„Haben Sie Angst, hier auszusagen?“, will der Senatsvorsitzende Winfried van der Grinten am Montagmorgen von dem ersten Zeugen wissen. Der 23-jährige arbeitslose Syrer hatte mit seinem Landsmann Mahmoud M. bis zu dessen Inhaftierung ein Zimmer in einer Flüchtlingsunterkunft in Harsewinkel (Nordrhein-Westfalen) bewohnt. Und obwohl sie sich seit 2023 kannten und in dem Zimmer allein miteinander waren, hatte der Zeuge dem Gericht gerade weiszumachen versucht, die beiden Männer hätten sich „nur oberflächlich kennengelernt“. So sei Mahmoud M. „nur zwei- bis dreimal pro Woche" in der Unterkunft gewesen. Und auch er selbst sei nicht immer dort gewesen, womit sich beide nur selten begegnet wären.
„Nein, überhaupt nicht", antwortete der Zeuge. „Was mich betrifft. Aber was meine Verwandten angeht, habe ich Angst. Es kann sein, dass sich jemand an ihnen rächen wird, weil ich gegen einen Daesh-Mann ausgesagt habe. Sie sind bereits in Syrien an meine Familie herangetreten und haben gefragt, warum ich das tue. Dort passieren jede Woche Verbrechen.“ Der arabische Begriff „Daesh“ ist ein Akronym für die Terror-Organisation Islamischer Staat (IS). Und mit „Daesh-Mann“ dürfte Mahmoud M. gemeint gewesen sein. Der 36-jährige Syrer muss sich seit 2. März vor dem 5. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft dem sunnitischen Muslim vor, sich dem IS spätestens im Mai 2015 in Syrien angeschlossen zu haben.
Auch nach seiner Einreise in Deutschland im August 2023 sei Mahmoud M. der Terror-Organisation laut Anklage „weiter verbunden geblieben“. In den Morgenstunden des 18. Mai 2025 habe der Syrer in der „Cutie“-Bar in Bielefeld „in schneller Abfolge“ auf fünf Gäste eingestochen, um möglichst viele Menschen zu töten. Dazu habe er Tage zuvor ein Messer mit einer Klingenlänge von 18 Zentimetern erworben. Vier Gäste wurden dabei lebensgefährlich verletzt. Mehrere Fußball-Fans rissen ihn jedoch zu Boden und traten auf ihn ein. Damit habe der 36-Jährige weitere Tatpläne nicht mehr umsetzen können. Mahmoud M. wurde am darauffolgenden Tag in Heiligenhaus verhaftet und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Den Messer-Angriff hatte er bereits vor dem Prozess gegenüber einem psychiatrischen Gutachter gestanden. Die IS-Mitgliedschaft aber bestreiten er und seine Anwälte bis heute.
„Livestreams auf TikTok“
Vor diesem Hintergrund verwunderte es nicht, dass die rund zweieinhalbstündige Zeugenvernehmung rasch zu einem quälenden und zermürbenden Ereignis wurde, bei dem der 23-jährige Syrer immer wieder aufs Neue versuchte, sich unwissend und von Erinnerungslücken gepeinigt zu präsentieren. Winfried van der Grinten aber ließ sich davon nicht beirren und bohrte immer wieder nach. Und so kam heraus, dass der junge Syrer aufgrund sichtbarer Narben von Schusswunden an Mahmoud M.s Rücken schnell in Erfahrung gebracht hatte, dass sein Landsmann bei Rakka in Kämpfe verwickelt war – und damit auch zumindest hätte ahnen müssen, dass er nur beim IS gewesen sein konnte, als dessen damalige „Hochburg“ Rakka galt. Aber das wollte der Zeuge lange Zeit nicht zugeben. Auch nicht, dass Mahmoud M. ihm in der Unterkunft erzählt habe, sein Bruder sei vom IS getötet worden und habe damit die „gerechte Strafe“ dafür bekommen, „als Agent des Assad-Regimes“ tätig gewesen zu sein.
Anfänglich sei Mahmoud M. „nur normal religiös“ gewesen und habe sich täglich auf die fünf islamischen Pflichtgebete beschränkt, schilderte der Zeuge. Rund sechs Monate nach ihrem Kennenlernen aber sei er „streng religiös“ geworden und habe „mehr als fünfmal gebetet“ sowie „noch mehr im Koran gelesen“. Ursache dafür seien die „Livestreams auf TikTok“ mit anderen Arabern gewesen, an denen er nachts immer teilgenommen habe. Deren Teilnehmer hätten den neuen syrischen Machthaber Ahmed al-Scharaa „gehasst und beschimpft“, weil der sich anderen Ländern gegenüber „versöhnlich gezeigt“ habe und „nicht nach der Scharia“ regiere. „Er hätte besser mit dem IS zusammengearbeitet“, soll Mahmoud M. dazu gesagt haben. Der 23-Jährige räumte aber erst auf Nachfrage des psychiatrischen Gutachters ein, dass Mahmoud M. andere Teilnehmer der Livestreams „sperren konnte“ – was zur naheliegenden Vermutung führt, dass der 36-jährige Angeklagte dabei mehr als nur ein einfacher Teilnehmer war.
Aber davon, dass er in seiner polizeilichen Vernehmung kurz nach dem Messer-Angriff gesagt hatte, sich einen Messer-Angriff seines Zimmernachbars „vorstellen zu können“, weil Mahmoud M. ja auch in seinen TikTok-Videos „immer wieder von Mord gesprochen“ habe, wollte der junge Syrer am Montagmorgen nichts mehr wissen: „Das war ein Missverständnis; damit war das Morden in Syrien gemeint“, behauptete er plötzlich. Außerdem habe ihn die Polizei „sehr unter Druck gesetzt“. Und auch dafür, nur einen Tag nach der Tat seinen Whatsapp-Chatverlauf mit Mahmoud M. gelöscht zu haben, hatte der Syrer eine Erklärung parat: „Ich wollte danach nichts mehr mit ihm zu tun haben.“
Erklärungen für Erinnerungslücken immer kreativer
Im weiteren Verlauf seiner Vernehmungen wurden zumindest die Erklärungen des 23-Jährigen für seine Erinnerungslücken immer kreativer: „Das ist mein Problem, dass ich mit dem Gedächtnis Probleme habe“, sagte er. „Ich habe so viele Sachen, auf die ich mich konzentrieren muss, etwa Integration, kann sein, dass ich da etwas vergessen habe.“ Kurz darauf sagte er: „Kann sein, dass ich das der Polizei erzählt habe, aber jetzt kann ich mich an nichts erinnern.“ Und nur Minuten später behauptete er: „Ich vergesse viel, weil ich darauf fokussiert bin, Deutsch zu lernen, weil das wichtig ist.“ Damit offenbarte er zumindest ein gutes Gespür dafür, was Deutsche gerne von Flüchtlingen hören. Womit an dieser Stelle auch niemand nachfragte, warum er bei seiner Vernehmung trotzdem einen Übersetzer gebraucht hat. „Ich stehe zur Verfügung“, betonte er nach deren Ende gegenüber dem Gericht. Aber kaum hatte der junge Syrer den OLG-Hochsicherheitstrakt wieder verlassen, begab er sich fröhlich lachend zu einem Landsmann, mit dem er offenbar gemeinsam nach Düsseldorf gefahren war.
Der andere Syrer entpuppte sich nach einer Pause ebenfalls als Zeuge. „Ich bin Friseur“, sagte der 31-Jährige bei seiner Vorstellung. „Alle Araber in Harsewinkel kommen zu mir, um sich die Haare schneiden zu lassen.“ Auch er behauptete, „keine enge Beziehung“ mit Mahmoud M. gehabt zu haben. Einmal habe er ihm bei Ausfüllen von Unterlagen für das Jobcenter geholfen. Erst auf Nachfrage erzählte der 31-Jährige, mit Mahmoud M. auch einen Deutschkurs besucht zu haben. An dieser Stelle war der Senatsvorsitzende auffällig neugierig: „Gab es dabei Probleme mit der Lehrerin? Ein strenggläubiger Moslem darf eine Frau ja nicht anschauen“, wollte van der Grinten wissen. „Nein, nein, so was habe ich nicht beobachtet“, behauptete der syrische Friseur.
Dass Mahmoud M. erzählt habe, er habe vor seiner Schleusung nach Deutschland in der Türkei Gebetsketten verkauft, bestätigte der Zeuge aber. Bei seiner Vernehmung fiel auf, dass der 31-Jährige, der ebenfalls einen Dolmetscher brauchte, mehrfach feixend und lachend antwortete. Das für eine Zeugenvernehmung bei Gericht unübliche Verhalten rief bei den wenigen Zuschauern im Saal Verwunderung und Irritation hervor. Aber ebenso wie beim ersten Zeugen reagierte auch bei ihm niemand aus dem fünfköpfigen Strafsenat. Auch das rief Verwunderung hervor, denn Richter anderer OLG-Strafsenate haben oftmals deutlich kürzere Zündschnüre, wenn sich ein Zeuge ungebührlich verhält oder sie von ihm offensichtlich für dumm verkauft werden.
Am Dienstag sollte Mahmoud M.s in Heiligenhaus lebender Cousin als Zeuge vernommen werden. Der Mann hatte ihn einen Tag nach seinem Messer-Angriff an die Polizei verraten und damit die Verhaftung des 36-Jährigen ermöglicht. Da sich das Gericht bei ihm auf eine längere Vernehmung eingestellt hatte, war er der einzige an diesem Tag geladene Zeuge. Der Cousin erschien aber nicht, woraufhin der Strafsenat nach anfänglichem Warten anordnete, eine Polizeistreife solle zu seiner Wohnanschrift fahren. Nach rund einer Stunde mussten die Polizisten jedoch zurückmelden, ihn dort nicht angetroffen zu haben.
Damit war das Beweisprogramm für den neunten Hauptverhandlungstag vorzeitig geplatzt. Womit alle Prozessbeteiligten, darunter auch eine junge Frau, die bei Mahmoud M.s Messer-Angriff schwer verletzt wurde und nach Einschätzung des Krankenhausarztes nur mit viel Glück überlebt hatte, unverrichteter Dinge wieder nach Hause fahren mussten. Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt. Bislang hat das Gericht insgesamt 21 Verhandlungstermine bis 2. Juni vergeben.
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@Ralf Pöhling, „Wie ein Videochat funktioniert, sollte klar sein.“ –
Genau mein Humor.
„Das läuft dann bei jedem Teilnehmer mit Webcam nebst eingebautem Mikro.“ –
Lautsprecher und Bildschirm sollten auch dabei sein, sonst hört und sieht man die anderen ja nicht.
„heimlich die Kameras verbaut hat und den Chat startet. Dann entscheidet der allein, wann die angeschaltet sind und wann nicht und was zu sehen ist und keiner der Teilnehmer.“ –
Ein Videochat, bei dem die Teilnehmer nicht wissen, dass sie mitchatten dürfen, dürfte der langweiligste Videochat aller Zeiten werden.
Besonders fähige Premiummitarbeiter von Weltmächten (Mike Waltz, Pete Hegseth, JD Vance, Marco Rubio, Tulsi Gabbard, John Ratcliffe) haben allerdings ein spezielles „Hobby“: sie besprechen militärische Operationen in Chat-Gruppen, ohne zu wissen, wer mithört. Das ist ein bisschen wie Russisches Roulette, mit dem Unterschied, dass man sich nicht selbst in den Kopf schießt, sondern denen an der Front.
@ P. Krämer: Dass ein Rechtsstaat nach unseren Vorstellungen für archaische Kulturen nicht funktioniert, fürchte ich auch. Das würde erklären, weshalb viele islamische Staaten eher Polizeistaaten sind; anders gibt es dort überhaupt keine Ordnung. Es würde auch erklären, weshalb das einzige Recht, das funktioniert, das Recht der individuellen Rache ist. Das liefe dann darauf hinaus, dass Deutschland, um diese Einwanderer zu bändigen, ebenfalls zum Polizeistaat werden muss; die Alternative wäre ein Staat, der der Gewalt der Einwanderer aus archaischen Kulturen hilflos ausgeliefert ist. Das beginnt sich abzuzeichnen. Fatale Aussichten.
@Franz Klar / 15.04.2026 Der Tatverdächtige auf dem Foto sieht aus wie eine jüngere Version von Wladimir Wladimirowitsch. Ist das jetzt Zufall oder Phantasie? // Nein, das ist weder Zufall noch Phantasie, russische Billigvarianten chinesischer KIs hören und repetieren immer und überall His Masters Voice. Das ist im Fundament der Wissensbasis einprogrammiert und Artikel 1 des Codex jeder Russen-KI. Lässt sich auch nicht wegprompten, wie man ja bei Ihren sämtlichen Beiträgen leicht erkennen kann.
Wie mir dieser ganze Scheiß auf den Sack geht …
3/2 Und ein Nachsatz: Nein, ich bin nicht bekloppt. Nein, das ist auch kein Drehbuch, was ich mir mal so ausgedacht habe um damit reich zu werden. Das ist ein Tastsachenbericht aus etlichen Jahren Berufserfahrung. Früher lief das alles Aug in Auge und man konnte einfach weggehen, wenn man wollte. Heute geht das nicht mehr. Die „Kollegen“ rücken einem derart bis aufs Scheißhaus auf die Pelle, dass man ihnen nicht mehr entkommen kann, es sei denn, man bringt sie direkt um. Was einen dann ins Visier der Polizei bringt, die einem das alles nicht glaubt und dann wegen Mordes festnimmt und man dann von der Justiz abgeurteilt wird. Festnehmen kann das Opfer seine illegalen Überwacher ja nicht, weil man es in voller Absicht unbewaffnet hält. Damit dieses im ach so „freien und liberalen“ Westen mit 9/11 illegal installierte scheiß Zwangsprostitutionsprogramm zur künstlichen Erzeugung von Terroristen und zur illegalen Informationsgewinnung ungehindert weiterlaufen kann. Nochmal: Ich bin nicht bekloppt und denke mir das auch nicht aus. Ich gebe nur weiter, was ich seit einem Vierteljahrhundert unfreiwillig selbst sehe und erlebe. Hier gibt es keine Demokratie und keinen Rechtsstaat. Hier gibt es nur ein staatsstreichlerischen Sauhaufen, der den Sicherheitsapparat unter einem illegalen Vorwand zur Brot und Spiele Maschine für reiche Schnösel umgestrickt hat und damit das Volk versklavt. Ich habe jetzt nur noch eine Frage: WARUM STELLT DIESE SCHEISSE KEINER AB, OBWOHL ES TAUSENDE VON MENSCHEN WISSEN?
2/2 Die Kommunikation sorgt dann für ein Addressierungsproblem, weil sich mal die eine mal die andere Seite angesprochen fühlt und wohl nicht mal was von der anderen weiß. Das sorgt für Verwirrung und führt zu falschen Schlussfolgerungen. Und jetzt nehmen wir auch an, dass der unfreiwillige Teilnehmer von den uneingeladenen Überwachern einen diffusen Rückkanal bekommen hat, wo er zwar reagieren kann, aber wegen fehlendem direkten Videostream von anderen Seiten nur ein jederzeit manipulierbares, stückhaftes Bild von der Welt erhält und so in eine bestimmte Aktivität geködert werden soll. Schlimmstensfalls bis hinein in den Terrorismus. Der unfreiwillig Überwachte weiß also nie, wer ihm gerade zuschaut und wer nicht und ob das alles echt ist. Er muss das immer gegenprüfen, was selten gelingt. Und er weiß auch nicht, wer für den Stream an wen was bezahlt und damit dann tut. Abstellen könnte er das alles nur, wenn er die Wände mit der Axt raushacken würde, um die Verkabelung freizulegen. Was ist das? Richtig, Sklaverei und Zwangsprostitution. Hier nutzt jemand seine geheimdienstliche Expertise um das Fachwissen anderer Leute durch deren Erpressung gegen Geld an reiche Schnösel in anderen Ländern illegal zu verticken und sich so eine goldene Nase zu verdienen. Abstellen lässt sich das alles nur durch die Bewaffnung des unfreiwillig Überwachten, damit der sämtliche uneingeladenen Überwacher selbst festnehmen kann, weil die Polizei es bis heute leider nicht tut. Und da stellt sich dann die Frage, warum sie weder die Bewaffnung des Opfers zulässt und dann nicht mal selbst die illegalen Überwacher festnimmt. Der „Deep State“ versklavt seine unfreiwilligen „Mitarbeiter“, verscherbelt das illegal abgepresste Material an reiche Schnösel und versucht die unfreiwillig überwachten zu Straftaten o.Ä. zu animieren, damit der Verkaufswert des illegalen Live Streams steigt. Und wohinter wird das versteckt? Hinter 9/11, was aber kein Terroranschlag sondern ein Staatsstreich war…
Das Übliche, Märchen aus 1001 Nacht. Solange das Berliner Reich mitsamt seinem Idiotenvolk nicht fähig oder auch nur willens ist den ganzen Migrationsirrsinn gründlich rückabzuwickeln, sollte zumindest das Asylkontingent aus den hinlänglich bekannten und statistisch bestens dokumentierten Gefährderregionen in geschlossenen Asyllagern untergebracht werden. Schon der nationalen Sicherheit halber und um wenigstens ein Minimum an Sicherheit für die Bürger zu gewährleisten. Wird freilich nicht passieren, solange Destabilisierung, Entwestlichung und Islamisierung Staatsprogramm sind und von der ganz überwiegenden Idiotenmehrheit gewünscht werden. Wenn man sich die unverbrüchliche Iransolidarität und zunehmende Islamophilie der AfDler hier im Forum anschaut, dauert es vermutlich nicht mehr lange bis man bei diesem inzwischen von China aufgekauften deutschen Familienunternehmen die Devise „Deutschland gehört zum Islam“ aufbringt, so als idiotenpopulistische Steigerung vom CDU-Leitspruch „Der Islam gehört zu Deutschland“. Wann hört dieser hausgemachte deutsche Irrsinn einmal auf?