Das gestern im Bunderat beschlossene „Rückführungsverbesserungsgesetz“ soll angeblich Abschiebungen erleichtern und wird das Gegenteil bewirken.
Die Migrationskrise verschärft sich weiter. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland, das der Großteil der illegalen Einwanderer in Europa ansteuert, insgesamt 351.915 Asylanträge gestellt. Die vielfältigen Folgen dieser Entwicklung haben uns längst eingeholt. Finanziell sind Aufnahme und Versorgung von immer mehr Millionen nicht zu stemmen, jährlich müssen dafür -zig Milliarden Euro aufgebracht werden; die Wohnungskrise und die Bildungskrise verschärfen sich, von der durch die Decke schießenden Gewaltkriminalität hier mal ganz zu schweigen (mehr dazu hier).
Vor dem Hintergrund der allzu sichtbaren Probleme nimmt der Unmut der Bürger zu, was sich nicht zuletzt in Wahlen und Wahlumfragen niederschlägt. Sie glauben nicht mehr, dass die Regierung die Migrationskrise in den Griff bekommt. Laut einer Studie haben mehr als 80 Prozent der Deutschen kein Vertrauen mehr in die Flüchtlingspolitik der Ampel.
Kein Wunder: Auch im Jahr 9 nach Angela Merkels Einladung an alle Mühseligen und Beladenen dieser Welt findet keine Zurückweisung illegaler Migranten an unseren Grenzen statt, es locken noch immer dieselben Pull-Faktoren wie damals, ja, durch das „Bürgergeld“ auch gern für jeden Nicht-Bürger haben sie noch erheblichere Sog-Wirkung entfaltet. Und mit der Turbo-Einbürgerung, die ebenfalls eine Mehrheit der Deutschen ablehnt und die dennoch beschlossen wurde, ist sogar noch ein zusätzlicher Anreiz geschaffen worden, sich auf den Weg nach Germoney zu machen.
Rückführung ist vom Gesetz vorgesehen
Obwohl bei der Bundesregierung erkennbar kein Wille besteht, sich der Probleme anzunehmen, die durch die unkontrollierte Zuwanderung geschaffen respektive zugespitzt wurden, war sie nun also gezwungen, Handlungswillen wenigstens zu simulieren. „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ heißt das Machwerk, das Befürworter der schrankenlosen Migration an die deutschen Fleischtöpfe auf die Barrikaden brachte (ziemlich grundlos, wie wir noch sehen werden).
Was man früher Ausweisung nannte, heute, je nach politischer Gesinnung Abschiebung oder Deportation (von der man spricht, während man die Rede davon anderen unterstellt) nennt, Vertreibung, wenn man sie kriminalisieren will, Rückführung (elegant, klingt nach fürsorglichem Geleit in die alte Heimat), Remigration oder, wie die Schweizer, mit dem reizenden Begriff Ausschaffung umschreibt, ist die sogenannte Vollstreckung der Ausreisepflicht – eine vom Gesetz vorgesehene Maßnahme: Nach § 58 Aufenthaltsgesetz wird abgeschoben, wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist, und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist.
So sieht es das Gesetz vor. Mit der Abschiebung, wie wir die Zwangsmaßnahme hier nennen wollen, wird der unrechtmäßige Aufenthalt eines Ausländers beendet – etwa nach Ablehnung des Asylantrags. Zum Stichtag 31. August 2023 waren im Ausländerzentralregister 261.925 Migranten ausreisepflichtig, etwa 210.000 davon sind geduldet, zum Beispiel, weil sie keine Dokumente (mehr) haben. Bundeskanzler Scholz kann nur „Abschiebungen im großen Stil“ ankündigen, weil die bisherige Umsetzung der gesetzlich vorgesehen Maßnahmen nur im Promillebereich umgesetzt wird. Im Jahr 2023 wurden gerade mal 16.430 Personen aus Deutschland abgeschoben, während etliche hunderttausend neue hereinströmten. Und von den Abgeschobenen sind auch schon wieder über 4.100 zurück in Deutschland.
Hilfe, wir schieben die Falschen ab!
Hinzu kommt: 31.770 geplante Abschiebungen scheiterten. Damit waren zwei Drittel der vorgesehenen Rückführungen nicht erfolgreich. Das kann nicht überraschen, denn die Abschiebung ist bisher grundsätzlich zuvor schriftlich anzudrohen (§ 59 AufenthG). Dem Betroffenen ist eine Frist zur freiwilligen Ausreise zu setzen. Wenn er schlau ist, ist er am Stichtag nicht auffindbar, hat keine Reisepapiere oder ein Attest vorzuweisen. Zuletzt bleibt immer noch die Möglichkeit, im Flieger (normalerweise werden für die Abschiebung Linienflugzeuge verwendet) zu randalieren, dann weigern sich die Piloten, den Auszuschaffenden mitzunehmen.
Leichter als junge Männer mit krimineller Energie sind Familien abzuschieben, die sich an Recht und Gesetz halten, teils seit Jahrzehnten hier leben und gut integriert sind. Die holt man dann mitten in der Nacht ab. Das passiert immer wieder. Da kann eine neunköpfige georgische Familie noch so unauffällig sein, der Vater als Pfleger arbeiten und die Mutter als ehrenamtliche Dolmetscherin bei der Caritas und als Haushaltshelferin – um 1.00 Uhr nachts reißt die Polizei sie mit den Kindern aus dem Schlaf, um sie in ein Flugzeug nach Tiflis zu setzen.
Da lachen sich die Remmos und die Abou-Chakers und Zehntausende von Dieben, Mördern und Vergewaltigern natürlich krumm und bucklig. „Wir schieben die Falschen ab“, wird dann mitunter gejammert, etwa hier, hier und hier, und selbst Hubertus Heil (SPD) gibt es zu. (Unser Autor Stephan Kloss schilderte kürzlich einen bitteren Fall aus Sachsen.)
Anwälte können Sand ins Getriebe werfen
Um Abschiebungen zu erleichtern, jedenfalls in der Theorie, soll die Polizei nach dem Rückführungsverbesserungsgesetz mehr Durchsuchungsmöglichkeiten erhalten. Heißt in der Praxis: Bisher konnte sich der Abschiebekandidat dem Zugriff entziehen, wenn er sich etwa in einer Gemeinschaftsunterkunft in die Küche oder aufs stille Örtchen begab, weil die Beamten nur sein Zimmer betreten durften. Damit soll nun Schluss sein. Auch soll die Polizei zwecks Identitätsprüfung Mobiltelefone auslesen dürfen. Abschiebungen sollen nicht mehr angekündigt werden müssen, sofern nicht Familien mit Kindern unter zwölf Jahren betroffen sind. Und die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll von zehn auf 28 Tage verlängert werden.
An diesem Punkt liegt der Hase im Pfeffer: Die Grünen konnten durchsetzen, dass Menschen in Abschiebehaft künftig Rechtsbeistand erhalten sollen, obwohl durch alle Rechtsinstanzen die Ausreisepflicht festgestellt wurde – solche verpflichtenden Rechtsanwälte für Betroffene gab es bisher nicht. In der Beschlussempfehlung (Drucksache 20/10090) des Innenausschusses heißt es: „Verpflichtende Beiordnung eines anwaltlichen Vertreters zur richterlichen Entscheidung über die Anordnung von Abschiebungshaft, Ausreisegewahrsam und der Überstellungshaft nach der Dublin-Verordnung“. Und die verpflichtende Beiordnung eines Rechtsanwalts, so die Welt, könne dazu führen, dass der maximal 28-tägige Ausreisegewahrsam verstreicht, „ohne dass die Abschiebung tatsächlich durchgeführt werden kann“.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU, wird im Tagesspiegel wie folgt zitiert: „Die Grünen schreiben eine Pflicht ins Gesetz, Anwälte vor Ausreisegewahrsam über die Maßnahmen zu informieren – damit werden die Ausreisepflichtigen aber über alle Berge sein, wenn sie in Haft genommen werden sollen“. Das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz sei daher in Wirklichkeit ein „Rückführungsverschlechterungsgesetz“.
Straftäter und Gefährder werden weiter ruhig schlafen
„Die Regelung erleichtert zudem die Abschiebung von Straftätern, Gefährdern, Mitgliedern der organisierten Kriminalität und Schleusern“, behauptet hingegen die Bundesregierung. Wie das in der Praxis aussieht, wird man sehr genau beobachten müssen. Sich der Abschiebung ins Herkunftsland zu entziehen, dürfte für Straftäter und Gefährder auch künftig eine der leichtesten Übungen sein.
Wäre der Politik wirklich daran gelegen, das Migrationsproblem anzugehen, dann kommt sie nicht darum herum, irreguläre Migration gleich an den Grenzen zu stoppen. Wer gar nicht erst ins Land hineingelangt, muss auch nicht vollversorgt und später mühsam wieder abgeschoben werden. Das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ ist jedenfalls nicht der große Wurf, als der er hingestellt wird, sondern wird sich als weiterer, jetzt schon durchschaubarer Versuch entpuppen, den Bürgern Sand in die Augen zu streuen.
Claudio Casula arbeitet als Autor, Redakteur und Lektor bei der Achse des Guten.
Beitragsbild: Pixabay

Pich weiß nicht wo das Problem liegt, Angeblich sind die Leute nicht greifbar. Alle haben Bankkarten Krankenkassen Karten und Wohnung. Karten sperren, Wohnungsmiete einstellen, wird ohnehin von uns bezahlt. Die tauch schon wieder auf die Leute und wenn nicht, sind sie eben weg, können aber kein Geld mehr beziehen. Dieser Staat ist doch sowas von am Ende.
Es gibt ein Grundproblem bei der Geschichte: Selbst abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber erhalten die vollen Leistungen. Dabei bräuchte man weder Grenzkontrollen noch Abschiebungen, wenn man dem Asylgesuch des offensichtlich illegal Eingereisten mit einem freundlichen Schulterzucken begegnen würde bzw. bestenfalls noch mit Einweisung in eine Notunterkunft. Ich bin sicher, 90% der Asylanträge hätten sich binnen kürzester Zeit erledigt. Das Problem liegt hier weniger beim Gesetzgeber als vielmehr in der Rechtsprechung, die den Flüchtlingsstatus über die illegale Einreise stellt und damit jedem, der es irgendwie hierher schafft, den vollen Zugang zum Sozialsystem gewährt.
Wieso schreiben Sie hier von 261.925 Ausreispflichtigen, Herr Casula? Mit dieser Verharmlosung bedienen Sie letztendlich nur die Lügen und die Propaganda des Regimes. Die Wahrheit ist, dass sich KEIN Schutzsuchender legal in Deutschland aufhält. Gemäß Artikel 16a kann niemand in Deutschland Asyl erhalten der über ein sicheres Drittland nach Deutschland eingereist ist. Und, wenn wir mal diejenigen, die direkt aus ihrer Heimat mit dem Flugzeug nach Deutschland eingeflogen oder mit dem Fallschirm abgesprungen sind, dann reden wir hier von rund 2 Millionen (Quelle: Mediendienst Information, da es sich dabei um eine regierungsnahe Organisation handelt, dürfte die tatsächliche Zahl eher höher liegen), die das Land verlassen müssten. Das wirft zwei Fragen auf. Erstens: wie will man die kurzfristig aus Deutschland abschieben? Antwort: das geht nicht mehr, das ist, selbst wenn die sich nicht dagegen wehren würden, technisch und organisatorisch nicht mehr zu schaffen. Dafür ist es zu spät; „jetzt sind sie halt da“. Und die zweite Frage ist: Warum sind sie „jetzt halt da“? Dies mit der Dummheit oder Gleichgültigkeit der politisch dafür Verantwortlichen erklären zu wollen, wird dem Ernst der Situation nicht gerecht. Ich schließe mich daher der Meinung des Foristen @Thomas Kurt an, dass hier ein geheimer Plan dahinter steckt. Die Antworten darauf, was genau der Zweck dieses Plans ist und wer die Verantwortlichen dahinter sind, werden uns garantiert nicht von den Apportiermedien geliefert werden. Wahrscheinlich wird man es sogar nie erfahren; die Masse der „anständigen“ Bürger hat kein Interesse daran und macht sich so zum Komplizen bei der Herbeiführung ihres eigenen Untergangs.
Seit nun die Regierung Staatsdemonstrationen organisiert, wird die Aufgabe des Migrantenheers klarer. Je unqualifizierter und dümmer, desto wahrscheinlicher wird es sich gegen den wertschaffenden Teil der Bevölkerung positionieren, der schlussendlich als rechtsradikal bekämpft werden muss. Alle ernsthaften Oppositionsparteien, also AfD, FW, WU und BSW, treten dieser orwellschen Polarisierung mit Pragmatismus entgegen, können aber leider auch nicht den Wählerwunsch des risikofreien Wohlstandserhalts garantieren.
@Emil.Meins: „… und den Fürsprechern und Nutznießern der grenzenlosen Migration “auszuschaffen„. Vielleicht könnte man einen netten Vertrag mit Putin machen, der hätte sicher ein hübsches Plätzchen irgendwo in Sibirien oder noch weiter draußen. …“ ------ Fragen Sie mich mal, wie oft ich das schon vorgeschlagen habe!!!
Ausweisung und Abschiebung, Herr Casula, sind nicht dasselbe. Von Ausweisung spricht man, wenn eine Person behördlich aufgefordert wird, das Land zu verlassen. Bei einer Abschiebung wird er hingegen tatsächlich abgeholt, in ein Flugzeug verfrachtet und außer Landes geflogen. Aber ich will hier nicht den Sheldon machen …
Ich bin sehr pessimistisch, was Rückführungen und ganze Migrationssystem anbetrifft. Die sog. Altparteien sind m.E. nicht in der Lage, dieses Problem zu lösen. 350 Tsd Asylanträge und 120Tsd Visaerteilungen Familienangehörige und zusätzlich das Sonderkontinent Afghanistan ist nicht zu stemmen. Das Gesamtpaket Migration/Integration gehört auf den Prüfstand und bedarf radikaler Veränderungen/Neuausrichtung. Auch muss m.E. das Thema Sozialmißbrauch stärker in den Fokus rücken.