News-Redaktion / 20.01.2020 / 17:00 / / Seite ausdrucken

EGMR verteidigt Recht auf Islamkritik – für Aserbaidschaner

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat laut einer Mitteilung des Europäischen Zentrums für Gesetz und Gerechtigkeit (ECLJ) die Verurteilung zweier Journalisten durch Aserbeidschan gerügt und ihnen Schadensersatz in Höhe von 24.000 Euro zugesprochen. Die Männer hätten im Jahr 2006 in einer Zeitschrift einen Artikel veröffentlicht, der den Islam stark kritisiert habe. So hätten sie u.a. die „Dummheit“ und „Torheit“ der muslimischen Philosophen mit der Überlegenheit der westlichen Kultur kontrastiert und den Begründer des Islam, Mohammed, als „erschreckende Kreatur“ im Vergleich zu Jesus Christus bezeichnet.

Laut ECLJ wurden die Journalisten in ihrem Land zum Ziel öffentlicher Demonstrationen und einer Fatwa, die ihren Tod forderte. Ein aserbeidschanisches Gericht habe sie aufgrund eines „linguistisch islamischen Gutachtens“ zu drei und vier Jahren Gefängnis verurteilt. Sie hätten „religiösen Hass“ ausgelöst. Das Urteil sei im Berufungs- und Kassationsverfahren bestätigt worden. Nach 13 Monaten Haft seien die Journalisten vom aserbeidschanischen Präsidenten begnadigt worden. Einer der Männer sei allerdings 2011 von einer unbekannten Person erstochen worden.

Das Urteil sei zu hart und „wahrscheinlich geeignet“ gewesen, die Presse davon abzuhalten, „Fragen im Zusammenhang mit der Religion und ihrer Rolle in der Gesellschaft offen zu diskutieren“, gibt das ECLJ die Einschätzung des EGMR wieder, die sich stark von einer EGMR-Entscheidung von Oktober 2018 unterscheidet. Damals hatte das Gericht die Verurteilung einer Österreicherin zu einer Geldstrafe wegen Herabwürdigung religiöser Lehren als rechtmäßig bestätigt. Die in Wien lebende Angeklagte Elisabeth Sabaditsch-Wolff hatte 2009 im Rahmen einer Seminarreihe der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) u.a. die Ehe zwischen dem Propheten Mohammed und einem Mädchen namens Aisha angesprochen und gesagt „Ein 56-Jähriger und eine 6-Jährige? (...) Wie nennen wir das, wenn es nicht Pädophilie ist?“

Die Straßburger Richter werteten die Worte von Sabaditsch-Wolff als „böswillige Verletzung des Geistes der Toleranz als Grundlage der demokratischen Gesellschaft“ sowie als „Gefährdung des religiösen Friedens“. Die Äußerungen der Angeklagten seien imstande, Vorurteile zu schüren (Achgut.com berichtete). Österreich ist wie Aserbaidschan Mitglied des Europarats und fällt somit unter die Gerichtsbarkeit des EGMR.

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