die praktischen Folgen? Gibt es keine oder habe ich die übersehen?
EIner Selbstherrscherin wird es egal sein, ob irgendwo ein Richter ein für Ihre uckermärlische Gewaltigkeit irrelevantes Urteil fällt. Sie wird es nicht einmal für nötig erachten, diese Petitesse rückgängig zu machen, über die sowieso niemand etwas erfahren wird, wenn wir es nicht aktiv teilen. Die lockdown-Fortsetzung mit ihren Verschärfungen wird laut Frau Merel ja ohnehin nur mit dem Totschlagwort “Vorsorge” gegenüber einem Mutanten mit nur vermuteten Eigenschaften und nicht mehr mit der aktuellen Lage beründet. Die Voraussetzungen des Infektionsschutzgesetzes sind somt auch den Buchstaben nach nicht mehr gegeben. Es droht keine “dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit” (IfSG § 5), sondern es wird eine soclhe für die Zukunft vermutet, und zwar mit nicht sicher bezifferbarer Wahrscheinlichkeit. Vorsorge (z.B. die Sicherung lebenswichtiger Ressourcen, die wissenschaftliche Analyse von Infeltionswegen und - orten) ist eine gute Sache, die von den versagenden Staatseliten im Pandemieverlauf hinreichend vernachlässigt wurde, die Feststellung einer “....Lage….” mit ihren unverhältnismäßigen Folgen für die Grundrechte jedoch kann und darf nicht auf Ungewissheiten begründet werden, sondern nur auf definiertes Wissen. Die nicht qualifizierte Vermutung einer Bedrohung ist bereits dann begründet, wenn von der blanken Möglichkeit der gefährlichen Mutation eines vorhandenen Virus auszugehen wäre. Etws derartiges “droht” bekanntlich grundsätzlich immer, da Viren ständig mutieren und es stets irgendwelche Mutationen unbekannter Eigenschaft irgendwo da draußen gibt, auch wenn “die Wissenschaft” noch gar nicts von ihnen weiß!
Das ist ein Hammer, das schlägt natürlich richtig ins Kontor. Ich habe es auch schon bei Tichy gelesen. Wenn jetzt auch andere den Mut haben, dann ist das schon mal ein wichtiger Anfang, danach setzt sich die Lawine in Bewegung.
Dem Richter wünsche ich alles, alles Gute. Es ist schwer wenn nicht gar unmöglich in der heutigen Zeit gegen den Strom zu schwimmen. Ich Gedenke konkret der Berliner Richterin Kirsten Heisig die, unter mehr oder weniger geklärten Umständen, ums Leben kam. Ihr Buch, Das Ende der Geduld, auch über Berliner Intensivtäter und Maßnahmen gegen sie hat die Republik kurzeitig erschüttert…. Lesenswert, für diejenigen die es noch nicht kennen sollten.
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