Von Frank W. Haubold.
Angesichts der AfD-Wahlerfolge versucht die Regierung zwar mit einer neuen Asylpolitik zu punkten, aber erkennt sie auch die Größe des Problems der mit der Zuwanderung gewachsenen Gewaltkriminalität an?
Eigentlich wollte ich mich dem Thema erst wieder zuwenden, wenn die BKA-Statistik „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ für das Jahr 2023 erschienen ist. Doch die Veröffentlichung verzögert sich einmal mehr, was kaum verwunderlich ist, denn es steht noch eine Landtagswahl an, in deren Vorfeld man die traurige Realität besser unter Verschluss hält.
Dabei sind die grundlegenden Fakten längst bekannt, denn die im Frühjahr erschienene polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Vorjahr wies eine deutliche Steigerung der Straftaten und Tatverdächtigen gegenüber 2022 aus. So stieg die Anzahl der erfassten Straftaten um 5,5 Prozent und die der aufgeklärten sogar um 7,5 Prozent. Trotz veränderter Zählweise stieg auch die Zahl der Tatverdächtigen um 7,3 Prozent, wobei der Löwenanteil dieser Steigerung auf nichtdeutsche Tatverdächtige entfällt (+17,8 Prozent). Bei den Zuwanderern (früher als Asylbewerber bezeichnet) betrug die Steigerungsrate sogar satte 29,8 Prozent, also fast ein Drittel!
Selbst wenn man die ausländerrechtlichen Verstöße herausrechnet, die von Einheimischen kaum begangen werden, bleibt immer noch eine Steigerung von 25,1 Prozent. In konkreten Zahlen wurden 178.581 Zuwanderer (als vorgebliche „Schutzsuchende“) als Tatverdächtige registriert (mit ausländerrechtlichen Verstößen sogar 402.514).
Unerwünschte Tatsachen
Nun würde es die Leser des veröffentlichten IMK-Berichts doch sicher interessieren, welche Herkunftsländer bezüglich dieses Anstiegs der Kriminalität besonders auffällig sind, doch damit kann oder vielmehr will der Bericht nicht dienen. Die Staatsangehörigkeiten werden nur bei den Opfern aufgelistet (S. 45), über die Täter schweigt man sich aus, schließlich will man ja niemanden diskriminieren… Es bedarf einigen Aufwands, um die für die einzelnen Deliktgruppen erfassten Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen herauszufinden, eine Mühe, der sich die investigativen Journalisten unseres Landes vorsichtshalber gar nicht erst unterziehen, denn wenn man Ross und Reiter benennt, gerät man schnell in den Verdacht der Ausländerfeindlichkeit oder – um einen der dreistesten Kampfbegriffe des Establishments zu erwähnen – der „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“. Nun sind Fakten jedoch weder ausländer- noch menschenfeindlich, sondern einfach das, was sie sind, nämlich Tatsachen, wenn auch unerwünschte.
Die von mir benutzte Exceltabelle nennt sich T62_Bund und ist auf Anhieb kaum zu finden, wenn man nicht weiß, wonach man sucht. Außerdem weist sie das Manko auf, dass nicht zwischen legal in der Bundesrepublik ansässigen Ausländern und Zuwanderern unterschieden wird. Deshalb beziehen sich die nachfolgenden Auswertungen und Belastungszahlen auf sämtliche in Deutschland wohnhaften Ausländer. Kaum weniger aufwändig gestaltet sich die Suche nach der nach Herkunftsstaaten geordneten Wohnbevölkerung zum Stichtag 31.12.2023, die man, einen kostenpflichtigen Zugang vorausgesetzt, dem Portal Statista entnehmen kann. Mit Hilfe dieser Daten kann man die Zahl der im Jahr 2023 erfassten Tatverdächtigen nach Staatsangehörigkeit je 1.000 Einwohner ermitteln, wobei sich die nachstehende Auswertung auf die Deliktgruppen Straftaten insgesamt (ohne ausländerrechtliche Delikte), Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Körperverletzung beschränkt.
Bereits in der Gesamtübersicht fällt die dominierende Rolle afrikanischer Herkunftsländer bei dem auf die Bevölkerung normierten Prozentsatz der Tatverdächtigen auf. Dabei werden sieben der zehn vordersten Plätze von afrikanischen Staaten belegt. Besonders auffällig ist die Zahl für Algerien, die besagt, dass innerhalb nur eines Jahres 36,9 Prozent aller in Deutschland lebenden Algerier als Tatverdächtige registriert wurden. Aber auch die Migranten aus den anderen Maghreb-Staaten liegen mit Werten von neun bis 13 Prozent um ein Vielfaches höher als die Einheimischen, deren Anteil an Tatverdächtigen bei sinkender Tendenz unter zwei Prozent liegt. Mit Werten zwischen sechs und acht Prozent liegen Zuwanderer aus Syrien, dem Irak und Afghanistan zwar etwas niedriger als zum Beispiel Nordafrikaner, tragen aber dennoch durch hohe absolute Zahlen erheblich zum Kriminalgeschehen bei (insgesamt 110.827 Tatverdächtige im Jahr 2023), was um so schwerer wiegt, weil es sich mehrheitlich um zusätzliche Straftaten handelt, die eine direkte Folge der weitgehend unkontrollierten Masseneinwanderung aus diesen Regionen seit 2015 darstellt.
Keine neuen Sachverhalte
Auch im Deliktbereich „Straftaten gegen das Leben“ dominieren afrikanische Länder die Negativ-Rangliste der Kriminalitätsbelastung (erst auf Rang 7 folgt mit Moldau ein europäisches Land). Dass die Neigung zu Gewaltstraftaten kaum etwas mit kriegsbedingten Traumatisierungen zu tun hat, wie oft behauptet, zeigt das Beispiel der ukrainischen Kriegsflüchtlinge, die in diesem Bereich sogar noch weniger Straftaten je 1.000 Einwohner begehen als die Einheimischen.
In der Deliktgruppe „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ sind neben den afrikanischen Herkunftsländern vor allem Afghanistan und der Irak durch einen hohen Prozentsatz von Tatverdächtigen auffällig. Das erste europäische Land liegt erst auf Rang 14. In diesem Bereich ist die Gefährdung der einheimischen Bevölkerung durch Zuwanderer besonders augenfällig, denn laut BKA-Statistik „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ wurden 2022 fast 3.000 Deutsche Opfer der von Zuwanderern verübten Sexualdelikte.
Im Bereich „Körperverletzung“ führen gleich sieben afrikanische Herkunftsstaaten die Negativ-Rangliste der Kriminalitätsbelastung an und verüben 4- bis 12-mal häufiger derartige Delikte als die Einheimischen. Aber auch die hohen absoluten Zahlen der Herkunftsstaaten Syrien, Afghanistan und Irak sind besorgniserregend und nehmen weiterhin zu. All diese Sachverhalte sind keineswegs neu, sondern seit Jahren bekannt. Selbst halbherzige Versuche, wenigstens die Maghreb-Staaten zu „sicheren Herkunftsstaaten“ zu erklären, scheiterten am regelmäßig am Widerstand der Grünen. Aber auch sonst finden die vollmundig angekündigten Abschiebungen krimineller Zuwanderer nur im Ausnahmefall statt, während die Zuwanderung aus aufklärungsfernen Ländern mit gewaltaffinen Clanstrukturen unvermindert anhält.
„Vielfalt geht vor Selbsterhalt“
Die Folgen für die innere Sicherheit sind dramatisch, wobei schlagzeilenträchtige Mordtaten wie die von Solingen und Mannheim nur die Spitze des Eisbergs darstellen. Wie groß die berechtigte Furcht der Bürger inzwischen ist, Opfer einer Straftat zu werden, zeigt eine Studie aus Hannover. Zitat: „Nur noch 27,3 Prozent der Befragten empfanden ihre Stadt abends und nachts als sicher (2018: 41,5 Prozent), mit Blick auf die Innenstadt waren es lediglich 14 Prozent (2018: 29,2 Prozent).“
Derweil sorgen sich die in abgeschirmten Villen residierenden Multimillionäre von Miele, Dr. Oetker & Co. um die Umfrageergebnisse der AfD, der Partei, die die Zuwanderung in die Sozialsysteme und Kriminalstatistiken tatsächlich stoppen möchte, und Auftragsexperten verkünden, ohne rot zu werden, das Bürgergeld sei kein Pull-Faktor für Zuwanderer (komisch nur, dass Länder mit deutlich geringeren Leistungen für Asylantragsteller deutlich weniger Probleme mit Wirtschaftsflüchtlingen und Kriminellen haben). Man diskutiert über Messerlängen und Waffenverbotszonen, während auf Deutschlands Straßen tagtäglich Menschen Opfer von Messerangriffen werden.
Obwohl die Fakten klar auf dem Tisch liegen, gelten konsequente Grenzsicherung, Rückführung des Asylrechts auf tatsächlich Verfolgte und Umstellung der Versorgung von Asylbewerbern auf Sachmittelbezug (Unterkunft, Kleidung, Mahlzeiten) in Politik und Medien immer noch weitgehend als anrüchig, weswegen man lieber die Opposition bekämpft als importierte Intensivtäter.
Frank W. Haubold wurde 1955 in Frankenberg (Sachsen) geboren. Seit 1989 schreibt er Romane und Erzählungen unterschiedlicher Genres und gewann mehrere Literaturpreise. Seit einigen Jahren betätigt er sich auch publizistisch und gehörte zu den Erstunterzeichnern der Gemeinsamen Erklärung 2018. Mehr über ihn finden Sie auf seiner Website.