Gunter Frank / 05.09.2024 / 06:25 / Foto: Montage Achgut.com/Imago / 87 / Seite ausdrucken

Ein Abgrund an Wahrhaftigkeits-Verrat

Eine Aussage des neuen RKI-Chefs Lars Schaade lässt das Bundes-Verfassungsgericht und seinen Segen für grundgesetzwidrige-Corona-Maßnahmen alt aussehen. Das Verwaltungsgericht in Osnabrück schickt den Vorgang jetzt zurück nach Karlsruhe.

Wie heißt es so schön: Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen. In den Corona-Jahren mahlten sie so langsam, dass ich eher von Stillstand sprechen würde. Kolbenfresser trifft es noch genauer. Fangen sie nun wieder an, sich zu drehen? Ein aktuelles Urteil macht Hoffnung.

Wie Apollo-News und NIUS auf der Basis der Mitschrift des anwesenden Tom Lausen berichten, gab das Verwaltungsgericht Osnabrück vorgestern einer ungeimpften Pflegehelferin recht, die gegen ein infolge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgesprochenes Betätigungsverbot geklagt hat.

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält diese Impfpflicht, die 2022 viele Mitarbeiter des Gesundheitssystems extrem belastete und viele in die Verzweiflung trieb (in meiner Praxis standen die Mitarbeiter der in der Nachbarschaft liegenden Unikliniken Schlange) für verfassungswidrig. Das Verwaltungsgericht spielt den Ball zurück an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, welches nun über die Verfassungsmäßigkeit der Impfpflicht endgültig entscheiden muss. 

RKI-Protokolle erstmalig Kronzeuge

Das Bemerkenswerte dabei ist vor allem, dass der Vorsitzende Richter die nun vorliegenden Protokolle des RKI-Expertenrates als Grundlage nahm, den jetzigen Präsidenten des RKI Lars Schaade intensiv zu befragen. Dabei nutzte das Gericht sowohl die von dem Journalisten Paul Schreyer und die Nachrichtenplattform Multipolar freigeklagten als auch die durch einen Whistleblower durchgesteckten Varianten der Protokolle.

Tom Lausen bescheinigt in diesem Video dem Richter eine bemerkenswerte Neutralität und Zielstrebigkeit bei dieser Befragung. Eine Wohltat nach zahllosen voreingenommen bis ignoranten Corona-Prozessen mit ihren haarsträubenden Fehlurteilen. Grund der Neubewertung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht als verfassungswidrig ist vor allem das Eingeständnis Schaades, dass die Entscheidungen nicht auf einem wissenschaftlichen Fundament beruhten, sondern politisch getroffen wurden. Wörtlich habe der RKI-Präsident die Risikohochstufung als „Management-Thema“ bezeichnet und von „wissenschaftlichen Themen“ abgegrenzt. Somit geht das Gericht davon aus, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht mittlerweile nicht mehr mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sei. Die Gesetzesbegründung, nämlich der Schutz von Risikogruppen vor Ansteckung, sei durch die Protokolle „erschüttert“ worden.

Vorerst ist der betroffenen Frau nun wieder erlaubt, ihren eigentlichen Beruf auszuüben. Endgültig über den Fall entscheiden muss jetzt aber das Bundesverfassungsgericht. Spannend wird sein, wie das Bundesverfassungsgericht unter seinem Präsidenten Stephan Harbarth nun mit dem Rückpass umgeht. Es bezog seine Entscheidung vom 19.11.2021, die von acht Verfassungsrichtern einstimmig getroffen wurde, die massivsten Grundrechtseinschränkungen in der Geschichte der Bundesrepublik als verfassungsgemäß durchzuwinken, explizit auf die unabhängige wissenschaftliche Bewertung des RKI, welches es in der Pflicht sah, Regierung und (!) Öffentlichkeit sachgerecht über den Erkenntnisstand zu informieren.

Durchschaubare Hintertürchen

In diesem Urteil haben die Karlsruher Richter jedoch eine kleine Hintertür eingebaut, um sich vor dem späteren Vorwurf eines Fehlurteils zu schützen. Weit hinten unter Punkt 186 kann man Folgendes lesen: 

„Erweist sich eine Prognose nachträglich als unrichtig, stellt dies jedenfalls die ursprüngliche Eignung des Gesetzes nicht in Frage (…). Die Eignung setzt also nicht voraus, dass es zweifelsfreie empirische Nachweise der Wirkung oder Wirksamkeit der Maßnahmen gibt (…). Allerdings kann eine zunächst verfassungskonforme Regelung später mit Wirkung für die Zukunft verfassungswidrig werden, wenn ursprüngliche Annahmen des Gesetzgebers nicht mehr tragen.“

Das gibt die Richtung vor, mit der sich Harbath und Kollegen reinwaschen könnten. Womöglich werden sie allen Ernstes die Geschichte verkaufen wollen, dass am 19.11.2021 noch keiner wissen konnte, dass das RKI kein unabhängiges Fachinstitut ist, sondern eine weisungsabhängige Bundesbehörde, die unter der Fachaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums steht. Oder dass sie nicht hätten wissen können, dass die Minister Spahn und später Lauterbach dem Ex-RKI-Präsidenten Wieler vorschreiben konnten, was er gegen eigene Fachmeinung in der Öffentlichkeit zu sagen hat. Oder behaupten, dass es in Ordnung war, die Lügen des RKI als wissenschaftlich sakrosankt anzunehmen und es damals nicht notwendig war, selbst die hochqualifiziertesten Corona-Kritiker anzuhören und deren de facto unwiderlegbaren Argumente gegen die Panikmache. 

Hätte Lothar Wieler die Öffentlichkeit über den tatsächlichen wissenschaftlichen Erkenntnisstand, so wie es die Protokolle belegen, informiert, dann wäre die Luft aus der Panikmache der Regierung komplett gewichen. Doch Lothar Wieler hat rein politische Vorgaben wiedergegeben. Von dieser Möglichkeit hätte das Bundesverfassungsgericht ausgehen müssen, wenn ihm der Schutz der Verfassung wirklich am Herzen gelegen hätte.

Denn niemals hätten Maßnahmen wie Schulschließungen, Lockdowns oder Impfnötigung durchgesetzt werden können, wenn es Lothar Wieler nach den tatsächlichen wissenschaftlichen Quellen befragt hätte und diese fachgerecht hätte überprüfen lassen, so wie es das Verhältnismäßigkeitsgebot des Grundgesetzes gebietet. Wenn nun das Bundesverfassungsgericht allen Ernstes nachträglich das Regierungshandeln – welches Millionen geschädigte Bürger, körperlich, psychisch und wirtschaftlich sowie vermutlich 20.000 bis 40.000 sinnlose Todesopfer zu verantworten hat – als verfassungswidrig erklärt, weil es nun bessere Erkenntnisse hat, dann ist grenzenlose Naivität noch der geringste Vorwurf, mit den man die acht Verfassungsrichter konfrontieren muss. Oder es hält an seiner ursprünglichen Bewertung fest. Dann hat es jedoch seine Glaubwürdigkeit endgültig verloren.

Hier nun Beispiele aus NIUS nach dem Wortprotokoll von Tom Lausen bezüglich der Befragung des aktuellen RKI-Präsidenten Lars Schaade durch den Vorsitzenden Richter. Es sind genau die richterlichen Nachfragen, nach den wir uns in den Corona-Jahren so gesehnt haben. 

Zur Unabhängigkeit des RKI

Vorsitzender Richter: „War die wissenschaftliche Freiheit des RKI intern eingeschränkt?“

Schaade: „Ich kann mich nicht genau erinnern, aus damaliger Sicht habe ich das so gesehen.“ Und: „Wir sind zwischen Management und wissenschaftlicher Empfehlung, und das Management kann somit Wünsche aussprechen.“

Vorsitzender Richter: „Wenn ich zu den Protokollen vor zwei Jahren gefragt würde, hätte ich auch Probleme, das sind aber jetzt Protokolle, die in der Welt sind, jeder liest die und sieht den Satz, und das RKI kann sich nicht auf die freie Wissenschaft berufen.“ 

Schaade: „Ihre Interpretation kann ich nicht nachvollziehen. Gewünscht waren auch Antigentests, das war damals nicht unsere Meinung ... das war wohl auch der Grund, warum die Wissenschaftsfreiheit ausgesetzt ist.“

Vorsitzende Richter: „Gab es direkte Einflussnahme?“

Schaade: „Ja, selbstverständlich, Weisungen nehmen wir entgegen.“

Vorsitzender Richter: „Spahn hat angeordnet, war das ein typischer Fall?“

Schaade: „Als typisch würde ich das nicht bezeichnen, aber hier ist es so gewesen. Spahn wünschte eine Ergänzung, von der wir meinten, dass sie thematisch nicht passt.“

Vorsitzender Richter: „Das BMG hat es abgelehnt, die Risikobewertung von ‚sehr hoch‘ auf ‚hoch‘ zu setzen – interpretiere ich das richtig: aus politischen Gründen?“

Schaade: „Dass wir mit unserem Vorschlag keine Zustimmung gefunden haben, weiß ich nicht. Die Frage, die ich höre: ‚Ist das Management oder Wissenschaft?‘ Die Risikobewertung hat normativen Charakter. Deshalb ist es eine Sache des Managements.“

Vorsitzender Richter: „Es mag sein, dass das BMG eigene fachliche Aufsicht hat. An welcher Stelle lag oder liegt die Verantwortung?“

Schaade: „Letztlich haben wir das entschieden, und in diesem Fall war das anders, das will ich nicht bestreiten.“

Vorsitzender Richter lacht: „Bestreiten ... Die Entscheidung des BVerfG beruht auf der Annahme, dass das RKI die wissenschaftliche Einschätzung gegeben hat, die der Gesetzgeber zur Grundlage gemacht hat.“

Schaade: „Es geht doch gerade gar nicht um eine einrichtungsbezogene Impfpflicht?“

Vorsitzender Richter: „Doch, ich frage alles, was Ihre Aussagegenehmigung hergibt. Das ist der juristische Hebel, an dem wir uns befinden. Deshalb haben wir uns die ganze Mühe gemacht. Besser, Sie hätten die Protokolle geschreddert.“

Schaade: „Darf ich eine Bemerkung machen?“

Vorsitzender Richter: „Ich habe kein Problem.“

Schaade: „Sie fragen ja, wie Fachaufsicht ausgeführt wird, auch über Bundesoberbehörden.“

Richter: „Der Witz liegt darin, dass das Bundesverfassungsgericht auf die Unabhängigkeit des RKI abgestellt hat. Ich möchte Transparenz, es gibt Fachexpertise, im Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht nichts von Politik und BMG drin.“

Zur Erfassung der Impfwirkung

Auf die Frage des Vorsitzenden: „Gab es ein Verfahren, mit dem überwacht wurde, ob eine Norm wirksam war? Gab es eine Kommunikation zwischen Legislative und Ihnen? Haben Sie konkret Erkenntnisse mit dem BMG (Bundesgesundheitsministerium, Anm. d. Red.) oder der Legislative kommuniziert?“, antwortete Schaade: „Wir haben nur den Impfstatus erfasst und wie der sich entwickelt, aber nicht die Übertragung, also ob die Norm wirksam war.“

Dann, ein Hammer-Satz des RKI-Präsidenten: „Es gibt keinen kausalen Zusammenhang, keine Erforschung zwischen Impfpflicht und Reduktion der Infektion, der dargelegt ist.“

Trotz der fehlenden Nachweise wurde im Frühjahr 2022 eine Impfpflicht im Bundestag diskutiert!

Zm Fremdschutz und der Zulassung 

Vorsitzender Richter: „Lagen bei der Notfallzulassung gesicherte Daten zum Fremdschutz vor?“

Schaade: „BioNTech wollte solche Studien machen.“

Vorsitzender Richter: „Was ist mit der Zulassungsstudie?“

Schaade: „Vom Grundsatz war es bekannt seit Anfang 2021. Ich habe aber keine Erinnerung daran. Zulassung ist nicht unser Thema.“

[Zur Erinnerung: Fremdschutz was DAS Argument für die einrichtungsbezogene Impfpflicht! Nach einer Unterbrechung ging es an diesem Punkt weiter] : 

Vorsitzender Richter: „Haben Sie die Studien zur Notfallzulassung gelesen?“

Schaade: „Laut den Studien bestand ein Schutz vor symptomatischer Erkrankung, nicht vor Weiterübertragung. Das war mir bekannt.“

Der Vorsitzende Richter diktiert: „Zulassung erfolgte zur Prävention einer Erkrankung, nicht gegen die Transmission, also nicht zu einem Übertragungsschutz.“

Vorsitzender Richter an Schaade gewandt: „Lagen Ihnen Erkenntnisse zum Übertragungsschutz vor? Die Formulierung: Geimpfte infizieren sich seltener und daher gibt es eine seltenere Übertragung – ist das zutreffend?“

Schaade: „Das ist nicht die ganze Wahrheit, es kommt darauf an, aus welchen Studien das abgeleitet ist. Ich bin verwirrt, ob ich als Zeuge oder als Sachverständiger geladen bin? Ich muss das einordnen. Mit den ersten Varianten war es richtig, aber nicht ganz vollständig, zusätzlich kommt der Umstand, dass die Viruslast geringer ist und früher aufhört. Durch die Zeit geht der Effekt verloren, sehr schnell. Innerhalb von Wochen, Monaten.“

Später zitiert der Vorsitzende aus dem RKI-Protokoll: „Da heißt es wörtlich: ‚Der eigentliche Effekt von 2G ist nicht ein größerer Fremdschutz, sondern ein größerer Selbstschutz.‘ Das ist ein Problem in Bezug auf die Grundrechtseingriffe". 

 

Dr. med. Gunter Frank, geb. 1963 in Buchen im Odenwald, ist niedergelassener Allgemeinarzt in Heidelberg und Dozent an der Business School St. Gallen. Er ist Autor mehrerer erfolgreicher Bücher wie: Unternehmensressource Gesundheit, Lizenz zum Essen, Die Mañana-Kompetenz, Schlechte Medizin oder zuletzt Karotten lieben Butter. Er engagiert sich in Fachgesellschaften und publizistisch für eine Medizin, die abseits von Ideologien und Wissenschaftsmissbrauch das Wesentliche nicht aus den Augen verliert, den relevanten Nutzen für den Patienten.

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Foto: Montage Achgut.com/Imago

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j. heini / 05.09.2024

Genau dieses, die Regierung könne sich legitimerweise auf das RKI mit seinem Urteil stützen, das ist mir beim Lesen des Urteils des BVerfGE sauer aufgestoßen. Auf der nächsten Ebene gilt das für das Abgeben von Macht an die WHO. Die Macht muss zurückgehen an den Bürger. Selbstverständlich kann eine Regierung falsche Entscheidungen treffen. Und selbstverständlich hilft dann kein Lamentieren. Jedenfalls nicht, woweit die Regierungsmitglieder oder die mitglieder von BT/BR nach eigenem Wissen und Gewissen entschieden. Aber die grundlegende Frage ist, ob die Regierung diese Entscheidung an sich ziehen durfte. Das BVerfGE bejaht das immer weitestgehend, weil es die Regierung als durch Wahlen legitimiert ansieht. In Isarel zieht der linke oberste Gerichtshof viele Entscheidungen der rechten Regierung ein. Auch nicht das Gelbe vom Ei. Das Urteil des Verwaltungsgerichts rüttelt an den Festen unseres Systems. Weil es deutlich macht, wie weisungsgebunden unsere angeblich unabhängigen Behörden sind. Ich ziehe den Hut vor dem Richter.

Christiane Neidhard / 05.09.2024

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Falle einer klagenden Pflegehelferin aufgrund der RKI FILES für verfassungswidrig. Deshalb wird das Gericht im Rahmen einer sogenannten Richtervorlage gem. Paragraph 80ff Bundesverfassungsgerichtsgesetz den Vorgang zur Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen. Der Prozess in der Angelegenheit der Pflegehelferin ist deshalb ausgesetz worden. Zu derartigen “Richtervorlagen” der verschiedenen Gerichtsbarkeiten, die das BVerfG veranlasst, die Verfassungsmässigkeit von Gesetzen zu überprüfen, ist anzumerken: Derartige Verfahren im Rahmen einer Richtervorlage dauern gelegentlich viele Jahre. Und nach diesen vielen Jahren der “Entscheidungsfindung” erfolgt dann weit überwiegend der Beschluss des BVerfG, der da lautet, “Der Vorlagebeschluss des Verwaltungsgericht Osnabrück wird verworfen”. Begründung: juristisches Bla-Bla. Und die Begründung ist gelegentlich nicht umfangreich, sondern sehr kurz- und das war es dann! Im vorliegenden Fall dürfte die “Entscheidungsfindung” des BVerfG wahrscheinlich längere Zeit in Anspruch nehmen, möglicherweise sogar sehr lange Zeit. Es ist absolut ausgeschlossen, daß das BVerfG, seine ursprüngliche Entscheidung korrigiert. Das BVerfG ist genauso, wie das RKI gehorsam den Vorgaben der Politik hinterher marschiert. Alles weitere wurde und wird möglicherweise bei einem Essen im Bundeskanzleramt geregelt. Bis es zur Entscheidung des BVerfG kommt, gibt es eine neue Bundesregierung, möglicherweise auch eine komplett andere Zusammensetzung des BVerfG und möglicherweise auch den Verteidigungsfall mit Etablierung des Notparlaments und damit verbundenen kurzen Prozesse. “Empfehlung YouTube RECHTSANWALT GORDON PANKALLA VIDEO vom 3.9.24 EINRICHTUNGSBEZOGENE IMPFPFLICHT WAR DOCH VERFASSUNGSWIDRIG”

Wilhelm Jans / 05.09.2024

Es ist eine Blamage für das höchste Gericht, das meinte, sich nicht mit anderen Auffassungen zur Impfpflicht auseinandersetzen zu müssen und der RKI-Wissenschaft bedenkenlos folgen zu können. Es hat sich die Sache damit zu einfach gemacht. Auch in der Wissenschaft gibt es abweichende Meinungen - vor allem in der Rechtswissenschaft! - und wenn es keine Klarheit gibt (“non liquet”), ist nach Beweislastregeln zu entscheiden. Für schwere Grundrechtseingriffe hat der Staat die Beweislast. Kann er den Beweis der Nützlichkeit des Eingriffs nicht klar beweisen, ist das Gesetz nicht haltbar. Das BVerfG hat es sich in ähnlicher Weise auch beim Klimaurteil einfach gemacht. Wenn 95% der Wissenschaftler die Klimakrise bestätigen, braucht man keine weiteres Untersuchungen. Quantität statt Qualität scheint hier das Motto gewesen zu sein.

Petra Göllwarth / 05.09.2024

Viiiielen Dank an Dr. Frank für seine tolle Arbeit! Schaades Antwort: „Ich kann mich nicht genau erinnern, ..........”, Schaade: „Vom Grundsatz war es bekannt seit Anfang 2021. Ich habe aber keine Erinnerung daran….....” Erinnert aber an Scholz und Kohl und man könnte meinen, dass jemand der so vergesslich ist und vorgibt zu blöd zu sein, um das zu dokumentieren, sich lieber einen anderen Job suchen sollte…. zum Wohle aller! Aber offensichtlich eine super Taktik, scheint zu funktionieren. Ob das bei einem wie uns auch funktioniert, wenn er mal in eine gerichtliche Situation kommen sollte? Hauptsache Wieler hat vom Bundes-Uhu sein Bundesverdienst-Lametta erhalten…....

T. Weidner / 05.09.2024

Und: Was ist mit all den Urteilen, die nur deshalb zustande kamen, weil die Gerichte sich eben NICHT ein eigenes Bild über die “Wissenschaftlichkeit” des RKI machten wie aktuell das Verwaltungsgericht Osnabrück - und blind das RKI als “wissenschaftliche” Behörde ansahen, auch blind allein schon gegenüber der Tatsache, dass die Politik grundsätzlich über JEDE Behörde weisungsbefugt ist? Diese Urteile stehen - und sie stehen als Fehlurteile für eine Justiz, die nicht willens war, ihre Pflicht zu tun, nämlich im Zweifelsfall selbst zu ermitteln. Nota bene: Der Weimarer Familienrichter Dettmar HAT selbst ermittelt indem er kompetente Spezialisten (der Begriff “Fachleute” ist heute ja schlicht und einfach verbrannt) beizog. Genutzt hat es Dettmar nichts… Fazit: Solange Tat und Tun von Verantwortung entkoppelt sind - wird in diesem Staat noch viel, viel zu viel, schieflaufen…

Bernd Büter / 05.09.2024

Diese Märchen von der Weisungsbefugnis, im Ministerauftrag lügen zu dürfen, ist einfach unerträglich, im Lichte von Grundgesetz, FDGO, Amtseid und Remonstrationspflicht (Nürnberger Prozesse/Befehl ausgeführt) die größte Lüge von allen. Der gesetzes- und verfassungstreue Beamte (dabei gerade auch politische) hat die unumstößliche Pflicht zur Wahrheit, und eben nicht zur parteigefälligen Lügerei. Aktenwahrheit/-klarheit heißt ein Verwaltungsgrundsatz. Zur Beamtenpficht gehört eben das NEINSAGEN bei erkannter Unwahrheit, Verfassungswidrigkeit als der Treue zum Dienstherrn (Ressortchef) vorrangig zum Berugsbild des Beamten untrennbar dazu. Wenn Beamte, insbesondere Führungspersonal, bei Polizei, Verfassungsschutz, Justiz, Behörden, BW usw. diesen unabdingbaren, staatstragenden und FDGO sichernden Part ihrer Beamtentätigkeit “abschalten”, ist der Rechtstaat dahin. Und genau das hat der RKI Chef gerade vor Gericht freimütig, schamlos und die FDGO dabei verächtlich ablegend, eingestanden. Und jetzt kommen sie mit den gleichen Ausreden wie in Nürnberg, diese Verbrecher im Amt und lügen frech weiter. Damals der “Führerbefehl” und heute der verfassungswidrige “Persilschein/-Urteil) des BVerfG im CdU-Parteibandenauftrag, der vor Strafe schützen soll. Merkel hat mit Hilfe der CDU Deutschland ruiniert. “Tolles Ergebnis”

Jovan Liapsarović / 05.09.2024

Der Richter ist entweder kurz vor der Pensionierung oder er pfeift auf die EDEKA Konsequenzen. weil er nicht mehr weiterbefördert werden kann! Wie auch immer, Hut ab, es gibt doch noch Richter im Land, die wissen wie ein Rechtsstaat funktionieren müsste!

Dietmar Herrmann / 05.09.2024

Der Richter ist großartig. Eine maßnahmenkritische, also unvoreingenommene Grundeinstellung sollte bei Justizia mit verbundenen Augen zwar üblich sein, gilt aber im Fall Corona bis heute weithin als Häresie. Der kritische Geist gilt dann schnell als “umstritten”, fängt sich Fäkalstürme ein und riskiert seine Existenz. Dieser Richter grillt furchtlos den Herrn Behördenchef und als Konsequenz müßte das Trio Spahn/Wieler/Lauterbach sehr bald vor Gericht stehen. Eher nicht als Zeugen. Ein Schuldnachweis gäbe den Verfassungsrichtern auch die letzte Möglichkeit, sich einen schlanken Fuß zu machen. Andernfalls droht Nachweis von politischer Kumpanei mit Rechtsbeugung, letztlich Korruption auf höchster Ebene mit der Folge von Billionenschäden und zehntausenden von Toten jetzt und möglicherweise Hunderttausenden in der unmittelbaren Zukunft (wenn jemand den Mut zum Nachweis mittels einer Demographiestudie hätte).

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