Die Forderung der “EU”, Sammelklagen zuzulassen, wäre eine gute Voraussetzung, den geschädigten Frauen zu ihrem Recht zu verhelfen.
Die einfache Antwort lautet: Nein. Jede andere Antwort würde in Ergebnis dazu führen, dass der Staat für jede rechtswidrige Handlung eines Amtsträgers, die kausal ist für eine Rechtsgutsverletzung, haftet. Dies haette notwendig zur Folge, dass erstens Amtsträger das nicht mehr tun, was sie sollen, aus Angst irgendwie irdgendwann zu haften. Und zweitens würde dies dazi fuehren, dass der Staat, um der Haftung zu entgehen, sich notwendig in nahezu alle Bereiche des Lebens seiner Bürger ueberwachend, regulierend, strafend einmischt. Das ergebnis waere kein rechtsstaat, sondern die Diktatur des Rechts. Und die ist Unrecht.
Verehrter Herr Gebauer, danke für diese äußerst interessanten rechtlichen Hinweise. Man denke auch an das Urteil des OLG Koblenz Aktenzeichen: 13 UF 32/17, wo steht: “[...] Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. [...] Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.” Bemerkenswert auch dass die “Erklärung 2018” angegriffen wird mit dem Argument, es finde keine “illegale” Masseneinwanderung statt.
Vielen Dank für diesen Beitrag. Als Nicht-Jurist weiß man einfach zuviele Rechtslagen und Sachverhalte nicht - und wer möchte schon aus einer Hypothese heraus einen Juristen konsultieren? Ich habe mich nämlich schon öfter gefratgt, ob unser Staat - am liebsten wäre mir natürlich Frau M persönlich! - all denen, die bisher Opfer wurden und/oder deren Angehörigen gegenüber nicht schadensersatzpflichtig ist. (Ganz davon abgesehen, dass der Verlust eines Menschen oder auch der eigenen Gesundheit nicht mit Geld aufzuwiegen ist…) Interessant finde ich auch den letzten Absatz. Hier stellt sich mir die Frage, wie die UN 1998 feststellen kann, dass jegliche Praxis des “Bevölkerungsaustauschs” rechtswidrig ist, im Jahr 2001 aber gleichsam einen “Replacement Migration Plan” ins Spiel bringen? Was denn nun?
Das Recht interessiert weder die Regierung, die regierungsnahe Opposition, noch die in Symbiose damit lebenden Medienschaffenden. Recht ist ein abstrakter Begriff geworden, den die sich jeweils über andere erheben Wollenden fallweise und in der Regel zum Nachteil der Leistungserbringer in unserem Staatswesen einsetzen. Das kann ein Zensurgesetz hier oder ein Nichtverfolgen klarer Straftaten dort sein. Das Resultat ist immer das gleiche: Die fortschreitende Erosion des einstigen Rechtsstaats und die Etablierung einer Gesinnungsjustiz.
Dazu ein Vergleich: Wird ein Patient in einer Klinik falsch behandelt und er erleidet einen Schaden, so wird der behandelnde Arzt dafür verantwortlich gemacht. Hat aber dieser Arzt von seinem Vorgesetzten die strikte Anweisung bekommen, Krebspatienten mit homöopathischen Mitteln zu behandeln, so kann er Regress an seinem Vergesetzten nehmen, der dann persönlich haftet. Eine Regierung, die von seinen Bürgern die Einhaltung aller Gesetze auf Genauste überwacht, selbst aber die Gesetze mit den Füßen tritt, ist entweder ein Narrenhaus oder eine Diktatur.
Grau scheint alle Theorie. “Den Grenzschützer” zu finden, der z.B. Anis Amri reingelassen hat, dürfte schwer werden. “Den Polizisten” zu finden, der seine Festnahme im Vorfeld versäumt, vereitelt, verschlampt, was auch immer, hat, dürfte schwer werden. Sollte dies wider Erwarten möglich sein, fiele es ausserordentlich schwer zu beweisen, daß, wenn AA als möglicher Täter wegen Festnahme ausgefallen wäre, der Anschlag nicht doch durch dessen befreundeten BB hätte stattfinden können. “Die Zunahme” an Gewalttaten nachzuweisen düfte ebenfalls, angesichts der Kreativität unserer Statistikersteller, schwer fallen. Die Kausalität ist unübersehbar. Sie wird jedoch von Allen, die es angeht, heftig bestritten. Also müssen Beweise her. Über die verfügen, wenn überhaupt, nur die Leute die es zu verklagen gilt. Ob die bereit wären sie freiwillig rauszurücken? Also: Ganz schlechte Karten für all die Menschen die glauben unser Staat, unsere Regierung, handele gegen unsere Interessen und trage ursächlich die Verantwortung für all die Treppenschubsereien, die Bemesserungen und sonstigen Gewalttaten der Vergangenheit. Was bleibt? Ärgern, ärgern, ärgern. Weiterhin den Unmut artikulieren und hoffen, die “Erweckung” eines Teils des Wahlvolkes möge doch noch gelingen.
Nur eine Frage: Wer soll denn Recht und Gesetz in Deutschland durchsetzen? Deutsche Richter tun es nicht. Deutsche Staatsanwälte tun es auch nicht. Die wenigen Ausnahmen bestätigen diese Regel nur. Und speziell das BVerfG versagt völlig. Also??? Und was die UN bzw. die EU betrifft: Die Entschließung der UN- Menschenrechtskommission vom 17. April 1998 - explizit deren Art. 6 - ist das Papier nicht wert, auf dem das niedergeschrieben ist: UNHCR und EU sowie denen hörige Regierungen haben längst unumkehrbare Tatsachen geschaffen.
Juristisch geht es um nicht weniger als den Paragraph 81 StGB. Laut Amtseid will die Kanzlerin ihre “Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, ... Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen”.So wie bei Brandstiftung oder Menschenraub, müssen Delinquenten auch wegen Hochverrats in den Knast wandern. Auch die Agitatoren und Denunzianten des Komplizenjournalismus sollten sich zukünftig auf 10 Quadratmetern einrichten..
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