Helmut Ortner, Gastautor / 17.05.2024 / 14:00 / Foto: Imago / 40 / Seite ausdrucken

„Ein Staat darf nicht zum Mörder werden”

Helmut Ortners Kritik an der Todesstrafe hat auf Achgut eine starke Resonanz gefunden. Im Interview mit der portugiesischen Zeitung „Diário de Notícias“ legt er erneut gute Gründe gegen diese ultimative Form der Strafe vor.

Achgut dokumentiert das Interview in deutscher Übersetzung:

Diário de Notícias: Herr Ortner, Sie schreiben in Ihrem Buch („Ohne Gnade. Eine Geschichte der Todesstrafe“, Nomen Verlag), dass es keine Argumente für die Todesstrafe gibt. Dennoch gibt es selbst in Europa immer wieder Forderungen nach der Todesstrafe. Wie erklären Sie sich das?

Helmut Ortner: Nach spektakulären Verbrechen wird immer wieder der Ruf nach der Todesstrafe laut. Es entlädt sich gewissermaßen der Volkszorn. Dabei handelt es sich um einen Rachereflex, verbunden mit dem Glauben, das Böse damit aus der Welt schaffen zu können... Unsere Rechtskultur ist immun gegen solche populistischen Forderungen. Die Todesstrafe ist in EU-Ländern abgeschafft. Ihre Wiedereinführung steht nicht zu erwarten.

Wüssten Sie irgendein Argument zu nennen, das die Todesstrafe rechtfertigen könnte?

Nein, es gibt keine Rechtfertigung, aber gute Gründe, sie abzulehnen: Die Todesstrafe ist eine unmenschliche Form der Bestrafung. Die Wirksamkeit ihrer Abschreckung ist nicht nachgewiesen. Und sie wird von fehlbaren Menschen verhängt. Fehlurteile sind nicht auszuschließen, was bedeuten kann, dass unschuldige Menschen hingerichtet werden. Ein Staat kann einen Mord nicht ahnden, indem er selbst zum Mörder wird.

Sie dokumentieren eindringlich in ihrem Buch, mit welchen humanitären Ansprüchen die Geschichte hindurch nach immer neuen Tötungsmethoden gesucht wurde. Meinten die Betreffenden wirklich, im Dienst der Humanität zu handeln? 

Der Glaube, etwas „Humanes" zu tun, war die bestimmende Motivation jeder neuen Entwicklung. Erste Überlegungen zur „Humanisierung" der Todesstrafe gab es Ende des 18. Jahrhunderts. Als der Arzt Joseph-Ignace Guillotin der französischen Nationalversammlung ein Fallbeil – die Guillotine – vorschlug, die in Frankreich als Hinrichtungsmethode festgelegt wurde, betrachtete man das als eine „Humanisierung" der Todesstrafe. Das Prinzip der „Gleichheit vor dem Tode" und die zuverlässige Tötung galten als humaner Fortschritt. So ist die Geschichte staatlichen Tötens immer auch eine – wenn auch ambivalente – gesellschaftliche Reformgeschichte. Vom Steinigen über den Galgen, vom Erschießen bis hin zur heutigen Giftspritze …

In den USA wird der Vollzug der Todesstrafe durch eine Giftspritze als „saubere" und also „humane" Hinrichtungsart angesehen. Eine zweifelhafte „Humanität“…

Die Technologie des 21. Jahrhunderts hat Hinrichtungen „effizienter“ und „hygienischer” gemacht. Schlichte, funktionale Hinrichtungsräume – verwaltungsmäßig geplant und betrieben. Die Hände derjenigen, die den Schalter umlegen, damit die Falltür sich öffnet oder das tödliche Gift in die Venen fließt, bleiben sauber. Die biblische Losung „Auge um Auge, Zahn und Zahn“ wird nicht wie in primitiven Stammeskulturen schmerzvoll, stinkend und laut, sondern durch eine Distanz-Technologie anonym, steril und lautlos umgesetzt. Im Januar wurde im US-Bundesstaat Alabama ein zum Tode verurteilter Mensch erstmals mit Stickstoff exekutiert. Bei der Prozedur bekommt der Betroffene über eine Gesichtsmaske Stickstoff zugeführt – die Folge ist der Tod durch Sauerstoffmangel. Alle Versuche der Anwälte des Mannes, die Exekution aufzuhalten, waren erfolglos.

In den USA wird die Todesstrafe bisher vor allem mit der Giftspritze vollzogen. Sie schreiben in Ihrem Buch von einem „stillschweigenden Einverständnis der Mehrheit der Bürger mit dem System des staatlichen Tötens"…

Der Anteil der US-Bevölkerung, der die Todesstrafe befürwortet, ist zwar seit Jahren konstant rückläufig. Immerhin 37 der 50 Bundesstaaten haben die Todesstrafe inzwischen abgeschafft oder diese seit mehr als zehn Jahren nicht mehr vollzogen. Doch vor allem in den südlichen US-Staaten kann niemand Gouverneur werden, der öffentlich die Abschaffung der Todesstrafe fordert. Auch die Republikaner sind mehrheitlich nach wie vor glühende Verfechter der Todesstrafe.

Sie verweisen darauf, dass die Todesstrafe weltweit vorwiegend in Prozessen verhängt wird, die nicht internationalen Rechtsstandards entsprechen. Ist die Todesstrafe auch ein Indiz für eine zweifelhafte Rechtsprechung?

In Diktaturen und Autokratien ist sie häufig Bestandteil der Strafjustiz. Nicht nur in Mordfällen, auch politische Oppositionelle, ja „Gotteslästerer“ und Ungläubige, werden hingerichtet. In China, Saudi-Arabien, im Iran und Pakistan – in allen diesen Ländern wird die Todesstrafe vollzogen. Doch auch Demokratie und Todesstrafe schließen einander nicht aus. Neben den USA wird in Japan und Indien die Todesstrafe vollstreckt.

Albert Camus verwies in seinen „Betrachtungen zur Todesstrafe“ auf den Spruch, den das Schwert des Scharfrichters von Fribourg trug: „Herr Jesus, du bist der Richter." Wie sehen Sie den Zusammenhang zwischen Religion und Todesstrafe?

Jahrhundertelang wurde in höherem Auftrag „von Gottes Hand" gefoltert und getötet. Religiöse Eiferer vollstreckten auf Weisung ihrer Führer die grausamsten Urteile. Denken Sie an die Inquisitionsprozesse und die Hexenverbrennungen. In beinahe allen Religionen gab es für Nichtgläubige und Abtrünnige drakonische Strafen bis hin zu rituellen Tötungen. In der muslimischen Welt gibt es heute die Scharia – und es werden Menschen hingerichtet im Namen Allahs.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International glaubt, in keinem Land der Welt wird häufiger die Todesstrafe vollstreckt als in China. Wie schätzen Sie die Lage dort ein?

Angaben zur Todesstrafe werden dort als Staatsgeheimnis behandelt. Tatsache ist: in China werden mehr Menschen hingerichtet als im Rest der Welt zusammen. Es gibt keinerlei rechtsstaatliche Verfahren. Keineswegs nur in China, ebenso wenig in zahlreichen Ländern, dem Irak, dem Iran, in Nordkorea und Saudi-Arabien – also in jenen Ländern, in denen die meisten Hinrichtungen stattfinden. Tatsache ist auch: Die meisten Exekutionen im Nahen Osten und in der Region Nordafrika werden explizit mit „staatsfeindlichen Verbrechen“ begründet. Einige Staaten haben ihren Strafkatalog für Straftaten im „terroristischen, staatsfeindlichen” Kontext erweitert, was die Todesstrafe bedeuten kann. Selbst jugendliche Straftäter unter 18 Jahren können angeklagt und verurteilt werden. Der Staat wird zum Henker.

Geht der weltweite Trend in Richtung Abschaffung der Todesstrafe? Gibt es Hoffnung?

Der globale Trend zur Abschaffung der Todesstrafe setzt sich fort. Immerhin haben 112 Länder die Todesstrafe für alle Straftaten aus ihrem Recht getilgt. Hinzu kommen weitere neun Länder, die Todesstrafen nur noch bei „besonderen Staatsverbrechen“, nicht aber mehr bei gewöhnlichen Verbrechen vollstrecken. Anderseits – und das zeigen die Hinrichtungen etwa in den USA:  „Das Böse“ gerichtet und hingerichtet zu wissen, befriedigt noch immer eine Melange aus Rache und Sühnebedürfnis. Nicht nur in den USA, sondern weltweit.

Das Interview ist ursprünglich in der portugiesischen Zeitung „Diário de Notícias“ erschienen.

Helmut Ortner hat bislang mehr als zwanzig Bücher, überwiegend politische Sachbücher und Biografien veröffentlicht. Zuletzt erschienen: „Widerstreit: Über Macht, Wahn und Widerstand“ und „Volk im Wahn – Hitlers Deutsche oder Die Gegenwart der Vergangenheit“. Seine Bücher wurden bislang in 14 Sprachen übersetzt.

Buch-Hinweis: Helmut Ortner OHNE GNADE – Eine Geschichte der Todesstrafe, Mit einem Nachwort von Bundesrichter a. D., Prof. Dr. Thomas Fischer, Nomen Verlag, 240 Seiten, 22 Euro

Foto: Imago

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Leserpost

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W. Renner / 17.05.2024

„Es gibt keine Rechtfertigung für die Todesstrafe“. Da macht der Autor mal wieder die Behauptung zum Argument und rührt anschliessend China, Iran, Irak et al mit den USA zu einer grossen „Todessuppe“ zusammen. Russland hat er dabei wohl vergessen. Aber irgend einer muss sich schliesslich auch Sorgen darum machen, dass zumindest den Mördern kein Haar gekrümmt wird.

Manuela Pietsch / 17.05.2024

Ausnahmsweise mal nicht einverstanden. Wenn eine Gesellschaft sich Menschen aufbürdet, die harte Strafen aus ihrer Heimat gewohnt sind, dann nehmen diese Leute ein Rechtssystem, dass auf “Resozialisierung” beruht, nicht ernst. Resozialisierung ist ja überhaupt nur DANN möglich, wenn jemand vorher sozialisiert war. Und zwar in dem Kulturkreis, in dem die Straftat begangen wurde. Und das trifft eben auf viele Täter nicht mehr zu. Es geht auch nicht unbedingt um Rache (obwohl es den Hinterbliebenen der Opfer sicher ein Trost wäre), sondern um den Schutz der Bevölkerung. Als einzige Alternative kann ich mir auch eine lebenslängliche Haft vorstellen. Diese müsste dann aber tatsächlich lebenslänglich sein.

Michael Anton / 17.05.2024

Es war eine kleine Minderheit die sich hier durchsetzte: In der Abschaffung der Leibeigenschaft, der Todesstrafe und bald auch der Impfpflicht. Die Hoffnung bleibt, gerade in schwierigen Zeiten, das weltweit Menschen sich mit wichtige Dingen wie etwa dem Geld- und Mediensystem beschäftigen und trotz jahrtausenderalte Narrative man zu neuen Abkommen und Vereinbarungen gegen alle Widerstände gelangt, wie etwa mit dem Bitcoin oder den Abrahamabkommen. Wenn auch Gewalt und Ignoranz manches erneut vereitelt, die Abschaffung von Sklaverei und Todestrafe mit der Natur des Christentums zu begründen, ignoriert, welche Widerstände gegen Adelund Klerus aufgebracht werden mußten, um das Jammertal der Mehrheit einzudämmen. Haben wir die Hoffnung, das auch in anderen Teilen der Welt durch die Nachrichtenrevolution neue Sichtweisen auf Überlieferungen erwachsen und das die Minderheit der Ungeimpften kulturell sich durchsetzt und unsere Nachfahren mit Schauder auf das Coronaspektakel blicken. Ich schätze die Chancen von Anbeginn hoch ein, da Ansichten von Minderheiten sich oft durchsetzen. Taleebs schwarzer Schwan lässt grüßen.

N. Schneider / 17.05.2024

Bestrafung ist Sühne für ein Verbrechen. Nicht nur „Abschreckung“. Dem Glauben „das Böse damit aus der Welt schaffen zu können“ dürften die Wenigsten anhängen. Es gibt Verbrechen bei denen die Todesstrafe angemessen ist. Abzulehnen ist sie, weil auch der beste Rechtsstaat Fehlurteile nicht verhindern kann.

Irene Luh / 17.05.2024

Ein Anhänger der pol. Aufklärung sagt: das ist die universal gültige Erkenntnis der europäischen Aufklärung: Religionen haben weder die Kompetenz noch das Recht, über gut und böse, richtig und falsch zu entscheiden. Der Mensch selbst muss das tun. Das ist unsere wahre Leitkultur – nicht Tannenbaum und Schweinswürstel. ++ Wenn jedoch eine Mehrheit der Menschen dann anders entscheidet, was soll daran grausam sein? Dostojewski sagt: wo kein Gott, ist alles erlaubt. Ich verstehe die Beweggründe dieses Autors nicht. ++ Dann schreibt er das, Zitat: “[...] Denken Sie an die Inquisitionsprozesse und die Hexenverbrennungen. [...] ++ Im protestantischen Nürnberg gab es mehr Hinrichtungen als von Spanischer und Römischer Inquisition zusammen. Haben Sie das mitbedacht? Und die Hexenverbrennungen? Die Päpste haben dies strikt abgelehnt, die Inquisition hat praktisch keine Hexenprozesse durchgeführt und im 17. Jahrhundert, wo besonders in den protestantischen Gebieten nördlich der Alpen eifrig die Feuer brannten, überhaupt keinen Hexenprozeß durchgeführt. Die Schätzung der Opfer beläuft sich für Deutschland auf etwa 25.000 Frauen. Im Vergleich dazu wird die Zahl der Hexenverbrennungen in Spanien auf insgesamt 300 und beispielsweise im katholischen Irland auf zwei geschätzt. Die oft kolportierte Zahl von 9 Millionen Opfern stammt übrigens von SS-Chef Himmler, der damit die antikatholischen Reflexe fördern wollte. Tatsächlich hat seine Recherche-Gruppe nicht mehr als 30.000 Opfer auffinden können. ++ Warum weiß der Autor das nicht? Das jüdisch-christliche Wertesystem beruht auf einer Offenbarung, kann also keine menschliche Erfindung sein, daher auch keine Religion oder Ideologie.

Bertram Scharpf / 17.05.2024

Man stelle sich vor, den heutigen Bundesregierungen stünde dieses Mittel zur Verfügung.

Johannes Bader / 17.05.2024

“Die Wirksamkeit ihrer Abschreckung ist nicht nachgewiesen.” Ja, deswegen heißt sie auch nicht Todesabschreckung, sondern Todesstrafe.

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