Carlos A. Gebauer, Gastautor / 28.12.2020 / 14:54 / Foto: Pixabay / 85 / Seite ausdrucken

“Durchimpfen” in Heimen – Die Probleme gehen erst los

Die heiligen Schwüre des politischen Berlin, einen Impfzwang gegen das ultimativ pandemische Corona-Killervirus nicht zu erwägen, lassen aufhorchen: Gerade Kinder, die versprechen, sich bestimmt nie tätowieren zu lassen, haben erfahrungsgemäß schon längst die entsprechenden Mustervorlagen durchgesehen.

Worum geht es? Und warum ist ausgerechnet das Impfen ein so heiß diskutiertes Thema? Ein Arzt, der seinem Patienten eine Spritze in den Arm rammt, begeht nach gefestigter juristischer Auffassung eine Körperverletzung. Die Parallele zum Raufhändel vor der Gaststätte hat manchen Doktor empört. Dennoch: So ist es. Da führt also kein Weg daran vorbei. Um nicht zum Straftäter zu werden, muss der Arzt also einen Rechtfertigungsgrund für sein Tun haben. Traditionell ist dies die Einwilligung: Der Patient muss die Tat auch wollen. Denn nur dem Einwilligenden geschieht kein Unrecht (für Bildungsbürger: volenti non fit iniuria). Rechtlich wirksam Wollen kann ein Patient aber nur etwas, das er auch verstanden hat. Eine im Kleingedruckten hellgrau auf Dunkelgrau gedruckte Einwilligungsschablone genügt nicht. Der Arzt muss dem Patienten erst erklären, worum es geht. Sonst geht dessen Einwilligung ins Leere. Es herrscht, sagt man, eine Informationsasymmetrie zwischen klugem Arzt und dummem Patienten.

Vor die rechtswirksame Aufklärung haben die juristischen Götter also die Beseitigung des Unwissens durch eine gehörige Aufklärung des Patienten gesetzt. Der Doktor muss dem Kranken (wie auch dem Impfinteressierten) erklären, welche Bedeutung dieser Eingriff hat. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie also ihren Arzt. Mehr noch: Zu den Chancen und Möglichkeiten fragen Sie ihn ebenfalls. Aber noch mehr noch: Zu den Erfolgsaussichten und der Sinnhaftigkeit der ganzen Übung fragen Sie ihn auch! Und noch mehr noch: Sogar was Sie ihn nicht fragen, muss er trotzdem beantworten. Denn wenn ein Affe in ein Buch schaut, kann bekanntlich kein Apostel herausschauen. 

Der Doktor muss mithin auch solche Fragen beantworten, die Sie nicht stellen, weil Ihnen nicht einmal in den Sinn gekommen wäre, so etwas zu fragen. Warum auch? Sie sind schließlich kein Arzt! Es wird also, bitte, so lange geredet und erklärt, bis die Asymmetrie des Wissens vollends beseitigt ist. Dann erst kann rechtswirksam eingewilligt werden. Dann erst ist das Risiko der Straftat gebannt. Das kann zwar dauern. Weit länger als das Pieksen selbst. Aber, bitte: Wir sind schließlich inmitten der Zivilisation, oder?

Die grundlegende Abwägung zwischen Chancen und Risiken

Wenn diese knappe Zusammenfassung nun den Zweifel über die Richtigkeit einer Impfung beseitigt, dann nähern wir uns der nächsten Frage, sobald von einer Zwangs- oder Pflichtimpfung die Rede ist. Denn da, wo die Pflicht besteht, sich impfen zu lassen, da braucht es denknotwendig keine Einwilligung. Die Einwilligung ist vielmehr gegenstandslos. Der Patient ist ja vielmehr bereits von Gesetzes wegen verpflichtet, es zu wollen. An die Stelle der empathischen Erörterung zwischen Doktor und Impfinteressenten tritt die bloße Klärung, ob eine manifeste Kontraindikation vorliegt. Hier nun fragt im Wesentlichen nicht mehr der Patient, sondern das Kommunikationsgeschehen im Behandlungszimmer kehrt sich praktisch um. Gefragt wird jetzt nur noch der Patient: Vorerkrankung? Allergien? Unverträglichkeiten? Nichts von alledem? Gut, dann machen Sie mal den Arm frei!

Die grundlegende Abwägung zwischen Chancen und Risiken nimmt hier anstelle des strukturell informationsasymmetrischen Patienten ein weiser Gesetzgeber vor. Es überlegen nicht irgendein promovierter Mathematiker oder ein habilitierter Altphilologe mit ihren akademischen Freundeskreisen feingliedrig, wie die Lage wohl je individuell zu gewichten sei, sondern es werden nötigenfalls alle Bürger durch den vielleicht knappen, aber sicher weisen Mehrheitsratsschluss eines aus Studienabbrechern und Berufsversagern konstituierten Parlamentes zu ihrem sozialverträglich volkshygienischen Gesamtwohl geleitet. Nur zutiefst uneinsichtige Feinde der Demokratie könnten einer solchen Entscheidungsfindung offensichtlich ihre bestechende Rationalität absprechen. Schach dem Populismus: Die Plebs kann nicht irren!

Steigern wir die Zweifel an der fremdkonsentierten Zwangsimpfung zum nächsten avancierten Level: Die geliebte Urgroßmutter sitzt, fast hundertjährig, bewegungs- und also fluchtunfähig, zeitweise durchaus vernehmlich wachen Geistes, doch noch unbetreut, in einem nach dem Elften Sozialgesetzbuch ordentlich mit Zwangsversicherten gefüllten Pflegeheim. Dessen sorgfältiger und haftungsrechtlich bestens belehrter Heimleiter fürchtet einen „Ausbruch“ des Virus in seinen vier Wänden mehr als den Durchritt aller vier apokalyptischen Hengste. Also konsentiert er auch ohne gesetzlichen Impfbefehl für seine Schutzbefohlenen die bevorzugte Durchimpfung aller Vulnerablen. „Wer sich weigert, fliegt raus!“ markiert er robust seinen Willen gegenüber den ebenso maskiert-distanzierten wie verdatterten Angehörigen, die – wie es sich für unsere Gesellschaft gehört – radikal zwiegespalten seinen neuesten Verlautbarungen lauschen.

Rollen, die man nicht einnehmen mag

In dieser Lage gibt es nun vier Rollen, die man nicht einnehmen mag: Man mag erstens nicht ungefragt am Ende eines langen Lebens mit experimentellen Vakzinen traktiert werden. Man mag aber auch nicht in ein anderes Heim 500 Kilometer entfernt umziehen, in dem es gar keinen Angehörigenbesuch mehr gibt. Man mag zweitens nicht der Angehörige sein, der den Morgenappell zum Ärmelaufkrempeln preußisch an die Betagte durchstellt. Man mag drittens so absolut gar keinesfalls der Doktor sein, der hier zum Impfeinsatz schreitet. Denn wen belehrt man hier eigentlich und worüber? 

Selbst wenn man die Spritze noch so kundig und behende in jenen anscheinend willigen Oberarm setzt, bleibt doch das ärztliche Haftungsrisiko enorm: Für einen im Schnellverfahren zugelassenen Corona-Impfstoff kann es nicht wie üblich Standards der Ständigen Impfkommission geben, die den Stand der medizinischen Erkenntnis ersetzten. Denn was noch nie geübt wurde, für das kann es schlicht keine ständige Übung geben. Blöd, oder? Aber, mehr noch: Selbst der eigene Berufshaftpflichtversicherer bewegt sich auf schwankendem versicherungsrechtlichen Grund, wenn er den Eintritt in das Risiko bestätigt: Denn für Vorsatztaten gibt es keinen legalen Versicherungsschutz. So also findet das Drama schließlich zum Vierten, der man nicht sein mag: Zum Richter nämlich, der vorsorglich nach § 1904 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches herbeigerufen wird, um kompetent zu überlegen: „Spritze oder Nichtspritze, das ist hier die Frage!“

Kurz: Man kann einem anderen legal sein Messer abnehmen, damit er niemanden ersteche. Man kann einen anderen vielleicht auch noch legitim zwingen, sich zu versichern, damit er niemandem anderen auf der Tasche liege. Sobald man aber damit anfängt, einen anderen zu zwingen, sich selbst einem gesundheitlichen Risiko auszusetzen, um dadurch andere nicht einem gesundheitlichen Risiko auszusetzen, wird die argumentative Luft sehr dünn. Volenti non fit iniuria. 

Aber was ist mit den anderen? Darf man einen potenziell Infizierten mit der ganzen Staatsgewalt zwingen, sich zum Objekt des Schutzes Dritter zu machen? Darf man ihn nötigen, umzuziehen, wenn er sich public-private in einem Heim befindet, in dem er überhaupt nur deswegen wohnt, weil er zuvor genau dazu von Gesetzes wegen verpflichtet worden war? Darf man die mitwirkende Einwilligung eines Hochbetagten durch Angehörige, Bevollmächtigte oder Gerichte ersetzen, wenn er selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, die Situation zu erfassen? 

 

Carlos Alexander Gebauer ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Publizist.  Seit 2019 ist er stellvertretender Vorsitzender im Zweiten Senat des Anwaltsgerichtshofes NRW. Zuletzt veröffentlichte er das Buch „Die Würde des Menschen im Gesundheitssystem“.

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Leserpost

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Lutz Herzer / 28.12.2020

Man impft jetzt gerne Hundertjährige, damit man später behaupten kann, sie seien dank der Impfung hunderteins geworden. Selbst wenn die Alten kurz nach der Impfung den Löffel abgeben, könnten sie demnächst zur Behauptung einer statistisch höheren Lebenserwartung des geimpften Teils der Bevölkerung missbräuchlich herangezogen werden. Den Berliner Taschenspielern wäre das doch zuzutrauen, oder nicht? Es soll ja keinesfalls wie eine Unterstellung klingen, es geht mir nur darum, dass man in diesen Zeiten eigentlich nichts mehr ausschließen kann.

Wolfgang Richter / 28.12.2020

Daß es aufgrund diverser Beispiele aus der Geschichte, von diversen diktatorischen Regierungen praktiziert, von den uns regierungsamtlich Betreuenden zu einem groß angelegten Menschenversuch kommt, ist für mich unfaßbar. Vergessen offenbar nicht nur die Folgen von Contergan, einem immerhin entgegen dem jetzt zur Verabreichung angelieferten “Impfstoff” ein “ordentlich” zugelassenes Medikament, sondern auch die diversen Medikamentenversuche / - testreihen in den DDR-Krankenhäusern für West-Pharmaunter-nehmen zur Devisenbeschaffung. Und aus meiner Sicht besonders perfide, daß “man” bei den vermutlich mehrheitlich eher hilflosen Bewohnern der Alten- und Pflegeheime anfängt mit der Spitzerei, einem Personenkreis, der sich eher weniger bez. Risiken und Nebenwirkungen informieren kann. Von Aufklärungskampagnen ist nichts zu vernehmen, wobei selbst Pfizer erklärte, daß neben Kindern Allergiker und Erkrankte nicht zu impfen sind, vermutlich auch “Corona-Erkrankte”, die immun sein sollten / könnten. Wer führt vorher die entsprechenden Tests und gesundheitlichen Überprüfungen durch? Auch davon hört man nichts. Und völlig außerhalb jeglichen Verständnisses ist für mich, daß man weder aus weiten Teilen der Bevölkerung entsprechende Mahnungen hört, noch aus den Kreisen der ehemals 4. , die Politik früher mal kontrollierenden , Gewalt, der inzwischen offenbar zur Hofberichterstattung sich selbst zensierenden sog. Presse. Soll bei der erwartbaren Anzahl von gravierenden Nebenwirkungen, die z.B. aus den USA bekannt werden, aber hier nicht öffentlich gemacht werden, im Anschluß von den “Lücken- und Lügenberichtern” bloß  keiner den sich aufplusternden “Zeigefinger” geben. Dann ist es zu spät, sich noch auf die richtige Seite zu schlagen.

lutzgerke / 28.12.2020

Da ist aber jemand sauer?! Sie sind mein Anwalt! Die zweifelhafte Angelegenheit beginnt doch da, wo die Geschwätzführer das Haftungsrisiko von der Pharmaindustrie auf die Ärzte durchgewinken. Sich den causa martis (Sargnagel) andrehen zu lassen, beweist aber auch, daß die Ärzte keine Leuchten sind. Der Fisch stinkt ohnehin vom Kopf. Denn die Phytomedizin hat Studien vorgelegt, daß die Hausmittel gegen Covid-19 völlig ausreichend sind. “Kann die Phytotherapie bei der Prävention und Therapie der Infektion mit SARS-CoV-2 einen Beitrag leisten? Die Gesellschaft für Phytotherapie beantwortet das mit einem klaren Ja. Diverse Heilpflanzen besäßen das Potenzial, gegen Covid-19 zu helfen.” Quelle: © 2020 Avoxa - Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH - Das weiß ich schon seit März. Seitdem esse ich Knoblauch. Viele der getesten “Medikamente” bekommt man im Supermarkt. Ätherische Öle killen Viren. Ingwer killt Viren. Eibisch, Myrrhe, Süßholz, Efeu, Schwarzer Holunder - alles Virenkiller. Diese “Medikamente” hätten vorrangig von den Parteien zur Verfügung gestellt werden müssen und in den Altenheimen kostenlos verteilt. Wir hätten uns Masken,  Lockdown und krankmachende Hysterie erspart. Das war kein Verbrechen, das war ein Fehler!  

g.schilling / 28.12.2020

Ca. 5% der geimpften über 80-jährigen werden innerhalb eines Jahres versterben. Verschwendung von Impfstoff. Wir tun was, koste was es wolle.

Gabriele Klein / 28.12.2020

Wenn ich diese lese kommt mir unweigerlich die Beschneidungsdebatte in den Sinn und die große Furcht des Staates, er könnte im Falle der Gewährung solcher nicht reversiblen Eingriffe später mal angezeigt werden.  Also im Hinblick auf des Staates Furcht vor Anzeigen seitens körperverletzter Bürger hätte ich bei COVID jetzt nicht die Bedenken des Autors.  Der Staat dürfte sich Sünden fürchten Zwangseingriffe an seinem Mündel vorzunehmen dessen Angehörige ihn vielleicht irgendwann in Haftung dafür nehmen könnten.  Aber wenn ich schon dabei bin, mal was ganz anderes: Jetzt las ich doch tatsächlich irgendwo, dass Gefahr bestünde, dass ein gewisser Herr Spahn die Bundeskanzlerin an Popularität überholen würde. Donnerwetter! Jetzt würde mich nur noch interessieren,  ob das an dieser Villa zu circa vier Millionen liegt oder an der anderen Wohnung. Diese wäre mit etwa einer Million zwar nichts besonderes für deutsche Abgeordnete, wenn da nicht der ” Inhalt” auch noch wäre.  Denn, wenn ich richtig verstand sitzt da doch tatsächlich Herr Lindner von der FDP drin.  (bitte prüfen…) Also , ich meine es ist Herr Lindner, und nicht dieser Ministerpräsident aus Thüringen mit einer Amtszeit deren Kürze ins Guinessbuch der Rekorde gehört.. Nein, dieser Herr Kemmerich kanns nicht sein, denn seine Beliebtheit verhält sich genau umgekehrt proportional zu der von Spahn, Lindner u Ramelow zusammen.  Ja, und jetzt würde mich interessieren verdankt sich die immer weiter um sich greifende Popularität von Herrn Spahn “an sich” der Villa, der Wohnung oder Herrn Lindner?

Angie Dahm / 28.12.2020

Es paßt zwar nicht so richtig zu diesem hervorragenden Artikel. Vielen Dank, Herr Gebauer.  - Aber weiß man, welcher Vollpfosten 8mal die 5fache Dosis geimpft hat?? Es wurde im Vorfeld der Impfkampagne öffentlich an mehreren Stellen über den Inhalt der Flaschen gesprochen: 5 Dosen und ein bißchen mehr.  Halb Deutschland wußte darüber wohl Bescheid.

Ulla Schneider / 28.12.2020

Acht Menschen haben in einem Pflegeheim in Meck-Pomm wegen eines Fehlers bei der Aufbereitung derSpritzen die fünffache Dosis des Impfstoffs bekommen. Vier haben sich in eine Klinik aufnehmen lassen. Heute Spiegel online. - Es läuft ....

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