Carlos A. Gebauer, Gastautor / 28.12.2020 / 14:54 / Foto: Pixabay / 85 / Seite ausdrucken

“Durchimpfen” in Heimen – Die Probleme gehen erst los

Die heiligen Schwüre des politischen Berlin, einen Impfzwang gegen das ultimativ pandemische Corona-Killervirus nicht zu erwägen, lassen aufhorchen: Gerade Kinder, die versprechen, sich bestimmt nie tätowieren zu lassen, haben erfahrungsgemäß schon längst die entsprechenden Mustervorlagen durchgesehen.

Worum geht es? Und warum ist ausgerechnet das Impfen ein so heiß diskutiertes Thema? Ein Arzt, der seinem Patienten eine Spritze in den Arm rammt, begeht nach gefestigter juristischer Auffassung eine Körperverletzung. Die Parallele zum Raufhändel vor der Gaststätte hat manchen Doktor empört. Dennoch: So ist es. Da führt also kein Weg daran vorbei. Um nicht zum Straftäter zu werden, muss der Arzt also einen Rechtfertigungsgrund für sein Tun haben. Traditionell ist dies die Einwilligung: Der Patient muss die Tat auch wollen. Denn nur dem Einwilligenden geschieht kein Unrecht (für Bildungsbürger: volenti non fit iniuria). Rechtlich wirksam Wollen kann ein Patient aber nur etwas, das er auch verstanden hat. Eine im Kleingedruckten hellgrau auf Dunkelgrau gedruckte Einwilligungsschablone genügt nicht. Der Arzt muss dem Patienten erst erklären, worum es geht. Sonst geht dessen Einwilligung ins Leere. Es herrscht, sagt man, eine Informationsasymmetrie zwischen klugem Arzt und dummem Patienten.

Vor die rechtswirksame Aufklärung haben die juristischen Götter also die Beseitigung des Unwissens durch eine gehörige Aufklärung des Patienten gesetzt. Der Doktor muss dem Kranken (wie auch dem Impfinteressierten) erklären, welche Bedeutung dieser Eingriff hat. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie also ihren Arzt. Mehr noch: Zu den Chancen und Möglichkeiten fragen Sie ihn ebenfalls. Aber noch mehr noch: Zu den Erfolgsaussichten und der Sinnhaftigkeit der ganzen Übung fragen Sie ihn auch! Und noch mehr noch: Sogar was Sie ihn nicht fragen, muss er trotzdem beantworten. Denn wenn ein Affe in ein Buch schaut, kann bekanntlich kein Apostel herausschauen. 

Der Doktor muss mithin auch solche Fragen beantworten, die Sie nicht stellen, weil Ihnen nicht einmal in den Sinn gekommen wäre, so etwas zu fragen. Warum auch? Sie sind schließlich kein Arzt! Es wird also, bitte, so lange geredet und erklärt, bis die Asymmetrie des Wissens vollends beseitigt ist. Dann erst kann rechtswirksam eingewilligt werden. Dann erst ist das Risiko der Straftat gebannt. Das kann zwar dauern. Weit länger als das Pieksen selbst. Aber, bitte: Wir sind schließlich inmitten der Zivilisation, oder?

Die grundlegende Abwägung zwischen Chancen und Risiken

Wenn diese knappe Zusammenfassung nun den Zweifel über die Richtigkeit einer Impfung beseitigt, dann nähern wir uns der nächsten Frage, sobald von einer Zwangs- oder Pflichtimpfung die Rede ist. Denn da, wo die Pflicht besteht, sich impfen zu lassen, da braucht es denknotwendig keine Einwilligung. Die Einwilligung ist vielmehr gegenstandslos. Der Patient ist ja vielmehr bereits von Gesetzes wegen verpflichtet, es zu wollen. An die Stelle der empathischen Erörterung zwischen Doktor und Impfinteressenten tritt die bloße Klärung, ob eine manifeste Kontraindikation vorliegt. Hier nun fragt im Wesentlichen nicht mehr der Patient, sondern das Kommunikationsgeschehen im Behandlungszimmer kehrt sich praktisch um. Gefragt wird jetzt nur noch der Patient: Vorerkrankung? Allergien? Unverträglichkeiten? Nichts von alledem? Gut, dann machen Sie mal den Arm frei!

Die grundlegende Abwägung zwischen Chancen und Risiken nimmt hier anstelle des strukturell informationsasymmetrischen Patienten ein weiser Gesetzgeber vor. Es überlegen nicht irgendein promovierter Mathematiker oder ein habilitierter Altphilologe mit ihren akademischen Freundeskreisen feingliedrig, wie die Lage wohl je individuell zu gewichten sei, sondern es werden nötigenfalls alle Bürger durch den vielleicht knappen, aber sicher weisen Mehrheitsratsschluss eines aus Studienabbrechern und Berufsversagern konstituierten Parlamentes zu ihrem sozialverträglich volkshygienischen Gesamtwohl geleitet. Nur zutiefst uneinsichtige Feinde der Demokratie könnten einer solchen Entscheidungsfindung offensichtlich ihre bestechende Rationalität absprechen. Schach dem Populismus: Die Plebs kann nicht irren!

Steigern wir die Zweifel an der fremdkonsentierten Zwangsimpfung zum nächsten avancierten Level: Die geliebte Urgroßmutter sitzt, fast hundertjährig, bewegungs- und also fluchtunfähig, zeitweise durchaus vernehmlich wachen Geistes, doch noch unbetreut, in einem nach dem Elften Sozialgesetzbuch ordentlich mit Zwangsversicherten gefüllten Pflegeheim. Dessen sorgfältiger und haftungsrechtlich bestens belehrter Heimleiter fürchtet einen „Ausbruch“ des Virus in seinen vier Wänden mehr als den Durchritt aller vier apokalyptischen Hengste. Also konsentiert er auch ohne gesetzlichen Impfbefehl für seine Schutzbefohlenen die bevorzugte Durchimpfung aller Vulnerablen. „Wer sich weigert, fliegt raus!“ markiert er robust seinen Willen gegenüber den ebenso maskiert-distanzierten wie verdatterten Angehörigen, die – wie es sich für unsere Gesellschaft gehört – radikal zwiegespalten seinen neuesten Verlautbarungen lauschen.

Rollen, die man nicht einnehmen mag

In dieser Lage gibt es nun vier Rollen, die man nicht einnehmen mag: Man mag erstens nicht ungefragt am Ende eines langen Lebens mit experimentellen Vakzinen traktiert werden. Man mag aber auch nicht in ein anderes Heim 500 Kilometer entfernt umziehen, in dem es gar keinen Angehörigenbesuch mehr gibt. Man mag zweitens nicht der Angehörige sein, der den Morgenappell zum Ärmelaufkrempeln preußisch an die Betagte durchstellt. Man mag drittens so absolut gar keinesfalls der Doktor sein, der hier zum Impfeinsatz schreitet. Denn wen belehrt man hier eigentlich und worüber? 

Selbst wenn man die Spritze noch so kundig und behende in jenen anscheinend willigen Oberarm setzt, bleibt doch das ärztliche Haftungsrisiko enorm: Für einen im Schnellverfahren zugelassenen Corona-Impfstoff kann es nicht wie üblich Standards der Ständigen Impfkommission geben, die den Stand der medizinischen Erkenntnis ersetzten. Denn was noch nie geübt wurde, für das kann es schlicht keine ständige Übung geben. Blöd, oder? Aber, mehr noch: Selbst der eigene Berufshaftpflichtversicherer bewegt sich auf schwankendem versicherungsrechtlichen Grund, wenn er den Eintritt in das Risiko bestätigt: Denn für Vorsatztaten gibt es keinen legalen Versicherungsschutz. So also findet das Drama schließlich zum Vierten, der man nicht sein mag: Zum Richter nämlich, der vorsorglich nach § 1904 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches herbeigerufen wird, um kompetent zu überlegen: „Spritze oder Nichtspritze, das ist hier die Frage!“

Kurz: Man kann einem anderen legal sein Messer abnehmen, damit er niemanden ersteche. Man kann einen anderen vielleicht auch noch legitim zwingen, sich zu versichern, damit er niemandem anderen auf der Tasche liege. Sobald man aber damit anfängt, einen anderen zu zwingen, sich selbst einem gesundheitlichen Risiko auszusetzen, um dadurch andere nicht einem gesundheitlichen Risiko auszusetzen, wird die argumentative Luft sehr dünn. Volenti non fit iniuria. 

Aber was ist mit den anderen? Darf man einen potenziell Infizierten mit der ganzen Staatsgewalt zwingen, sich zum Objekt des Schutzes Dritter zu machen? Darf man ihn nötigen, umzuziehen, wenn er sich public-private in einem Heim befindet, in dem er überhaupt nur deswegen wohnt, weil er zuvor genau dazu von Gesetzes wegen verpflichtet worden war? Darf man die mitwirkende Einwilligung eines Hochbetagten durch Angehörige, Bevollmächtigte oder Gerichte ersetzen, wenn er selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, die Situation zu erfassen? 

 

Carlos Alexander Gebauer ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Publizist.  Seit 2019 ist er stellvertretender Vorsitzender im Zweiten Senat des Anwaltsgerichtshofes NRW. Zuletzt veröffentlichte er das Buch „Die Würde des Menschen im Gesundheitssystem“.

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Michael Hinz / 28.12.2020

"Kurz: Man kann einem anderen legal sein Messer abnehmen, damit er niemanden ersteche." Das "Kurz" ist nur vordergründig. Wir müssen die Prämissen dieser und der zentralen Frage -"Darf man einen potenziell Infizierten mit der ganzen Staatsgewalt zwingen, sich zum Objekt des Schutzes Dritter zu machen?" - offenlegen. Diese Fragen entspringen allesamt dem Utilitarismus. Als jemand, der vor vielen Jahren vor einem Verwaltungsgericht sein Gewissen zur Prüfung offenbaren mußte, weiß ich, wovon ich spreche. Nur ging es in dieser fast sechsstündigen Verhandlung nicht um Messer, sondern um Flammenwerfer gegen unschuldige Kinder oder um gekaperte Flugzeuge, die über einer dicht bewohnten Großstadt gezielt zum Absturz gebracht werden sollten. Natürlich war ich der auserkorene Held, der das alles in letzter Sekunde verhindern konnte, indem er den Angreifer mit finalem Rettungsschuß oder Luft-Bodenrakete physilierte. So viel Gemeinschaftsgeist und Solidarität dürfe man wohl doch verlangen. Dem sei der persönliche Gewissenskonflikt unterzuordnen. Allein die Art der Fragen zeigen wie absurd-zugespitzt diese nur theoretisch möglichen Situationen sind. Sie sind suggestiv, weil dem 'Entscheider' eine Machtfülle zugemessen wird, die er kaum in einer kritischen Alltagssituation hat. Vor allem aber ist sie kasusitisch, d.h. sie bricht aus der Gesetzgebung aus, welche immer allgemein und abstrakt sein muß und auch nur sein kann. Wäre die Moral auf Kasusitik gegründet, hätte sie so viele Varianten wie das Schachspiel, also mehr Elemente als im Weltall vorkommen. So eine Moral wäre so absurd, wie die Annahmen, die sie in den Raum stellt. Obendrein willkürlich, ungerecht, paradox und schlicht nicht praktizierbar. Für jede denkbare Situation müßte ein exemplarischer Fall konstruiert werden. Wir kennen das aus dem Gesundheits-Solidarsystem. Müssen Raucher, Trinker, Risikosportler oder Bewegungsscheue höhere Beiträge zahlen? Der Kettenraucher mehr als der Gelegenheitsraucher etc...1/2

A. Berger / 28.12.2020

Meines Wissens nach sind z.Zt. mehr als 650.000 Personen in Heimen sowohl untergebracht als auch beschäftigt. Bei momentan 1,3 Mio. vorhandenen Impfdosen, d.h. 650.000 möglich zu impfenden Personen, hätte ich noch folgende Fragen:- Wer legt die Reihenfolge und Kriterien für die Alters- bzw. Pflegeheime (natürlich die Personen darin) fest, die geimpft werden sollen?- Wer führt die Aufklärung bei den Patienten/ Personal durchl? Zwingend ein Arzt oder anderes med. Fachpersonal?- Was passiert z.B mit hochbetagten Personen oder Personal, die sich nicht impfen lassen wollen?- Wer erfasst und wertet evtl. auftretende Nebenwirkungen aus?- Wer reagiert wie auf entsprechende Ergebnisse?Fragen die ich bis dato nicht beanwortet sehe.

A. Iehsenhain / 28.12.2020

Die WHO hat Ende Oktober diesen Jahres mal wieder eine Neudefinition ausgespien - "Durchimpfung" bedeutet "Herdenimmunität". Ergo soll von Menschennatur aus demnach gar keine Immunität mehr existieren, man muss nachhelfen. Die deutschen, katholischen Bischöfe sehen eine Impf-Pflicht zwar kritisch, aber das nur nebensätzlich. Der Grundtenor spricht beim Impfgang von einem Akt der Solidarität gegenüber seinen Mitmenschen. Vielleicht sollte man dann eine Gegenfrage stellen - 'Würden Sie sich aus Solidarität auch die Hand abhacken lassen?'

Rudi Brusch / 28.12.2020

So klar hätte ich mir Spahns Prognose einer bisher vehementen abgelehnten "Impfpflicht" am heutigen Tag noch nicht erwartet. "Keiner sollte Sonderrechte einfordern, bevor nicht alle die CHANCE(!) zur Impfung hatten." Ich verstehe es so: Da Ende 2021 wohl selbst die eine "Chance" zur Impfung hatte, wird es die Sonderrechte dann wohl geben. Und die Ausprägung dieser Rechte wird von einer echten Impfpflicht de facto nicht mehr zu unterscheiden sein. Für die Markierung der einzelne Gruppen hat unser Land ja auch schon historische Erfahrung sammeln dürfen. Einen Verbesserungsvorschlag hätte ich aber noch: Merkels Lieblinge sind ja jetzt in die zweithöchste Priorisierungsgruppe eingestuft, also noch vor vielen anderen, die noch keine 80 Jahre alt, sind, aber denen vom ÖR der Herzenswunsch nach Impfung eingepflanzt wurde (und die den ganzen Sch... bezahlen!) Wie wäre es denn, wenn die Asylbewerber (die weibliche Form erspare ich mir hier aufgrund der Vernachlässigbarkeit des Prozentsatzes) ihre Corona-Schutzimpfung bekommen, wenn ihr Ausreiseflieger auf dem Boden ihres Heimatlandes gelandet ist. Dafür würde ich gern zahlen und auch die Priorisierung akzeptieren, mit der meine 64-jährige (impfwillige) Mutter alles andere als einverstanden ist.

Robert Korn / 28.12.2020

Die das Durchimpfen fordern, sind die nämlichen Politiker, welche das Röntgen der Hände angeblicher MUFls zwecks Altersfeststellung als deren Gesundheit gefährdend entschieden ablehnen.

Wolf-Dieter Schmidt / 28.12.2020

Situation hier: Die Anlage in der ich wohne (71 Wohnungen, teils durch Eigentümer, teils durch Mieter bewohnt) hat einen Hausmeister. Dieser Hausmeister ist nicht mehr der jüngst, er zählt inzwischen 62 oder 63 Lenze. Er ist auch nicht der Hellste, was nicht verwundert, weil sonst wäre er Wissenschaftler geworden und nicht Hausmeister. Der gute Mann hat etwas Panik vor der Krankheit und in seiner Angst hat er heute beim lokalen Gesundheitsamt angerufen und nach einem Impftermin gefragt. Nix is. Gar nix. Er soll im Sommer nochmals fragen, vor ihm sind diverse Risikogruppen dran und es gibt nicht genügend Impfstoff. Im Sommer dann – vielleicht.Moral von der Geschichte: Ob der Impfstoff wirkt, ob der Nebenwirkungen bei bestimmten Konstellationen von Vorerkrankung oder Erbgut hat, etc. ist für mich – und da bin ich Egoist – momentan belanglos. Gut, nicht vollkommen belanglos, denn eine gewisse Empathie verspüre ich auch für mir völlig fremde Alte, aber es betrifft mich selbst nicht. So brutal es klingt, diese erste Impfgruppe sind die Versuchskaninchen, nicht weil ich diese Alten als Versuchskaninchen vorschicke, sondern weil die Reihenfolge so angeordnet ist, also Versuchskaninchen wider Willen. Bei denen werden wir Erfahrungen mit Nebenwirkungen sammeln, bei denen werden wir aber sehen, wie lange der Impfschutz anhält. Die Dauer des Impfschutzes ist ja auch so eine Sache, man hat ja so manches gelesen und auch von Doppelerkrankungen von Personen gabs was zu lesen. Wirkt der Impfschutz besser als der Schutz nach einer tatsächlichen Erkrankung oder wirkt er nicht so gut? Ich will mir gar nicht die logistischen Probleme vorstellen, wenn jeder Bürger alle paar Monate eine Auffrischungsimpfung nötig hat – von den juristischen Problemen bei fehlender oder geringer Wirksamkeit ganz zu schweigen.

Heiko Stadler / 28.12.2020

Die Pharmalobby in Brüssel hat mehr Impfdosen bestellt, als die EU Einwohner hat. Gefragt wurde kein einziger Bürger. Frau Doktor Merkele hat das Impfexperiment in EUtschland freigegeben. Die Entscheidung des Einzelnen wäre ein Störfaktor für die industrielle Massenabfertigung der Impflinge. Respekt vor dem Alter war gestern. Das Experiment kann losgehen. Drei Prozent der Geimpften in den USA liegen zur Zeit im Krankenhaus, gesteht die amerikanische Gesundheitsbehörde. Die geschmierten deutschen Medien juckt das nicht. Die Pharmaindustrie, die von jeglicher Haftung ausgeschossen wurde, will an das große Geld für das Durchimpfen.

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