Ich behaupte mal, Friedrich Merz hat das Ergebnis bekommen, das er sich wünschte. Ansonsten müsste er ja Verantwortung übernehmen. Ein Bergriff, der im Wörterbuch des Politbüros nicht existent ist.
Die Politparasiten hatten wieder einmal einen lächerlichen und absurden Auftritt in ihrem Politischen Kinderzirkus. Dass muss alles weg. Einfach nur ekelhaft.
@Th. Gerbert: Da Sie den Unterschied zwischen dem “Einschließen auf dem Klo” und dem “Stehen zu seiner Meinung” für oder wider einer Sache nicht verstehen wollen, erübrigt sich ein weiterer Gedankenaustausch. Nur soviel: selbst in der überflüssigen FDP hatten wenigstens zwei die Cojones, zu ihrer Meinung zu stehen, auch wenn ich deren Meinung fundamental ablehne.
Der Fritz mag ein eigenwilliger Typ mit Macken sein, aber er hat zumindest versucht, im Interesse des Landes zu handeln, was ja eine weitestgehend ausgestorbene Tugend ist. Ihm war genauso wie der ungepflegten Adipösen bewußt, daß man sich durch das Absondern woken Bullshits zu Everybody`s Darling macht, während verantwortungsethisches Handeln einen zum Nahtzieh stempelt. Er hat sich trotzdem für letzteres und damit für Prügel entschieden und davor ziehe ich den Hut. Meine Wählerstimme erhält er trotzdem nicht, da habe ich eine Alternative.
Ja, der Merz. Gleichzeitig Brandmauer und vernünftige Politik, das geht eben nicht. Tschüss. Es gibt da noch einen, der Kanzler werden könnte. Wenn er nicht seehofert, sondern sich traut.
Angeblich würde die Abweisung der fluchtschluchzenden gegen die Verfassung und Europarecht verstoßen. Daher die Rechtslage: Eine Verfassung haben wir nicht. Wir haben ein uns aufgezwungenes Grundgesetz. Das enthält dann den vollendeten Schwachsinn, wie “Die Würde des Menschen ist unantastbar.” Die hohlste und dümmste Phrase der gesamten Menschheitsgeschichte. Versehen mit “Ewigkeitsgarantie.” Dazu muß man schon dumm im Quadrat sein, um so etwas niederzuschreiben. In Artikel 16a wird das Asylrecht geregelt. Wohlgemerkt, “politisches Asyl.” Der Rest ist grundgesetzlich nicht geregelt. Anerkennungsquote derzeit, niedriger einstelliger Prozentbereich. Das wird in Absatz 2 eingeschränkt Sinngemäß, wer aus einem sicheren Drittstaat kommt, hat keinen Anspruch auf Asyl. Das schließt allerdings die Gewährung von Asyl nicht aus. Allgemein gilt: Ein Recht, das Dir explizit verweigert wird, kommt einem Verbot gleich. Im niedrigen zweistelligen Prozentbereich greift die Genfer Konvention über den Schutz von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen. Gelegentlich wird argumentiert, das Absatz 2 hier nicht gelten würde. Lächerlich! Die höchste grundgesetzlich gewährte Schutzstufe hat Einschränkungen und für niedrigere Schutzstufen würde das nicht gelten. 3. Status: Duldung. In europäische Verordnungsform (Die EU kann keine Gesetze beschließen oder erlassen, da kein Staat, daher Verordnungen, die anschließend in nationales Recht umgesetzt werden müssen) erlassenes Unrecht. Grundgesetzändernde internationale Verträge müssten mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag ratifiziert werden, sonst ungültig. Wurde übrigens 2013 “verordnet,” Wer immer noch glaubt, 2015 ist einfach so passiert, kriegt wahrscheinlich auch regelmäßig Besuch vom Weihnachtsmann. Ich persönlich glaube ja an den Osterhasen.
@T. Schneegaß. Sie schrieben: “@Th. Gerbert: Sie halten also das Weglaufen vor einer Abstimmung und damit gar keine Meinung zu äußern für “Gewissen” und die Folgen daraus für “gelebte Demokratie”? Sie wissen schon, als was Sie sich hier outen!?” In der Tat sind mir Abgeordnete, die plötzlich “die Grippe” ereilt, und die deshalb einer Abstimmung fernbleiben, immer noch lieber, als solche, die sich opportunistisch und aus karrieretechnischen Gründen einem gefühlten Fraktionszwang beugen. Nur in Diktaturen gibt es Zwangsabstimmungen, bei der fernbleibende Bürger und Abgeordnete bestraft werden. Der Begriff “Gewissen” ist ein Zitat aus Art 38 (1) GG: “Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (...) sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.” Der Begriff “Gewissen” drückt hier die Freiheit der Entscheidung aus; keine wertende Interpretation im Sinne von “edelste Absichten”. Ich darf außerdem daran erinnern, dass das Durchwinken des “5-Punkte-Plans” am Mittwoch auch nur deshalb zustande kam, weil z.B. einige Abgeordnete der Grünen etc. der Abstimmung fernblieben. Man kann also schlecht das Fernbleiben einerseits feiern, andererseits verteufeln, je nachdem, ob einem das Ergebnis passt oder nicht - das finde ich inkonsequent. Es wäre natürlich wünschenswert, wenn alle Abgeordneten jeweils den Mumm hätten, sich zumindest bei der Stimmabgabe zu enthalten, aber leider hat die Fraktionszwang-Kultur dazu geführt, dass das Fernbleiben das Minimum zu sein scheint, was einige sich zutrauen. Für die Zukunft würde ich mir wünschen, dass grundsätzlich Anträgen zugestimmt wird, egal, wer sie einbringt, wenn der Inhalt gefällt, und dass der Fraktionszwang grundsätzlich wegfällt, und man parteiintern alle Abstimmungen freigibt.
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