Fast unbeachtet von den meisten Medien erging in der letzten Woche an einem sächsischen Amtsgericht ein Beschluss, der gut in die Kategorie „Aufarbeitung der Corona-Politik“ passt. Eine Entschuldigung von Armin Schuster als verantwortlicher Innenminister ist überfällig.
Im Mai 2021 machte in den sozialen Netzwerken ein verstörendes Video die Runde. Es zeigt, wie ein Polizist vor einem Mann steht. Plötzlich holt der Beamte aus und tritt den Mann in den Unterleib. Die schockierende Szene spielt nicht im Iran, auch nicht in China oder Russland, sondern in der sächsischen Stadt Wurzen. Wer bei YouTube oder Google die Worte „Wurzen“ und „Prügel“ eingibt, der wird schnell fündig. Nun hat das Amtsgericht Grimma den Beamten für seine Prügelattacke verurteilt.
Fast unbeachtet von den meisten Medien erging am Mittwoch am Amtsgericht Wurzen ein Beschluss, der in die Kategorie „Aufarbeitung der Corona-Zeit“ passt. Es ist – meines Wissens – das erste Mal, dass die sächsische Justiz, die während der Coronazeit fast ausnahmslos alle Maßnahmen der Staatsregierung absegnete, auch mal in die andere Richtung durchgreift. Der offenbar gewaltaffine sächsische Polizeibeamte, der einen Gerüstbauer aus Wurzen brutal im Möchtegern-Bruce-Lee-Kung-Fu-Stil in die Eingeweide trat, wurde bestraft.
Der Amtsrichter will solche Polizisten nicht im Dienst sehen
Der Richter am Amtsgericht Grimma Dr. Weimann sagte (zu lesen in der LVZ hinter der Bezahlschranke):
„Einen solchen Polizisten will ich nicht im Dienst sehen. Wenn die Polizeidirektion Leipzig tatsächlich nicht dienstrechtlich gegen ihren Beamten im Nachgang dieser Tat vorgegangen sein sollte, dann hat sie aus meiner Sicht ein massives Problem.“
Man fragt sich, welche schlechten Fantasien der Polizist im Kopf hatte. Man fragt sich aber auch, warum ihm zwei Kollegen willfährig zur Seite sprangen und das Opfer brutal mit zu Boden warfen. Die drei Beamten trugen Masken. Im Mai, draußen. Die beiden Sekundanten haben sich – aus meiner Sicht – wegen Beihilfe zur schweren Körperverletzung mitschuldig gemacht.
Im Rahmen von Recherchen besuchte ich den Betroffenen der Polizeiprügel-Attacke voriges Jahr in Wurzen. Freundlich öffnete der Gerüstbauer die Wohnungstür. Seine Zimmer waren spartanisch eingerichtet. Auf dem Tisch stand bereits frischer Kaffee. An der Wand Bilder seiner Familie. Sein bisheriges Leben schien etwas durcheinandergeschüttelt. Doch das spielt keine Rolle bei der Bewertung. Auch dieser Mann hat Grundrechte. Zum Beispiel hat er das Recht, nicht von der Polizei auf offener Straße und am helllichten Tag zusammengeschlagen zu werden.
Eine Entschuldigung des Innenministers wäre angebracht
Seitdem immer klarer hervortritt, dass es für die Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen inklusive Lockdowns, die von Fachleuten als einer der größten Fehler in der Geschichte der öffentlichen Gesundheit eingestuft werden (Achse-Leser wissen das schon lange), und Verboten von Spaziergängen sowie Demonstrationen keine wissenschaftlich-empirischen Beweise gibt, wäre es an der Zeit, dass sich die Polizei bei Opfern von rechtswidriger und unverhältnismäßiger Gewalt während der Coronazeit entschuldigt. Auch bei dem Mann aus Wurzen. Das wäre die Aufgabe von Innenminister Armin Schuster (CDU, oben im Bild). In seinem Interesse kann es eigentlich nicht sein, dass prügelnde Beamte die Reputation der Polizei verspielen.
Auch dem Ministerpräsidenten des Freistaats, Michael Kretschmer, fällt nicht ein, eine Geste der Versöhnung bzw. eine Entschuldigung an die Sachsen zu senden. Er handelt eher nach dem Motto: „Was, Sie haben unter den Corona-Maßnahmen meiner Staatsregierung gelitten? Naja, was solls. Das Leben geht weiter.“ Im Beitrag „Nach vorn leben mit Sachsens Ministerpräsident“ wurde das bereits thematisiert. Nur für die Chronik: Ich hatte in dem Beitrag vergessen u.a. mit aufzulisten, dass Sozialministerin Köpping offenbar geplant hatte, Maskenverweigerer in die Psychiatrie zu stecken.
Ministerpräsident Kretschmer, der gern im „Dialog“ mit den Bürgern steht, hätte – kurz vor Weihnachten – ein Signal der Versöhnung ins Land schicken können. Die Gelegenheit gab es am 15. Dezember 2022 im sächsischen Landtag. Seine Fraktion hätte dem Antrag der AfD-Fraktion „Corona-Bußgeldverfahren einstellen – Bußgelder erlassen“ (Redebeitrag des Fraktionsvorsitzenden hier) zustimmen oder einen entsprechenden eigenen Antrag stellen können. Hätte die CDU das getan, wäre einem solchen Antrag zugestimmt worden. Das sächsische Kabinett hätte die Forderungen umsetzen müssen. Hätte. Hätte.
Doch im sächsischen Landtag ist Parteipolitik auch kurz vor dem heiligen Fest wichtiger, als Signale der Versöhnung an die Wähler zu senden. Den Antrag abgelehnt haben: CDU, SPD, Grüne und Linke. Nach dem Willen dieser Parteien sollen die Staatsanwaltschaften und Bußgeldbehörden weiter fleißig Gelder aus Corona-Bußgeldverfahren eintreiben und damit Bürger abstrafen. Nix mit friedlicher Weihnachtsbotschaft aus Landtag und Staatskanzlei.
Stephan Kloss ist freier Journalist. Er lebt in Leipzig und studiert Psychologie.