Es ist zulässig, den baden-württembergischen Antisemitismus-Beauftragten Michael Blume als „antisemitisch“ zu bezeichnen. Das hat das Landgericht Hamburg in einem Rechtsstreit des Anwalts und Achgut-Autors Joachim Steinhöfel gegen Twitter entschieden.
Eine einstweilige Verfügung der 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg verpflichtet Twitter, einen Ende vergangenen Monats abgesetzten und zwischenzeitlich durch die Plattform gelöschten Tweet von Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel wiederherzustellen, meldet welt.de.
Der Text des Tweets war: „Baden-Württemberg leistet sich einen antisemitischen Antisemitismusbeauftragten. Wir erinnern uns auch, dass der Ministerpräsident ein Fan von Waschlappen ist.“ Darunter fanden die Leser eine Collage aus verschiedenen Meldungen und Zitaten, die den Antisemitismus des Antisemitismusbeauftragten belegen sollten. Es ging u.a. auch um Blumes gerichtlich untersagte Behauptung, Achgut.com verbreite „rassistische & demokratiefeindliche Positionen“. Mit dieser Äußerung hatte sich Blume der Boykottkampagne gegen die Achse des Guten angeschlossen, die auf Twitter von diversen antisemitischen Accounts verbreitet worden war.
Auf dieser Grundlage sei das Gericht zu dem Schluss gekommen, dass die Bezeichnung Blumes als „antisemitisch“ eine „zwar scharfe, aber noch zulässige Meinungsäußerung“ sei, für die „hinreichende Anknüpfungstatsachen“ vorlägen.
Dieses Fazit habe Steinhöfel gegenüber der WELT „vernichtend“ genannt. Die Bekämpfung des Antisemitismus sei eine „zu ernsthafte Aufgabe, als dass man sie einer national und international diskreditierten Persönlichkeit ohne Befähigung für das Amt, aber mit überwältigendem Geltungsbedürfnis überlassen dürfte“.
Einen ausführlichen Beitrag von Joachim Steinhöfel zu dieser Auseinandersetzung und mit weiteren Neuigkeiten können Sie in Kürze hier auf Achgut.com lesen.