Helmut Ortner, Gastautor / 17.05.2024 / 14:00 / Foto: Imago / 40 / Seite ausdrucken

„Ein Staat darf nicht zum Mörder werden”

Helmut Ortners Kritik an der Todesstrafe hat auf Achgut eine starke Resonanz gefunden. Im Interview mit der portugiesischen Zeitung „Diário de Notícias“ legt er erneut gute Gründe gegen diese ultimative Form der Strafe vor.

Achgut dokumentiert das Interview in deutscher Übersetzung:

Diário de Notícias: Herr Ortner, Sie schreiben in Ihrem Buch („Ohne Gnade. Eine Geschichte der Todesstrafe“, Nomen Verlag), dass es keine Argumente für die Todesstrafe gibt. Dennoch gibt es selbst in Europa immer wieder Forderungen nach der Todesstrafe. Wie erklären Sie sich das?

Helmut Ortner: Nach spektakulären Verbrechen wird immer wieder der Ruf nach der Todesstrafe laut. Es entlädt sich gewissermaßen der Volkszorn. Dabei handelt es sich um einen Rachereflex, verbunden mit dem Glauben, das Böse damit aus der Welt schaffen zu können... Unsere Rechtskultur ist immun gegen solche populistischen Forderungen. Die Todesstrafe ist in EU-Ländern abgeschafft. Ihre Wiedereinführung steht nicht zu erwarten.

Wüssten Sie irgendein Argument zu nennen, das die Todesstrafe rechtfertigen könnte?

Nein, es gibt keine Rechtfertigung, aber gute Gründe, sie abzulehnen: Die Todesstrafe ist eine unmenschliche Form der Bestrafung. Die Wirksamkeit ihrer Abschreckung ist nicht nachgewiesen. Und sie wird von fehlbaren Menschen verhängt. Fehlurteile sind nicht auszuschließen, was bedeuten kann, dass unschuldige Menschen hingerichtet werden. Ein Staat kann einen Mord nicht ahnden, indem er selbst zum Mörder wird.

Sie dokumentieren eindringlich in ihrem Buch, mit welchen humanitären Ansprüchen die Geschichte hindurch nach immer neuen Tötungsmethoden gesucht wurde. Meinten die Betreffenden wirklich, im Dienst der Humanität zu handeln? 

Der Glaube, etwas „Humanes" zu tun, war die bestimmende Motivation jeder neuen Entwicklung. Erste Überlegungen zur „Humanisierung" der Todesstrafe gab es Ende des 18. Jahrhunderts. Als der Arzt Joseph-Ignace Guillotin der französischen Nationalversammlung ein Fallbeil – die Guillotine – vorschlug, die in Frankreich als Hinrichtungsmethode festgelegt wurde, betrachtete man das als eine „Humanisierung" der Todesstrafe. Das Prinzip der „Gleichheit vor dem Tode" und die zuverlässige Tötung galten als humaner Fortschritt. So ist die Geschichte staatlichen Tötens immer auch eine – wenn auch ambivalente – gesellschaftliche Reformgeschichte. Vom Steinigen über den Galgen, vom Erschießen bis hin zur heutigen Giftspritze …

In den USA wird der Vollzug der Todesstrafe durch eine Giftspritze als „saubere" und also „humane" Hinrichtungsart angesehen. Eine zweifelhafte „Humanität“…

Die Technologie des 21. Jahrhunderts hat Hinrichtungen „effizienter“ und „hygienischer” gemacht. Schlichte, funktionale Hinrichtungsräume – verwaltungsmäßig geplant und betrieben. Die Hände derjenigen, die den Schalter umlegen, damit die Falltür sich öffnet oder das tödliche Gift in die Venen fließt, bleiben sauber. Die biblische Losung „Auge um Auge, Zahn und Zahn“ wird nicht wie in primitiven Stammeskulturen schmerzvoll, stinkend und laut, sondern durch eine Distanz-Technologie anonym, steril und lautlos umgesetzt. Im Januar wurde im US-Bundesstaat Alabama ein zum Tode verurteilter Mensch erstmals mit Stickstoff exekutiert. Bei der Prozedur bekommt der Betroffene über eine Gesichtsmaske Stickstoff zugeführt – die Folge ist der Tod durch Sauerstoffmangel. Alle Versuche der Anwälte des Mannes, die Exekution aufzuhalten, waren erfolglos.

In den USA wird die Todesstrafe bisher vor allem mit der Giftspritze vollzogen. Sie schreiben in Ihrem Buch von einem „stillschweigenden Einverständnis der Mehrheit der Bürger mit dem System des staatlichen Tötens"…

Der Anteil der US-Bevölkerung, der die Todesstrafe befürwortet, ist zwar seit Jahren konstant rückläufig. Immerhin 37 der 50 Bundesstaaten haben die Todesstrafe inzwischen abgeschafft oder diese seit mehr als zehn Jahren nicht mehr vollzogen. Doch vor allem in den südlichen US-Staaten kann niemand Gouverneur werden, der öffentlich die Abschaffung der Todesstrafe fordert. Auch die Republikaner sind mehrheitlich nach wie vor glühende Verfechter der Todesstrafe.

Sie verweisen darauf, dass die Todesstrafe weltweit vorwiegend in Prozessen verhängt wird, die nicht internationalen Rechtsstandards entsprechen. Ist die Todesstrafe auch ein Indiz für eine zweifelhafte Rechtsprechung?

In Diktaturen und Autokratien ist sie häufig Bestandteil der Strafjustiz. Nicht nur in Mordfällen, auch politische Oppositionelle, ja „Gotteslästerer“ und Ungläubige, werden hingerichtet. In China, Saudi-Arabien, im Iran und Pakistan – in allen diesen Ländern wird die Todesstrafe vollzogen. Doch auch Demokratie und Todesstrafe schließen einander nicht aus. Neben den USA wird in Japan und Indien die Todesstrafe vollstreckt.

Albert Camus verwies in seinen „Betrachtungen zur Todesstrafe“ auf den Spruch, den das Schwert des Scharfrichters von Fribourg trug: „Herr Jesus, du bist der Richter." Wie sehen Sie den Zusammenhang zwischen Religion und Todesstrafe?

Jahrhundertelang wurde in höherem Auftrag „von Gottes Hand" gefoltert und getötet. Religiöse Eiferer vollstreckten auf Weisung ihrer Führer die grausamsten Urteile. Denken Sie an die Inquisitionsprozesse und die Hexenverbrennungen. In beinahe allen Religionen gab es für Nichtgläubige und Abtrünnige drakonische Strafen bis hin zu rituellen Tötungen. In der muslimischen Welt gibt es heute die Scharia – und es werden Menschen hingerichtet im Namen Allahs.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International glaubt, in keinem Land der Welt wird häufiger die Todesstrafe vollstreckt als in China. Wie schätzen Sie die Lage dort ein?

Angaben zur Todesstrafe werden dort als Staatsgeheimnis behandelt. Tatsache ist: in China werden mehr Menschen hingerichtet als im Rest der Welt zusammen. Es gibt keinerlei rechtsstaatliche Verfahren. Keineswegs nur in China, ebenso wenig in zahlreichen Ländern, dem Irak, dem Iran, in Nordkorea und Saudi-Arabien – also in jenen Ländern, in denen die meisten Hinrichtungen stattfinden. Tatsache ist auch: Die meisten Exekutionen im Nahen Osten und in der Region Nordafrika werden explizit mit „staatsfeindlichen Verbrechen“ begründet. Einige Staaten haben ihren Strafkatalog für Straftaten im „terroristischen, staatsfeindlichen” Kontext erweitert, was die Todesstrafe bedeuten kann. Selbst jugendliche Straftäter unter 18 Jahren können angeklagt und verurteilt werden. Der Staat wird zum Henker.

Geht der weltweite Trend in Richtung Abschaffung der Todesstrafe? Gibt es Hoffnung?

Der globale Trend zur Abschaffung der Todesstrafe setzt sich fort. Immerhin haben 112 Länder die Todesstrafe für alle Straftaten aus ihrem Recht getilgt. Hinzu kommen weitere neun Länder, die Todesstrafen nur noch bei „besonderen Staatsverbrechen“, nicht aber mehr bei gewöhnlichen Verbrechen vollstrecken. Anderseits – und das zeigen die Hinrichtungen etwa in den USA:  „Das Böse“ gerichtet und hingerichtet zu wissen, befriedigt noch immer eine Melange aus Rache und Sühnebedürfnis. Nicht nur in den USA, sondern weltweit.

Das Interview ist ursprünglich in der portugiesischen Zeitung „Diário de Notícias“ erschienen.

Helmut Ortner hat bislang mehr als zwanzig Bücher, überwiegend politische Sachbücher und Biografien veröffentlicht. Zuletzt erschienen: „Widerstreit: Über Macht, Wahn und Widerstand“ und „Volk im Wahn – Hitlers Deutsche oder Die Gegenwart der Vergangenheit“. Seine Bücher wurden bislang in 14 Sprachen übersetzt.

Buch-Hinweis: Helmut Ortner OHNE GNADE – Eine Geschichte der Todesstrafe, Mit einem Nachwort von Bundesrichter a. D., Prof. Dr. Thomas Fischer, Nomen Verlag, 240 Seiten, 22 Euro

Foto: Imago

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Siegfried Etzkorn / 17.05.2024

Kein rechtsstaatlich gesonnener Mensch kann sich wünschen, dass dem Staat das Instrument der Todesstrafe zur Verfügung stehen sollte. Zunächst ist die Todesstrafe nach dem heute überwiegend geteilten staatstheoretischen Modell des Gesellschaftsvertrages eine Absurdität. Nach dem Gesellschaftsvertrag schließen sich Menschen gerade deswegen zu Gemeinwesen zusammen, um vom Staat mindestens ihr individuelles Leben garantiert zu bekommen. Dazu stünde es im Widerspruch, dem Staat zu erlauben, Menschen zwecks Strafe das Leben zu nehmen. Sodann ist es im Rechtsstaat nicht ein einfaches “Für oder wider”, sondern der Staat bräuchte eine Rechtfertigung für die Todesstrafe, wenn er sie einführen will. Immerhin ist sie ein staatlicher Akt. Und hier wird es z.B. unter dem Grundgesetz eng. Selbst wenn die Abschaffung der Todesstrafe nicht ausdrücklich in Art. 102 GG stünde, gäbe es immer noch die Menschenwürde, zu deren Kern a) das Leben des Menschen gehört und gemäß der b) niemand nur zum Objekt staatlicher Gewalt gemacht werden darf. Beides würde durch die Todesstrafe verletzt. Es kann auch nicht nur darum gehen, grundsätzlich für oder gegen die Todesstrafe zu sein. Wenn sich ein Staat dafür entscheidet, ist eigentlich niemand mehr sicher: Wer sagt, dass sie nur bei Mord oder ähnlich schweren Straftaten verhängt wird? Vielleicht hält auf einmal jemand ganz andere Delikte für entsprechend strafwürdig. Vielleicht zählt auch irgendwann die Unschuldsvermutung nicht mehr so viel. Ich will es mir nicht vorstellen. Damit wären wir bei einem weiteren Aspekt: Die Todesstrafe ist ein klassisches Instrument des Machtmissbrauchs. Die ultimative Drohung, gepaart mit der Abwesenheit eines Rechtsstaats hält vernünftige Menschen davon ab, legitime Dinge zu tun. In Rechtsstaaten hat die Todesstrafe hingegen keine höhere Abschreckungswirkung als die Freiheitsstrafen, die für entsprechende Delikte angedroht werden. Und von unschuldig Verurteilten habe ich noch nicht einmal angefangen…

Christiane Elisabeth Dornecker / 17.05.2024

@Nikolaus Szczepanski: ich schicke voraus, dass ich selbst 4 Kinder geboren und großgezogen habe. Einen Abbruch habe ich nie in Erwägung gezogen. Dafür gab es auch keinen Grund, weil ich Kinder mag. Mehr als manchen Erwachsenen! Ich habe also Erfahrung auf diesem Gebiet, im Gegensatz zu Herrn Szczepanski. Dieser hanebüchene Vergleich ist unerträglich. Zunächst kann man sich gern einmal um die geborenen Kinder bemühen. Da ist noch viel Luft nach oben. Wir haben keine Probleme, unsere geborenen Söhne in den Krieg zu schicken. Das finde ich viel schlimmer! Was das mit den Familien macht, lässt sich kaum beschreiben. Die kommenden Traumata werden hier gerade wieder gegründet. Diese Kinder, sind auch unsere Kinder, haben aber kein Gesicht. Sie sind nur Zahlen in einem elenden Spiel. Es ist noch nicht lange her, dass in Polen eine junge Frau elendig krepiert ist, weil man ihr den Schwangerschaftsabbruch verweigert hat. Jetzt hat man die Genugtuung, dass die Mutter, wie auch das Kind gestorben sind. Für mich war das unterlassene Hilfeleistung, wenn nicht gar Totschlag!  Dann kann man vielleicht einmal realisieren, dass die Natur selbst, jede 3. Schwangerschaft beendet und zwar auf natürlichem Weg. Sieht man hier großartige Unterschiede? Tut mir leid, ich bin der Auffassung, dass man kein Recht hat, ständig Frauen, die sich in einer Notlage befinden, das Gewissen abzusprechen. So eine Entscheidung macht sich keine Frau leicht, egal, was hier behauptet wird. Über die Verantwortung der Herren, die Frauen erst in diese Lage bringen, darf man ja auch gern einmal reflektieren Schade, dass Sie meine Mutter nie kennengelernt haben, die 1930 unehelich zur Welt gekommen ist. Den “Papi” hat das Zeit seines Lebens nicht geschert, der wollte die Frucht seiner Lenden nie sehen. Das ist die Verantwortung der Herren!

Martin Johannes Marhoff / 17.05.2024

Wenn der “Staat” nicht zum “Mörder” werden darf, dann gehört das Militär zuallererst abgeschafft!

H. Nietzsche / 17.05.2024

Das Opfer eines Mörders ist in der Regel strafrechtlich unschuldig, sein Tod kommt unerwartet und ruft Leid hervor. Das Töten des Mörders trifft einen Schuldigen und ist angekündigt. Die Wirksamkeit der Todesstrafe bei der Verbrechensbekämpfung ist vielleicht nicht erwiesen, aber erwiesen ist die Unwirksamkeit der Androhung der Haftstrafe

Rainer Möller / 17.05.2024

Merkwürdig. Wie kann man prinzipiell gegen jede Todesstrafe sein und gleichzeitig Fritz Bauer verehren, weil er “Eichmann zur Strecke brachte” (Originalton Ortner)? Vielleicht macht Ortner doch irgendwo stillschweigende Ausnahmen?

finn waidjuk / 17.05.2024

Fehlurteil versus Wiederholungstäter? Was kommt wohl öfter vor? Dass man einen Unschuldigen hinrichtet oder dass ein Wiederholungstäter wieder mordet? Ich denke doch, dass der zweite Fall öfter eintritt. Und dann hat der Staat durch Unterlassung einen wirklich Unschuldigen umgebracht. Abschreckung funktioniert nicht? Bei der Mafia und anderen kriminellen Organisationen funktioniert sie seit Jahrhunderten ganz hervorragend. Ist sogar eine tragende Säule deren Geschäftsmodells. Also, ich bin dafür die Todesstrafe in den Rang eines Sakramentes zu erheben.

Ingo Dublinski / 17.05.2024

“Fehlurteile sind nicht…” - das zählt, inzwischen. Noch vor der Corona-Machtergreifung habe ich über Eindeutigkeit der Beweislage, den “rauchenden Colt” und der Gleichen mit mir in der Sache gerungen. Inzwischen habe ich erlebt und gesehen, was im neuen Reich wieder funktioniert, erst als Errosion des Staates entschuldigt, real aber als schleichender Putsch fast abgeschlossen. Nur weil ein Mord mit dem Messer oder dem Auto die Einmänner nicht trifft, heißt das nicht, daß eine unterhalb der Strafbarkeitsgrenze falschdenkende Kartoffel nicht durch weiteren konstruktiven EInsatz des Haldenzwangs in eine Position gebracht gebracht werden kann, die im aktuellen gleichgeschalteten Volksgeiste eine Hinrichtung befürwortet. Man sieht, wenn man das Geschehen verfolgt, die mediale und soziale Hinrichtung ist ganz ok, und wird bereits reichlich vollzogen. Rechtsstaat… dessen Basis diese niedergeschriebenen Einzelmeinungen alter weißer Männer in Paragraphen sind - sie werden inzwischen doch eher Empfehlungen gesehen, die durch Rechtsbeugung umgangen oder durch richterliche (Nicht-) Würdigung der Beweisanträge ignoriert werden. Die Urteile würden kommen.  Die furchtbare Justiz ist wieder da. Nein, keine Todesstrafe im Neuen Reich!

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