Und was ist mit Frau Merkel ? Wird, kann sie zur Haftung herangezogen werden ? Es gibt ja nicht nur die vergewaltigten Frauen, es gibt Tote, Schwerverletzte und dadurch sicher auch einige psychisch und physisch geschädigte Angehörige. Ohne die illegale Einreise gäbe es diese Opfer nicht. Ich kenne mich in der Rechtssprechung nicht aus aber Vater Staat wäre gut beraten, wenn er alle Opfer unbürokratisch, z. b. über eine Opferfonds, entschädigen würde !!Auch wenn die Taten mit Geld nicht aufzuwiegen sind. Und vor allem gehören diese Straftäter abgeschoben !! Für Opfer rechtsextremer Gewalt gibt es einen Opferfonds, der meines Wissens nach von der Amadeo Stiftung betreut wird.
Reines rechtstheoretisches Geschwätz. Nett, überflüssig und sinnlos. Genau wie all die Gutachten über die Rechtswidrigkeit der Grenzöffnung. Wenn doch mal einer dieser Rechtstheoretiker eine Klageschrift formulieren und beim zuständigen Gericht einreichen würde. Ich würde sogar dafür spenden. Macht aber keiner.
Das ist genau der Artikel auf den ich seit zwei Jahren, ganz besonders aber nach dem Beschluss des OLG Koblenz vom Februar 2017 und dem Gutachten des Verfassungsrechtlers Udo Di gewartet habe. Da muss es doch einen vernünftigen Ansatzpunkt für Juristen geben oder fürchtet man im Verhältnis zu Abmahnungen eine mangelhafte lukrativ genug. Jedem sollte klar sein das z.B. auch der Amtseid kaum Angriffsfläche bietet aber gilt das auch für Vorsatz? Oder ist das Gerichtsurteil des OLG Koblenz nicht Indiz genug, das die Exekutive hier mit Vorsatz agierte und trotz Opfer diese Aussetzung des Rechts weiter betreibt? Sollten wir denn wirklich schon wieder so weit sein, das der Zweck die Mittel heiligt. Sieht die Justiz die Opfer als unabwendbare Kollateralschäden, nur damit eine Dame dieses Land als das ihre ansehen kann? Und sollte das Schule machen, welches Recht könnte die Exekutive zukünftig ebenfalls mit wohlwollender Billigung der Judikative mal so eben “außer Kraft setzten?”
Das wird nichts mit der Haftung. Schon Kurt Tucholsky -übrigens studierter Jurist-schrieb in einer bekannten Satire vor über 80 Jahren: „ Liebe Frau, lassen Sie ihren Sohn Beamter werden. Da trägt er zwar Verantwortung, hat aber keine.“
Naja, es finden ja keine Grenzkontrollen mehr statt, seit “Schengen”, sondern nur noch stichprobenartige Kontrollen und Schleierfahndung im Hinterland. Die Invasoren werden also - wenn überhaupt - im Inland aufgegriffen, da sie aber das Zauberwort “Asyl” sagen, dürfen sie bleiben. So werden die (Bundes-) Polizisten angewiesen. Scheint also alles mal wieder nach Vorschrift zu gehen…
@Heiko Stadler Das ist nicht ganz richtig. Im Schadensfalle für den Patienten haftet im Zivilprozess (Stichwort “Kunstfehler”) im Krankenhaus die Krankenhausleitung, da sie den betreffenden Leitenden Arzt (Chefarzt) eingestellt und beschäftigt hat. Der hat dann den möglicherweise falsch handelnden Oberarzt nicht ausreichend beaufsichtigt, der wiederum die falsche Behandlungsanweisung an den ausübenden Assistenzarzt weitergegeben hat. Im Innenverhältnis mag sich das anders darstellen, so daß der Krankenhausträger von dem Chefarzt Regress einfordert, dieser vom Oberarzt und dieser wiederum vom Assistenzarzt. Im Strafprozeß stellt sich die Sachlage möglicherweise anders dar, aber der wird in diesen Fällen üblicherweise nicht geführt, wozu auch? Der Geschädigte hat dadurch nur teure Prozeßrisiken zu tragen, erhält aber keinerlei finanzielle Vorteile aus einem gewonnenen Verfahren.
Danke an den Autor für die interessanten Hinweise auf juristische Sachverhalte. Leider steht nur der Theorie grundgesetzlich verfasster Demokratie und des Rechtsstaates (vielleicht wäre es angemessener von “Papierform” zu sprechen) die Praxis gegenüber. Politbürokraten haben ein Eigeninteresse. Es ist schon viel Kluges darüber geschrieben worden, wie dieses Eigeninteresse systematisch Verantwortungslosigkeit organisiert. Insofer sind die Verhältnisse am Berliner Flughafen-“Neubau” symbolisch für das politische Handeln. Wer von den Opfern hätte die Mittel, sich mit hoch armierten Institutionen anzulegen? Wer könnte Zeit, Geld, juristischen Beistand gewinnen? So etwas schaffen nur große Unternehmen, Orgnisationen, mächtige - parteinahe - Interessengruppen. De überwiegende Teil der Medien ist auf der Seite der Politbürokratie. Bleiben die Wahlen - als letzte Hoffnung?
Herzlichen Dank für diesen informativen Beitrag, lieber Herr Gebauer. Ich würde die Fragestellungen noch um einen Punkt erweitern. Nämlich: Haben wir es im Falle der Grenzöffnung mit einem von langer Hand geplanten Vorgang zu tun, der sich in diversen Aussagen (teilweise auch erst im Nachhinein) verschiedener Personen manifestiert? So bspw. die Einlassungen des EU-Kommissar Frans Timmermans der Art “Diversity is our destiny!” Oder auch des Politikwissenschaftlers Yascha Monk unlängst in der Tagesschau (“Ein historisch einzigartiges Experiment!”) - nebst entsprechender “Verwerfungen”. Darüber hinaus wäre auch die Frage zu stellen, inwieweit sich Ihr Hinweis auf die UN-Entschließung aus 1998 mit den Resettlement-Plänen des UNHCR verträgt. Ferner habe ich große Zweifel, nämlich das eine Richterschaft, die von der Politik zuvor eingesetzt wurde und (mögliche) Vergehen zu prüfen hätte, hier die diesbezüglich notwendige Unabhängigkeit an den Tag legt.
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