Wenn ich das GG richtig verstehe, haben die Parteien zwar an der Willensbildung des Volkes mitzuwirken, aber a priori kein Recht auf Mandate. Es darf nur Direktkandidaten geben. So wäre es in einer Demokratie.
Ein widersprüchliches Urteil. Einerseits entscheiden die Stimmen für eine Partei, wie viele Mitglieder sie ins Parlament entsenden kann. Direktmandate sind nachgeordnet und können sogar entfallen. Andererseits wurde die Regelung bestätigt, dass drei Direktmandate den Einzug einer Partei mit viel mehr als den drei Abgeordneten ermöglicht. Hier geben die Direktmandate den Ausschlag und die Stimmenanzahl der Partei ist nachgeordnet. Na, was denn nun? Möchte man ein “Parteienparlament” oder ein “Direktwahlparlament”? Und allen, die nun bejammern, dass die Parteien so viel Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments haben, möchte ich mal empfehlen, sich ein Parlament aus nur ihrem Heimatkreis verbundenen Abgeordneten vorzustellen. Es liegt auf der Hand, dass die parlamentarische Arbeit durch Egoismen und gegenseitige Blockaden gehemmt würde. Auch in Ländern, bei denen nur direkt gewählte Kandidaten ins Parlament einziehen, haben Parteien großen Einfluss, weil sie die Kandidaten bestimmen und unterstützen. In der Politik - und nicht nur dort - sind “Verabredungsgeflechte” allemal wirksamer als Einzelkämpfer. Das gilt sowohl im Guten alsd auch im Schlechten.
“Voll demokratisch”. wenn Direkt Gewählte zu Gunsten der Liste ausgesperrt werden. Das sagt viel aus, vor allem über die Verbundenheit der entscheidenden Richter mit den sie entsendenden Parteikadern. Wie zu erwarten war.
Es hat alles seinen Sinn und nichts bleibt dem Zufall überlassen, schon gar nicht, wer das Land regiert. Auch der Tiefe Staat muss erkannte Untiefen beseitigen, um nicht auf Grund zu laufen.
(3) Schon seit Jahren zweifle ich an der Intelligenz oder auch der geistigen Zurechnungsfähigkeit der BVerfG-Richter, zumindest der meisten, deren verquere juristische Auffassung in so manches Urteil eingeht. Die Tatsache, dass nun für manchen Wahlkreiskandidaten gilt “Gewählt, aber trotzdem kein Mandat!” ist sowas von undemokratisch, ja eigentlich antidemokratisch, dass ich mich frage, was bei diesen prinzipienlosen, enteierten Richtern in der Birne vorgeht, wenn die ihren juristischen Murks begründen müssen, um ihr Urteil als einen “weisen”, geradezu göttlichen, Ratschluss erscheinen zu lassen. Ich wünsche mir, dass bei der nächsten Murks-Wahl ein direkt Gewählter, dem der Sitz im Bu-Tag verweigert wird, vor den EuGH zieht, um diesen undemokratischen Murks beseitigen zu lassen. Aber letztlich sind die EU-Gerichte auch nur noch Ansammlungen von prinzipienlosen, im Zweifel linksdrehenden Ja-Sagern.
(2) Schon seit Jahren zweifle ich an der Intelligenz oder auch der geistigen Zurechnungsfähigkeit der BVerfG-Richter, zumindest der meisten, deren verquere juristische Auffassung in so manches Urteil eingeht. Grundmandatsklausel! Schon diesen schwachsinnigen Begriff muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, der so nichtssagend ist, als wenn man Pappe kauen würde. Dieser Schwachsinn wurde, anders kann ich es mir nicht erklären, nur eingeführt, um der Stasi-Partei in den Bu-Tag zu helfen, auch wenn sie bundesweit unter die 5%-Hürde fallend eigentlich weggehört. Warum müssen mindestens DREI Direktmandate gewonnen werden? Warum nicht fünf, oder zehn, oder reicht evtl. auch nur eines? Ein prinzipienloses Rummachen, das in einer willkürlich festgelegte Zahl endet, eben ein typischer Murks des Kompromisshubers.
(1) Schon seit Jahren zweifle ich an der Intelligenz oder auch der geistigen Zurechnungsfähigkeit der BVerfG-Richter, zumindest der meisten, deren verquere juristische Auffassung in so manches Urteil eingeht. Der gewöhnliche Michel, aber auch das Parteienge***s und die Judikative sind hervorragende Strategen des Sowohl-als-auch (F.-J. Degenhardt). Man braucht Gesetze, Regeln u. dgl., will aber keinem auf die Füße treten. Das führt zu ewiger Kompromisshuberei anstatt sich vom gesunden Menschenverstand leiten zu lassen und ein vom Grundsätzlichen her konzipiertes Gesetz zu schaffen. Schon von Beginn an war dieser Misch-Masch von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht elender Murks. Ziel war wohl, das Beste aus beiden Welten haben zu wollen. Aber dann merkt der geistig minderbedarfte Kompromisshuber: Huch, da gibt es Überhangmandate, das müssen wir ausgleichen! Jahrzehntelang hat man diesen Murks ertragen, bis man jetzt merkt: Huch, das Parlament wird zu groß! Also kommt der Kompromisshuber wieder mit neuem Murks.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.