Steffen Meltzer, Gastautor / 21.10.2017 / 06:05 / Foto: unbekannt / 11 / Seite ausdrucken

Drei Todesfälle, viele Gutachter und kein Knast

Von Steffen Meltzer.

Ein verpfuschtes Leben. Am 28. Februar 2017 läutete der unter anderem wegen Drogen, Körperverletzung, Diebstählen und Raub mehrfach vorbestrafte Jan G., 24 Jahre alt, wohnhaft im brandenburgischen Müllrose, einem Ort von 4.300 Einwohnern, das große Finale ein. Es ist der Anfang vom Ende des irren Lebens eines verhaltensauffälligen jungen Mannes, der an diesem Tag drei Menschen töten wird. Eine Tat mit Ansage, die wütend macht, denn sie hätte aus meiner Sicht verhindert werden können, ja müssen. Es zeigt eindringlich, was in unserem Rechtsstaat schieflaufen kann, wenn man glaubt, Intensivtätern immer wieder eine neue Chance zu geben zu müssen. Wenn Gutachter Prognosen abgeben, die sich im Nachhinein zumindest als „fragwürdig“ herausstellen.

Jan G. soll im polizeilichen Auskunftssystem „POLAS“ immerhin mit 61 Einträgen erfaßt gewesen sein. Allein 2006 gab es 19 Strafverfahren wegen verschiedener Delikte. Hausverbot an der Schule, aus dem Heim für Jugendliche achtkantig rausgeflogen, nachdem er seinen Betreuer angegriffen hatte - ein gescheitertes Leben in Berlin, gescheitert und voller Straftaten. Bald geht er mit dem Messer auf einen ehemaligen Freund los, verletzt ihn am Hals schwer, das Opfer überlebt nur aufgrund „günstiger Umstände“. Konsequenzen? Zwei Jahre auf Bewährung. Alle psychologischen Behandlungen blieben erfolglos. Als er doch in den Knast muss, attestiert man ihm eine Psychose basierend auf einer Schizophrenie.

Nach seiner Haftentlassung zieht er in das Haus seiner Oma ein. Das Verhältnis ist von Anfang angespannt, im benachbarten Haus fühlen sich die Mutter und deren Lebensgefährte ständig bedroht. Er versucht, die Werkstatt anzuzünden, rennt wie von einer Tarantel gestochen mit zwei Messern bedrohlich umher, stellt ein makabres Kreuz mit dem Namen seiner Mutter auf und tötet die Katze im Haus der Oma.

Immer wieder wird die Polizei gerufen, ständig werden neue Geldforderungen gestellt, Gewaltphantasien zur Einschüchterung gezielt eingesetzt. Jan G. soll seit seinem 14. Lebensjahr illegale Drogen genommen haben. Daran konnten auch die vielen therapeutischen Hilfen von Betreuern, Psychologen und Psychiatern nichts ändern.

Ein verhängnisvolles Gutachten

Jan G. hat seinen leiblichen Vater nie kennen gelernt. Leila G., die Mutter, brachte stattdessen ständig verschiedene Männer ins Haus. Einer soll sich dabei an dem kleinen Jan sexuell vergangen haben. Inzwischen sagt die Mutter aus, sie habe 16 Jahre lang Ämter und Behörden informiert und inständig um Hilfe gebeten. Anwalt Peter Michael Diestel vertritt die Mutter als Nebenklägerin und wirft den Behörden ein „bizarres Versagen“ vor.

Im November 2016 werden am Landgericht Frankfurt/Oder erneut mehrere Straftaten verhandelt. Es ist eine von insgesamt fünf Anklagen. Diesmal geht es um Körperverletzung, Bedrohung, Fahren ohne Führerschein und Diebstähle. Der Gutachter, ein Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie und forensische Psychiatrie, stellt fest:

Die krankhafte seelische Störung sei dauerhaft, vermutlich werde es daher "auch in Zukunft zu aggressiven Durchbrüchen und der Gefahr vergleichbarer Taten mit nicht kontrollierbaren Auswirkungen für Leib und Leben anderer kommen".  Zum Tatzeitpunkt, so der Gutachter weiter, „war Jan G. unbehandelt, stand unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss und war komplett unfähig, sein Verhalten zu steuern“.

Jan G. wurde auch aufgrund seiner Schizophrenie freigesprochen, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Diese Maßnahme wurde jedoch außer Vollzug gesetzt, eine Bewährung ausgesprochen. Warum? Der Gutachter stellt eine „offensichtlich bestehende gute therapeutische Beeinflussbarkeit des Angeklagten" fest und schätzt ein, „die Gefahr könne durch Medikamente und Behandlung "auf ein für die Allgemeinheit erträgliches Maß minimiert werden". Das Gericht schließt sich den Auffassungen des Sachverständigen an.

Ein fataler Irrtum wie sich später herausstellt. Denn Jan G. interessierte sich nicht für die Auflagen. Die Bewährung jedoch wurde dennoch nicht widerrufen. Auch nicht, als die Polizei ihn bei einer Verkehrskontrolle aggressiv und erneut ohne Führerschein und unter Drogeneinfluss antraf. Nur ein paar Wochen Psychiatrie, dann wurde er erneut in die Freiheit entlassen.

Nicht bei der Trauerarbeit für die Opfer stehen bleiben

Am 28. Februar will sich Jan G. in der Badewanne der Oma waschen. Diese ist jedoch mit Sachen belegt. Es ist einer dieser vielen Wutanfälle des Jan G. Diesmal  aber geht es um Leben und Tod. Erst prügelt er auf die alte Dame ein, soll ihr das Gesicht zerschlagen und dann mit einem Messer in den Hals gestochen haben. Anschließend flüchtet er mit dem Auto seiner Großmutter. Bei der Verfolgung durch die Brandenburger Polizei tötet er zwei weitere Menschen. Die Körperteile der beiden Polizeibeamten mussten von deren Kollegen eingesammelt werden. Sie hatten versucht, rasch noch ein Nagelbrett vor dem heranrasenden Täterfahrzeug auszurollen. Jan G. hielt voll drauf und überfuhr beide.

Der neue Gutachter im gegenwärtigen Prozess ist der Auffassung, dass Jan G. falsch diagnostiziert wurde. Er sei nicht schizophren. Vielmehr liege eine „gravierende Persönlichkeitsstörung“ vor.

Der Tatablauf wirft viele Fragen auf und muss meines Erachtens Folgen für alle Beteiligten haben. Man darf jetzt nicht bei der Trauerarbeit für die Opfer stehen bleiben. Immer wieder kommen Täter auf freien Fuß, weil zu optimistische Gutachten erstellt werden. Ich hatte das schon mehrfach beschrieben. Während sich Gutachter auf ihre „Unfehlbarkeit“ zurückziehen und Fachfremden jegliche Kompetenz absprechen, müssen Polizisten ihr Leben einsetzen, um Fehler im Sinne der Gesellschaft zu korrigieren und Menschenleben zu schützen.

Wie wir sehen, gelingt das leider nicht immer. Für mich stellt sich die Frage, ob es bei Intensivtätern wirklich ausreichend ist, dass ein einzelner Gutachter Gefahrenprognosen abgibt. Gerichte sind an die Expertisen nicht gebunden, halten sich aber im Regelfall daran und begründen entsprechend auch ihre Urteile. Die bisherigen therapeutischen und strafrechtlichen Maßnahmen haben letztlich in diesem Fall dazu geführt, dass ein Täter weiterhin frei agieren und damit im Endeffekt drei Menschen das Leben nehmen konnte.

Konsequenzen – drei Jahre zu spät

Aber auch die Polizei muss sich Gedanken machen. Ich verweise auf meinen Artikel („Titelstory“) in „Deutsche Polizei“, Bundesausgabe vom Januar 2015: „Die Gefahr aus dem Nichts – Der Umgang mit auffälligen oder instabilen Personen im polizeilichen Einsatz“, der mir zwar bei Psychologen, Dozenten und Trainerkollegen der verschiedenen Landespolizeien viel Anerkennung brachte (sogar der Bundesgerichtshof archivierte den Beitrag), jedoch in Brandenburg keine Konsequenzen hatte. Nach einer kleinen Anfrage an die brandenburgische Landesregierung (Drucksache 6/6288) des CDU Abgeordneten Björn Lakenmacher:

Wurden unabhängig von den Fortbildungsmaßnahmen zu Amoklagen, Fahrzeugkontrollen usw. spezielle Seminare zum Umgang mit psychisch gestörten oder erkrankten Tätern angeboten, die auch unter Drogeneinfluss stehen?“

musste die Landesregierung in ihrer Antwort vom 02.05.2017 kleinlaut einräumen, dass solche Seminare in den vier externen Weiterbildungszentren der Erwachsenenfortbildung und Trainings für ausgebildete Polizeibeamte nicht angeboten werden. Für mich ist dies nach wie vor nicht nachvollziehbar und völlig unverständlich. Erst 2018 werde man entsprechende Seminare auflegen.

Nach meiner Ansicht ist das mindestens drei Jahre zu spät, auch wenn es vermutlich das Leben der zwei Kollegen nicht hätte erhalten können. Bis dahin wird das Thema lediglich für neu auszubildende Polizeianwärter angeboten. Als zertifizierter Trainer ist mir nur allzugut bekannt, dass diese Trainingsmaßnahmen bei weitem unter methodischen Gesichtspunkten nicht ausreichend sind. Bestimmte und gerade spezifische Sachverhalte müssen immer wieder zyklisch trainiert werden.

Erschwerend kommt der Personalabbau in unserer Landespolizei nach der bisher jüngsten „Strukturreform“ 2011 hinzu, die nichts anderes als ein Stellenabbauprogramm war. „Immer weniger machen immer mehr“, diese gescheiterte Formel gab es schon im Sozialismus, das Ergebnis ist bekannt. Die Personalsituation wird sich weiter verschärfen, denn es gehen immer mehr Polizistinnen und Polizisten der einst geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand.

Da helfen auch keine vermehrten Einstellungen mit abgesenkten Anforderungen und verkürzte Ausbildungszeiten für ehemalige Bundeswehrsoldaten weiter. Der Dienstherr der Polizeibeamten im Land Brandenburg lebt mit der Konkurrenz anderer Bundesländer. Und diese zahlen deutlich besser, nur Berlin zahlt noch schlechter. Somit wird die knappe Personalsituation noch viele Jahre ein erheblicher Stressgegenstand für die Beamten bleiben, Fortbildungsmaßnahmen aus meiner Sicht eingerechnet.

Steffen Meltzer, Buchautor von „So schützen Sie Ihr Kind! Polizeitrainer vermittelt Verhaltensrichtlinien zur Gewaltabwehr“ und Ratgeber Gefahrenabwehr: Wie Sie Gewalt- und Alltagskriminalität in der Gesellschaft begegnen“

Foto: Unbekanntvia Wikimedia Commons

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Dr.Straub / 22.10.2017

hallo , Herr Meltzer, warum benutzen Sie das achtundsechziger Kuschelwort ” Intensivtäter ” ? Könnte man nicht vielleicht den Begriff des Gewohnheitsverbrechers anwenden ?

André Robin / 21.10.2017

Sehr geehrter Herr Meltzer, an den obigen Fall kann ich mich gut erinnern - und mir persönlich ist immer noch schleierhaft, warum hier keine Unterbringung in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie erfolgte. Anbetracht des vorhandenen Gewaltpotentials und des fehlenden Willens, sich behandeln zu lassen - sofern eine Behandlung überhaupt möglich war - halte ich eine dauerhafte und zeitlich unbegrenzte Unterbringung ebenfalls für angeraten, aber auch angemessen. Ich bin ja auch kein Sachverständiger, aber Schizophrenie läßt sich mit Medikamenten meines Wissens nach zumindest so weit behandeln, daß die erkrankten Personen keine Gefahr für sich und andere darstellen - und wenn es sich um eine anti-soziale Persönlichkeitsstruktur handelt und der Betreffende einfach Spaß daran hat, seine Umwelt zu terrorisieren und er dabei auch nicht aufgehalten wird, dann bringt eine medikamentöse Behandlung auch nichts. Es wäre Aufgabe eines Sachverständigen, den Unterschied zwischen Schizophrenie und anti-sozialer Persönlichkeitsstruktur zu erkennen, und spätestens dann, wenn auch die medikamentöse Behandlung keine Erfolge zeitigt, sollte man die eigene Diagnose doch überdenken…sofern der Gutachter denn im Anschluß an die erste, erfolglose Behandlung erneut herangezogen wird. Anbetracht der Neigung, alles mit Medikamenten zu behandeln und möglichst vielen Kindern Retalin zu verschreiben, da sie angeblich körperlich bedingte ADHS aufweisen, obgleich diese nur aufgrund miserabler Sozialisierung rein psychisch bedingt ist und eine Verhaltensstörung darstellt, welche durch eine entsprechende Verhaltenstherapie behandelt werden müßte und nicht durch ein wirkungsloses Medikament und anbetracht der Tatsache, daß Ärzte, Gutachter und Pharmaindustrie hier in einem Boot sitzen, sehe ich hier allerdings keine Besserung. Man müßte hier auch mal hinterfragen, ob der abzurechnende Gebührensatz bei einem sich in Freiheit befindenden Probanten nicht höher ist als bei einem, welcher sich in einer Anstalt befindet - der kriminologische Grundsatz “cui bono” gilt auch hier. Die Neueinstellung von Polizeibeamten wird schon daran scheitern, daß niemand, der bei klarem Verstand ist und andere Möglichkeiten hat, sich einen derartigen Beruf aussuchen wird - da kann man die Anforderungen so weit reduzieren, bis es nicht mehr geht. Die Rede vom “Freund und Helfer” war sicher oftmals ein Euphemismus, aber heutzutage gilt der Polizist doch als Repräsentant des Staates und damit für viele als Feindbild per se, vor dem man keinen Respekt hat und den man beleidigt, anspuckt oder dar aktiv bekämpft. Ich habe mich Letztens erst mit einem Beamten unterhalten, der berichtete, daß linke Aktivisten inzwischen Handschuhe tragen, die mit Nägeln versehen sind. Mit diesen schlagen sie den Beamten “freundschaftlich” auf die Schulter, verletzen diese und wenn die Beamten dann zurückschlagen, wird alles als Beleg für “übermäßige polizeiliche Härte” und “Übergriffe seitens der Beamten” gegenüber “friedlichen Aktivisten”  in den Medien gezeigt. Mein Respekt und meine Anerkennung gebühren unseren Einsatzkräften, die sich dennoch jeden Tag aufmachen, um unser aller Freiheit und Sicherheit zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Jurist André Robin

Birgit Rutscher / 21.10.2017

Es ist immer wieder erstaunlich , wie viele Gewaltdelikte und andere Strafdelikte geschehen können , ohne das etwas ernsthaftes unternommen wird. Natürlich war es nahzu absehbar , dass die Gewaltspirale nicht plötzlich unterbrochen wird. Ich erinnere in diesen Zusammenhang an das Buch von Rainer Wendt, der dazu sinngemäß schreibt.: Als erstes musst du erst mal erwischt werden und wenn du dann erwischt wirst, gibt es genügend gnädige Richter, die auf Grund einer schweren Vergangenheit oder eben einer psychischen Störung oder auch auf Grund eines Gutachtens , sehr milde davon kommen und so weiter Ihr Unwesen treiben können. Ja - eine aus meiner Sicht oft zu lasche Justitz und sicher auch falsche Gutachten machen solche eigentlich unglaublichen Geschichten möglich. Dabei geht es mir gar nicht darum, die Gutachter pauschal zu verurteilen… in jeden Beruf werden Fehler gemacht. Nur hier geht es um Menschenleben und deshalb erscheint es mir unverantwortlich das ein Gutachter über “wohl” und “wehe” entscheidet. Im Fußball haben wir 4 Schiedsrichter beim Spiel… aber da gehts wohl auch um mehr….-))

Dirk Jungnickel / 21.10.2017

Erschreckend - es stehen einem die Haare zu Berge ! Könnte es sein,  dass gutmenschelde Psychologen und andere Gutachter die Leinen von Psychopathen loslassen, weil sie ihre berufliche Daseinsberechtigung glauben dokumentieren zu müssen?  Notorischen Straftätern Besserungschancen zu bescheinigen kann nicht erst dann kriminell sein, wenn es wie im Fall Jan G. zur Katastrophe kommt.  Nicht einmal dann werden m.W. Gutachter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Das hätte einen Abschreckungseffekt für Gutachten, die potentiell gefährlich für die Allgemeinheit sind. Es kann hier nicht nach dem Motto ” Lieber hundert Schuldige frei sprechen als einen Unschuldigen zu verurteilen” gehen.

Gabriele Klein / 21.10.2017

“Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Diese Maßnahme wurde jedoch außer Vollzug gesetzt, eine Bewährung ausgesprochen. Warum?” Bei Therapien spricht man eigentlich nicht von Bewährung und Vollzug….. Aber wie auch immer,..... könnte es vielleicht sein dass diese Psycho - Bürokratie auch “Personalmangel” hatte….. und versuchte diesen auf dem einfachsten Wege zu lösen, indem man die entlässt die am meisten Arbeit machen (dieser Herr benötigte wahrscheinlich einen Gebäudeflügel für sich) und vielleicht die behält die ganz gut draußen zurecht kämen?  Rechnerisch sicher der klügste weg, den sich jede Bürokratie sucht um als solche zu überleben bzw. sich zu vervielfältigen…

Jan Mielke / 21.10.2017

Wie viele andere wissenschaftliche Bereiche hat sich auch die Psychologie verrannt. Im deutschen Katalog für psychische Erkrankungen, ist, so glaube ich, nicht einmal die narzistische Persönlichkeitsstörung enthalten. So wird dann, wenn ein Pilot eine Passagiermaschine gegen einen Berg fliegt, von “Fachleuten” Depression diagnostiziert. Dabei ist Depression nur eine Begleiterscheinung bei einer narzistischen Persönlichkeitsstörung (wenn die Person nicht genügend Nahrung/ Anerkennung erhält, wird sie depressiv und will sich an der Umwelt dafür rächen). Von solchen simplen psychologischen Zusammenhängen liest man selten. Eher sucht man nach anderen Erklärungen, weil man nicht einsehen will, dass es sich schlicht um eine gestörte, böse Person handelt. Warum diese Person böse ist/ wurde, ist erst einmal zweitrangig. Bei einem Saddam Hussein fällt es den gleichen Leuten leicht, aber bei einem Kleinbürger… Dann haben wir noch die Entwicklung, welche auch in den USA zu beobachten ist, dass man glaubt mit Medikamenten Personen im Zaum halten zu können. Immer weniger Problemfälle sind in sicherer Verwahrung. So kann man sehen, dass bei vielen Amokläufen eben jene Medikamente und deren Nebenwirkungen eine Rolle spielten. Aber heutzutage muss man sich über nichts mehr wundern, wenn gelehrt wird, dass das biologische Geschlecht nur ein soziales Konstrukt ist…

Stefan Lanz / 21.10.2017

In München gibt es ein PE-Modul (Polizeiliches Einsatztraining), das sich mit psychisch labilen Personen befasst. Allerdings kann kein PE-Training das komplette Einsatzspektrum abbilden, zudem finden diese Trainings viel zu wenig statt (Normalfall Teilnahme 1 mal im Jahr). Ausserdem fehlen wichtige einsatztaktische Mittel, wie der Taser, der eigentlich Mann/Frau-Ausstattung für jeden Beamten auf der Strasse sein sollte. Momentan läuft hierzu (leider immer noch, Ende offen)  ein Modellversuch, der aber hauptsächlich in geschlossenen Einheiten statt findet, also nicht die tatsächliche Einsatz-Realität abbildet. Die Politik verhindert bis jetzt dieses Einsatzmittel, wahrscheinlich aus ethisch-moralischen Gründen. Aber was ist besser, jemanden gleich zu erschiessen, weil es nicht anders geht oder ihn zu “tasern”, auch auf die Gefahr (mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit) eines Herzstillstandes? Aber mit der sehr grossen Sicherheit, Leben, Gesundheit, Psyche aller Beteiligten zu schützen. Es ist wie mit so vielen Bereichen des Lebens, die Justiz, Politik und die (Gefälligkeits-)Gutachter scheren sich nicht um den einzelnen Polizisten, den einzelnen Bürger. Ihnen geht es nur um das ideologische grosse Ganze…

Andreas Rochow / 21.10.2017

Der Aspekt des möglichen forensisch-psychiatrischen Falschgutachtens, insbesondere der unzutreffenden Gefährlichkeitsprognose mit fatalen Folgen, kann nicht wegdiskutiert werden. Retrospektiv weiß man aber immer mehr. Dass sich in der Prozessgeschichte eine krasse gutachterliche Fehldiagnose - Schizophrenie statt richtig Persönlichkeitsstörung - findet, ist skandalös! Die Paragraphen 20 und 21 des Strafgesetzbuches befassen sich aber mit der Minderung der Schuldfähigkeit bzw. der Schuldunfähigkeit des Täters, ohne die Entscheidung darüber mit einem konkreten Diagnosenkatalog zu parallelisieren. Unabhängig davon wird meiner Beobachtung zufolge im Strafrecht allgemein die Tendenz immer deutlicher, den vollen Strafrahmen nicht auszunutzen und stattdessen einer sozialpädagogischen Heilserwartung (“Resozialisierung”, “Reintegration”) anzuhängen. Wenn die Psychiatrie sich für kompetent und berufen hält, diese Aufgabe zu übernehmen, bleiben innere Sicherheit und Opferschutz freilich auf der Strecke.

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