Vera Lengsfeld / 29.04.2018 / 17:00 / 14 / Seite ausdrucken

Ein furchtbar irrender Jurist

Nachdem viele Juristen die „Gemeinsame Erklärung 2018“ unterschrieben hatten, sah der vormalige Präsident des Deutschen Anwaltsvereins, Wolfgang Ewer, dringenden Handlungsbedarf. Er griff zur Feder und ließ das Ergebnis seiner Phantasien als Editorial in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW 17/2018) unter dem Titel „Die zweite Verantwortung“ veröffentlichen. „Die dritte Schuld“ wäre passender gewesen.

Er zitiert eingangs die "Erklärung 2018" und behauptet:

„Zur These, dass die Zulassung der massenhaften Einreise von Flüchtenden illegal sein soll, reicht der Hinweis, dass das BVerfG eine gegen diese Verfahrensweise gerichtete Verfassungsbeschwerde durch den Beschluss von 10.2.2016 nicht zur Entscheidung angenommen hat.“

Dass dies ohne Begründung geschah, fügt Ewer nicht hinzu. Das von Ewer als zweiten „Beweis“ herangezogene EuGH-Urteil beschäftigt sich lediglich mit den europäischen Aspekten der Massenaufnahme von „Flüchtlingen“, nicht mit der Gesetzmäßigkeit an der deutschen Grenze. Last but not least, wirft Ewer den Unterzeichnern vor, nicht zwischen Einwanderern und Flüchtlingen unterscheiden zu können. Ein Defizit, das auf ihn zutrifft, denn wenn die erdrückende Mehrheit der Ankömmlinge weder einen Asyl- noch einen Flüchtlingsstatus anerkannt bekommen hat, sind es eben keine Flüchtlinge. Ein Jurist sollte das eigentlich wissen.

Im zweiten Teil seiner Ausführungen wird es unappetitlich. Ewer führt angebliche Vorkommnisse auf, die von den Unterzeichnern mit ihrer Unterschrift gebilligt wurden. Nur ein Beispiel: Er zitiert einen Redner, der 2015 bei einem „Aufmarsch“ in Dresden gesagt haben soll: „Es gäbe natürlich andere Alternativen. Aber die KZs sind ja leider außer Betrieb.“ Dieses „Zitat“ war eine Zeitungsente und musste von dutzenden Medien richtiggestellt werden, was der Anwalt Joachim Steinhöfel für den Redner gerichtlich erstritt. Dass ein Top-Jurist eine erwiesene Falschmeldung in einem juristischen Fachblatt als Argumentationshilfe präsentiert, ist mehr als merkwürdig. Mit Fahrlässigkeit kann das nicht mehr entschuldigt werden.

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armin wacker / 29.04.2018

Juristisch gesehen bin ich ein interessierter Laie. Aber eins kann ich inzwischen feststellen, der Mainstream kommt ans Meer und das Meer schluckt ihn.

Sabine Schönfelder / 29.04.2018

Wieder mal ein Beweis dafür, daß die Gewaltenteilung einer Demokratie obsolet ist, wenn die Jurisprudenz nicht unabhängig, sondern politisch motiviert argumentiert. Ein Präsident, der sein vormaliges Amt zur politischen Legitimation mißbraucht, insbesondere im sensiblen juristischen Bereich, gehört ordentlich gerüffelt. Aus persönlicher Eitelkeit der eigenen politischen Meinung durch sei ehemaliges Amt Schwere zu verleihen, beschädigt die Objektivität der erhabenen Justitia. Ewer beherrscht die Kunst der Auslassung zur Manipulation. Bewußt falsches Zitieren ist unseriös und für einen Juristen unverzeihlich. Ganz schön verzweifelt!

Gerd Koslowski / 29.04.2018

Herr Ewer ist ein Jurist von Fach wie der Fuchs im Wilhelm-Busch-Gedicht “Die Teilung”.

beat schaller / 29.04.2018

Sehr geehrte Frau Lengsfeld, ach diese kurze Information hat es wieder in sich. Kompliment und gut, dass Sie Sich nicht klein schreien lassen. Das ist Mut. Hut ab. b.schaller

Rudolf George / 29.04.2018

Die Ablehnung der Beschwerde durch das Bundesverfassungsgericht belegt lediglich, dass die Richter in dem Vortrag keine Begründung für einen Bruch der Verfassung erkennen konnten. Damit ist in keiner Weise gesagt, dass das Verhalten der Regierung 2015 im allgemeinen Sinne legal war. Sollte ein Jurist verstehen können. Setzt natürlich voraus, dass er auch verstehen will.

Werner Arning / 29.04.2018

Nein, es ist schade. Aber auch Anwälte sind ja bekanntlich nur Menschen. Menschen mit Meinungen und Gefühlen. Sie können sich verrennen, sie können irren. Herr Ewer, ich glaube, Sie irren.

Michael Lorenz / 29.04.2018

“Mit Fahrlässigkeit kann das nicht mehr entschuldigt werden.” Aber erklärt werden kann es: “Wir können sie nicht zwingen, die Wahrheit zu sagen. Aber wir können sie zwingen, immer dreister zu lügen!” Und NJW ist schon schweres Geschütz. Das heißt, da bezüglich der Lügen-Dreistigkeit irgendwann mal Ende der Fahnenstange ist (sonst wird es allzu lächerlich): so langsam sind sie am Ende ihrer Möglichkeiten angelangt. Dank Internet, dank solcher wertvollen Blogs wie AchGut, vor allem aber dank solch mutiger Menschen wie Sie, Frau Lengsfeld!

Arnd Siewert / 29.04.2018

Es muss hier tatsächlich eine Autorität geben die unsre Institutionen eine Agenda diktiert die ich Babylonisierung nennen würde. Realitätsverweigerung auf höchstem Niveau muss eine Ursache haben. Denke der Mammon ist eine solche. Und die Einwanderung dient nur kommerzielen und profitablen Zielen. Alles Verschwörungstheorie natürlich. Aber des Brot ich ess des Lied sing ich. Nichts neues also.

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