Gunter Frank / 05.09.2024 / 06:25 / Foto: Montage Achgut.com/Imago / 87 / Seite ausdrucken

Ein Abgrund an Wahrhaftigkeits-Verrat

Eine Aussage des neuen RKI-Chefs Lars Schaade lässt das Bundes-Verfassungsgericht und seinen Segen für grundgesetzwidrige-Corona-Maßnahmen alt aussehen. Das Verwaltungsgericht in Osnabrück schickt den Vorgang jetzt zurück nach Karlsruhe.

Wie heißt es so schön: Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen. In den Corona-Jahren mahlten sie so langsam, dass ich eher von Stillstand sprechen würde. Kolbenfresser trifft es noch genauer. Fangen sie nun wieder an, sich zu drehen? Ein aktuelles Urteil macht Hoffnung.

Wie Apollo-News und NIUS auf der Basis der Mitschrift des anwesenden Tom Lausen berichten, gab das Verwaltungsgericht Osnabrück vorgestern einer ungeimpften Pflegehelferin recht, die gegen ein infolge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgesprochenes Betätigungsverbot geklagt hat.

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält diese Impfpflicht, die 2022 viele Mitarbeiter des Gesundheitssystems extrem belastete und viele in die Verzweiflung trieb (in meiner Praxis standen die Mitarbeiter der in der Nachbarschaft liegenden Unikliniken Schlange) für verfassungswidrig. Das Verwaltungsgericht spielt den Ball zurück an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, welches nun über die Verfassungsmäßigkeit der Impfpflicht endgültig entscheiden muss. 

RKI-Protokolle erstmalig Kronzeuge

Das Bemerkenswerte dabei ist vor allem, dass der Vorsitzende Richter die nun vorliegenden Protokolle des RKI-Expertenrates als Grundlage nahm, den jetzigen Präsidenten des RKI Lars Schaade intensiv zu befragen. Dabei nutzte das Gericht sowohl die von dem Journalisten Paul Schreyer und die Nachrichtenplattform Multipolar freigeklagten als auch die durch einen Whistleblower durchgesteckten Varianten der Protokolle.

Tom Lausen bescheinigt in diesem Video dem Richter eine bemerkenswerte Neutralität und Zielstrebigkeit bei dieser Befragung. Eine Wohltat nach zahllosen voreingenommen bis ignoranten Corona-Prozessen mit ihren haarsträubenden Fehlurteilen. Grund der Neubewertung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht als verfassungswidrig ist vor allem das Eingeständnis Schaades, dass die Entscheidungen nicht auf einem wissenschaftlichen Fundament beruhten, sondern politisch getroffen wurden. Wörtlich habe der RKI-Präsident die Risikohochstufung als „Management-Thema“ bezeichnet und von „wissenschaftlichen Themen“ abgegrenzt. Somit geht das Gericht davon aus, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht mittlerweile nicht mehr mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sei. Die Gesetzesbegründung, nämlich der Schutz von Risikogruppen vor Ansteckung, sei durch die Protokolle „erschüttert“ worden.

Vorerst ist der betroffenen Frau nun wieder erlaubt, ihren eigentlichen Beruf auszuüben. Endgültig über den Fall entscheiden muss jetzt aber das Bundesverfassungsgericht. Spannend wird sein, wie das Bundesverfassungsgericht unter seinem Präsidenten Stephan Harbarth nun mit dem Rückpass umgeht. Es bezog seine Entscheidung vom 19.11.2021, die von acht Verfassungsrichtern einstimmig getroffen wurde, die massivsten Grundrechtseinschränkungen in der Geschichte der Bundesrepublik als verfassungsgemäß durchzuwinken, explizit auf die unabhängige wissenschaftliche Bewertung des RKI, welches es in der Pflicht sah, Regierung und (!) Öffentlichkeit sachgerecht über den Erkenntnisstand zu informieren.

Durchschaubare Hintertürchen

In diesem Urteil haben die Karlsruher Richter jedoch eine kleine Hintertür eingebaut, um sich vor dem späteren Vorwurf eines Fehlurteils zu schützen. Weit hinten unter Punkt 186 kann man Folgendes lesen: 

„Erweist sich eine Prognose nachträglich als unrichtig, stellt dies jedenfalls die ursprüngliche Eignung des Gesetzes nicht in Frage (…). Die Eignung setzt also nicht voraus, dass es zweifelsfreie empirische Nachweise der Wirkung oder Wirksamkeit der Maßnahmen gibt (…). Allerdings kann eine zunächst verfassungskonforme Regelung später mit Wirkung für die Zukunft verfassungswidrig werden, wenn ursprüngliche Annahmen des Gesetzgebers nicht mehr tragen.“

Das gibt die Richtung vor, mit der sich Harbath und Kollegen reinwaschen könnten. Womöglich werden sie allen Ernstes die Geschichte verkaufen wollen, dass am 19.11.2021 noch keiner wissen konnte, dass das RKI kein unabhängiges Fachinstitut ist, sondern eine weisungsabhängige Bundesbehörde, die unter der Fachaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums steht. Oder dass sie nicht hätten wissen können, dass die Minister Spahn und später Lauterbach dem Ex-RKI-Präsidenten Wieler vorschreiben konnten, was er gegen eigene Fachmeinung in der Öffentlichkeit zu sagen hat. Oder behaupten, dass es in Ordnung war, die Lügen des RKI als wissenschaftlich sakrosankt anzunehmen und es damals nicht notwendig war, selbst die hochqualifiziertesten Corona-Kritiker anzuhören und deren de facto unwiderlegbaren Argumente gegen die Panikmache. 

Hätte Lothar Wieler die Öffentlichkeit über den tatsächlichen wissenschaftlichen Erkenntnisstand, so wie es die Protokolle belegen, informiert, dann wäre die Luft aus der Panikmache der Regierung komplett gewichen. Doch Lothar Wieler hat rein politische Vorgaben wiedergegeben. Von dieser Möglichkeit hätte das Bundesverfassungsgericht ausgehen müssen, wenn ihm der Schutz der Verfassung wirklich am Herzen gelegen hätte.

Denn niemals hätten Maßnahmen wie Schulschließungen, Lockdowns oder Impfnötigung durchgesetzt werden können, wenn es Lothar Wieler nach den tatsächlichen wissenschaftlichen Quellen befragt hätte und diese fachgerecht hätte überprüfen lassen, so wie es das Verhältnismäßigkeitsgebot des Grundgesetzes gebietet. Wenn nun das Bundesverfassungsgericht allen Ernstes nachträglich das Regierungshandeln – welches Millionen geschädigte Bürger, körperlich, psychisch und wirtschaftlich sowie vermutlich 20.000 bis 40.000 sinnlose Todesopfer zu verantworten hat – als verfassungswidrig erklärt, weil es nun bessere Erkenntnisse hat, dann ist grenzenlose Naivität noch der geringste Vorwurf, mit den man die acht Verfassungsrichter konfrontieren muss. Oder es hält an seiner ursprünglichen Bewertung fest. Dann hat es jedoch seine Glaubwürdigkeit endgültig verloren.

Hier nun Beispiele aus NIUS nach dem Wortprotokoll von Tom Lausen bezüglich der Befragung des aktuellen RKI-Präsidenten Lars Schaade durch den Vorsitzenden Richter. Es sind genau die richterlichen Nachfragen, nach den wir uns in den Corona-Jahren so gesehnt haben. 

Zur Unabhängigkeit des RKI

Vorsitzender Richter: „War die wissenschaftliche Freiheit des RKI intern eingeschränkt?“

Schaade: „Ich kann mich nicht genau erinnern, aus damaliger Sicht habe ich das so gesehen.“ Und: „Wir sind zwischen Management und wissenschaftlicher Empfehlung, und das Management kann somit Wünsche aussprechen.“

Vorsitzender Richter: „Wenn ich zu den Protokollen vor zwei Jahren gefragt würde, hätte ich auch Probleme, das sind aber jetzt Protokolle, die in der Welt sind, jeder liest die und sieht den Satz, und das RKI kann sich nicht auf die freie Wissenschaft berufen.“ 

Schaade: „Ihre Interpretation kann ich nicht nachvollziehen. Gewünscht waren auch Antigentests, das war damals nicht unsere Meinung ... das war wohl auch der Grund, warum die Wissenschaftsfreiheit ausgesetzt ist.“

Vorsitzende Richter: „Gab es direkte Einflussnahme?“

Schaade: „Ja, selbstverständlich, Weisungen nehmen wir entgegen.“

Vorsitzender Richter: „Spahn hat angeordnet, war das ein typischer Fall?“

Schaade: „Als typisch würde ich das nicht bezeichnen, aber hier ist es so gewesen. Spahn wünschte eine Ergänzung, von der wir meinten, dass sie thematisch nicht passt.“

Vorsitzender Richter: „Das BMG hat es abgelehnt, die Risikobewertung von ‚sehr hoch‘ auf ‚hoch‘ zu setzen – interpretiere ich das richtig: aus politischen Gründen?“

Schaade: „Dass wir mit unserem Vorschlag keine Zustimmung gefunden haben, weiß ich nicht. Die Frage, die ich höre: ‚Ist das Management oder Wissenschaft?‘ Die Risikobewertung hat normativen Charakter. Deshalb ist es eine Sache des Managements.“

Vorsitzender Richter: „Es mag sein, dass das BMG eigene fachliche Aufsicht hat. An welcher Stelle lag oder liegt die Verantwortung?“

Schaade: „Letztlich haben wir das entschieden, und in diesem Fall war das anders, das will ich nicht bestreiten.“

Vorsitzender Richter lacht: „Bestreiten ... Die Entscheidung des BVerfG beruht auf der Annahme, dass das RKI die wissenschaftliche Einschätzung gegeben hat, die der Gesetzgeber zur Grundlage gemacht hat.“

Schaade: „Es geht doch gerade gar nicht um eine einrichtungsbezogene Impfpflicht?“

Vorsitzender Richter: „Doch, ich frage alles, was Ihre Aussagegenehmigung hergibt. Das ist der juristische Hebel, an dem wir uns befinden. Deshalb haben wir uns die ganze Mühe gemacht. Besser, Sie hätten die Protokolle geschreddert.“

Schaade: „Darf ich eine Bemerkung machen?“

Vorsitzender Richter: „Ich habe kein Problem.“

Schaade: „Sie fragen ja, wie Fachaufsicht ausgeführt wird, auch über Bundesoberbehörden.“

Richter: „Der Witz liegt darin, dass das Bundesverfassungsgericht auf die Unabhängigkeit des RKI abgestellt hat. Ich möchte Transparenz, es gibt Fachexpertise, im Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht nichts von Politik und BMG drin.“

Zur Erfassung der Impfwirkung

Auf die Frage des Vorsitzenden: „Gab es ein Verfahren, mit dem überwacht wurde, ob eine Norm wirksam war? Gab es eine Kommunikation zwischen Legislative und Ihnen? Haben Sie konkret Erkenntnisse mit dem BMG (Bundesgesundheitsministerium, Anm. d. Red.) oder der Legislative kommuniziert?“, antwortete Schaade: „Wir haben nur den Impfstatus erfasst und wie der sich entwickelt, aber nicht die Übertragung, also ob die Norm wirksam war.“

Dann, ein Hammer-Satz des RKI-Präsidenten: „Es gibt keinen kausalen Zusammenhang, keine Erforschung zwischen Impfpflicht und Reduktion der Infektion, der dargelegt ist.“

Trotz der fehlenden Nachweise wurde im Frühjahr 2022 eine Impfpflicht im Bundestag diskutiert!

Zm Fremdschutz und der Zulassung 

Vorsitzender Richter: „Lagen bei der Notfallzulassung gesicherte Daten zum Fremdschutz vor?“

Schaade: „BioNTech wollte solche Studien machen.“

Vorsitzender Richter: „Was ist mit der Zulassungsstudie?“

Schaade: „Vom Grundsatz war es bekannt seit Anfang 2021. Ich habe aber keine Erinnerung daran. Zulassung ist nicht unser Thema.“

[Zur Erinnerung: Fremdschutz was DAS Argument für die einrichtungsbezogene Impfpflicht! Nach einer Unterbrechung ging es an diesem Punkt weiter] : 

Vorsitzender Richter: „Haben Sie die Studien zur Notfallzulassung gelesen?“

Schaade: „Laut den Studien bestand ein Schutz vor symptomatischer Erkrankung, nicht vor Weiterübertragung. Das war mir bekannt.“

Der Vorsitzende Richter diktiert: „Zulassung erfolgte zur Prävention einer Erkrankung, nicht gegen die Transmission, also nicht zu einem Übertragungsschutz.“

Vorsitzender Richter an Schaade gewandt: „Lagen Ihnen Erkenntnisse zum Übertragungsschutz vor? Die Formulierung: Geimpfte infizieren sich seltener und daher gibt es eine seltenere Übertragung – ist das zutreffend?“

Schaade: „Das ist nicht die ganze Wahrheit, es kommt darauf an, aus welchen Studien das abgeleitet ist. Ich bin verwirrt, ob ich als Zeuge oder als Sachverständiger geladen bin? Ich muss das einordnen. Mit den ersten Varianten war es richtig, aber nicht ganz vollständig, zusätzlich kommt der Umstand, dass die Viruslast geringer ist und früher aufhört. Durch die Zeit geht der Effekt verloren, sehr schnell. Innerhalb von Wochen, Monaten.“

Später zitiert der Vorsitzende aus dem RKI-Protokoll: „Da heißt es wörtlich: ‚Der eigentliche Effekt von 2G ist nicht ein größerer Fremdschutz, sondern ein größerer Selbstschutz.‘ Das ist ein Problem in Bezug auf die Grundrechtseingriffe". 

 

Dr. med. Gunter Frank, geb. 1963 in Buchen im Odenwald, ist niedergelassener Allgemeinarzt in Heidelberg und Dozent an der Business School St. Gallen. Er ist Autor mehrerer erfolgreicher Bücher wie: Unternehmensressource Gesundheit, Lizenz zum Essen, Die Mañana-Kompetenz, Schlechte Medizin oder zuletzt Karotten lieben Butter. Er engagiert sich in Fachgesellschaften und publizistisch für eine Medizin, die abseits von Ideologien und Wissenschaftsmissbrauch das Wesentliche nicht aus den Augen verliert, den relevanten Nutzen für den Patienten.

Bücher der Achgut-Edition zum Thema: 

Wer sich tiefer mit dem Thema befassen will, findet im Achgut.shop:

Gunter Franks brisantes Buch „Das Staatsverbrechen“.

Sowie von

Ulrike und Tom Lausen: „Die Untersuchung“

Die Corona-Aufklärer nehmen drei Jahre Ausnahmezustand mit Hilfe der KI unter die Lupe. Die künstliche Intelligenz muss dabei im Angesicht der ihr zugänglichen Faktenlage nach und nach zugeben, dass die Kritiker in Vielem vollkommen recht hatten.

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Foto: Montage Achgut.com/Imago

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Leserpost

netiquette:

Ute Maria Laufs / 05.09.2024

Der entlarvendste Satz von Herrn Schaade ist für mich: “Ich bin verwirrt, ob ich als Zeuge oder als Sachverständiger geladen bin?” Vor dem vorsitzenden Richter ist er in der Lage, laut darüber nachzudenken, in welcher Rolle er befragt wird. Während seiner Zeit als Vizepräsident des RKI in den entscheidenden Jahren ist ihm diese Rollenkonfusion - Mensch oder Maschine - nicht aufgefallen?

Angela Seegers / 05.09.2024

Danke Herr Dr. Frank et al und dem grandiosen Kommentar von Seifried Baas möchte ich mich umfänglich anschließen.

Andreas Rochow / 05.09.2024

Vielen Dank für die akribische Prozessbeobachtung. Schließlich geht es um die Frage, ob der Rechtsstaat sich vom Recht entfernt hat! Da wäre tosendes mediales Schweigen unangemessen und könnte als Versuch gewertet werden, die Grenzen des Rechts weiter durch den Staat “managen” zu lassen.  Aber wie immer gilt: Vor Herrgott und auf hoher See ...

G. Männl / 05.09.2024

Selbst einmal alles positive zur Anwendung dieser provisorischen Mittel unterstellt, wurden doch überhaupt keine Studien, Beobachtungen, Statistiken geführt wie es hätte sein müssen um bei Versagen abzubrechen. Wenn das Leute machten galten sie als gesichert rechtsextrem. Das RKI hatte auf Anweisung „wissenschaftlichen“ Müll zu liefern. Ein Tierarzt präsentierte den der Presse. Das Verfassungsgericht fällt Urteile mit Hintertür (also angreifbar), offenbar weiß man etwas. Guten Appetit!

Angela Seegers / 05.09.2024

BMG ein Lobbyverein vom Feinsten. Wir dürfen gespannt sein, wer am dreistesten lügt.

M. Neland / 05.09.2024

Schaade spricht mehrfach von Management. Das bedeutet Geschäftsführung und dies klingt alles doch sehr nach Deutschland-GmbH oder -AG. Der Aufsichtsrat, also das Bundesverfassungsgericht hat seinen Job nicht ordentlich gemacht. Das sind Verhältnisse inzwischen ...

K.Schönfeld / 05.09.2024

Jetzt soll das Verfassungsgericht entscheiden, dass es gegen die Verfassung verstoßen hat. Das ist so,als wenn Räuber Hotzenplotz darüber zu entscheiden hat, ob der Räuber Hotzenplotz geräubert hat.

Johannes Roeske / 05.09.2024

Sehr lobenswert, dass jemand auch die Mühe gemacht hat, einen Gerichtsprozess wörtlich zu protokollieren. Im Sinne der materiellen Gerechtigkeit und da sie technischen Gegebenheiten das heute ermöglichen, sollte das gesetzlicher Standard für alle Verfahren sein. Was hier auffällt: eine miserable richterliche Vernehmungstechnik. Antworten, die auch im Zusammenhang sehe unklar sind, da sie meist keine Antwort auf die gestellte Frage geben. Dann das Grundproblem: Weisungsgebundenheit, Fachaufsicht, sonstige Aufsicht und Beratungspflicht des RKI sind keine Gegensätze, die sich sachlich ist logisch ausschließen würden (was der Artikel aber suggeriert). Leider wird nicht erklärt was bedeuten soll, dass das Verwaltungsgericht die Sache ans Bundesverfassungsgericht zurückgeben will. Hat der Richter angekündigt, von der Nichtverfassungsgemäßheit eines Gesetzes auszugehen? Medizinisch mag der Autor Expertise haben, juristische Expertise bei Berichten aus Gerichtssälen wäre noch schöner.

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