Roger Letsch / 25.07.2020 / 16:30 / 37 / Seite ausdrucken

Ein „Like“ zuviel im Zwischenreich

Erinnert sich jemand, was Politmagazine wie Monitor oder Panorama in grauer Vorzeit auf Sendung und damit ans Licht brachten? Fälle von Behördenwillkür, Bestechlichkeit, Betrug, Absprachen in Hinterzimmern, politische Drehtüren, Schummeleien und Klüngel…eigentlich immer ging es um die Ausnutzung eines mehr oder weniger großen Machtgefälles zum eigenen Vorteil, zum Ausschalten der Konkurrenz oder des politischen Gegners. Nicht selten führten solche journalistischen Ermittlungen zu Rücktritten, kartellrechtlichen Fragen, dem Ende von Politikerkarrieren oder dem Beginn von Ermittlungsverfahren. Doch eines hatten zumindest die spektakulären Fälle gemein: die Kamera richtete sich auf illegale Machenschaften oder derart klaffende Löcher in der Gesetzgebung, dass Bürger und Steuerzahler als anonyme Geschädigte ein vitales Interesse an deren Beendigung oder Schließung haben mussten.

Heute ist das offenbar anders, denn seit einiger Zeit tut sich für öffentlich-rechtliche Politmagazine ein sehr viel größeres Betätigungsfeld auf, weil sich zwischen den Kategorien „legal“ und „illegal“ ein drittes Feld gebildet hat, bei dessen Bestellung man weder Politikern noch Lobbyisten auf die Füße treten muss: der renitente Bürger, dessen Haltung und Gesinnung – und zwar ganz unabhängig von seinen Leistungen und validen Verdiensten.

Dieses dritte Feld zwischen legal und illegal oder zwischen richtig und falsch hat viele Bezeichnungen und ist doch kaum eindeutig zu benennen. Es gibt keine Regeln oder Gesetze, die man zur Definition heranziehen kann. Auch keine Tradition oder Sitte definiert diese gefährliche „Grauzone“ und ob man sich durch eine Äußerung, Tat oder Unterlassung in dieser Grauzone befindet, kann man selbst nie wissen. Zumal die Grauzone, dieses Dritte, der zeitlichen Veränderung unterliegt.

Heute noch im Licht der Legalität kann morgen schon durch eine politische Neuinterpretation ein Schatten dorthin fallen und man sitzt rückwirkend in der Unrechtsfalle. Aus einem Abendessen kann so schnell ein Kündigungsgrund und aus einem Like auf Instagram ein Autodafé werden. Es ist, als gälte heute so etwas wie eine perverse politische Abseitsregel, bei der es keine Rolle spielt, ob sich der Bestrafte tatsächlich im Abseits befindet oder ob überhaupt ein Ball nach vorn gespielt wurde.

Über die Balkone  der Gebührenzahler steigen

Der Pfiff der Panorama-Schiedsrichter ertönte für Oberstleutnant Marcel B., einen Offizier aus dem mittleren militärischen Management der Bundeswehr und dort für „Neuland“ Social Media zuständig. Panorama wirft ihm vor, sich via Instagram mit einem Anhänger der identitären Bewegung „vernetzt“ zu haben und „rechtsradikale Publikationen zu unterstützen“. Sowohl der Begriff „Vernetzung“ als auch „Unterstützung“ sind hier im liederlichsten Sinn verwendet, um die bestehenden Verknüpfungen möglichst solide darzustellen, denn in Wirklichkeit handelt es sich weder um konspirative Treffen noch subtile Werbekampagnen, um den Buchverkauf eines Verlages anzukurbeln. Es geht schlicht um eine Handvoll Likes die B. verteilte und denen Panorama nachschnupperte.

Diese Likes will ich gar nicht quantitativ oder inhaltlich bewerten und mich dadurch auf dasselbe dünne Eis begeben wie Panorama. Es geht mir um die Frage, gegen welches Gesetz Marcel B. verstoßen haben könnte, um eine mediale Hatz wie die von Panorama zu rechtfertigen. Denn wie ich eingangs schon andeutete, ist es nicht die Aufgabe der ARD, über die Balkone ihrer Gebührenzahler zu steigen, um den Inhalt ihrer Bücherregale zu überprüfen oder zu kontrollieren, wer bei einer Geburtstagsfeier zu Besuch kommt.

Auch kann man von der identitären Bewegung halten was man will und die Liste der Punkte, in denen ich deren Ziele ablehne, mag lang sein – aber es ist (noch) nicht verboten, sich als identitär zu positionieren und immer wieder zeigt sich, dass es gar nicht so einfach ist, gerichtsfest gefährliche Ideologien zu verbieten. Das sollte uns die Auferstehung und das Erstarken der Linkspartei doch gezeigt haben. Nicht einmal die NPD kriegen wir rechtsstaatlich aus der Welt und das sind nun wirklich echte Nazis, die auch noch stolz drauf sind. Aus dem „like“ eines Bundeswehroffiziers, dass man wie den buchstäblichen Furz zum Fackelzug zur „Vernetzung“ aufgeblasen hat, lässt sich aber schwerlich eine strafbare Handlung ableiten, selbst wenn man durch die Brille der Dienstvorschriften der Bundeswehr schaut.

Regierungsamtliche und haltungsmediale Anbräunung

Gleiches gilt für die vorgebliche „Unterstützung“ rechtsradikaler Publikationen durch leichtfertige Likes. Besagter Verlag verkauft Bücher und bezahlt Steuern und es hätte wohl der regierungsamtlichen und haltungsmedialen Anbräunung gar nicht bedurft – man hätte die erschienenen Bücher auch so verkauft. Das lief manchmal sogar so gut, dass es eines der Bücher – kaum mehr als ein kleines grünes Büchlein – im Juli 2017 immerhin auf Platz sechs der Spiegel-Bestsellerliste schaffte, von welcher der Spiegel es kurzerhand verschwinden ließ.

Und statt klammheimlich so zu tun, als wäre da nichts, prahlte man einige Tage später auch noch damit und erklärte die Entwertung des eigenen Goldstandards zur fürsorglichen Hygienemaßnahme. Verboten ist der Verlag auch heute noch nicht. Es ist gestattet, die Bücher seiner Autoren zu lesen, man darf sie auch ignorieren, rezensieren oder von ihnen phantasieren, ohne sie gelesen zu haben. Aus den Seiten dieser Bücher Stricke zu drehen, an denen man deren Leser, Autoren und Verleger aufknüpft, ist hingegen (noch) physisch verboten, psychologisch aber zum Sport aufgestiegen, in dem Haltungsnoten zu gewinnen sind.

Ich kenne die Gründe nicht, aus denen Marcel B. sich auf die beschriebene Weise „vernetzt“ hat, aber auf seine Arbeit, nämlich das Verhalten der Soldaten in sozialen Medien zu „regeln“, wirkte sich das offenbar nicht in der Weise aus, wie Panorama es wohl gern festgestellt hätte. Glauben Sie mir, liebe Leser, davon wüssten wir andernfalls schon. Denn erst dann wäre die Kausalkette so perfekt, wie sie uns seit Jahren als Zwangsläufigkeit verkauft werden soll: „Aus Worten werden Taten“ lautet das imaginierte Gesetz des positiven Feedbacks. Aus „Likes“ zumindest werden wohl nicht unbedingt Taten.

Im Ministerium für Wahrheit

Wie geht man heute vor, um sich über eine Sache, eine Gruppe oder ein Buch eine Meinung zu bilden? Man kann jemanden fragen, der sich damit beschäftigt hat. Doch dann übernimmt man fast zwangsläufig dessen Meinung und bildet sich eben keine eigene. In den meisten Wissensgebieten fährt man aber ganz gut mit dieser Methode. Die meisten Menschen vertrauen einigen elementaren Naturgesetzen und stellen deren Wirksamkeit nicht in Frage. Was aber, wenn man in anderen Bereichen (etwa in der Politik) mittlerweile allen misstraut, die ihre Meinung zu Markte tragen, vielleicht weil dort zu oft mit Lügen und Fälschungen gehandelt wurde?

Da bleibt nur eines: Man muss selber zum Buch greifen, eine Gruppe treffen oder eine Sache recherchieren. Doch immer häufiger werden die so erlangten Erkenntnisse von den übergangenen Meinungsmarketendern zornrot als ungültig oder falsch deklariert. Man habe nicht gründlich genug recherchiert, falsche Schlüsse gezogen, die Sache sei viel zu komplex, um vom Amateur durchschaut zu werden, dessen Urteilsvermögen einfach nicht ausreichend geschult sei. Überlass‘ die Meinungsbildung den Profis, den Journalisten, die verstehen was davon! Die lesen die Bücher zwar auch nicht, vor denen sie ihre Leser warnen, aber was ist schon Empirie im Vergleich zur Haltung!

Außerdem geben diese Fachkräfte die Garantie, dass man mit ihrer Profisicht, wenn man sie sich nur kritiklos zu eigen macht, widerstandslos durchs Leben gehen kann. Morgenmagazin im ZDF, mittags Nachrichten im DLF, Tagesschau um 20 Uhr und danach Robert Habeck und Kevin Kühnert bei Lanz, Illner oder Maischberger – mehr muss man ja nicht wissen. Diese Lektion hat Marcel B. nun offenbar gelernt, denn er erklärt:

„Ich war nicht aufmerksam genug, habe darauf vertraut, dass das, was mir aus meiner Community reingespielt wird, schon in Ordnung ist.“

Kniend gesprochen heißt das: ‚Was habe ich mir nur dabei gedacht, spontan zu reagieren und die Folgen meiner Meinungsäußerung nicht zu bedenken! Wie konnte ich es wagen, meine Kontakte bei Instagram nicht nach Lebensläufen und Führungszeugnissen zu fragen – und zwar immer wieder! Da ich die Zeit nicht aufbringen kann, all meine Schritte und Lebensäußerungen von den Informationsagenten des Ministeriums der Wahrheit gegenchecken zu lassen, halte ich künftig lieber gleich ganz meine Klappe und vertraue dem Information-Safeway, Like Ralf Stegner und Jan Böhmermann und empfehle Bücher, die der Böll-Stiftung gefallen.‘

Nichts ist privat, alles ist politisch

Dieses „Dritte“, die Grauzone der Unsicherheit zwischen erlaubt und verboten, war früher dem Privaten vorbehalten. Denn nicht alles, was rechtlich erlaubt ist, verschafft auch Anerkennung im familiären Bereich, wo das soziale Umfeld und die Erziehung durch unzählige ungeschriebene „das-tut-man-nicht“ und „das-gehört-sich-so“ menschliche Interaktion auch in der Öffentlichkeit zuverlässig regeln. So habe ich noch in keiner deutschen Kirche oder Restaurant Schilder mit der Aufschrift „Nicht auf den Boden spucken“ gesehen. Bislang war das nicht nötig – und dies, obwohl es kein Gesetz gibt, welches das Spucken auf Kirchenböden verbietet. Es muss also andere Gründe geben, warum zumindest die meisten so etwas dennoch nicht machen.

Soziale Regeln, die wir unbewusst einhalten, bedürfen kaum der Erklärung. Das sich „der Esel immer zuerst nennt“ oder es verboten ist, in der Soße für Königsberger Klopse die Kapern zu vergessen, ist einfach und empirisch offensichtlich. Verstöße gegen ungeschriebenen Benimm wurden aber stets im kleinen Rahmen geahndet, sie betrafen die Öffentlichkeit nicht. Je mehr der Staat, seine nachgeordneten Organe und eifrige Medien sich jedoch in private Belange einmischen, umso öffentlicher wird das Private. Fleischkonsum, Tabakgenuss, die „falsche“ Literatur, Umgang mit „den falschen Leuten“… die Grenzen dessen, was noch „erlaubt“ ist, sind fließend – selbst wenn sich die äußeren gesetzlichen Regeln eigentlich kaum verändert haben. Immer wenn sich irgendwo jemand fragt, warum man dies und das vor zehn Jahren noch sagen oder tun durfte, stellt er oder sie verwundert fest, dass man dieses eigentlich immer noch tun dürfte, aber dennoch nicht mehr tun kann. Hier können wir die Grauzone des Ungesagten wachsen sehen und dieses Wachstum ist ein Wuchern, das von oben in die Gesellschaft hineindrückt.

Wenn etwa unser Bundespräsident erklärt, es genüge nicht mehr, kein Rassist zu sein, man müsse vielmehr aktiver Antirassist sein, ist dies auch nichts anderes als eine Verschiebung der Grenzen des Erlaubten in die Zone des Zwielichts. Und nie kann man sicher sein, genug getan zu haben. Die Unsicherheit hängt von weit mehr ab als einer Rede des Schlossherren von der schönen Aussicht. Nicht falsch zu handeln reicht längst nicht mehr. Sich nichts „zu Schulden“ kommen zu lassen und an die Gesetze zu halten oder das Grundgesetz auswendig zu wissen, ist nicht genug.

Die Grenze, die man nicht überschreiten darf, um heute und morgen und auch übermorgen noch auf sicherem Boden stehen zu können, wird unsichtbar. Man soll vielmehr aktiv richtig handeln – was auch immer das im Augenblick bedeuten mag. Aber wer garantiert, dass es richtig genug und ausreichend ist und jemand anders nicht noch eilfertiger als man selber ist? Es sind ja immer die Eiferer, die an den unsichtbaren Kleidern zerren und eh man sich’s versieht, steht man ohne Hemd da.

Die Macht der Moralisierung und der Alternativlosigkeit

Dieser grassierende Jakobinismus wird immer übergriffiger, denn das ist seine Natur, die zum Postulat des Absoluten strebt. Indifferenz gegenüber dem Staat und seinen ausgegebenen Losungen wird immer mehr zur suspekten Handlung. Schon als die Steuergeldverbrenner bei „Demokratie leben“ ihren Aktivismus unter dem Motto „Demokratie lebt vom Mitmachen“ ins Werk setzten, konnte man sehen, wohin die Reise geht. Deren Forderung nach „demokratischer Bewegung“ kontrastiert auf das praktischste mit der Unsicherheit, ob die Richtung der Aktivitäten auch opportun genug ist und so bewegt man sich sicherheitshalber in jene Richtung, der die Mehrheit zustrebt, weil sie sich an der kleinen, lauten, aktivistischen Minderheit orientiert.

Und wo die „richtige Richtung“ jeder sehen kann, ist auch alles Falsche durch Ausschluss definiert. Heute ist es vielleicht noch die identitäre Bewegung und ein unbedeutender Verlag, doch schon nach der nächsten unverzeihlichen Wahl oder politischen Volte kann es eine weitere Partei, eine Firma oder eine ganze Branche sein, die in die Grauzone des abzulehnenden und moralisch verwerflichen gestellt wird.

Generalproben mit der FDP in Thüringen, Tönnies und der Kernkraft hat es ja bereits gegeben. Alle bewegten sich im Rahmen der rechtlichen Vorgaben und dennoch brachte man alle mit moralischer Munition in der gesetzlosen Grauzone zur Strecke. Der Staat und einige Parteien, denen er zur Beute wurde, haben sich der Deutungshoheit dessen bemächtigt, was sich undefiniert zwischen legal und illegal befindet und die Auslegung der Regeln fällt je nach Bedarf mal strenger, mal weniger streng aus.

So kann ein „Like“ die Karriere eines Offiziers beenden, selbst wenn er das klare Recht hatte, dieses Like zu geben, während Regierungschefs auf illegale Weise alle Finanzierungsverträge der EU auf das heftigste vorsätzlich und im Halbdunkel verletzen können und sich dafür feiern lassen. Wichtiger als die Kenntnis und die Einhaltung der Gesetze ist es heute offenbar, die Verfügungsgewalt über die Grauzone zu erlangen. Dort, in diesem „dritten“ Bereich zwischen erlaubt und verboten liegt die wahre Macht. Die Macht der Moralisierung und der Alternativlosigkeit. Die Macht, sich über alles hinwegzusetzen, Schuldige zu amnestieren, Unschuldige zu vernichten, im Namen der Wahrheit zu lügen und im Namen der Liebe Hass zu verbreiten. Tertium datur.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Roger Letschs Blog Unbesorgt

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Karl Hans Bauer / 25.07.2020

Ich denke, wir sollten uns hier mit einer Programmbeschwerde behelfen, das verursacht Zeit und Kosten bei den Abzockern, sie müssen schriftlich darauf reagieren und dann werden sie sich überlegen, ob sie solch linksgrünen Mist veröffentlichen: Lt. wikipedia: “Die Programmbeschwerde ist in Deutschland ein Rechtsbehelf der Bürger gegen die Verletzung von gesetzlich festgelegten Programmgrundsätzen des Fernsehens, des Hörfunks oder der von den Rundfunkveranstaltern verbreiteten Online-Angebote (der sogenannten Telemedien). Förmliches Rechtsmittel ist die Beschwerde grundsätzlich im Rahmen der Aufsicht der Landesmedienanstalten über die privaten Rundfunkanstalten.” Programmbeschwerde(at)de

Wolfgang Kaufmann / 25.07.2020

„Erinnert sich jemand“ — Damals waren es Männer, die juristisch und systematisch denken konnten und die Regelhaftigkeit einforderten. Heute sind es Schneeflöckchen (w/f/d), die nur schön und hässlich unterscheiden können, allenfalls noch lieb und böse, und die billige Ponyhofkonformität einfordern. – Damals war es unbequem, Missbrauch aufzudecken, aber der Zeitungsleser goutierte den Enthüllungsjournalismus. Heute ist es Gratismut wenn nicht gar Obsession, überall Rassismus und Sexismus zu wittern und in bestem Stasi-Stil zu denunzieren, und die selbst ernannten Inquisitorinnen werden belohnt durch Karrieren beim Staatsfunk für ihren Gesinnungsjournalismus.

G. Nöder / 25.07.2020

Ach, lieber Sudel-Ede, der Herr sei deiner Seele gnädig, wie ausgewogen, abwägend, objektiv und gerecht du doch warst gegen das was uns die Aktuelle Kamera 2.0 da kredenzt. * (für die Neu-Ossis links vom Antifaschistischen Schutzwall: Karl-Eduard von Schnitzler) Im Übrigen geht es hier mit Nichten um die Besetzung des Feldes zwischen legal und illegal; es geht allein um eine Vergewaltigung von dem was objektiv legal ist.

Sabine Heinrich / 25.07.2020

@ Wolfgang Illauer: Genau diese Fragen zu Martin Sellner habe ich mir auch gestelllt, denn auch ich habe mich gründlich über ihn informiert, weil ich wissen wollte, warum er als Verfassungsfeind gebrandmarkt wird - ebenso wie bei uns die AfD. Auch in seinem Fall habe ich nichts gefunden, was ich als hetzerisch, fremden- oder demokratiefeindlich erkennen kann. Es ist ja leider bekannt, dass es reicht, z.B. gegen die unsägliche Flüchtlingspolitik zu sein, um als rrrrächtz, Nazi - und ganz aktuell - Rassist gebrandmarkt zu werden.

Gerd Koslowski / 25.07.2020

Man wird nicht Oberstleutnant der Bundeswehr ohne den Nutzen des deutschen Volkes gemehrt und Schaden von ihm abgewendet zu haben, so wahr ihm Gott helfe.

E. Grüning / 25.07.2020

Ja, NICHT WAHR, wir leben im besten Deutschland aller Zeiten! Kein LIKE!

CZECH ALEX / 25.07.2020

Schon wieder FRAUEN!? Was ist los mit diesen linken gehirnamputierten Weibern? Egal wo ob USA oder Buntland an vorderster Front bei linken Demonstrationen, Randalen, Denunziation,.... finden sich ausschließlich Frauen.

Helmut Kassner / 25.07.2020

In der ehemaligen „DDR“ gab es hinter vorhaltender Hand folgenden Unterschied zwischen den Rechtssystemen der BRD und der „DDR“ zu hören: In der BRD ist alles erlaubt was nicht ausdrücklich verboten ist; in der „DDR“ ist alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Der Spruch ging weiter; in der Sowjetunion ist alles Verboten auch wenn es erlaubt ist. Die USA sollen nicht vergessen werden; dort ist alles erlaubt auch wenn es verboten ist.  Nun kann sich jeder selbst überlegen wohin sich die BRD entwickelt hat ohne das Rechtssystem zu ändern. Ich habe etwa gleichlang in beiden Systemen gelebt und ich muss bestürzt feststellen, dass ich meinen Enkelkindern die gleichen Verhaltensregeln bezüglich Äußerungen in der Öffentlichkeit vermitteln muss, wie ich sie damals in der „DDR“ meinen Kindern bzw. Meine Eltern mir vermittelt haben. Dabei waren unsere Erziehungsgrundsätze von Respekt und Achtung gegenüber jedermann/Frau gekennzeichnet.

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