“Vorsitzender Richter: „Doch, ich frage alles, was Ihre Aussagegenehmigung hergibt” . Aussagegenehmigung ? Amtsverschwiegenheit bei einer wissenschaftlichen (?) Forschungseinrichtung eines demokratischen Rechtsstaates ? Um Wahrheitsfindung kann es bei solcher Rechtspflege wohl kaum gehen . Eine juristische Aufarbeitung der Corona-Panikzeit wird es daher definitiv nicht geben .
“Die Eignung setzt also nicht voraus, dass es zweifelsfreie empirische Nachweise der Wirkung oder Wirksamkeit der Maßnahmen gibt…” Das ist genau diese spezifisch deutsche Dummheit, die erklärt, warum die Briten Pädagogik mit Napalm betreiben mußten. Nicht wissen was man tut, aber für geeignet halten, das ist jenseits von Dummheit, das ist jenseits von Menschsein und jeder Form der Denkfähigkeit. Eine formale Denkstörung nach § 1896 BGB betreuungsbedürftig durch einen alliierten Kontrollrat. Daß man sich so einen Dreck überhaupt durchlesen muß ist eine Frechheit der Pickelhaube. Dieses Deutschland ist nicht souverän, es ist eine permanente Diktatur aus Einfalt und einem infantilen Hintergedappel von Größenklein - Narzissten, die sich ihre Flöte auf den Führer blasen. Der Richter, der so einen Dreck formuliert, der gehört achtkantig gefeuert und muß eigenständig wegen Rechtsbeugung und ggf. Körperverletzung im Amt vor ein ordentliches Geschworenengericht und zwar nach US - amerikanischem Prozessrecht, wo nicht ein korrupter Apparat über sich selbst entscheidet, sondern der gefährliche “gemeine Verstand” im Scherbengericht. Jura ist eine Farce, ein Grund, warum ich es dann nicht weiter verfolgt habe.
Genau dieses, die Regierung könne sich legitimerweise auf das RKI mit seinem Urteil stützen, das ist mir beim Lesen des Urteils des BVerfGE sauer aufgestoßen. Auf der nächsten Ebene gilt das für das Abgeben von Macht an die WHO. Die Macht muss zurückgehen an den Bürger. Selbstverständlich kann eine Regierung falsche Entscheidungen treffen. Und selbstverständlich hilft dann kein Lamentieren. Jedenfalls nicht, woweit die Regierungsmitglieder oder die mitglieder von BT/BR nach eigenem Wissen und Gewissen entschieden. Aber die grundlegende Frage ist, ob die Regierung diese Entscheidung an sich ziehen durfte. Das BVerfGE bejaht das immer weitestgehend, weil es die Regierung als durch Wahlen legitimiert ansieht. In Isarel zieht der linke oberste Gerichtshof viele Entscheidungen der rechten Regierung ein. Auch nicht das Gelbe vom Ei. Das Urteil des Verwaltungsgerichts rüttelt an den Festen unseres Systems. Weil es deutlich macht, wie weisungsgebunden unsere angeblich unabhängigen Behörden sind. Ich ziehe den Hut vor dem Richter.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Falle einer klagenden Pflegehelferin aufgrund der RKI FILES für verfassungswidrig. Deshalb wird das Gericht im Rahmen einer sogenannten Richtervorlage gem. Paragraph 80ff Bundesverfassungsgerichtsgesetz den Vorgang zur Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen. Der Prozess in der Angelegenheit der Pflegehelferin ist deshalb ausgesetz worden. Zu derartigen “Richtervorlagen” der verschiedenen Gerichtsbarkeiten, die das BVerfG veranlasst, die Verfassungsmässigkeit von Gesetzen zu überprüfen, ist anzumerken: Derartige Verfahren im Rahmen einer Richtervorlage dauern gelegentlich viele Jahre. Und nach diesen vielen Jahren der “Entscheidungsfindung” erfolgt dann weit überwiegend der Beschluss des BVerfG, der da lautet, “Der Vorlagebeschluss des Verwaltungsgericht Osnabrück wird verworfen”. Begründung: juristisches Bla-Bla. Und die Begründung ist gelegentlich nicht umfangreich, sondern sehr kurz- und das war es dann! Im vorliegenden Fall dürfte die “Entscheidungsfindung” des BVerfG wahrscheinlich längere Zeit in Anspruch nehmen, möglicherweise sogar sehr lange Zeit. Es ist absolut ausgeschlossen, daß das BVerfG, seine ursprüngliche Entscheidung korrigiert. Das BVerfG ist genauso, wie das RKI gehorsam den Vorgaben der Politik hinterher marschiert. Alles weitere wurde und wird möglicherweise bei einem Essen im Bundeskanzleramt geregelt. Bis es zur Entscheidung des BVerfG kommt, gibt es eine neue Bundesregierung, möglicherweise auch eine komplett andere Zusammensetzung des BVerfG und möglicherweise auch den Verteidigungsfall mit Etablierung des Notparlaments und damit verbundenen kurzen Prozesse. “Empfehlung YouTube RECHTSANWALT GORDON PANKALLA VIDEO vom 3.9.24 EINRICHTUNGSBEZOGENE IMPFPFLICHT WAR DOCH VERFASSUNGSWIDRIG”
Es ist eine Blamage für das höchste Gericht, das meinte, sich nicht mit anderen Auffassungen zur Impfpflicht auseinandersetzen zu müssen und der RKI-Wissenschaft bedenkenlos folgen zu können. Es hat sich die Sache damit zu einfach gemacht. Auch in der Wissenschaft gibt es abweichende Meinungen - vor allem in der Rechtswissenschaft! - und wenn es keine Klarheit gibt (“non liquet”), ist nach Beweislastregeln zu entscheiden. Für schwere Grundrechtseingriffe hat der Staat die Beweislast. Kann er den Beweis der Nützlichkeit des Eingriffs nicht klar beweisen, ist das Gesetz nicht haltbar. Das BVerfG hat es sich in ähnlicher Weise auch beim Klimaurteil einfach gemacht. Wenn 95% der Wissenschaftler die Klimakrise bestätigen, braucht man keine weiteres Untersuchungen. Quantität statt Qualität scheint hier das Motto gewesen zu sein.
Viiiielen Dank an Dr. Frank für seine tolle Arbeit! Schaades Antwort: „Ich kann mich nicht genau erinnern, ..........”, Schaade: „Vom Grundsatz war es bekannt seit Anfang 2021. Ich habe aber keine Erinnerung daran….....” Erinnert aber an Scholz und Kohl und man könnte meinen, dass jemand der so vergesslich ist und vorgibt zu blöd zu sein, um das zu dokumentieren, sich lieber einen anderen Job suchen sollte…. zum Wohle aller! Aber offensichtlich eine super Taktik, scheint zu funktionieren. Ob das bei einem wie uns auch funktioniert, wenn er mal in eine gerichtliche Situation kommen sollte? Hauptsache Wieler hat vom Bundes-Uhu sein Bundesverdienst-Lametta erhalten…....
Und: Was ist mit all den Urteilen, die nur deshalb zustande kamen, weil die Gerichte sich eben NICHT ein eigenes Bild über die “Wissenschaftlichkeit” des RKI machten wie aktuell das Verwaltungsgericht Osnabrück - und blind das RKI als “wissenschaftliche” Behörde ansahen, auch blind allein schon gegenüber der Tatsache, dass die Politik grundsätzlich über JEDE Behörde weisungsbefugt ist? Diese Urteile stehen - und sie stehen als Fehlurteile für eine Justiz, die nicht willens war, ihre Pflicht zu tun, nämlich im Zweifelsfall selbst zu ermitteln. Nota bene: Der Weimarer Familienrichter Dettmar HAT selbst ermittelt indem er kompetente Spezialisten (der Begriff “Fachleute” ist heute ja schlicht und einfach verbrannt) beizog. Genutzt hat es Dettmar nichts… Fazit: Solange Tat und Tun von Verantwortung entkoppelt sind - wird in diesem Staat noch viel, viel zu viel, schieflaufen…
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