In diesem Fall würde die Politik den Richtern --über die Präsidenten der Gerichte-- nahelegen, keine Beschlüsse zum machen, die die Politiker in die Haftung bringt. Wie ich die heutige Richtergeneration kenne, die nicht mehr das breite Kreuz wie in der Vergangenheit hat, werden sie folgsam sein wie die Hündchen. Die zucken schon, wenn es gegen einen betrügerischen Beamten einer Justizvollzugsanstalt geht. Man kriegt nicht mal ein zivilrechtliches Urteil. Sondern einen Vergleich angedient, den das Gericht nur protokolliert und nicht groß begründet. Es ging um ein Haus, dessen Mängel derjenige selbst verdeckt hatte.Einerseits eine Betrugshandlung, andererseits die Rückabwicklung des Kaufvertrages.
.... interessante Überlegung die mir nicht nur bei fehlender Grenzkontrolle anwendbar scheint sondern analog wohl auch bei folgendem Fall:Das Bundesverfassungsgericht weiß seit etwa 5 Jahren ganz genau um die Quetschgebühren der ÖR und deren Unvereinbarkeit mit jener Verfassung die wir VOR dem ÖR Rundumschlag hatten. (Man gewinnt den Eindruck einer Verfassungsänderung durch die Hintertüre der ÖR) Das Bundesverfassungsgericht weiß auch dass die Alliierten die freie Mitgliedschaft bei den Beiträgen beabsichtigten.Weiterhin weiß es, dass dieses Anliegen der Alliierten nie besser umsetzbar war als heute im Hinblick auf die Technik der Verschlüsselung mit der sich die Privaten (im Gegensatz zu den ÖR) ja problemlos vor Schwarznutzern schützen. Nun, seit 5 Jahren sehen diese Richter einem offenkundigen Unrecht zu und verweigern die Stellungnahme. Dies wird dazu führen dass keine Entscheidung auch eine ist und dass am Ende den Richtern nur noch das Ja zu diesem Treiben bleiben wird, denn sonst träfe sie ganz genau jener Vorwurf, den Sie hier beschreiben und der lauten würde: Warum sahen Sie solange zu bei einem Tun das Sie als Unrecht erkennen mussten? Aber was ist von solchen Verfassungsrichtern zu halten die quasi durch Nicht-Entscheiden entscheiden? Was ist von Richtern zu halten die sich ganz einfach durch Schweigen aus der Verantwortung ziehen? Und, WER schützt uns vor dieser allerletzten Instanz, die weil sie nicht wie im Falle Schweden zügig einschreitet das Unrecht am Ende nur noch absegnen kann um jenes Gesicht versuchen zu wahren das sie längst verloren hat... ?
Und was ist mit Frau Merkel ? Wird, kann sie zur Haftung herangezogen werden ? Es gibt ja nicht nur die vergewaltigten Frauen, es gibt Tote, Schwerverletzte und dadurch sicher auch einige psychisch und physisch geschädigte Angehörige. Ohne die illegale Einreise gäbe es diese Opfer nicht. Ich kenne mich in der Rechtssprechung nicht aus aber Vater Staat wäre gut beraten, wenn er alle Opfer unbürokratisch, z. b. über eine Opferfonds, entschädigen würde !!Auch wenn die Taten mit Geld nicht aufzuwiegen sind. Und vor allem gehören diese Straftäter abgeschoben !! Für Opfer rechtsextremer Gewalt gibt es einen Opferfonds, der meines Wissens nach von der Amadeo Stiftung betreut wird.
Reines rechtstheoretisches Geschwätz. Nett, überflüssig und sinnlos. Genau wie all die Gutachten über die Rechtswidrigkeit der Grenzöffnung. Wenn doch mal einer dieser Rechtstheoretiker eine Klageschrift formulieren und beim zuständigen Gericht einreichen würde. Ich würde sogar dafür spenden. Macht aber keiner.
Das ist genau der Artikel auf den ich seit zwei Jahren, ganz besonders aber nach dem Beschluss des OLG Koblenz vom Februar 2017 und dem Gutachten des Verfassungsrechtlers Udo Di gewartet habe. Da muss es doch einen vernünftigen Ansatzpunkt für Juristen geben oder fürchtet man im Verhältnis zu Abmahnungen eine mangelhafte lukrativ genug. Jedem sollte klar sein das z.B. auch der Amtseid kaum Angriffsfläche bietet aber gilt das auch für Vorsatz? Oder ist das Gerichtsurteil des OLG Koblenz nicht Indiz genug, das die Exekutive hier mit Vorsatz agierte und trotz Opfer diese Aussetzung des Rechts weiter betreibt? Sollten wir denn wirklich schon wieder so weit sein, das der Zweck die Mittel heiligt. Sieht die Justiz die Opfer als unabwendbare Kollateralschäden, nur damit eine Dame dieses Land als das ihre ansehen kann? Und sollte das Schule machen, welches Recht könnte die Exekutive zukünftig ebenfalls mit wohlwollender Billigung der Judikative mal so eben "außer Kraft setzten?"
Das wird nichts mit der Haftung. Schon Kurt Tucholsky -übrigens studierter Jurist-schrieb in einer bekannten Satire vor über 80 Jahren:„ Liebe Frau, lassen Sie ihren Sohn Beamter werden. Da trägt er zwar Verantwortung, hat aber keine.“
Naja, es finden ja keine Grenzkontrollen mehr statt, seit "Schengen", sondern nur noch stichprobenartige Kontrollen und Schleierfahndung im Hinterland. Die Invasoren werden also - wenn überhaupt - im Inland aufgegriffen, da sie aber das Zauberwort "Asyl" sagen, dürfen sie bleiben. So werden die (Bundes-) Polizisten angewiesen. Scheint also alles mal wieder nach Vorschrift zu gehen...
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