hallo , Herr Meltzer, warum benutzen Sie das achtundsechziger Kuschelwort ” Intensivtäter ” ? Könnte man nicht vielleicht den Begriff des Gewohnheitsverbrechers anwenden ?
Sehr geehrter Herr Meltzer, an den obigen Fall kann ich mich gut erinnern - und mir persönlich ist immer noch schleierhaft, warum hier keine Unterbringung in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie erfolgte. Anbetracht des vorhandenen Gewaltpotentials und des fehlenden Willens, sich behandeln zu lassen - sofern eine Behandlung überhaupt möglich war - halte ich eine dauerhafte und zeitlich unbegrenzte Unterbringung ebenfalls für angeraten, aber auch angemessen. Ich bin ja auch kein Sachverständiger, aber Schizophrenie läßt sich mit Medikamenten meines Wissens nach zumindest so weit behandeln, daß die erkrankten Personen keine Gefahr für sich und andere darstellen - und wenn es sich um eine anti-soziale Persönlichkeitsstruktur handelt und der Betreffende einfach Spaß daran hat, seine Umwelt zu terrorisieren und er dabei auch nicht aufgehalten wird, dann bringt eine medikamentöse Behandlung auch nichts. Es wäre Aufgabe eines Sachverständigen, den Unterschied zwischen Schizophrenie und anti-sozialer Persönlichkeitsstruktur zu erkennen, und spätestens dann, wenn auch die medikamentöse Behandlung keine Erfolge zeitigt, sollte man die eigene Diagnose doch überdenken…sofern der Gutachter denn im Anschluß an die erste, erfolglose Behandlung erneut herangezogen wird. Anbetracht der Neigung, alles mit Medikamenten zu behandeln und möglichst vielen Kindern Retalin zu verschreiben, da sie angeblich körperlich bedingte ADHS aufweisen, obgleich diese nur aufgrund miserabler Sozialisierung rein psychisch bedingt ist und eine Verhaltensstörung darstellt, welche durch eine entsprechende Verhaltenstherapie behandelt werden müßte und nicht durch ein wirkungsloses Medikament und anbetracht der Tatsache, daß Ärzte, Gutachter und Pharmaindustrie hier in einem Boot sitzen, sehe ich hier allerdings keine Besserung. Man müßte hier auch mal hinterfragen, ob der abzurechnende Gebührensatz bei einem sich in Freiheit befindenden Probanten nicht höher ist als bei einem, welcher sich in einer Anstalt befindet - der kriminologische Grundsatz “cui bono” gilt auch hier. Die Neueinstellung von Polizeibeamten wird schon daran scheitern, daß niemand, der bei klarem Verstand ist und andere Möglichkeiten hat, sich einen derartigen Beruf aussuchen wird - da kann man die Anforderungen so weit reduzieren, bis es nicht mehr geht. Die Rede vom “Freund und Helfer” war sicher oftmals ein Euphemismus, aber heutzutage gilt der Polizist doch als Repräsentant des Staates und damit für viele als Feindbild per se, vor dem man keinen Respekt hat und den man beleidigt, anspuckt oder dar aktiv bekämpft. Ich habe mich Letztens erst mit einem Beamten unterhalten, der berichtete, daß linke Aktivisten inzwischen Handschuhe tragen, die mit Nägeln versehen sind. Mit diesen schlagen sie den Beamten “freundschaftlich” auf die Schulter, verletzen diese und wenn die Beamten dann zurückschlagen, wird alles als Beleg für “übermäßige polizeiliche Härte” und “Übergriffe seitens der Beamten” gegenüber “friedlichen Aktivisten” in den Medien gezeigt. Mein Respekt und meine Anerkennung gebühren unseren Einsatzkräften, die sich dennoch jeden Tag aufmachen, um unser aller Freiheit und Sicherheit zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Jurist André Robin
Es ist immer wieder erstaunlich , wie viele Gewaltdelikte und andere Strafdelikte geschehen können , ohne das etwas ernsthaftes unternommen wird. Natürlich war es nahzu absehbar , dass die Gewaltspirale nicht plötzlich unterbrochen wird. Ich erinnere in diesen Zusammenhang an das Buch von Rainer Wendt, der dazu sinngemäß schreibt.: Als erstes musst du erst mal erwischt werden und wenn du dann erwischt wirst, gibt es genügend gnädige Richter, die auf Grund einer schweren Vergangenheit oder eben einer psychischen Störung oder auch auf Grund eines Gutachtens , sehr milde davon kommen und so weiter Ihr Unwesen treiben können. Ja - eine aus meiner Sicht oft zu lasche Justitz und sicher auch falsche Gutachten machen solche eigentlich unglaublichen Geschichten möglich. Dabei geht es mir gar nicht darum, die Gutachter pauschal zu verurteilen… in jeden Beruf werden Fehler gemacht. Nur hier geht es um Menschenleben und deshalb erscheint es mir unverantwortlich das ein Gutachter über “wohl” und “wehe” entscheidet. Im Fußball haben wir 4 Schiedsrichter beim Spiel… aber da gehts wohl auch um mehr….-))
Erschreckend - es stehen einem die Haare zu Berge ! Könnte es sein, dass gutmenschelde Psychologen und andere Gutachter die Leinen von Psychopathen loslassen, weil sie ihre berufliche Daseinsberechtigung glauben dokumentieren zu müssen? Notorischen Straftätern Besserungschancen zu bescheinigen kann nicht erst dann kriminell sein, wenn es wie im Fall Jan G. zur Katastrophe kommt. Nicht einmal dann werden m.W. Gutachter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Das hätte einen Abschreckungseffekt für Gutachten, die potentiell gefährlich für die Allgemeinheit sind. Es kann hier nicht nach dem Motto ” Lieber hundert Schuldige frei sprechen als einen Unschuldigen zu verurteilen” gehen.
“Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Diese Maßnahme wurde jedoch außer Vollzug gesetzt, eine Bewährung ausgesprochen. Warum?” Bei Therapien spricht man eigentlich nicht von Bewährung und Vollzug….. Aber wie auch immer,..... könnte es vielleicht sein dass diese Psycho - Bürokratie auch “Personalmangel” hatte….. und versuchte diesen auf dem einfachsten Wege zu lösen, indem man die entlässt die am meisten Arbeit machen (dieser Herr benötigte wahrscheinlich einen Gebäudeflügel für sich) und vielleicht die behält die ganz gut draußen zurecht kämen? Rechnerisch sicher der klügste weg, den sich jede Bürokratie sucht um als solche zu überleben bzw. sich zu vervielfältigen…
Wie viele andere wissenschaftliche Bereiche hat sich auch die Psychologie verrannt. Im deutschen Katalog für psychische Erkrankungen, ist, so glaube ich, nicht einmal die narzistische Persönlichkeitsstörung enthalten. So wird dann, wenn ein Pilot eine Passagiermaschine gegen einen Berg fliegt, von “Fachleuten” Depression diagnostiziert. Dabei ist Depression nur eine Begleiterscheinung bei einer narzistischen Persönlichkeitsstörung (wenn die Person nicht genügend Nahrung/ Anerkennung erhält, wird sie depressiv und will sich an der Umwelt dafür rächen). Von solchen simplen psychologischen Zusammenhängen liest man selten. Eher sucht man nach anderen Erklärungen, weil man nicht einsehen will, dass es sich schlicht um eine gestörte, böse Person handelt. Warum diese Person böse ist/ wurde, ist erst einmal zweitrangig. Bei einem Saddam Hussein fällt es den gleichen Leuten leicht, aber bei einem Kleinbürger… Dann haben wir noch die Entwicklung, welche auch in den USA zu beobachten ist, dass man glaubt mit Medikamenten Personen im Zaum halten zu können. Immer weniger Problemfälle sind in sicherer Verwahrung. So kann man sehen, dass bei vielen Amokläufen eben jene Medikamente und deren Nebenwirkungen eine Rolle spielten. Aber heutzutage muss man sich über nichts mehr wundern, wenn gelehrt wird, dass das biologische Geschlecht nur ein soziales Konstrukt ist…
In München gibt es ein PE-Modul (Polizeiliches Einsatztraining), das sich mit psychisch labilen Personen befasst. Allerdings kann kein PE-Training das komplette Einsatzspektrum abbilden, zudem finden diese Trainings viel zu wenig statt (Normalfall Teilnahme 1 mal im Jahr). Ausserdem fehlen wichtige einsatztaktische Mittel, wie der Taser, der eigentlich Mann/Frau-Ausstattung für jeden Beamten auf der Strasse sein sollte. Momentan läuft hierzu (leider immer noch, Ende offen) ein Modellversuch, der aber hauptsächlich in geschlossenen Einheiten statt findet, also nicht die tatsächliche Einsatz-Realität abbildet. Die Politik verhindert bis jetzt dieses Einsatzmittel, wahrscheinlich aus ethisch-moralischen Gründen. Aber was ist besser, jemanden gleich zu erschiessen, weil es nicht anders geht oder ihn zu “tasern”, auch auf die Gefahr (mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit) eines Herzstillstandes? Aber mit der sehr grossen Sicherheit, Leben, Gesundheit, Psyche aller Beteiligten zu schützen. Es ist wie mit so vielen Bereichen des Lebens, die Justiz, Politik und die (Gefälligkeits-)Gutachter scheren sich nicht um den einzelnen Polizisten, den einzelnen Bürger. Ihnen geht es nur um das ideologische grosse Ganze…
Der Aspekt des möglichen forensisch-psychiatrischen Falschgutachtens, insbesondere der unzutreffenden Gefährlichkeitsprognose mit fatalen Folgen, kann nicht wegdiskutiert werden. Retrospektiv weiß man aber immer mehr. Dass sich in der Prozessgeschichte eine krasse gutachterliche Fehldiagnose - Schizophrenie statt richtig Persönlichkeitsstörung - findet, ist skandalös! Die Paragraphen 20 und 21 des Strafgesetzbuches befassen sich aber mit der Minderung der Schuldfähigkeit bzw. der Schuldunfähigkeit des Täters, ohne die Entscheidung darüber mit einem konkreten Diagnosenkatalog zu parallelisieren. Unabhängig davon wird meiner Beobachtung zufolge im Strafrecht allgemein die Tendenz immer deutlicher, den vollen Strafrahmen nicht auszunutzen und stattdessen einer sozialpädagogischen Heilserwartung (“Resozialisierung”, “Reintegration”) anzuhängen. Wenn die Psychiatrie sich für kompetent und berufen hält, diese Aufgabe zu übernehmen, bleiben innere Sicherheit und Opferschutz freilich auf der Strecke.
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