Juristisch gesehen bin ich ein interessierter Laie. Aber eins kann ich inzwischen feststellen, der Mainstream kommt ans Meer und das Meer schluckt ihn.
Wieder mal ein Beweis dafür, daß die Gewaltenteilung einer Demokratie obsolet ist, wenn die Jurisprudenz nicht unabhängig, sondern politisch motiviert argumentiert. Ein Präsident, der sein vormaliges Amt zur politischen Legitimation mißbraucht, insbesondere im sensiblen juristischen Bereich, gehört ordentlich gerüffelt. Aus persönlicher Eitelkeit der eigenen politischen Meinung durch sei ehemaliges Amt Schwere zu verleihen, beschädigt die Objektivität der erhabenen Justitia. Ewer beherrscht die Kunst der Auslassung zur Manipulation. Bewußt falsches Zitieren ist unseriös und für einen Juristen unverzeihlich. Ganz schön verzweifelt!
Herr Ewer ist ein Jurist von Fach wie der Fuchs im Wilhelm-Busch-Gedicht “Die Teilung”.
Sehr geehrte Frau Lengsfeld, ach diese kurze Information hat es wieder in sich. Kompliment und gut, dass Sie Sich nicht klein schreien lassen. Das ist Mut. Hut ab. b.schaller
Die Ablehnung der Beschwerde durch das Bundesverfassungsgericht belegt lediglich, dass die Richter in dem Vortrag keine Begründung für einen Bruch der Verfassung erkennen konnten. Damit ist in keiner Weise gesagt, dass das Verhalten der Regierung 2015 im allgemeinen Sinne legal war. Sollte ein Jurist verstehen können. Setzt natürlich voraus, dass er auch verstehen will.
Nein, es ist schade. Aber auch Anwälte sind ja bekanntlich nur Menschen. Menschen mit Meinungen und Gefühlen. Sie können sich verrennen, sie können irren. Herr Ewer, ich glaube, Sie irren.
“Mit Fahrlässigkeit kann das nicht mehr entschuldigt werden.” Aber erklärt werden kann es: “Wir können sie nicht zwingen, die Wahrheit zu sagen. Aber wir können sie zwingen, immer dreister zu lügen!” Und NJW ist schon schweres Geschütz. Das heißt, da bezüglich der Lügen-Dreistigkeit irgendwann mal Ende der Fahnenstange ist (sonst wird es allzu lächerlich): so langsam sind sie am Ende ihrer Möglichkeiten angelangt. Dank Internet, dank solcher wertvollen Blogs wie AchGut, vor allem aber dank solch mutiger Menschen wie Sie, Frau Lengsfeld!
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.