Henryk M. Broder / 07.01.2022 / 14:00 / Foto: Acgut.com / 84 / Seite ausdrucken

Ein großer Sieg für die geschlechtliche Selbstbestimmung

Vergangenen Mittwoch titelte BILD mit einer Geschichte von überregionaler Bedeutung. „Helene Fischer – ihre kleine Tochter ist da!“ – Das war mal wieder typisch BILD, sexistisch, voreilig und respektlos.

Ob Helene Fischer eine „kleine Tochter“ oder einen „kleinen Sohn“ bekommen hat, wird sich erst dann entscheiden, wenn die „kleine Person“, der Helene Fischer das Leben geschenkt hat, in der Lage sein wird, selbst zu bestimmen, ob sie eine Frau oder ein Mann sein will. Denn wie wir inzwischen wissen, wird „man“ nicht als Frau oder Mann geboren, „man“ wird dazu gemacht. Die geschlechtliche Zugehörigkeit ist keine biologische Tatsache, sondern ein „soziales Konstrukt“.

Diese Erkenntnis beginnt sich langsam durchzusetzen.

Nicht nur in Städten mit vitalen Subkulturen wie Hamburg, Berlin, Köln und München, sondern auch auf dem Lande, z.B. in Recklinghausen, einer größeren Kleinstadt im Ruhrgebiet, im Nordwesten des Landes Nordrhein-Westfalen, zwischen Lünen im Osten, Gladbeck im Westen, Herne im Süden und Haltern am See im Norden.

Der Nachbar ist eine Nachbarin

Dort, also in Recklinghausen, hat ein Richter einem Bürger der Stadt verboten, einen Nachbarn mit „Rüdiger“ anzusprechen oder ihm „Rüdiger“ nachzurufen, denn der Nachbar ist eine Nachbarin, die „in einem männlichen Körper geboren (wurde), aber seit fast sieben Jahren als Frau (lebt).“

Sie hat gerichtlich „eine Vornamens- und Personenstandsänderung erwirkt“, aus Rüdiger wurde „auch auf dem Personalausweis Sophie Vivien“. Der Rechtsanwalt von Sophie Vivien kommentierte das Urteil mit den Worten: „Es ist ein großer Sieg für die geschlechtliche Selbstbestimmung“, jeder Mensch habe das Recht, „seine Geschlechtszugehörigkeit frei zu bestimmen“.  

Aber warum nur das Geschlecht, ist nicht auch das Alter ein „soziales Konstrukt“. Man ist so alt, wie man sich fühlt, oder? Die Deutsche Bahn bietet „allen unter 27“ einen Spezialtarif an, „Super Sparpreis Young“.

Recklinghausen, ich komme!

Zuerst erschienen in der Weltwoche Daily

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Andreas Schwartmann / 07.01.2022

Nein, das Amtsgericht Recklinghausen hat nicht entschieden, dass das Geschlecht frei wählbar ist. Sondern dass aus Rüdiger rechtswirksam mittlerweile Sophie geworden ist und Sophie einen Anspruch darauf hat, nicht mit “Rüdiger” angesprochen zu werden. Denn wenn es Rüdiger rechtlich gestattet ist, zu Sophie zu werden, dann hat er auch ein Recht darauf, mit Sophie angesprochen zu werden. Wer A sagt, muss auch B sagen.

Holger Sulz / 07.01.2022

Ja. Um genau zu sein, droht dem pösen weißen Hetennachbarn eine Strafe von 250 000 €, sollte er weiter die arme Sophie Vivien als “Rüdiger” verbal vergewaltigen. Is ja alles gut und schön, selbst an solche Plastik-Monstren wie Olivia Jones gewohnt man sich. Nur eins habe ich nie verstanden: Warum all die Sophie Viviens immer noch in den Darkrooms der Schwulenkneipen vorbeischaun.

Silvia Orlandi / 07.01.2022

Jahrzehntelang wurde dafür gekämpft: Homosexualität/ Transsexualität sei keine Krankheit im med. Sinne. Auch keine Perversion ( Freud) Sog. Therapien ( Elektroschocks,Kastrationen, Lobotomien ) haben nur geschadet und sehr viel Leid angerichtet. Es ist ein Fortschritt, dass man die Menschen in Ruhe lässt, sie nicht „therapiert“, operiert und stigmatisiert werden. Das Abendland geht nicht unter, wenn Rüdiger sich Sophie Vivienne nennen will. Traurig nur, dass geschäftstüchtige Ärzte, Psychologen, Scharlatane, den Menschen, besonders Jugendlichen, einreden , sie seien nicht in Ordnung. Der Mann möchte Make— Up, der Junge ein Kleidchen? Wen stört es? Ein Fortschritt, dass jeder nach seiner Fasson glücklich werden kann, solange er niemanden schadet.

Christoph Müller / 07.01.2022

Es kommt wohl auch sehr darauf an, aus welchem Grund der Beklagte den Kläger/die Klägerin “Rüdiger” nannte, bzw. ihn/sie öffentlich mit diesem Namen rief. Wenn es ihm nur darum ging den Betroffenen/die Betroffene zu demütigen und öffentlich bloßzustellen, so habe ich für dieses Urteil volles Verständnis. Man mag von dieser Geschlechtswechselei halten, was man mag. Diese Menschen zu sekkieren, geht jedoch gar nicht!

Sabine Heinrich / 07.01.2022

@Sirius Bellt: Ich bin ganz Ihrer Meinung! Was ich hier an verächtlichen, herabwürdigenden Kommentaren gelesen habe, hat mich doch sehr erschreckt, ja, es hat mich gegruselt! Und ich hatte schon gedacht, dass ich mich mit meiner Namensverballhornung knapp an der roten Linie bewege, die man nicht überschreiten sollte…

Klaus Biskaborn / 07.01.2022

Der Wahnsinn nimmt seinen Lauf und die kleinen „ Richterlein“ , würde Montgomery sagen, machen eifernd mit dieses Land wird täglich peinlicher!

R. Kuth / 07.01.2022

Kann man sich das auch temporär und bedarfsweise aussuchen? Heute so und morgen so? Übermorgen vielleicht als Katze? (oder Kater) Dann braucht es aber auch keine Frauenquote und -beauftrage mehr - wenn alles beliebig ist….

Mathias Bieler / 07.01.2022

Konstrukte aller Länder vereinigt euch! Nun sehe ich ab jetzt ein Gericht nicht mehr als Gericht an, sondern als ein juristisches Konstrukt. Recklinghausen nicht mehr als Stadt, sondern als ein urbanes Konstrukt. Vielleicht befindet sich das Gericht gar nicht in einem Gerichtgebäude, sondern in einem Altersheim oder in einer Klinik oder sogar in einer Irrenanstalt. Jetzt ist mir auch klar, warum ein Wahlversprechen kein Versprechen ist, sondern nur ein verbales Konstrukt ist. Was passiert eigentlich, wenn der Nachbar nicht mehr Rüdiger, sondern Klaus-Dieter ruft ?

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