Schade. Ein Bundestag ohne Linke und CSU hätte mir ganz gut gefallen.
Ich habe es schon auf anderen Plattformen kommentiert: Dieses Urteil ist nicht im Sinne des Grundgesetzes bzw. der klugen Köpfe der verfassungsgebenden Versammlung. „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“ heißt es dort. Mit diesem Urteil wird jedoch der Prozess zum undemokratischen und dysfunktionalen Parteienstaat weiter zementiert. Es darf nicht sein, dass ein Bewerber, der in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält und demnach ein gewisses Vertrauen bei seinen Mitbürgern besitzt, quasi „ersetzt“ wird durch einen Kandidaten (oder einer Kandidatin) einer anderen Partei, der (die) es auf oft dubiose und intransparente Methode auf die Parteiliste geschafft hat. Die Argumentation des Gerichtes, die Gewählten seien nicht „Delegierte ihres Wahlkreises“, sondern „Vertreter des ganzen Volkes“ ist aus verschieden Punkten heraus überhaupt nicht schlüssig und akzeptabel. „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“ heißt es in Artikel 38. Die Wahl der Abgeordneten und deren Legitimität wird jedoch damit noch ungleicher und mittelbarer. Sicher, der Bundestag würde und blieb nach dem alten Verfahren zu groß und damit zu ineffizient. Aber hier hätte man sich etwas mehr Kreativität gewünscht. Nirgendwo im Grundgesetz steht, dass die Sitzverteilung im Parlament der Prozentverteilung unter den Parteien entsprechen muss – wie gesagt Parteien wirken mit, sind aber nicht konstitutiv für unsere Demokratie. Es muss ja nicht der brutale Schritt zum Mehrheitswahlrecht sein, das ja auch so seine Nachteile hat. Herr Grimm Sie haben ja eine einfache Lösung vorgeschlagen, Noch direkter: Könnte nicht jeder Wahlkreis zwei Abgeordnete, die mit den meisten Stimmen, entsenden, wobei jede Partei zusätzlich zu den von Ihnen erhofften Einzelkandidaten beliebig viele Kandidaten aufstellen könnte. Aber das wäre sicher nicht im Sinne (aller) unserer Hinterzimmer-Mauschel-Parteien.
Macht Nix ! Werden Wir wieder zurückdrehen ....Versprochen ! Verfassungsgericht ? Verfassungsschutz ? Für eine nicht vorhandene Verfassung ? Nein Danke ! Wir sind das Volk !
Der Islam gehört nicht zu Deutschland. ______ Natürlich hat dasBundesverf.-Gericht so entschieden, diese Richterlein beissen doch nicht die Hand, die sie in diese Richterpositionen gebracht hat. Die Parteien haben sich den Grossteil der Medien, und auch die Justiz gefügig gemacht, was nichts anderes heißt, da fast alle Parteien den selben Weg verfolgen: Wir sind in einer Parteiendiktatur gelandet, aus der es wohl auch keinen Ausweg gibt. Eine Kleinigkeit: Vielleicht könnte man hinter dem Kürzel MdB in Klammer ein G für “Gewählt” oder ein L für “Liste” anbringen, die A….kriechen wären dann fast alle sofort zu erkennen.
Vor allem die “Logik” der Begruendung, mit der das “Gericht” den Einfluss der Partei und die Minimierung des Einflusses der Waehler begruendet hat, ist erstaunlich. Die Logik naemlich, dass der Abgeordnete das ganze Volk vertrete und nicht seinen Wahlkreis. Ich kommentierte es bereits auf TE, warum hier verschiedene Kategorien zusammengewuerfelt wurden, naemlich die Repräsentanzfrage und ein Wahlsystem. Wobei die per se zutreffende Auffassung zur Volksvertretung wiederum nicht mit der Macht der Partei bzw ihrer Spitze vereinbar ist, aber die rechtlichen und intellektuellen Anforderungen an dieses Gericht sollten auch nicht übertrieben werden. Es ist immer sehr schwer, ideologisch oder machttaktisch gewuenschte Ergebnisse widerspruchsfrei und juristisch sauber zu begründen. Gewuenscht ist die Reduktion des Waehlereinflusses, sei es bei der Wahl, dem ersten Moment, sei es waehrend der Legislaturperiode durch Verhinderung von Volksentscheide und Volksbegehren. Man will nicht nur ” Repräsentanz”, sondern die “richtige” Repräsentanz. Und nennt es dann Demokratie. Aber auch das stört max 20 % der Michel. Nun denn.
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