Gunter Frank / 05.09.2024 / 06:25 / Foto: Montage Achgut.com/Imago / 87 / Seite ausdrucken

Ein Abgrund an Wahrhaftigkeits-Verrat

Eine Aussage des neuen RKI-Chefs Lars Schaade lässt das Bundes-Verfassungsgericht und seinen Segen für grundgesetzwidrige-Corona-Maßnahmen alt aussehen. Das Verwaltungsgericht in Osnabrück schickt den Vorgang jetzt zurück nach Karlsruhe.

Wie heißt es so schön: Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen. In den Corona-Jahren mahlten sie so langsam, dass ich eher von Stillstand sprechen würde. Kolbenfresser trifft es noch genauer. Fangen sie nun wieder an, sich zu drehen? Ein aktuelles Urteil macht Hoffnung.

Wie Apollo-News und NIUS auf der Basis der Mitschrift des anwesenden Tom Lausen berichten, gab das Verwaltungsgericht Osnabrück vorgestern einer ungeimpften Pflegehelferin recht, die gegen ein infolge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgesprochenes Betätigungsverbot geklagt hat.

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält diese Impfpflicht, die 2022 viele Mitarbeiter des Gesundheitssystems extrem belastete und viele in die Verzweiflung trieb (in meiner Praxis standen die Mitarbeiter der in der Nachbarschaft liegenden Unikliniken Schlange) für verfassungswidrig. Das Verwaltungsgericht spielt den Ball zurück an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, welches nun über die Verfassungsmäßigkeit der Impfpflicht endgültig entscheiden muss. 

RKI-Protokolle erstmalig Kronzeuge

Das Bemerkenswerte dabei ist vor allem, dass der Vorsitzende Richter die nun vorliegenden Protokolle des RKI-Expertenrates als Grundlage nahm, den jetzigen Präsidenten des RKI Lars Schaade intensiv zu befragen. Dabei nutzte das Gericht sowohl die von dem Journalisten Paul Schreyer und die Nachrichtenplattform Multipolar freigeklagten als auch die durch einen Whistleblower durchgesteckten Varianten der Protokolle.

Tom Lausen bescheinigt in diesem Video dem Richter eine bemerkenswerte Neutralität und Zielstrebigkeit bei dieser Befragung. Eine Wohltat nach zahllosen voreingenommen bis ignoranten Corona-Prozessen mit ihren haarsträubenden Fehlurteilen. Grund der Neubewertung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht als verfassungswidrig ist vor allem das Eingeständnis Schaades, dass die Entscheidungen nicht auf einem wissenschaftlichen Fundament beruhten, sondern politisch getroffen wurden. Wörtlich habe der RKI-Präsident die Risikohochstufung als „Management-Thema“ bezeichnet und von „wissenschaftlichen Themen“ abgegrenzt. Somit geht das Gericht davon aus, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht mittlerweile nicht mehr mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sei. Die Gesetzesbegründung, nämlich der Schutz von Risikogruppen vor Ansteckung, sei durch die Protokolle „erschüttert“ worden.

Vorerst ist der betroffenen Frau nun wieder erlaubt, ihren eigentlichen Beruf auszuüben. Endgültig über den Fall entscheiden muss jetzt aber das Bundesverfassungsgericht. Spannend wird sein, wie das Bundesverfassungsgericht unter seinem Präsidenten Stephan Harbarth nun mit dem Rückpass umgeht. Es bezog seine Entscheidung vom 19.11.2021, die von acht Verfassungsrichtern einstimmig getroffen wurde, die massivsten Grundrechtseinschränkungen in der Geschichte der Bundesrepublik als verfassungsgemäß durchzuwinken, explizit auf die unabhängige wissenschaftliche Bewertung des RKI, welches es in der Pflicht sah, Regierung und (!) Öffentlichkeit sachgerecht über den Erkenntnisstand zu informieren.

Durchschaubare Hintertürchen

In diesem Urteil haben die Karlsruher Richter jedoch eine kleine Hintertür eingebaut, um sich vor dem späteren Vorwurf eines Fehlurteils zu schützen. Weit hinten unter Punkt 186 kann man Folgendes lesen: 

„Erweist sich eine Prognose nachträglich als unrichtig, stellt dies jedenfalls die ursprüngliche Eignung des Gesetzes nicht in Frage (…). Die Eignung setzt also nicht voraus, dass es zweifelsfreie empirische Nachweise der Wirkung oder Wirksamkeit der Maßnahmen gibt (…). Allerdings kann eine zunächst verfassungskonforme Regelung später mit Wirkung für die Zukunft verfassungswidrig werden, wenn ursprüngliche Annahmen des Gesetzgebers nicht mehr tragen.“

Das gibt die Richtung vor, mit der sich Harbath und Kollegen reinwaschen könnten. Womöglich werden sie allen Ernstes die Geschichte verkaufen wollen, dass am 19.11.2021 noch keiner wissen konnte, dass das RKI kein unabhängiges Fachinstitut ist, sondern eine weisungsabhängige Bundesbehörde, die unter der Fachaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums steht. Oder dass sie nicht hätten wissen können, dass die Minister Spahn und später Lauterbach dem Ex-RKI-Präsidenten Wieler vorschreiben konnten, was er gegen eigene Fachmeinung in der Öffentlichkeit zu sagen hat. Oder behaupten, dass es in Ordnung war, die Lügen des RKI als wissenschaftlich sakrosankt anzunehmen und es damals nicht notwendig war, selbst die hochqualifiziertesten Corona-Kritiker anzuhören und deren de facto unwiderlegbaren Argumente gegen die Panikmache. 

Hätte Lothar Wieler die Öffentlichkeit über den tatsächlichen wissenschaftlichen Erkenntnisstand, so wie es die Protokolle belegen, informiert, dann wäre die Luft aus der Panikmache der Regierung komplett gewichen. Doch Lothar Wieler hat rein politische Vorgaben wiedergegeben. Von dieser Möglichkeit hätte das Bundesverfassungsgericht ausgehen müssen, wenn ihm der Schutz der Verfassung wirklich am Herzen gelegen hätte.

Denn niemals hätten Maßnahmen wie Schulschließungen, Lockdowns oder Impfnötigung durchgesetzt werden können, wenn es Lothar Wieler nach den tatsächlichen wissenschaftlichen Quellen befragt hätte und diese fachgerecht hätte überprüfen lassen, so wie es das Verhältnismäßigkeitsgebot des Grundgesetzes gebietet. Wenn nun das Bundesverfassungsgericht allen Ernstes nachträglich das Regierungshandeln – welches Millionen geschädigte Bürger, körperlich, psychisch und wirtschaftlich sowie vermutlich 20.000 bis 40.000 sinnlose Todesopfer zu verantworten hat – als verfassungswidrig erklärt, weil es nun bessere Erkenntnisse hat, dann ist grenzenlose Naivität noch der geringste Vorwurf, mit den man die acht Verfassungsrichter konfrontieren muss. Oder es hält an seiner ursprünglichen Bewertung fest. Dann hat es jedoch seine Glaubwürdigkeit endgültig verloren.

Hier nun Beispiele aus NIUS nach dem Wortprotokoll von Tom Lausen bezüglich der Befragung des aktuellen RKI-Präsidenten Lars Schaade durch den Vorsitzenden Richter. Es sind genau die richterlichen Nachfragen, nach den wir uns in den Corona-Jahren so gesehnt haben. 

Zur Unabhängigkeit des RKI

Vorsitzender Richter: „War die wissenschaftliche Freiheit des RKI intern eingeschränkt?“

Schaade: „Ich kann mich nicht genau erinnern, aus damaliger Sicht habe ich das so gesehen.“ Und: „Wir sind zwischen Management und wissenschaftlicher Empfehlung, und das Management kann somit Wünsche aussprechen.“

Vorsitzender Richter: „Wenn ich zu den Protokollen vor zwei Jahren gefragt würde, hätte ich auch Probleme, das sind aber jetzt Protokolle, die in der Welt sind, jeder liest die und sieht den Satz, und das RKI kann sich nicht auf die freie Wissenschaft berufen.“ 

Schaade: „Ihre Interpretation kann ich nicht nachvollziehen. Gewünscht waren auch Antigentests, das war damals nicht unsere Meinung ... das war wohl auch der Grund, warum die Wissenschaftsfreiheit ausgesetzt ist.“

Vorsitzende Richter: „Gab es direkte Einflussnahme?“

Schaade: „Ja, selbstverständlich, Weisungen nehmen wir entgegen.“

Vorsitzender Richter: „Spahn hat angeordnet, war das ein typischer Fall?“

Schaade: „Als typisch würde ich das nicht bezeichnen, aber hier ist es so gewesen. Spahn wünschte eine Ergänzung, von der wir meinten, dass sie thematisch nicht passt.“

Vorsitzender Richter: „Das BMG hat es abgelehnt, die Risikobewertung von ‚sehr hoch‘ auf ‚hoch‘ zu setzen – interpretiere ich das richtig: aus politischen Gründen?“

Schaade: „Dass wir mit unserem Vorschlag keine Zustimmung gefunden haben, weiß ich nicht. Die Frage, die ich höre: ‚Ist das Management oder Wissenschaft?‘ Die Risikobewertung hat normativen Charakter. Deshalb ist es eine Sache des Managements.“

Vorsitzender Richter: „Es mag sein, dass das BMG eigene fachliche Aufsicht hat. An welcher Stelle lag oder liegt die Verantwortung?“

Schaade: „Letztlich haben wir das entschieden, und in diesem Fall war das anders, das will ich nicht bestreiten.“

Vorsitzender Richter lacht: „Bestreiten ... Die Entscheidung des BVerfG beruht auf der Annahme, dass das RKI die wissenschaftliche Einschätzung gegeben hat, die der Gesetzgeber zur Grundlage gemacht hat.“

Schaade: „Es geht doch gerade gar nicht um eine einrichtungsbezogene Impfpflicht?“

Vorsitzender Richter: „Doch, ich frage alles, was Ihre Aussagegenehmigung hergibt. Das ist der juristische Hebel, an dem wir uns befinden. Deshalb haben wir uns die ganze Mühe gemacht. Besser, Sie hätten die Protokolle geschreddert.“

Schaade: „Darf ich eine Bemerkung machen?“

Vorsitzender Richter: „Ich habe kein Problem.“

Schaade: „Sie fragen ja, wie Fachaufsicht ausgeführt wird, auch über Bundesoberbehörden.“

Richter: „Der Witz liegt darin, dass das Bundesverfassungsgericht auf die Unabhängigkeit des RKI abgestellt hat. Ich möchte Transparenz, es gibt Fachexpertise, im Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht nichts von Politik und BMG drin.“

Zur Erfassung der Impfwirkung

Auf die Frage des Vorsitzenden: „Gab es ein Verfahren, mit dem überwacht wurde, ob eine Norm wirksam war? Gab es eine Kommunikation zwischen Legislative und Ihnen? Haben Sie konkret Erkenntnisse mit dem BMG (Bundesgesundheitsministerium, Anm. d. Red.) oder der Legislative kommuniziert?“, antwortete Schaade: „Wir haben nur den Impfstatus erfasst und wie der sich entwickelt, aber nicht die Übertragung, also ob die Norm wirksam war.“

Dann, ein Hammer-Satz des RKI-Präsidenten: „Es gibt keinen kausalen Zusammenhang, keine Erforschung zwischen Impfpflicht und Reduktion der Infektion, der dargelegt ist.“

Trotz der fehlenden Nachweise wurde im Frühjahr 2022 eine Impfpflicht im Bundestag diskutiert!

Zm Fremdschutz und der Zulassung 

Vorsitzender Richter: „Lagen bei der Notfallzulassung gesicherte Daten zum Fremdschutz vor?“

Schaade: „BioNTech wollte solche Studien machen.“

Vorsitzender Richter: „Was ist mit der Zulassungsstudie?“

Schaade: „Vom Grundsatz war es bekannt seit Anfang 2021. Ich habe aber keine Erinnerung daran. Zulassung ist nicht unser Thema.“

[Zur Erinnerung: Fremdschutz was DAS Argument für die einrichtungsbezogene Impfpflicht! Nach einer Unterbrechung ging es an diesem Punkt weiter] : 

Vorsitzender Richter: „Haben Sie die Studien zur Notfallzulassung gelesen?“

Schaade: „Laut den Studien bestand ein Schutz vor symptomatischer Erkrankung, nicht vor Weiterübertragung. Das war mir bekannt.“

Der Vorsitzende Richter diktiert: „Zulassung erfolgte zur Prävention einer Erkrankung, nicht gegen die Transmission, also nicht zu einem Übertragungsschutz.“

Vorsitzender Richter an Schaade gewandt: „Lagen Ihnen Erkenntnisse zum Übertragungsschutz vor? Die Formulierung: Geimpfte infizieren sich seltener und daher gibt es eine seltenere Übertragung – ist das zutreffend?“

Schaade: „Das ist nicht die ganze Wahrheit, es kommt darauf an, aus welchen Studien das abgeleitet ist. Ich bin verwirrt, ob ich als Zeuge oder als Sachverständiger geladen bin? Ich muss das einordnen. Mit den ersten Varianten war es richtig, aber nicht ganz vollständig, zusätzlich kommt der Umstand, dass die Viruslast geringer ist und früher aufhört. Durch die Zeit geht der Effekt verloren, sehr schnell. Innerhalb von Wochen, Monaten.“

Später zitiert der Vorsitzende aus dem RKI-Protokoll: „Da heißt es wörtlich: ‚Der eigentliche Effekt von 2G ist nicht ein größerer Fremdschutz, sondern ein größerer Selbstschutz.‘ Das ist ein Problem in Bezug auf die Grundrechtseingriffe". 

 

Dr. med. Gunter Frank, geb. 1963 in Buchen im Odenwald, ist niedergelassener Allgemeinarzt in Heidelberg und Dozent an der Business School St. Gallen. Er ist Autor mehrerer erfolgreicher Bücher wie: Unternehmensressource Gesundheit, Lizenz zum Essen, Die Mañana-Kompetenz, Schlechte Medizin oder zuletzt Karotten lieben Butter. Er engagiert sich in Fachgesellschaften und publizistisch für eine Medizin, die abseits von Ideologien und Wissenschaftsmissbrauch das Wesentliche nicht aus den Augen verliert, den relevanten Nutzen für den Patienten.

Bücher der Achgut-Edition zum Thema: 

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Gunter Franks brisantes Buch „Das Staatsverbrechen“.

Sowie von

Ulrike und Tom Lausen: „Die Untersuchung“

Die Corona-Aufklärer nehmen drei Jahre Ausnahmezustand mit Hilfe der KI unter die Lupe. Die künstliche Intelligenz muss dabei im Angesicht der ihr zugänglichen Faktenlage nach und nach zugeben, dass die Kritiker in Vielem vollkommen recht hatten.

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Sven Hoffmann / 05.09.2024

Gar nichts ist irgendwie “durch” nach dieser gesamtgesellschaftlichen Jahrhundertkatastrophe, die die grandiosen Errungenschaften menschlichen Zusammenlebens in jeder Beziehung im Handstreich und ohne Not viele Jahrzehnte zurückgeworfen hat. Nachfolgende Generationen können einem nur leid tun. Ein bundesweites Blaues Wunder würde die Mühlen der Justiz jedenfalls ordentlich auf Trab bringen. So steht es im Wahlprogramm der einzigen relevanten Alternative und diese Alternative besitzt ja zum Glück eine gewisse Anziehungskraft. Ich freu’ mich drauf.    

Karl Gustl / 05.09.2024

Danke an alle, die hier nicht locker lassen. Wir haben nach den RKI-Protokollen hier den nächsten Lichtschein. Die Wahrheit klopft sich frei. Das BVerfG kann jetzt die von ihr geschredderten Grundrechte wieder zusammenkleben und um Vertrauen bitten. Wenn die jetzt nicht den Gang nach Canossa antreten, werde ich bei den nächsten feierlichen Reden zum 03.10. meinen Fernseher ausschalten. Für Heuchler habe ich keine Zeit. Mit anderen Worten: Auch Richter können Vertrauen verspielen.

Ilona Grimm / 05.09.2024

Lügen durchwuchern ALLES. Die Lügner werden immer frecher, denn: Je fetter die Lügen, desto andächtiger die Lügenjunkies. Die immer größer werdende Leere, die das Christentum in der westlichen Welt -selbstverschuldet- hinterlässt, wird gefüllt mit totalitären Götzen-Religionen wie: „Pandemien“; „Impfungen“; Globalismus; Klimatismus; K(r)ampf „gegen rechts“, Brandmaueritis, Kriegstreiberitis (Krieg ist Frieden; Frieden ist Krieg); Judenhass; Christenhass; Islamophilie; als Antirassismus verkleideter Rassismus und Kolonialismus und so weiter und so fort. Kein Aspekt des öffentlichen Lebens bleibt unberührt von den hochtoxischen Geflechten. - - Die Liebe zwischen Moslems und Linken lässt sich nachvollziehbar nur wie folgt erklären: Linke „Aktivisten“ und deren Gefolgsleute und muslimische Terroristen(anwärter) eint ihre menschenverachtende Ideologie gegen Israel, Juden und Christen – d.h. der (eifersüchtige?) Hass auf den Gott der Bibel! - - PS: Eine Aufarbeitung der weltweiten Corona-Verbrechen wird vor irdischen Gerichten kaum stattfinden; dafür gibt es zu viele Täter (m/w/d). Aber ich glaube an das Gericht „vor dem großen weißen Thron“ (Offb. 20,11).

Ingo Minos / 05.09.2024

@Jochen Ranke: Jens Spahn ist Mitglied der Deutsch Atlantischen Gesellschaft, hat 2014 das Young Leader Programm der Atlantik Brücke “durchlaufen”. Zudem ist er Young Global Leader des Weltwirtschaftsforum. 2012 wurde Spahn von FRIENDS OF EUROPE unter die “40 under 40- European Young Leaders” gewählt. Friends of Europe ist eine “Denkfabrik in der Lobbyisten und Vertreter der EU Institutionen zusammenarbeiten”, unter anderem Bertelsmann und DocMorris”. Außerdem ist Spahn Mitglied im Beirat des American Jewish Commitee. Sein Ehemann ist Daniel Funke. Funke ist Hauptstadt Büroleiter der BURDA MAGAZIN HOLDING. Außerdem ist er eng mit dem ehemaligen US Botschafter in Deutschland Grenell befreundet, der als US Außenminister während einer künftigen Präsidentschaft von Trump im Gespräch ist. Also, nach alledem dürfte feststehen, daß Spahn als Bundeskanzler nicht auszuschließen ist. Im Gegenteil, eine Kanzlerschaft von Spahn ist möglich und wahrscheinlich. Bertelsmann, Burda, daß Weltwirtschaftsforum, die Atlantik Brücke und die Qualitätsmedien werden Ihnen dann auch erklären, das für die Maskenaffäre ursächlich die AFD verantwortlich ist und Spahn sich im übrigen immer vorbildlich im Geiste der großen humanistischen Traditionen Europas verhalten hat. Wenn Sie dann Kopfschmerzen bekommen sollten, dann hilft Ihnen DocMorris!

Torsten Wilde / 05.09.2024

@L. Luhmann Hab ich einen Nerv bei Ihnen getroffen, dass Sie mich so anbrüllen?; @A. Ostrovsky: Weder, noch. Aber: hintersinnig.

T. Schneegaß / 05.09.2024

@F. Hoffmann: Auf was sind Sie denn da gespannt? Kann sich denn jemand seit dem Einsatz der Abrissbirne an ein Urteil der höchsten Instanz erinnern, das überrascht hätte?

T.Plath / 05.09.2024

Sehr guter Bericht. Danke Dr. Frank und denjenigen, die veröffentlicht haben.  Danke dem Verwaltungsgericht Osnabrück. Dort scheint die Rechtsprechung (noch) zu funktionieren.  Zum BVerfG:  Vor 20 oder mehr Jahren hatten ich und andere großen Respekt vor dem BVerfG. Da wurden das Verhältnismäßigkeits-prinzip und die Beweis- und sonstigen juristischen Regeln noch richtig (und nicht politisch beeinflußt) angewandt.  Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers.  Einschränkungen von Grundrechten nur dann, wenn glasklar bewiesen ist, das es keine anderen, weniger eingreifenden Möglichkeiten gibt (Eignung, Erforderlichkeit, Zumutbarkeit der Einschränkung. Das ist eigentlich juristisches Allgemeinwissen.).  Nach den gravierenden, leider auch bedeutsamen Fehlurteilen der letzten Jahren (1. Klima-Urteil bzw. Beschluß  nur unter Berücksichtigung der unbewiesenen apokalyptischen Annnahmen der grünen Klimasekte; andere Argumente von bedeutenden Wissenschaftlern wurden einfach ignoriert   sowie 2. des Corona - Urteils (s.o.), was unter normalen Umständen ein riesen Skandal wäre - da hier Grundrechtseingriffe schulterzuckend hingenommen wurden und uns die Regierung und das weisungsgebundene RKI massiv belogen haben, was man hätte wissen können;  es war hochverdächtig, dass die wissenschaftlichen, fundierten Kritiker massiv und bewußt sowie für alle Interessierten klar ersichtlich,  wie bei absolutistischen Regimen kalt gestellt, ins abseits manövriert und gemobt wurden, obwohl ihre Aussagen logisch und wissenschaftlich richtig waren),  kann man eigentlich nur resignieren. Ein Versagen von Staat, höchsten Gerichten, den allermeisten Medien und der Gesellschaft in den letzten Jahren. Hoffentlich kommt man jetzt langsam wieder zur Vernunft. Mal sehen. Vielleicht gibt es Hoffnung.  Aber: Werden die Fehler der Vergangenheit zugegeben werden?  Da habe ich erhebliche Zweifel, weil zu viele mitgemacht haben. Und man kann doch nicht diese Peinlichkeit, diese Versagen zugeben, oder?

R. Matzen / 05.09.2024

Die Verwaltungsgerichte und auch das BVerfG müssen den Status des RKI als weisungsgebundene Behörde kennen. Es wird interessant sein, wie sie zukünftig damit umgehen. Waren sie nur blauäugig oder doch Mittäter, die jetzt versuchen ihre Haut und ihre Pensionsansprüche zu retten. Neben einer Reform des Journalismus, insbesondere bei den Öffis, scheint mir eine tiefgreifende Reform der Justiz unumgänglich zu sein. Vielleicht sollte die Justiz ihr Personal zukünftig selbst rekrutieren. Damit endlich die Abhängigkeit von der Exekutive aufhört! Natürlich muß sie dann auch eigenes Budgetrecht haben. Aber grundsätzlich sparsam war sie ja schon immer.

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