Immerhin ist Soziale Arbeit :transnational (B.A.) ein Hauptstudiengang. Da können sich die Gendersternchen was abgucken. Sozialarbeiter für internationale NGOs oder irgendwas mit Flüchtlingen.
“(...) Der Typ ist hierzulande, also in Israel, rar, ich habe kaum Israelis seiner Generation getroffen, die so servil, so anpassungssüchtig und rückgratlos opportunistisch wären wie er. (...)”—- Also das Verhalten der Israelis während der nahezu vollständig gelungenen Unterwerfung durch Staat und Pfizer zeigt mir doch ein anderes Bild. *****Der Link im Text funktioniert nicht!*****
Hinsichtlich des „Entzug[s] der deutschen Staatsbürgerschaft von Kämpfern der bekannten verfolgten Minderheit Islamischer Staat“ empfehle ich die Lektüre des Staatsangehörigkeitsgesetzes, das bei www gesetze-im-internet de leicht zu finden ist. Einschlägig sind m. E. die §§ 17 Nr. 2 und 4, 25 Abs. 1 und 28 Abs. 1; § 28 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 („es sei denn, er würde sonst staatenlos“) steht dem Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft m. E. nicht entgegen, da sich der „Islamische Staat“ schon vom Namen her als Staat versteht und Staaten nun einmal mit Staatsbürgerschaften daherkommen. – Man kann durchaus darüber diskutieren, ob es in § 28 Abs. 1 Nr. 2 StAG besser „sich einer militärisch kämpfenden terroristischen Vereinigung im Ausland angeschlossen hat“ und in § 28 Abs. 2 Nr. 1 StAG besser „wenn der Deutsche noch nicht strafmündig ist“ heißen sollte.
Ich bin zwar uneingeschränkt solidarisch mit Israel und den Juden in aller Welt, aber es gibt Ausnahmen.
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