Der 50-jährige Martin S. wurde am Freitag vom 6. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) wegen Anleitung zur verbotenen Herstellung von Sprengsätzen, Terrorismus-Finanzierung, Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat und gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Außerdem wurde ihm das passive Wahlrecht sowie das Recht, öffentliche Ämter zu bekleiden, für drei Jahre entzogen und die Fortsetzung seiner Untersuchungshaft angeordnet. Die Bundesanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft sowie die Aberkennung des aktiven wie auch des passiven Wahlrechts für vier Jahre beantragt. Die Verteidigung des deutsch-polnischen Staatsbürgers hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zuletzt wurde Martin S. 2023 vom Amtsgericht Dortmund rechtskräftig wegen eines Angriffs auf Polizisten und damit verbundenen Körperverletzungen zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Nach dem Angriff war einer der Beamten wegen einer Jochbeinfraktur drei Wochen arbeitsunfähig. Zwei Jahre später ermittelte das Bundeskriminalamt (BKA) den Informatiker als Betreiber der Darknet-Seite „Assassination Politics". Auf dieser Seite wurde seit Mai 2025 zu Anschlägen auf namentlich genannte Politiker, Richter, Staatsanwälte sowie Personen des öffentlichen Lebens aufgerufen. Dazu wurden auch „Strafakten" veröffentlicht, etwa über die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel, den SPD-Politiker Karl Lauterbach, den Virologen Christian Drosten sowie den ZDF-Moderator Jan Böhmermann und weitere bekannte Persönlichkeiten. Selbst ausgesprochene Todesurteile sowie Anleitungen zum Bau von Düngemittelbomben, Sprengkapseln und Zündern sowie zur Herstellung von Napalm fanden sich dort ebenfalls. Außerdem wurde um Spenden in Krypto-Währung geworben, die als „Kopfgeld" für die Tötung der Zielpersonen ausgelobt wurden. Darüber hinaus wurden auf der Plattform Informationen mit sensiblen personenbezogenen Daten potentieller Opfer sowie Mitglieder- und Spendenlisten von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Partei „Die Linke" veröffentlicht. Als weitere „Ziele" wurden „das linke Gesindel, Juden, Neger, Kanaken und Perverse" genannt.
Dem BKA wurde schnell klar, dass mit der Seite im Darknet das Konzept von Jim Bell umgesetzt werden sollte. Bell ist ein US-amerikanischer „Krypto-Anarchist", der die Idee hatte, über das Internet anonyme Zahlungen für Attentate zu arrangieren, was er als „assassination politics", also Attentats-Politik, bezeichnet hatte. Dies führte dazu, dass die Seite schnell abgeschaltet und der Deutsch-Pole am 10. November 2025 in Untersuchungshaft genommen wurde. Als der Prozess gegen ihn am 4. Mai eröffnet wurde, räumte Martin S. auch sofort ein, „Assassination Politics" betrieben zu haben. Er habe dies jedoch nur gemacht, um die Justiz zu „provozieren", behauptete der mehrfach vorbestrafte 50-Jährige im selben Atemzug. Bis zuletzt bestritten er und sein Pflichtverteidiger Ashraf Abouzeidin die Ernsthaftigkeit der Veröffentlichungen. „Er hat das nur gemacht, um eine Bühne in der Öffentlichkeit zu bekommen", sagte Abouzeidin in seinem Schlussvortrag, um die Forderung nach einem Freispruch zu begründen. „Es ist kein einziger Krypto-Cent in dieser Sache geflossen."
Der Verurteilte darf weiterhin wählen
Und die „Bühne" in der Öffentlichkeit nutzte Martin S. auch ausgiebig, als ihm das Gericht die Gelegenheit zu seinem letzten Wort gab: „Dass ich mich habe erwischen lassen, spricht dafür, dass der polnische Geheimdienst nach mir sucht", behauptete er. Dann beschwerte er sich darüber, dass polizeiliche Staatsschützer ihn bereits vor Jahren bei einem „Gedenkmarsch" für den verstorbenen Dortmunder Neonazi-Funktionär Siegfried Borchardt „schräg angeguckt" hätten. Die Forderung der Bundesanwaltschaft nach der befristeten Aberkennung seines aktiven und passiven Wahlrechts wies der Deutsch-Pole zurück: „Normalerweise muss man einem Terroristen die Rückkehr in die Gesellschaft schmackhaft machen. Und dazu gehört, dass er wählen darf und gewählt werden kann." Die von ihm veröffentlichten Todesurteile bezeichnete er als „Phantasiestrafe", die „zur Folklore gehört". Kurz darauf warf er der „BRD" vor, sie habe ihre eigene Verfassung gebrochen, indem sie „in der Corona-Zeit einen Genozid begangen" habe.
„Aus Sicht eines Nationalsozialisten besteht auch kein Grund, in die Politik der BRD einzugreifen", fuhr Martin S. fort. „Die Politik der BRD hat Hitlers kühnste Träume bereits erfüllt, da die BRD nun von Grönland bis Sizilien reicht." Ihm sei es „immer nur um den Rechtsstaat gegangen, nicht um die Politik", behauptete er. Seine früheren Verurteilungen seien „krasse Rechtsbrüche" gewesen und zeigen, dass er „vom Unrechtsstaat betroffen" sei, behauptete er. „Ich hatte fünf oder sechs Anwälte, aber die haben mich alle verraten." Mit einer Länge von 51 Minuten war sein letztes Wort rekordverdächtig. Die Richter ließen ihn jedoch reden und verfolgten seine Ausführungen mit ausdrucksloser Miene. Lediglich einzelne Zuschauer merkten an, nicht zu verstehen, warum bei diesem Prozess kein psychiatrischer Sachverständiger herangezogen wurde.
Als der Senatsvorsitzende Jan van Lessen das Urteil verkündete, wies er die Darstellung, Martin S. habe „Assassination Politics" nur ins Darknet gestellt, um Aufmerksamkeit für seine Auseinandersetzungen mit der Justiz zu bekommen, als „konstruierte Schutzbehauptung" zurück. „Dagegen spricht, dass er bemüht war, seine Identifizierung als Seiten-Betreiber durch die Behörden zu erschweren." Dabei habe Martin S. „erhebliche kriminelle Energie aufgewendet". Auch haben sich seine Darstellungen „vermeintlicher Fehlurteile nicht bestätigt". Wegen seiner teilweise geständigen Einlassung sowie der unstrittigen Beweislage aufgrund der Dokumentation von „Assassination Politics" sei es aber nun möglich, den ursprünglich bis Mitte Juli geplanten Prozess schon am fünften Verhandlungstag zu beenden.
Der Verurteilte sei „ein überzeugter Rechtsextremist mit Kontakten in die Dortmunder Neonazi-Szene", fuhr van Lessen fort. Damit spielte der Vorsitzende auf Kontakte zu Neonazi-Größen wie Siegfried Borchardt und Christian Worch an, die Martin S. während seines Prozesses heruntergespielt, aber nicht bestritten hatte. Die Forderung nach einer Aberkennung des aktiven Wahlrechts von Martin S. wies der Senatsvorsitzende jedoch als „unverhältnismäßig" zurück. Die befristete Aberkennung seines passiven Wahlrechts hingegen sei „in ihrer tatsächlichen Wirkung zweifelhaft", aber dennoch notwendig, da der 50-Jährige mit seinem Handeln „Verachtung für demokratische Willensbildungsprozesse gezeigt" habe.

Frau Katrin Fey von der SED, die bei Frau Dr. Weidels Verweis auf Gruppenvergewaltigung gelacht hat, hat doch nicht etwa einen Ordnungsruf gekommen? Nein, was antifaschistischer Kampf.
Man muss auch mal den Zirkelschluss erklären, wieso „Christian“ (es bleibt ja leider unaufgelöst, ob der Hamburger Neonazi Worch gemeint ist) glaubt, durch einen Umzug nach Ostdeutschland vor dem Staat sicher zu sein? Ist das eine völlig vergeigte Analogie zu Angela Kasner (Der Deutsch-Polin?) die erst nach dem Umzug in die DDR zu politischer Größe verkommen konnte? Oder ist es eine sebsterfüllende Prophezeiung, weil ja gerade die Ossi-Nazi-Szene erst vom Westen aus (und wenn man nicht ganz blöde ist, von solchen, die nicht vor dem Staat geschützt werden wollten, sondern direkt vom Staat kamen!) mühsam aufgebaut worden ist? Absurd!
Das ist komplett verworren. Obwohl ich eigentlich nicht völlig begriffsstutzig bin, kann ich den inneren Zusammenhang nicht erkennen. Mir stellt sich dringend die Frage, ob Peter Herrmann eventuell einen Doppelnamen Lutz-Peter hat. Auf jedenfall haben ich bei dem Deutsch-Polen Jim Bell aufgehört zu lesen. Das war sicher ein Fehler, weil gerade da dann die Auflösung gekommen wäre. Hinweis von mir: Wenn etwas komplett unglaublich ist, muss man eventuell erklären, wieso Deutsch-Polen (Ansich bereits ein antagonistischer Widerspruch) Nicht nur mit Vornamen, sondern auch komplett noch mit Nachnamen weder die deutschen Umlaute, noch das polnische cztsch haben. Jim Bell!!! Koplett verworren. Sicher, isso, iseinfachso! Genau. Ich glaube doch nicht jeden Stuß, nur weil einer Herrmann heißt! Da haben wir doch in Bayern schon genug Schmerzen.
Hätte einfach die Schahada lauthals vor dem hohen Gericht zitieren müssen. Dann klappt’s auch mit den mildernden Umständen.
Kann man extremistische Politiker ohne extremistische Mittel, nur mittels demokratischer Mittel loswerden?
Extremistische Politiker scheren sich nicht um die demokratische Meinungsbildung. Sie setzen ihre extremistische Politik auch gegen den demokratischen Mehrheitswillen durch.
Dieser Frage sollten sich die genannten Politiker stellen!
Welche deutsche Politiker und welche EU-Politiker agieren gegen den Willen der demokratischen Mehrheit?
Wir können Namen auflisten. (Das ist keine Todesliste, sondern ein Faktencheck.)
Diese Politiker sind alle Extremisten!
Sie alle sollten sich über die obige Frage ihre Gedanken machen.
Wie soll sich die demokratische Volksmehrheit gegen sie zur Wehr setzen, wenn sie selber alle demokratischen Abwehrmöglichkeiten beseitigen?
Sie lassen nur die extremistischen, undemokratischen Mittel zur Wahl übrig.
Sie verbauen den Weg zur demokratischen Mehrheitsfindung und beklagen den aufkeimenden Extremismus.
Sie bauen die Demokratie ab und beklagen den Abbau der Demokratie.
„Wir dürfen undemokratisch sein, ihr nicht.“
Ein Politiker importiert islamische Attentäter und lässt sie auf die Bevölkerung los. Einer aus der Bevölkerung verübt ein Attentat auf ihn. Er überlebt und ist aufrichtig empört. Er importiert noch mehr Attentäter, um es der Bevölkerung zu zeigen.
Wer sind die Extremisten in der deutschen Bundesregierung?
Beispielsweise alle die gegen den erklärten Willen des deutschen Volkes das deutsche Volk abschaffen, oder die Kernkraftwerke. Also alle Bundesregierungen seit Merkels Machtergreifung.
Alles Extremisten die sich durch Worte als Demokraten gerieren und durch Taten als Antidemokraten outen.
Ein Attentäter sprengt ein Kraftwerk und kommt ins Gefängnis. Ein Politiker sprengt alle Kernkraftwerke und wird hoch dekoriert.
Was unterscheidet den Attentäter vom Attentäter mit einem politischem Mandat?
Wie werden wir demokratisch gewählte Extremisten demokratisch los?
Frau Merkel, wie ist Ihre Meinung?
Hitler zerstörte Europa.
Extremistische europäische Politik droht Europa zu zerstören.
Hitler führte in den Krieg, extremistische europäische Politiker drohen in den Krieg zu führen.
Extremistische deutsche Politiker versprechen Deutschland und das deutsche Volk abzuschaffen.
Extremistische europäische Politiker schüren einen eliminatorischen Rassismus gegen Weiße. Sie befürworten die Abschaffung der europäischen Völker & Nationen und schüren einen Kulturkampf gegen die westliche Zivilisation.
Fragen wir doch die genannten Politiker, was genau ihren möchtegern-Attentäter Martin S. von den als Helden verehrten Hitlerattentätern unterscheidet?
Kann man Extremisten durch demokratische Mittel entmachten?
Helfen gegen Extremisten nur extremistische Methoden?
Ist ein demokratischer Diskurs überhaupt möglich, wenn die Medien die extremistische Politik propagieren und jeden Dissens diffamieren?
Was unterscheidet Martin S. von den Hitlerattentätern?
Die Hitlerattentäter wollten Demokratie, Menschenrechte, Humanismus, Freiheit, Frieden wieder herstellen. (Nehme ich höflich an.)
Martin S. schert sich laut Eigenaussagen nicht um Demokratie, Menschenrechte, Humanismus, Freiheit. Er vertritt extremistische, inhumane Positionen.
Sein Extremismus heiligt aber nicht den Extremismus der Politiker.
„Herr Politiker, Sie wollen das deutsche Volk abschaffen. Martin S. wollte einen Attentat auf Sie verüben. Macht das Ihr Ansinnen das deutsche Volk abzuschaffen besser?“
Ein Extremist auf den ein anderer Extremist einen Attentat verübt bleibt weiterhin ein Extremist. Selbst ein gelungener Attentat erhebt ihn nicht zum heiligen Märtyrer.
Stellen wir uns der Frage, was unterscheidet den Extremisten Martin S. von den Extremisten in der europäischen Politik?
Attentate auf einzelne Menschen verüben – Attentate auf ganz Europa verüben.
Attentate auf Politiker verüben – Politiker die islamische Attentäter importieren.
Wer ist neben Martin S. noch Attentäter?
Wann kommt der Entzug des passiven Wahlrechts für „Verachtung für demokratische Willensbildungsprozesses“ für alle Parteimitglieder der Grünen, Roten und Schwarzen?