Der amerikanische Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. ermahnte Anfang dieses Jahres seine deutsche Amtskollegin Nina Warken in Aufsehen erregender Weise, die Autonomie deutscher Ärzte und Patienten zu achten. In einem Video sagte er, er habe erfahren, dass „mehr als 1.000 deutsche Ärzte und Tausende ihrer Patienten“ derzeit strafrechtlich verfolgt und bestraft würden, weil sie während der Corona-Pandemie Ausnahmen vom Tragen von Masken und von Impfungen gegen Covid-19 gewährt hätten. „Die Berichte aus Deutschland zeigen, dass die Regierung die Autonomie der Patienten beiseite schiebt und die Möglichkeiten der Menschen einschränkt, bei medizinischen Entscheidungen nach ihren eigenen Überzeugungen zu handeln.“
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken antwortete auf der Seite ihres Ministeriums wie folgt:
„Die Einlassungen des US-amerikanischen Gesundheitsministers entbehren jeglicher Grundlage, sie sind faktisch falsch und zurückzuweisen. Das erläutere ich ihm gerne auch persönlich.
In Deutschland gilt grundsätzlich die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit. Ärztinnen und Ärzte entscheiden selbstständig und eigenverantwortlich über die Behandlung von Patientinnen und Patienten. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf nachgewiesener wissenschaftlicher Evidenz und wird nicht von der Politik festgelegt. Ebenso sind Patientinnen und Patienten frei in ihrer Entscheidung, welche Therapie sie in Anspruch nehmen.
Während der Corona-Pandemie gab es zu keiner Zeit eine Verpflichtung der Ärzteschaft, Impfungen gegen COVID-19 durchzuführen. Wer aus medizinischen, ethischen oder persönlichen Gründen keine Impfungen anbieten wollte, machte sich weder strafbar, noch mussten Sanktionen befürchtet werden. Es gab kein Berufsverbot oder Geldstrafe, wenn nicht geimpft wurde.
Strafrechtliche Verfolgung gab es ausschließlich in Fällen von Betrug und Urkundenfälschung, etwa bei der Ausstellung falscher Impfpässe oder unechter Maskenatteste.“
Frau Warken nimmt es dabei mit der Wirklichkeit nicht so genau. Angezeigt wurden Kollegen bezüglich Masken- oder Impfatteste wegen Ausstellung falscher Gesundheitszeugnisse nicht wegen Urkundenfälschung. Auch wurden selbstverständlich viele Ärzte und Patienten angeklagt und verurteilt nur deswegen, weil sie solche Atteste nach ihrem besten Wissen und Gewissen ausgestellt hatten oder sie verwendeten. Das ist nichts anderes als das, was Kennedy anmahnt: Die Regierung schiebt die Autonomie der Patienten beiseite und schränkt die Möglichkeiten der Menschen ein, bei medizinischen Entscheidungen nach ihren eigenen Überzeugungen zu handeln. Ein Armutszeugnis für eine rechtsstaatliche Demokratie.
Wie die Nicht-Verfolgung kritischer Ärzte konkret aussieht, das beschreibt ein Offener Brief von einer am schlimmsten betroffenen Kollegin, Dr. med. Bianca Witzschel, an Frau Warken. Sie wurde zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt, nur deshalb, weil sie ihre Patienten nach bestem Wissen und Gewissen vor dem willkürlichen und gefährlichen Masken- und Impfwahn schützen wollte. Sie sitzt derzeit im Gefängnis und straft damit Nina Warken Lügen.
„Meine Sicht Ihrer Antwort an Robert Kennedy jr.“
Offener Brief von Dr. med. Bianca Sabine Witzschel an Nina Warken, MdB, Bundesministerin für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Gesundheitsministerin Warken,
ich darf mich kurz vorstellen: Ich bin Dr. med. Bianca Sabine Witzschel, Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie und Fachärztin für Allgemeinmedizin und ich habe zum Thema Nachweis von Primidon in Blut und Speichel promoviert. Ich muss diese Woche für 1 Jahr und 4,5 Monate (meine Strafe: 2 Jahre und 8 Monate, wovon ich bereits 476 Tage in U-Haft war) in die JVA Chemnitz.
Mit Interesse, da es mich ja persönlich betrifft, habe ich sowohl das Schreiben des amerikanischen Gesundheitsministers Robert Kennedy jr. als auch Ihr Antwortschreiben darauf gelesen. Vielleicht wissen Sie es nicht, und deswegen ist es mir ein Bedürfnis, Sie davon in Kenntnis zu setzen, aus welchen Gründen ich verurteilt wurde.
Ich habe in den Jahren 2020 und 2021 Maskenatteste, PCR-Test-Unfähigkeitsbescheinigungen und Impfunfähigkeitsbescheinigungen für Menschen ausgestellt, die alle – jeder persönlich – bei mir waren.
Jeder hat einen kompletten Anamnesebogen ausgefüllt (für Kinder deren Eltern) und unterschrieben, ich habe diesen im persönlichen Gespräch zum Teil noch ergänzt und die Patienten beraten. Danach erfolgte für/von jedem eine umfangreiche Bioresonanz-Analyse, und im weiteren Gespräch kam es zur Klärung des AttestInhaltes und dessen/deren Übergabe.
Zum 1. Februar 2022 wurde meine Approbation ruhend gestellt und ein Jahr später, am 28. Februar 2023 früh 6.00 Uhr, – zum 5. Mal in der Corona-Zeit – erfolgte ein sehr unsanftes Wecken durch viele Bedienstete mit erneuter (die 5.) Haus-/Grundstücks-Durchsuchung. Am 28.02.2023 wurde ich sofort verhaftet, einem Haftrichter zugeführt und später in die JVA Chemnitz gefahren. Im November 2023 begannen geplante 40 Verhandlungen im Hochsicherheitstrakt in Dresden. Auf den Fahrten zwischen der JVA Chemnitz und dem Hochsicherheits-Gerichtsgebäude in Dresden, Hammerweg wurden mir Hand- und Fußfesseln angelegt. Im Hochsicherheitstrakt wurde ich mit Handschellen und gekettet an einen mich führenden Bediensteten von A nach B bewegt und erst an meinem Stuhl im Gerichtssaal zwischen meinen beiden Verteidigern von den Handschellen befreit. Ich saß 476 Tage in Untersuchungshaft. Nach dem Urteilsspruch am 17.06.2024 durfte ich zunächst – mit massiven Auflagen – nach Hause.
Meine Revision vor dem Bundesverfassungsgericht wurde im August 2025 abgelehnt. Am 22.01.2026 erhielt ich von der Staatsanwaltschaft Dresden die Aufforderung zum Haftantritt in der JVA Chemnitz innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang, sodass ich nun in dieser Woche meine Haftstrafe antreten muss. Mir drohen auch weitere Verurteilungen, da noch Gerichtsverfahren mit gleichen Vorwürfen anhängig sind.
Neben der Tatsache, dass ich die oben genannten Bescheinigungen ausgestellt habe, wurde mir unterstellt, rechtsradikal zu sein, und nachdem bei einer Hausdurchsuchung noch eine (lt. Gutachten nicht funktionstüchtige) Taschenlampe gefunden wurde, die man in Notfällen auch als Teaser benutzen könnte, wurde mir sogar unerlaubter Waffenbesitz vorgeworfen.
Insbesondere das Framing, anders kann ich es nicht nennen, ich sei rechtsradikaler Reichsbürger, zog sich durch die gesamte Verhandlung und diente scheinbar nur dazu, mich zu diskreditieren. Aber dies schreibe ich Ihnen nur informationshalber. Ich möchte auf die Atteste, die ich ausgestellt habe, zurückkommen. In meiner beruflichen Tätigkeit konnte ich mir Wissen aneignen, welches mich dazu befähigt, selbstbestimmt zu denken.
FFP2 Masken sind nicht geeignet – und dafür können Sie sehr gern jedes x-beliebige Datenblatt, welches auch schon vor Corona erstellt wurde, zurate ziehen –, Viren abzuwehren und bieten auch keinen Schutz vor gegenseitiger Ansteckung.
Im Gegenteil, da sie als Staubschutz gedacht sind, sind sie sehr luftundurchlässig. FFP2 Masken sind keine medizinischen Produkte und unterlagen auch keinen entsprechenden Prüfungen.
Es handelt sich um sogenannte Staubmasken, deren Tragen nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist:
90 min ohne Pause
30 min Pause… danach Maskenwechsel
Das Tragen der Maske führt zu:
Rückatmung, dadurch erhöhten CO2-Gehalt im Blut, was bei jedem Menschen, ob krank, gesund, jung oder alt, zu einer Azidose führt, die sich in erster Linie im Gehirn bemerkbar macht.
Durch die Feuchtigkeit und das warme Milieu unter den Masken sind die Mundschleimhäute extrem gefährdet, was zu Infektionen der Atemwege und zu Dermatosen führt.
Für Brillenträger besteht eine zusätzliche Gefahr durch das Beschlagen der Brillengläser, wodurch neben den o.g. Konzentrationsschwierigkeiten zusätzliche Unfallgefahren eintreten.
Auch psychische Belastungen sind nicht außer Acht zu lassen, weil viele Menschen gegen ihren Willen gezwungen wurden, Masken zu tragen.
Bei Kleinkindern entstand durch die Tatsache, dass sie, wenn die Mutter eine Maske trug, nicht mehr die Möglichkeit hatten, sich an der Mimik der Mutter zu orientieren. Das war für Mutter und Kind zusätzlich belastend und der Gesamtentwicklung des Kindes keinesfalls dienlich.
Jeder dieser oben genannten Punkte ist, meiner Meinung als Ärztin nach, eine Indikation für das Erstellen eines Masken-Attestes, auch bei vermeintlich gesunden Personen, um gesundheitliche Beeinträchtigungen bzw. Schäden zu vermeiden.
Die Bescheinigungen, die SARS-CoV-2-Testungen nur über Speichel zu erlauben, sind genauso rechtmäßig, da eine Testung von Speichel die gleichen Ergebnisse bringt und damit auch verhindert wird, dass Verletzungen durch die Teststäbchen entstehen können.
Zu guter Letzt, die Impfunfähigkeitsbescheinigungen, die ich ausstellte, haben sicher sehr viele Menschen vor den inzwischen bereits nachgewiesenen Nebenwirkungen der nicht ausreichend getesteten Injektionen („Impfungen“) bewahrt.
Auch dies galt gleichermaßen für kranke und gesunde Menschen.
Mir wurde auch vorgeworfen, dass ich mir durch diese Bescheinigungen Geld erschlichen hätte; Patienten, die zu mir kamen, in Massen abgefertigt hätte; ja sogar die Bescheinigungen vorher zu Hause ausgestellt zu haben.
Neben der Tatsache, dass ich diese behaupteten überhöhten Honorare nicht angenommen habe, kann ich nicht verstehen, was daran ungesetzlich ist, wenn ich in Ermangelung einer Sprechstundenhilfe Bescheinigungen selbst und zuvor in meiner Praxis am Computer ausdrucke. Mir lagen ja entsprechende Anmeldungen vor, und ich habe diese Schriftstücke erst nach dem o.g. Procedere dem Patienten persönlich übergeben.
Dass ich die Patienten mit einem Bio-Resonanzgerät getestet habe, ist ebenfalls schwer zu bemängeln, da für derartige Atteste gar keine Untersuchungen, geschweige bestimmte Methoden, vorgeschrieben/verlangt werden. Ich habe keine Gesundheitszeugnisse ausgestellt. Bio-Resonanzgeräte sind bei Alternativen Ärzten eine gängige und gut geeignete Untersuchungsmethode und sicher viel aussagefähiger als die – wenn überhaupt erfolgt – sogenannten Untersuchungen (um Gefahren vorzubeugen), die Ärzte in den Impfzentren durchgeführt haben.
Ich habe als Ärztin immer im Sinne meiner Patienten gehandelt und entschieden, denn ich habe einen Eid geleistet, an den ich mich halte. Zur Sicherheit hier der Wortlaut:
Genfer Ärztegelöbnis
Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich:
Mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen;
die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patienten zu meinem obersten Anliegen zu machen;
die Autonomie und die Würde meiner Patienten zu respektieren;
die Geheimnisse, die mir anvertraut werden, auch über den Tod des Patienten hinaus zu wahren;
mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln die Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen Berufes aufrechtzuerhalten;
meinen Lehrern, Kollegen und Schülern die ihnen gebührende Achtung und Dankbarkeit zu erweisen; medizinisches Wissen zum Wohle des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung einzusetzen;
nicht zuzulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glauben, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meinen Patienten treten;
größtmöglichen Respekt vor menschlichem Leben zu wahren;
meine ärztliche Tätigkeit nicht zur Verletzung der Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten zu missbrauchen, auch nicht unter Bedrohung;
Dies gelobe ich feierlich, frei und auf meine Ehre.
Der zentrale Grundsatz der medizinischen Ethik lautet: Primum non nocere - zuerst einmal nicht schaden!
Sehr geehrte Frau Warken,
ich bin in der DDR aufgewachsen und habe ein Unrechtsregime kennengelernt. Es schmerzt mich unendlich, dass ich mich im Augenblick so fühle, als würde die Bundesrepublik Deutschland den gleichen Weg gehen, wie die DDR. Eines möchte ich Ihnen jedoch sagen, wir Ossis haben nicht vergessen, wie wichtig es ist, zu seiner Meinung zu stehen und diese auch zu vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Bianca Sabine Witzschel

Gibt’s eigentlich auch mal einen Artikel zum Fall der Ärztin Dr. Lisa-Maria Kellermayr?
@Christina Eckardt, „Nur eine kurze Frage: Ging eine Kopie des Briefes an Robert F. Kennedy Jr.?“ —
Es geht nicht um Briefe. Es geht um Social-Media-kompatible Videos.
@ R. Krummel / Martina Schalk – „Vielleicht kann die Achse ein Spendenkonto für Frau Dr. med. Witzschel einrichten.“ – Dr. Habig / Bochum durfte kürzlich auch wieder „einfahren“. Es wäre mal interessant zu erfahren, wieviele Mediziner überhaupt staatlich übergriffig verurteilt wurden, Geldstrafen, Strafbefehle oder Haft mit / ohne Bewährung wie zB auch Dr. Walter Weber / Hamburg als einer der Gründer von „Ärzte für Aufklärung“ erhielten oder auch immer noch justiziabel verfolgt werden, weil sie den „Nürnberger Kodex“ beruflich lebten.
Mir sind mindestens zwei ähnlich gelagerte Fälle persönlich bekannt. Diese Schweinerei muss aufhören! Weltkonzern-Profitinteressen vor individuellem Gesundheitswohl geht gar nicht! Schlampige Zulassungen aus Profitgier. Schleifen von Grundgesetzen aus Profitgier. Persönlichkeitsentwicklungsstörungen bei weiten Teilen des Volkes aus Profitgier. Dreiste Lügen von Wissenschaft, Politik und Medien aus Profitgier. Vertuschungen, Verordnungen und Gefährliche Eingriffe in die Individuelle Unversehrtheit der Deutschen, aus Prfoitgier gepaart mit Machtinteressen. Menschenexperiemente durch Injizierung von halbfertiger, unverkäuflicher Kampfstoff-Forschung aus Profitgier. Ich hab so fertig. Max Liebermann zu zitieren für diese gärige Gemengelage fühlt sich für mich fast beschönigend an. Ich habe keine Kinder, nix zu verlieren und der Bademantel hängt bereit.
Manchmal kommt vielleicht Hilfe aus einer „Ecke“, die keiner „auf dem Schirm“ hat: „
Ärzte, die in der Corona-Zeit Maskenatteste ausstellten, werden weiter strafrechtlich verfolgt und teils zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Gesundheitsministerin Warken bestreitet dies. Das US-Gesundheitsministerium richtete nun in den USA eine Beschwerdestelle für betroffene deutsche Ärzte ein. In Deutschland werden bis heute Ärzte strafrechtlich verfolgt, die in der Corona-Zeit Maskenatteste ausstellten, oder falsche Impfbescheinigungen. Zuletzt musste die Dresdner Allgemeinmedizinerin Bianca Witzschel am 5. Februar ihre 498-tägige Haft wegen angeblich falscher Corona-Atteste antreten. Zuvor hatte sie schon über ein Jahr in Untersuchungshaft gesessen.
Das von Robert F. Kennedy geleitete US-Gesundheitsministeriums hat kürzlich eine Beschwerdestelle für deutsche Mediziner eingerichtet. Deutsche Ärzte, die immer noch von Strafverfahren aus der Corona-Zeit betroffen sind, können sich an die neue US-Clearingstelle wenden. Geleitet wird diese von der Chefdiplomatin des Ministeriums. Wie die Neue Züricher Zeitung (NZZ) am Montag berichtete, sollen bereits einige betroffene Mediziner per Videozoom ihre Strafverfolgung und die beruflichen sowie privaten Folgen an die US-Behörde übermittelt haben.“
Wer¹ nochmal hat am 15.5.2020 Operation Warp Speed (OWS) im White House Rose Garden ausgerufen?
Auf hhs_gov „COVID-19 Vaccines“ steht AKTUELL, samt Bild/Video featuring Robert F. Kennedy Jr.:
FDA-Approved COVID-19 Vaccines
There are currently three vaccines approved by the FDA:
– Pfizer-BioNTech (Comirnaty)
Fully approved for ages 12 and older; emergency use authorization (EUA) for ages 6 months through 11 years
– Moderna (Spikevax)
Fully approved for ages 12 and older; emergency use authorization (EUA) for ages 6 months through 11 years
– Novavax (Nuvaxovid)
Fully approved for ages 65 and older, and those ages 12 through 64 who have at least one health condition that puts them at increased risk for a severe outcome from COVID
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¹) Auflösung morgen
@ R. Krummel „Inzwischen halte ich die allgemeine Verwendung “Sehr geehrte.. ,Sehr geehrter …„ als Konversationsanrede für vollkommen unpassend.“ Herr xy, Frau xy genügt als Anrede. Als vor Jahren der Bundespräsident „auch im Namen meiner Landsleute“ dem Iran-Regime gratuliert hatte, habe ich ihm einen Brief geschrieben: „Herr Steinmeier! Nicht in meinem Namen! P.Groepper“