“Gegen diesen Gesinnungstotalitarismus, der vom vierten Kabinett Merkel jetzt vervollkommnet wird, hilft nur entschiedener Widerstand.” Sehr geehrte Frau Lengsfeld, auch ich bin in diesem Falle für Widerstand. Allerdings stellt sich mir die Frage: WIE, in welcher Form? Er soll ankommen, allerdings nicht zu viel Zeit “rauben”, denn die habe ich nicht bzw. möchte mir diese nicht nehmen. (Es gibt aktuell einfach zu viele “Baustellen”...) Wäre es Ihnen möglich, hier hilfreich zur Seite zu stehen, ähnlich wie Sie die “Erklärung 2018” initiiert haben? Oder würden Sie sich in diesem Falle bereits strafbar machen?
Widerstand? Ja wie denn, wenn man nur unter Strafandrohung kommunizieren kann? Alle Kassenärzte müssten im Grunde ihre Praxen dicht machen. Einerseits haben wir die gesetzliche Verpflichtung, die DSGVO umzusetzen, andererseits die gesetzliche Verpflichtung, bis 01.01.2019 die Praxen an eine Telematik-Infrastruktur anzuschließen, um online Patientendaten zum Versicherungsstatus unserer Patienten mit den Krankenkassen abzugleichen. Der DSGVO-Schwachsinn betrifft ja dann Handwerker, Gewerbetreibende, Händler, Wirtschaftsbetriebe und und und… Eigentlich hilft nur noch ein Generalstreik, bis diese Gesetze wieder außer Vollzug gesetzt werden. Generalstreik? In Frankreich vielkeicht, in Deutschland?
Es ist albern, Frau Merkel für alles verantwortlich zu machen. Sind Sie es nicht, die gegen FB und Twitter wettern ? Die FDP weiß, - im Gegensatz zu Ihnen - dass mit diesem Gesetz wenigstens im Ansatz versucht wird, das Datensammeln zu hinterfragen. Nicht nur auf Facebook schauen, sondern bspw auch Schufa, Telekom & Behörden zu fragen, was sie alles über einen speichern und ob es notwendig ist. Für den Mittelstand tut es mir theoretisch leid, praktisch kann man nur den Kopf schütteln. Wenn es “drohende Abmahnungen” gibt, wie wurde mit Daten denn umgegangen ? Es ist ja fast so, als würde Edeka etc. schimmlige Lebensmittel verkaufen und dann die Regierung anrufen, sie solle ja etwas machen, damit die Kunden sie nicht verklagen. “Eine konzertierte Aktion von Bürgern, wie die „Gemeinsame Erklärung 2018“, die Massenpetition gegen die unkontrollierte Einwanderung, ist künftig kaum noch möglich, weil per Gesetz von vornherein kriminalisiert. Dass Bürger sich in ihre eigenen Angelegenheiten einmischen, soll verhindert werden. ” Wieso ? Können Sie das begründen ? Bißchen journalistische Qualität kann man erwarten ?
Der Artikel theoretisiert leider sehr im Ungefähren, damit kann ich nichts anfangen. Ich würde gern allgemeinverständlich erfahren, was ein Datenschutzgesetz mit Hasskommentaren zu tun hat, warum es angeblich die Meinungsfreiheit einschränkt oder warum eine Erklärung wie die “Gemeinsame Erklärung 2018” heute kaum noch möglich sei. Ein Beispiel sagt zudem manchmal mehr als tausend Worte.
Liebe Frau Lengsfeld , wo war die FDP ? Diese Frage ist überflüssig.Die FDP können Sie ,wie die anderen Parteien ,vergessen.Wir können nur hoffen ,daß die AfD tatsächlich Opposition ernst nimmt ,sonst sind wir endgültig verloren. Wir sind im Jahre 32 n. Orwell,das Wahrheitsministerium arbeitet schon lange auf Hochtouren ,das Liebesministerium wird gerade installiert.
Meine aktuelle (!) Lektüre ist der Sammelband von Frank Schirrmacher von 2014 : “Technologischer Totalitarismus”, eine kleine Übung zum Problem “Wunsch trifft Wirklichkeit”, aber auch zum Verhältnis “Bock und Gärtner”. Das Buch ist offenbar eine mediale Vorbereitung zum jetzt in Kraft getretenen Datenschutzgesetz. Sehr erheiternd ist der Beitrag von P. Lindner (FDP). Machen Sie weiter so !
Liebe Frau Lengsfeld, die Gemeinsame Erklärung 2018 scheint ein Erfolg zu werden, wie wäre es, wo Sie gerade so schön in Fahrt sind, mit einer Petition gegen das DSGVO? Wie schon bei der Gemeinsamen Erklärung bin ich dabei.
Das Grundgesetz sagt es deutlich in Artikel 20: “(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.” Offenbar ist “andere Abhilfe” schon lange nicht mehr möglich. Es wird Zeit für Absatz 4.
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