Heute ist es so weit. Da reden die künftigen Berliner Regierungsparteien SPD und Grüne mit den Genossen um Elif Eralp darüber, ob sie der umstrittenen Linksaußen-Politikerin dazu verhelfen, die Regierung des Bundeslands Berlin zu führen. Mit wem die Rotgrünen da ins Koalitionsbett steigen wollen, fasst Bild so zusammen:
„Rote Hilfe, Clan-Kontakte, PFLP-Unterstützer im Umfeld, ‚Wahlintifada‘, ‚Death to the IDF‘. Die Affären der Berliner Linken reichen inzwischen bis zu Elif Eralp (45), Wahlsiegerin und mögliche nächste Regierende Bürgermeisterin – eine Spitzenkandidatin, die jahrelang Mitglied eines vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuften Vereins war.“
Ihre Partei erklärt selbstverständlich: Eralp wäre lediglich passives Mitglied gewesen und rechtzeitig vor ihrer Spitzenkandidatur im letzten Jahr ausgetreten. Das sieht nun aber nicht danach aus, als wäre ihre Mitgliedschaft nur eine längst vergangene Jugendsünde gewesen. Und bei der „Roten Hilfe“ handelt es sich mitnichten um einen Verein für unschuldig verfolgte Linke, sondern er unterstützt ganz klar und offen auch inhaftierte linksextreme Terroristen. Das darf man in einem freien Land auch tun, nur lässt sich nicht leicht glauben, dass eine Frau, die dort bis vor kurzem Mitglied war, immer für einen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat eintreten würde. Aber etliche Funktionäre (selbstverständlich aller Geschlechter) aus SPD und Grünen wollen das gern glauben.
Bei den Genossen der SPD scheint der Zweifel an der Verfassungstreue für Bewerber um Führungsämter höchst ungleich verteilt. In Niedersachsen wollte die SPD-Innenministerin Daniela Behrens bekanntlich mit höchst fragwürdigen Mitteln erreichen, dass schon die Kandidatenlisten für Bürgermeister- und Landratsposten von politisch unzuverlässigen Bewerbern gesäubert werden.
Eine Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes machte es möglich, dass die Kommunalaufsicht – gestützt auf Einschätzungen des Verfassungsschutzes – den Wahlausschüssen in Zweifelsfällen Empfehlungen abzugeben, ob verschiedene Kandidaten nicht besser von der Wahl auszuschließen seien. Für diese Empfehlung reichte oft die AfD-Mitgliedschaft, weil der niedersächsische Verfassungsschutz diese Partei für rechtsextrem hält.
Wie niedrig wird die Latte gehängt
Bekanntlich folgten die Wahlausschüsse nicht in allen Fällen der ministeriellen Empfehlung, in manchen aber schon. Martin Sichert, Stephan Bothe, Thomas Moriße und Justin Vogel wurde so für die Bürgermeister- bzw. Landratswahl im September de facto ihr passives Wahlrecht entzogen. Dieser Eingriff in die Grundrechte erfolgte aber ohne eine Anhörung, ohne dass die Ausgeschlossenen sich gegen den Vorwurf mangelnder Verfassungstreue hätten wehren können.
Ihre Klagen vor Gericht scheiterten, weil die Ausgeschlossenen erst nach der Wahl gegen die Wahl klagen könnten.
Genau das tun sie jetzt, meldete u.a. Apollo News gestern. Die beiden Landratskandidaten in den Landkreisen Friesland und Lüneburg, Martin Sichert und Stephan Bothe, als auch die AfD-Politiker Justin Vogel, der für die Bürgermeisterwahl in Herzberg am Harz antreten wollte, und Thorsten Moriße, der als Oberbürgermeisterkandidat in Wilhelmshaven kandidieren wollte, fordern demnach jetzt: Die Wahlen seien „für ungültig zu erklären und zu wiederholen“.
Wie wird dieses Verfahren ausgehen? Mit einer teuren Wahlwiederholung? Wenn nicht, wird die Latte für einen Wahlausschluss ziemlich niedrig gehängt. Sollte ein so niedrigschwelliger Grundrechtseingriff nicht viel mehr Menschen beunruhigen als nur solche aus dem AfD-Umfeld? Das kann doch auch andere treffen, oder? Politiker und Meinungsbildner, denen der „Kampf gegen rechts“ das wichtigste Thema ist, mögen sich damit beruhigen, dass das doch nur gegen die AfD zielt. Also dürfte eine Elif Eralp in Niedersachsen Bürgermeisterin werden?
Die niedersächsische Innenministerin hatte noch vor einem Monat vehement bestritten, dass es sich bei ihrer Änderung des Kommunalwahlgesetzes um eine „Lex AfD“ handeln würde. Die Welt berichtete seinerzeit:
„Es handele sich dabei nicht um ein Sondergesetz gegen eine unliebsame Partei, betonte Behrens: ‚Nein, wir haben keine ‚Lex AfD‘ geschaffen, sondern wenn überhaupt eine ‚Lex Extremismus‘.‘ Dass vor allem AfD-Mitglieder betroffen seien, liege daran, dass die Partei im Gegensatz zu anderen vom Verfassungsschutz beobachteten Organisationen flächendeckend Oberbürgermeister- und Landratskandidaten aufstelle.“
Aha. Also hätte eine Elif Eralp in Niedersachsen auch mit einem Ausschluss von der Wahl rechnen müssen? Oder verlassen sich alle Beteiligten darauf, dass alle solche Regeln nur in eine Richtung zielen – nach rechts?
Wo liegt der Spielfeldrand?
Ja, das taugt nur bedingt zu einem Vergleich, denn es ist selbstverständlich ein großer Unterschied, ob man als Person direkt ins Amt gewählt wird oder erst von einem Parlament. Aber dennoch geben die unterschiedlichen Maßstäbe zu denken. Es ist nicht so sehr der Unterschied zwischen den Berliner und den niedersächsischen Genossen, sondern der unterschiedliche Blick nach links und nach rechts. Vor allem wird sich in der politischen Landschaft verschieben, was rechts ist.
Rechts wird inzwischen nur noch mit rechtsextrem gleichgesetzt. Im Prinzip wird so die Existenz einer demokratischen Rechten in Deutschland geleugnet. Aber reicht das demokratische Spektrum nicht von links nach rechts? Wenn das nicht so wäre, wovon sollen die sogenannten „Parteien der Mitte“ dann die Mitte sein? Wenn es nur noch links und in der früheren Mitte politische Angebote gibt, die nicht als anrüchig gebrandmarkt werden, dann steht logischerweise die alte Mitte in der linken Wahrnehmung irgendwann am rechten Spielfeldrand. Und dann?
Vielleicht wird sich diese Frage aber auch nicht stellen, weil die Wähler in wachsendem Maße darauf bestehen, selbst und auch anders darüber zu entscheiden, wo für sie der Spielfeldrand liegt und wo die Mitte.

Gilt alles nur für „Rechts“. Die Deutschen sind eben Gefühlssozialisten. Linke, Kommunisten, Sozialisten, alles die gleiche rote Soße, sind alles gute Menschen, tun nichts Böses, wollen nur das Beste. Die dürfen folglich alles, die sind nicht gefährlich.
So wie man arabischen Semiten nicht ohne weiteres Antisemitismus unterstellen kann, verhält es sich mit dem Extremismus, den ausgerechnet das linksgrün verblendete Niedersachsen ausgemacht haben will. Der Begriff passt nicht in unsere Zeit, wo die Positionen der Linken und AfD, gemessen am Zuspruch, zum Mainstream werden. Vielmehr bewegt sich das Grundgesetz ins extremistische Abseits, wenn es denn tatsächlich die letzte Bastion gegen den Umbruch wäre, für den Linke und AfD jeweils auf ihre Art stehen.
@Lutz Liebezeit, ich glaube, Sie tun dem einst großen Komödianten Kerkeling Unrecht.
Er ist kein „dümmlicher brauner Sumpfbold“.
Ich denke, dass der Mann absolut total und unbeugbar davon überzeugt ist, dass sein Urteil über die AfD und ihre Wähler das einzig richtige und gerechtfertigte im Universum ist.
Schließlich ist sein Opa 12 Jahre lang von der AfD eingesperrt und gequält worden.
Logisch, dass einen so etwas in der eigenen Familie bis in ins letzte Molekül des Selbst prägt.
(Mir tut der Typ sogar leid; so ein intellektueller Absturz ist schon tragisch.)
Der Autor begeht hier einen grundlegenden Denkfehler. Bei der verantwortlichen SPD-Ministerin (deren Erscheinung hier nicht zur Debatte steht) und natürlich auch ihrer Partei sind Marxisten, Kommunisten und gar Stalinisten grundsätzlich keine Verfassungsfeinde und schon gar nicht Antidemokraten. Sonst hätten sie ja auf Parteiticket niemals in höchste politische Ämter gelangen können. Die DDR also die Deutsche Demokratische Republik als bevorzugtes SPD Anschauungsobjekt war ganz klar eine Demokratie, nicht nur weil sie so hieß, sondern weil die Bevölkerung zu über 99 % (Wahlen können nicht lügen) mit der Regierung einverstanden war. Somit war auch eine Opposition oder irgendwelche Gegenkandidaten völlig überflüssig. Nicht umsonst sind viele der heutigen Parteigranden gerne in die DDR gereist und haben sich über deren Demokratievorzüge kompetent informieren lassen.
sollte die Frau nicht vor Gericht stehen?
Grundsätzlich kann niemand ein Spiel gewinnen, in dem der Gegner die Regeln bestimmt. Dies ist hier der Fall, deshalb ist eine Abweichung von der vorgegeben Richtung ausgeschlossen. Die AfD wird nirgendwo regieren (im Sinne von gestalten) können, bestenfalls kurzfristig dem Pöbel ein Beispiel dafür geben, daß es verschenkte Stimmen sind. Mittelfristig wird man sie austrocknen („gesellschaftlicher Druck“, vulgo akzeptierte Gewalt), langfristig versenken (entweder verbieten oder mit geheimdienstlichen Mitteln unmöglich machen – man denke an den Naziklaumauk der NPD durch die agents provokateurs).
Generell: Ein Grundsatz der Rechtsprechung ist „nulla poena sine lege“ – ohne Gesetz keine Strafe, keine rückwirkende Strafverfolgung. Und Schuld ist immer persönliche Schuld, keine Sippenhafttung.
Man sollte denken, daß sei selbstverständlich in einem Rechtsstaat – und das ist es nicht. Was daran liegt, daß die BRD nach diesen Maßstäben eben kein Rechtsstaat ist, weil sie keine demokratische Verfassung hat, sondern fortgeschriebenes Besatzungsrecht durch die Definition einer „Überverfassung“ und der Feindstaatenklausel.
Die Strafverfolgung ist nachträglich mehrfach geändert worden – zuerst die Verjähungsfrist für Mord aufgehoben (für die es gute Gründe gibt, auch wenn die Auswirkungen nicht gefallen), dann die Taten durch erzwungene Anwesendheit innerhalb des Krieges ohne persönliche direkte Beteiligung verfolgen (Sekretärin im Lager). Das ist Kollektivschuld.
Denkt man darüber nach – manche Gesetze gelten heute noch, würde ein Fahnenflüchiger von 1945 heute verurteilt? Warum nicht? Warum werden dann nicht alle Soldaten, die nicht desertierten, verurteilt? Dies wäre der logische Schluß.
Was unterscheidet die Sekretärin im KZ vom Lokomotivführer, und den Lokomotivführer vom Fahrdienstleiter? Oder den Arbeiter beim Ofenbauer?
Sind nicht alle Vorgänge zwischen 1933 und 1945 dann rechtswidrig und müßten rückabgewickelt werden? Und die vor 1918?
Laut Wikipedia-Eintrag besitzt die „Dame“ weiterhin die deutsche und die türkische Staatsbürgerschaft. Schon das m.E. ein Skandal. Bei sich in Deutschland zur Wahl stellenden Politikern sollte die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich ausgeschlossen sein, spätestens an diesem Punkt sollte eine klare Solidaritätsaussage mit dem Land, für das man sich politisch aufstellen lässt per Pass erfolgen. Auch frage ich mich nebenbei, ob ein Herr Issa Rammo mit dem „bildhübschen Mädchen“, das er bei der Wahlparty „klar machen wollte“ nicht in verschleierten Worten diese Dame meinte, auch wenn über deren Schönheit man geteilter Meinung sein kann. Hässlich ist sie ja nicht und sieht ohne linken Pisspottpony sogar besser aus.
P.S.: Gestern wieder einen Videobeitrag gehört, in dem über die auffallende Ansammlung von fetten Autos südländisch aussehender Klientel vor Flüchtlingsheimen berichtet wurde. Dazu die Berichte von sich in Armeestärke verflüchtenden Flüchtlinge, von denen keine Behörde anscheinend weiß, wo sie sich eigentlich befinden. In welchen Diensten die wohl stehen? Meine Vermutung„: Deutschland wird längst von islamischen Clans regiert, die offene Übernahme wird lediglich verzögert, um sie weniger blutig über die Parlamente zu vollziehen.