Ich rate dringend davon ab, auch wenn diese Zwangsgebühr ungerecht ist, sich mit dieser Behörde auf einen Krieg einzulassen. Die sitzen am längeren Hebel. Und eine Vermögensauskunft, bekannt auch als Offenbarungseid, hat einen Eintrag im öffentlichen Schuldnerregister zur Folge. Damit ist man eine Schufaleiche, ebenso bei allen anderen Auskunfteien. Private Freiheit und Kreditwürdigkeit wegen 18 EUR zu zerstören, ist nicht mutig oder konsequent, sondern Dumm.
Wenn wir als “Volk” nun ein bischen ernst machen und alle nicht mehr wählen gehen, dann ist früher oder später das ganze Regime am Ende, nicht nur der Verlautbarungsarm des Wahrheitsministeriums. In NRW haben letzens nur noch 50% gewählt. Das sollte jeden ermutigen
GEZ? Ungelesen in die Mülltonne… wer reagiert ist selbst schuld.
Der rot-grüne Schmutz wird in den ÖR ungeniert zur tief-braunen Propaganda-Soße verrührt. Die Demokratie wird dort tatsächlich komplett abgegeben. Meine Frau schaut noch hin-und wieder den Dreck - ich verweigere mich seit Jahrzehnten konsequent, denn als Dresdner hatte man genau solchen TV-Müll in der Zonenzeit empfangen müssen. Meine Kinder und Enkel habe gar keine Empfangsgeräte für die Hass- und Hetz-Kampanien der Macher mit dem von IQ weit unter 50. Boykottieren und schnell abschaffen, den vollkommen aus der Zeit gefallenen Mist!
J@n -Hendrik Schmidt, danke. Ali & Baba gefällt mir. Muss ich mir merken.
Ich fasse es nicht, lieber Martin B@yer! Auf der anderen Seite ist ein solches, zumal inhumanes Vorgehen typisch für dieses herunter gekommene Land, das nicht einmal mehr die Bezeichnung Bananenrepublik verdient. Denn in den Ländern, wo diese wunderbare Frucht gedeiht, scheint wenigstens die Sonne. Gehöre ich wegen dieser Bemerkung schon zum “Phänomenbereich verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates”? Wer sich dieses Unwort ausgedacht hat, sollte mal zum Arzt gehen.
Ich kenne den Fall eines Sozialhilfebeziehers der in Rente wechselte - und von der GEZ ungefragt für 12 weitere Monate von Gebührenzahlungen frei gestellt wurde, weil sie dort “vermuten”, dass weiterhin die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllt werden. Nun wird auch das kein Einzelfall sein - sie entgehen dort damit aber der Auseinandersetzung und der erfolglosen Zwangseintreibung. Denn wo nichts ist, kann man auch nichts holen. Der unpfändbare Grundfreibetrag beträgt seit Juli 2021 übrigens 1 252,64 Euro. Mit diesem Wissen im Hintergrund sollte man noch öfter auf das Bezahlen derartiger Propagandasteuern verzichten können.
Der Beitragsservice hatte mit im April mitgeteilt, dass man eine Neuerung beschlossen habe und wolle mich darüber in Kenntnis setzen: der Anlage könnte ich die Zahlungstermine übers Jahr u darüber hinaus ablesen. Man werde keine Zahlungsaufforderung mehr verschicken.- Darauf habe ich per Brief geantwortet: “Ich hingegen bleibe bei der guten alten Kaufmannsregel - keine Zahlung ohne ordentliche Rechnung (Zahlungsabruf).” - Also, ohne Fälligstellung des Betrages gibt es von mir kein Geld. Ich habe auch schon eine Antwort: - “die Höhe des RBeitrags u dessen Fälligkeit sind gesetzlich geregelt ( § 8 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag u § 7 Absatz 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Daher muss der BSchuldner den Beitrag auch ohne besondere Zahlungsaufforderung überweisen.” - Darauf habe ich gar nicht mehr geantwortet und ich werde auch nicht bezahlen. Die konnten mir ja wenigstens Einblick geben in die vermeintlich zuständigen Paragraphen.
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