Nur, welche Rechtssprechung würde dieser, in sich schlüssig erscheinenden Argumentation, folgen wollen und entsprechend urteilen wollen? Die im Nachtrag beschriebene Entschließung der UN-Menschenrechtskommission dürfte mit dem Argument gekontert werden, es bestehe kein Hinweis auf eine Zielsetzung, die demographische Zusammensetzung einer Region zu verändern, noch sei von eben diesem Effekt auszugehen. Juristisch wäre dieses Argument wohl kaum zu belegen. Der Vorwurf der Fahrlässigkeit und der Inkaufnahme eines eventuell nicht unerheblichen Gefahrenzuwachses für die schon ansässige Bevölkerung klingt jedoch plausibel.
So interessant die Überlegungen sind, so wage ich als Berufskollege von Herrn Gebauer die (Bauch-)Prognose, dass es schwierig (und daher arbeitsintensiv) wird, die Haftungsansprüche gegen den Staat durchzusetzen: Beim Amtshaftungsanspruch dürfte es schwer sein, die Drittschutzrichtung allein durch einen messbaren Anstieg der Kriminalität zu begründen, denn der staatlich geschuldete Grad an öffentlicher Sicherheit steht nicht fest. Bei einer “Kapitulation der Sicherheitsbehörden” vor der Situation kann dies anders sein; z. B. kann die Empfehlung, “eine Armlänge Abstand” zu halten in diese Richtung gehen. Die Zurechnung der einzelnen Straftaten dürfte sich wohl nur mit der sogenannten “Risikoerhöhungstheorie” (= Wer das Risiko erhöht, dass jemand verletzt wird, ist verantwortlich, wenn es passiert.) begründen lassen. Weiter wird wohl überwiegend nur der Vorwurf der Fahrlässigkeit gegenüber den Behörden in Betracht kommen. Jedenfalls wird schwer nachzuweisen sein, dass ein Beamter gedacht hat: “O. k., dann wird halt jemand vergewaltigt, aber ich lasse den Migranten trotzdem rein, weil mir das wichtiger ist.” Allenfalls bei einschlägig vorbestraften (oder “bekannten”) Zuwanderern kann man über Vorsatz nachdenken. Wenn nur Fahrlässigkeit vorliegt, schränkt dies den Rahmen der relevanten Straftaten ein: Vergewaltigung und Diebstahl sind dann draußen; Körperverletzung und Tötungsdelikte kämen z. B. noch in Betracht. Ein weiterer Ansatz könnte noch der öffentlich-rechtliche Aufopferungsanspruch sein, der demjenigen eine Entschädigung gewährt, der von einer staatlichen Maßnahme (i) unzumutbar und (ii) vor allem mehr als alle anderen auch in seinen Rechten betroffen ist (“Sonderopfer”). Hier wird es darauf ankommen, ob begründet werden kann, dass einer individualisierbaren Bevölkerungsgruppe ein Sonderopfer abverlangt wurde (z. B. erhöhtes Vergewaltigungsrisiko für attraktive junge Frauen in Großstädten). Es wird spannend.
Die Forderung der “EU”, Sammelklagen zuzulassen, wäre eine gute Voraussetzung, den geschädigten Frauen zu ihrem Recht zu verhelfen.
Die einfache Antwort lautet: Nein. Jede andere Antwort würde in Ergebnis dazu führen, dass der Staat für jede rechtswidrige Handlung eines Amtsträgers, die kausal ist für eine Rechtsgutsverletzung, haftet. Dies haette notwendig zur Folge, dass erstens Amtsträger das nicht mehr tun, was sie sollen, aus Angst irgendwie irdgendwann zu haften. Und zweitens würde dies dazi fuehren, dass der Staat, um der Haftung zu entgehen, sich notwendig in nahezu alle Bereiche des Lebens seiner Bürger ueberwachend, regulierend, strafend einmischt. Das ergebnis waere kein rechtsstaat, sondern die Diktatur des Rechts. Und die ist Unrecht.
Verehrter Herr Gebauer, danke für diese äußerst interessanten rechtlichen Hinweise. Man denke auch an das Urteil des OLG Koblenz Aktenzeichen: 13 UF 32/17, wo steht: “[...] Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. [...] Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.” Bemerkenswert auch dass die “Erklärung 2018” angegriffen wird mit dem Argument, es finde keine “illegale” Masseneinwanderung statt.
Vielen Dank für diesen Beitrag. Als Nicht-Jurist weiß man einfach zuviele Rechtslagen und Sachverhalte nicht - und wer möchte schon aus einer Hypothese heraus einen Juristen konsultieren? Ich habe mich nämlich schon öfter gefratgt, ob unser Staat - am liebsten wäre mir natürlich Frau M persönlich! - all denen, die bisher Opfer wurden und/oder deren Angehörigen gegenüber nicht schadensersatzpflichtig ist. (Ganz davon abgesehen, dass der Verlust eines Menschen oder auch der eigenen Gesundheit nicht mit Geld aufzuwiegen ist…) Interessant finde ich auch den letzten Absatz. Hier stellt sich mir die Frage, wie die UN 1998 feststellen kann, dass jegliche Praxis des “Bevölkerungsaustauschs” rechtswidrig ist, im Jahr 2001 aber gleichsam einen “Replacement Migration Plan” ins Spiel bringen? Was denn nun?
Das Recht interessiert weder die Regierung, die regierungsnahe Opposition, noch die in Symbiose damit lebenden Medienschaffenden. Recht ist ein abstrakter Begriff geworden, den die sich jeweils über andere erheben Wollenden fallweise und in der Regel zum Nachteil der Leistungserbringer in unserem Staatswesen einsetzen. Das kann ein Zensurgesetz hier oder ein Nichtverfolgen klarer Straftaten dort sein. Das Resultat ist immer das gleiche: Die fortschreitende Erosion des einstigen Rechtsstaats und die Etablierung einer Gesinnungsjustiz.
Dazu ein Vergleich: Wird ein Patient in einer Klinik falsch behandelt und er erleidet einen Schaden, so wird der behandelnde Arzt dafür verantwortlich gemacht. Hat aber dieser Arzt von seinem Vorgesetzten die strikte Anweisung bekommen, Krebspatienten mit homöopathischen Mitteln zu behandeln, so kann er Regress an seinem Vergesetzten nehmen, der dann persönlich haftet. Eine Regierung, die von seinen Bürgern die Einhaltung aller Gesetze auf Genauste überwacht, selbst aber die Gesetze mit den Füßen tritt, ist entweder ein Narrenhaus oder eine Diktatur.
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