@Herr Weidner, “Wer soll denn Recht und Gesetz in Deutschland durchsetzen?” - nun, wenn die Judikative versagt - die letzte Instanz dafür dürfte wohl das Militär sein. Damit haben wir auch eine plausible Erklärung dafür, warum die Kampfkraft der Bundeswehr von Frau Von der Leyen systematisch zerstört wird.
Es ist eine unangenehme Tatsache, dass der Staat auf Gewalt aufbaut. Auch und letztlich gerade der Sozialstaat. Nichtzahlende GEZ-Schuldner wissen das aus ERfahrung. Die Eliten sollten es seit Hobbes wissen. Und weil der Staat auf Gewalt baut ist auch das Regieren gefährlich und eigentlich lebensverkürzend. Nicht wegen dem Stress, sondern wegen der manchmal auch an der Staatsspitze ankommenden Gewalt. Passiert selten, aber fallweise. Jelena Cs. aus Rumänien musste vor einigen Jahren diese ERfahrung machen. Sie war not amused. Wenn auch nur kurz. Aber das war ein Ausnahmefall. In D abgetretene Regierende sollen sich mit einer Ranch in Südamerika zufrieden geben. Hab ich gehört.
Vielen Dank für Ihren wertvollen Hinweis auf 839 BGB. Da das Verhalten der Exekutive seit September 2015 sowohl umfassend dokumentiert als auch zweifelsfrei rechtswidrig ist, steht einer Prozesswelle nichts im Wege, sobald die politischen Vorzeichen sich ändern. Auf diesen Akt der Selbstreinigung sollte Deutschland nicht verzichten. Voraussetzung ist eine Befreiung der Justiz von politischer Aussensteuerung. Wozu hätten wir fast 70 Jahre lang im Staatsbürgerkunde-Untericht den Totalitarismus analysiert, wenn wir uns nun von einer FDJ-Sekretärin und ihren Schlapphüten aus den Diensten den Schneid abkaufen lassen?
Ich frage mich schon lange, was eigentlich mit der verfassungsmäßigen Pflicht zu Erhaltung der Identität des deutschen Volkes ist, zu der das Bundesverfassungsgericht den Staat 1987 ermahn hat: „Das Festhalten an der deutschen Staatsangehörigkeit in Art. 116 (1), 16 (1) GG und damit an an der bisherigen Identität des Staatsvolkes des deutschen Staates ist normativer Ausdruck dieses Verständnisses und dieser Grundentscheidung. Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten.„ (Neue Juristische Wochenschrift, Heft 2, S. 1313 f., 1988) Vor diesem Hintergrund dürfte meiner Meinung nach die Politik der letzten Jahrzehnte, Deutschland zu einer multikulturellen Gesellschaft umzubauen, den Tatbestand der Verfassungsfeindlichkeit (und vielleicht des Hochverrats?) an Deutschland erfüllen. Kann man da nicht den Bundesstaatsanwalt wg. Untätigkeit im Amt zur Verantwortung ziehen?
@Andreas Rühl: Ab Satz 3 beschreiben Sie sehr schön den aktuellen Status Quo.
Mein Anwalt hatte mir von einer Klage gegen eine Versicherung abgeraten mit den Worten “Sie haben zwar recht, werden aber nicht recht bekommen.” - “Warum nicht?” - “Zur Zeit mengs einfach net. Die Gerichte sprechen momentan anders recht.” Ich klagte trotzdem - aus Haß - und gewann vollumfänglich nach drei Jahren. Das nächste Mal höre ich aber auf den Rat des Anwalts - es war reines Glück und lag an der Person der Richters. Wenn sie gegen das Rechtssystem Merkel klagen - viel Spaß!
@Etzkorn. Im Falle jener gemeuchelten Studentin aus Freiburg dürfte der Fall aber entsprechend dem Argument des Autors ziemlich klar liegen. Grob fahrlässig handelt doch, wer unterlässt was jedem Idioten eigentlich als vernünftig hätte einleuchten müssen. Und dazu gehört die Einsicht dass jene Prämisse die die da unterstellt dass alle die “flüchten” Engel sind und somit keiner Grenzkontrolle bedürfen halt falsch ist. Die Tatsache, dass die “Kontrolle” wer reinkommt von sämtlichen Verantwortlichen an die “Fluchthelfer” d.h. die Schlepper (im Klartext die die Kriminalität) delegiert wurde ändert an dieser Einsicht sicherlich nichts…
In diesem Fall würde die Politik den Richtern—über die Präsidenten der Gerichte—nahelegen, keine Beschlüsse zum machen, die die Politiker in die Haftung bringt. Wie ich die heutige Richtergeneration kenne, die nicht mehr das breite Kreuz wie in der Vergangenheit hat, werden sie folgsam sein wie die Hündchen. Die zucken schon, wenn es gegen einen betrügerischen Beamten einer Justizvollzugsanstalt geht. Man kriegt nicht mal ein zivilrechtliches Urteil. Sondern einen Vergleich angedient, den das Gericht nur protokolliert und nicht groß begründet. Es ging um ein Haus, dessen Mängel derjenige selbst verdeckt hatte. Einerseits eine Betrugshandlung, andererseits die Rückabwicklung des Kaufvertrages.
.... interessante Überlegung die mir nicht nur bei fehlender Grenzkontrolle anwendbar scheint sondern analog wohl auch bei folgendem Fall: Das Bundesverfassungsgericht weiß seit etwa 5 Jahren ganz genau um die Quetschgebühren der ÖR und deren Unvereinbarkeit mit jener Verfassung die wir VOR dem ÖR Rundumschlag hatten. (Man gewinnt den Eindruck einer Verfassungsänderung durch die Hintertüre der ÖR) Das Bundesverfassungsgericht weiß auch dass die Alliierten die freie Mitgliedschaft bei den Beiträgen beabsichtigten. Weiterhin weiß es, dass dieses Anliegen der Alliierten nie besser umsetzbar war als heute im Hinblick auf die Technik der Verschlüsselung mit der sich die Privaten (im Gegensatz zu den ÖR) ja problemlos vor Schwarznutzern schützen. Nun, seit 5 Jahren sehen diese Richter einem offenkundigen Unrecht zu und verweigern die Stellungnahme. Dies wird dazu führen dass keine Entscheidung auch eine ist und dass am Ende den Richtern nur noch das Ja zu diesem Treiben bleiben wird, denn sonst träfe sie ganz genau jener Vorwurf, den Sie hier beschreiben und der lauten würde: Warum sahen Sie solange zu bei einem Tun das Sie als Unrecht erkennen mussten? Aber was ist von solchen Verfassungsrichtern zu halten die quasi durch Nicht-Entscheiden entscheiden? Was ist von Richtern zu halten die sich ganz einfach durch Schweigen aus der Verantwortung ziehen? Und, WER schützt uns vor dieser allerletzten Instanz, die weil sie nicht wie im Falle Schweden zügig einschreitet das Unrecht am Ende nur noch absegnen kann um jenes Gesicht versuchen zu wahren das sie längst verloren hat… ?
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