Dirk Maxeiner / 24.05.2016 / 06:20 / Foto: Veyron Buga / 3 / Seite ausdrucken

Herrn Draghis heimliches Selbstbedienungs-Programm für Hedgefonds

In jeder zweiten Verlautbarung weisen Politiker und Eurokraten darauf hin, dass man die Bürger Europas „mitnehmen“ müsse. In Wahrheit werden sie an der Bushaltestelle im Regen stehen gelassen. Ein besonders eklatantes Beispiel liefert jetzt das EZB-Programm zum Ankauf von Unternehmens-Wertpapieren, dessen skandalöse Details nicht vom Radarschirm der Öffentlichkeit erfasst werden.

Dem Willen des Bürgers entspricht das, was da läuft, sicherlich nicht. Und schon gar nicht seinen Interessen. Aber er weiß nichts davon. Es ist wie ein Raub, der vor dem Polizeipräsidium begangen wird, bei dem aber niemand eingreift.  Eine Prüfung von Gesetzesverstößen durch die dafür zuständigen Organe findet nicht statt. Durch das CSPP wird erneut der Beweis angetreten, dass von der EU und den Eurokraten aufgestellte Regeln nicht für alle gelten und vereinbartes europäisches Recht nicht eingehalten werden muss, wenn Politiker und Eurokraten dieses für erforderlich halten. Die Medien, die in solchen Fällen ja als Wachhund fungieren sollten, pennen. Oder verdauen die letzte Wurst, die man ihnen hingehalten hat. Jedenfalls ist die Brisanz der neusten Draghi-Masche nicht erkannt worden.

Ein Raub vor dem Polizeipräsidium - und alle schauen weg

Am 10. März haben die hohen Damen und Herren der Europäischen Zentralbank beliebt zu dekretierten, dass sie das bereits laufende billionenschwere Programm zum Ankauf von Staatsanleihen, jetzt auch auf den Unternehmenssektor erweitern. 60 Milliarden Euro will die Notenbank über den Ankauf der Staatsanleihen  in die Märkte pumpen - pro Monat und das mindestens bis September 2016. Und für das CSPP werden jetzt noch einmal 20 Milliarden monatlich für den Ankauf von Unternehmenspapieren aus dem Hut gezaubert. Der Geldregen soll die Wirtschaft im Euroraum ankurbeln, vor allem in den darniederliegenden Südländern.

Die Kriterien, die die EZB für die Auswahl der Schuldtitel aufgestellt hat, führen in der Praxis dazu, dass Unternehmen mit einem besonders hohen Börsenwert („Marktkapitalisierung“) am meisten vom EZB-Füllhorn profitieren.  Dies hat schon mal rein gar nichts mit einer vom europäischen Wettbewerbsrecht zulässigen Unterstützung kleiner Unternehmen, der Förderung des Unternehmertums oder der Bereitstellung von Risikokapital zu tun. Ganz im Gegenteil. Kleine Unternehmen werden tendenziell krass benachteiligt, während für die Großen die Finanzierungskosten senken und bevorteilt werden. Das ist nach europäischem Recht nicht zulässig.

Konkret benachteiligt sind Unternehmen,

  • deren Schuldtitel zum CSPP nicht zugelassen sind, da ihre Schuldtitel kein oder ein zu schlechtes Rating aufweisen;
  • deren Sitz zwar in der EU ist, die aber in nicht zum Euroraum gehörenden Ländern beheimatet sind. Eine klare Ungleichbehandlung innerhalb der EU;
  • deren Schuldtitel nicht für die CSPP qualifiziert sind oder die keine Schuldtitel ausgegeben haben;

Sie alle werden nicht von der Reduzierung der Finanzierungskosten profitieren können. Doch auch zwischen den Unternehmen, deren Schuldtitel zum CSPP zugelassen sind, sorgt die EZB für unfaire Bedingungen, da diejenigen mehr von CSPP profitieren, deren Börsenwert höher ist.

Groß-Funktionäre helfen Groß-Schuldnern - die anderen haben Pech gehabt

Der  Ankauf von Schuldtiteln der Unternehmen wird nach Analyse von Fachleuten besonders Unternehmen aus Frankreich bevorzugen, des weiteren solche in den Niederlanden, weil dort besonders viele Finanzierungsgesellschaften ihren Sitz haben. Das Ziel der EZB, die Realwirtschaft zu stärken, wird damit in erster Linie für französische sowie große, mit gutem Rating versehene Unternehmen verwirklicht. Die Finanzierungsbedingungen in der Realwirtschaft in den südeuropäischen Krisenländern wie Griechenland, Italien, Portugal oder Spanien werden nicht wesentlich verbessert.

Der Finanzierungsvorteil der von der EZB auserkorenen Unternehmen erfolgt über staatliches Handeln durch die für den Euroraum zuständige Zentralbank. Sie stellt damit eine staatlich bewirkte Zinserleichterungen für nach Gutdünken ausgewählte Unternehmen in unterschiedlicher Höhe dar. Das ist nichts anderes als eine (indirekte) staatliche Beihilfe. Und die ist laut EU-Statuten verboten.

Eine Genehmigung dafür aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ist durch die EU Kommission auch nicht erfolgt. Die EU Kommission kommt ihrer Verpflichtung Wettbewerbsverstöße aufzudecken, nachzuvollziehen, abzustellen und zu ahnden schlichtweg nicht nach. Einfach gesagt: Die EZB fühlt sich offensichtlich nicht an die Vorgaben europäischen Rechts gebunden und die EU Kommission hält die Durchsetzung von europäischem Recht offenbar nicht für opportun.

Niemand schreitet gegen die doppelte Bankrott-Erklärung der EU-Institutionen ein

Doch wer bemüht die Gerichte, um dieser doppelten Bankrotterklärung durch die EU Institutionen Einhalt zu gewähren? Es könnte ohnehin nur ein Eilverfahren beim Europäischen Gerichtshof die angekündigten Maßnahmen der EZB noch aufhalten. Doch davon ist nichts bekannt. Falls doch noch ein Verfahren angestrengt wird, wäre eine Entscheidung des EuGH erst in Jahren zu erwarten, also zu einem Zeitpunkt, in dem die Handelnden und die  Eurokraten nicht mehr oder nur noch vereinzelt politische Verantwortung tragen. So schaffen die Eurokraten und ihre willigen Helfer Fakten, setzten das Recht außer Kraft und delegitimieren die gesamte Europäische Union.

Es kommt aber noch dicker: Der Kauf von Schuldtiteln eines Unternehmens durch die EZB unter dem CSPP kann und wird eine Insiderinformation darstellen, so dass auf deren Basis kein Handel durchgeführt werden darf, da ein gesetzliches Insiderhandelsverbot besteht. Die Kenntnis darüber, dass Ankäufe von Unternehmenspapieren durch die EZB anstehen, wird das Herz jedes Spekulanten erfreuen. Fest steht bereits jetzt, dass Banken, Berater und die sehr großen, institutionellen Investoren (z.B. Hedge-Fonds) zu einer Einschätzung gekommen sind, wie und in welchen Schuldtiteln der zu erwartende Kursgewinn durch den Eingriff der EZB abgeschöpft werden kann oder bereits wurde. Listen von den Unternehmen, deren Schuldtitel zum CSPP wahrscheinlich betroffen sind, kursieren bereits im Markt und wurden und werden von wenigen zur Bereicherung genutzt. 99,9 Prozent  der EU-Bürger haben allerdings keine Möglichkeit, sich an der angekündigten Politik der EZB zu bereichern.

Der Insider-Handel ist bereits in vollem Gange

Die Herrschaften haben sich gegenüber rechtlichen Konsequenzen sicherheitshalber sakrosankt gestellt. Die EZB ist als Regelungsadressat des gesetzlichen Verbots von Insiderhandel explizit ausgenommen, sofern die Geschäfte solche sind, die aus geld- oder währungspolitischen Gründen oder im Rahmen der Schuldenverwaltung getätigt werden. Auch bezüglich einer Marktmanipulation sind sie nach deutschem und europäischem Recht nicht belangbar.

Wie es das Personal der EZB mit der Vertraulichkeitsverpflichtung hält, lässt die Art und Weise erahnen, wie 2015 EZB-Direktor Benoît Coeuré Hedge-Fondsmanagern und Bankern über die künftige Geldmarktpolitik der EZB vorab informierte und einen milliardenschweren Informationsvorsprung verschaffte. Die anwesenden Banker haben offenbar sofort gehandelt und massive Kursveränderungen, nämlich eine Abwertung des Euros, bewirkt. Sie haben ihre privaten Informationen genutzt, um eine erwartete Reaktion zu antizipieren und so Extragewinne zu erzielen. So macht man Milliarden. EZB-Direktor Benoît Coeuré hat für seine Insider-Tipps bis heute keine zivil-, arbeits- oder strafrechtliche Konsequenzen erfahren.

Weitere Quellen zum Thema:

https://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2016/html/pr160310_2.en.html

https://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2016/html/pr160421_1.en.html

https://www.ecb.europa.eu/mopo/implement/omt/html/cspp-qa.en.html

https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Presse/EZB_Pressemitteilungen/2016/2016_03_10_ankaufprogramm.pdf?__blob=publicationFile

https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Presse/EZB_Pressemitteilungen/2016/2016_04_21_cspp.pdf?__blob=publicationFile

http://europa.eu/pol/comp/index_de.htm

http://presseportal.eu-kommission.de/fileadmin/files_ebd/Pressekit/pdf-dossiers/Faktencheck_Beihilfen.pdf

http://www.icmagroup.org/Regulatory-Policy-and-Market-Practice/Secondary-Markets/ecb-corporate-sector-purchase-programme/

www.icmagroup.org/assets/documents/.../ICMA-CSPP-briefing-note-160316.pdf

http://www.icmagroup.org/assets/documents/Regulatory/Secondary-markets/ECB-CSPP-impact-on-corproate-bond-market-liquidity-ICMA-SMPC-210416.pdf

http://www.icmagroup.org/assets/documents/Regulatory/Secondary-markets/ECB-CSPP_further-thoughts_ICMA-SMPC-290416.pdf

https://www.bondvigilantes.com/deutsch/2016/04/20/welche-unternehmensanleihen-wird-die-ezb-ankaufen/

https://www.bondvigilantes.com/blog/2016/04/08/which-corporate-bonds-will-the-ecb-buy/

https://www.nordlb.de/fileadmin/redaktion/analysen_prognosen/covered_bonds/2016/04/20160405CorporateBondSpecialCSPPFinal.pdf

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Leserpost

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Gunnar Graf / 30.05.2016

Ist das tatsächlich so, Herr Bastian Kossmann? Zu 1. Ein Verstoß gegen EU Wettbewerbsrecht ist nicht von der Höhe des Volumens abhängig, dass die EZB im Rahmen des CSPP auf dem Kapitalmarkt zurückkauft. Schon mit der Ankündigung sind die Renditen der Unternehmen gefallen, deren Anleihen unter das CSPP aller Wahrscheinlichkeit nach fallen. Folglich ist die Ungleichbehandlung bereits eingetreten. Zu 2. Weder das Einbeziehen von kleineren (Anleihen emittierenden) Unternehmen (mit sehr gutem Rating) noch der aus Sicht der EZB richtige Ansatz zur Risikominimierung verhindert oder rechtfertigt einen Verstoß gegen EU Wettbewerbsrecht. Ihr Vergleich mit dem Bodenbelag ist irreführend. Zunächst wird bei dem CSPP eine Gruppe (meist sehr großer Unternehmen) bevorzugt und nicht ein Auftrag, den nur ein Unternehmer gewinnen kann, ausgeschrieben. Aufträge müssen nach EU Wettbewerbsrecht gerade europaweit aufgeschrieben werden und damit kann sich jeder (selbst wenn es ein Fliesenleger oder Manager ist, der sich dort bewirbt) auf diesen Auftrag bewerben und, sofern eine Expertise nachgewiesen werden kann, hat der Bewerber auch eine Chance auf Erteilung des Auftrags. Wie soll sich ein Unternehmen, das den Anforderungen des CSPP nicht entspricht, sich um vergünstigte Kreditzinsen bei der EZB unter dem CSPP bewerben. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Zu 3. Es ist irrelevant, ob auch Unternehmen aus dem EU-Raum dann profitieren können, wenn diese eine Finanzierungsgesellschaft in einem Staat des Euroraums unterhalten. Dies schmälerte lediglich den Kreis der großen Unternehmen, die nicht am CSPP teilnehmen können. Jedoch bleibt generell die im Artikel aufgezeigte Ungleichbehandlung bestehen und somit auch ein Verstoß gegen EU Wettbewerbsrecht. Zu 4. Die Tatsache, dass etwas in den USA gemacht wird, heißt nicht, dass es generell richtig ist oder dass sich dadurch ein Verstoß gegen EU Wettbewerbsrecht aufhebt. Zu 5. Das Argument finde ich sehr bemerkenswert. Nachdem sich die EZB über das Verbot der Staatsfinanzierung hinweggesetzt hat, ist ein Verstoß gegen EU Wettbewerbsrecht unbeachtlich und man sollte auch über den Verstoß gegen EU Wettbewerbsrecht hinwegsehen. Übertragen in unseren Rechtstaat heißt das, dass Regierungen, die sich einmal nicht an die Gesetze halten zukünftig nicht mehr daran gemessen werden sollen, ob diese sich an Gesetz und Recht halten. Das wäre und ist in der EU das Ende der Rechtstaatlichkeit. Und ein Kritikverbot dann zu propagieren, wenn es einen guten Grund (wer genau bestimmt, dass der es ein guter Grund ist und wie wird dies überprüft?) für den Gesetzesverstoß gibt, ist schlichtweg auch noch eine Einladung zur (Selbst-)Zensur und eine vorauseilende Billigung, die freie Meinungsäußerung abzuschaffen. Insgesamt darf man Ihnen nur beschränkt einen Vorwurf machen, Gesetzesverstöße von Regierungen und deren Exekutiven zu rechtfertigen oder ganz auszublenden, da in der EU und Deutschland die Rechtstaatlichkeit als Handlungsmaxime nicht mehr gesehen, beachtet oder allgemein als Argument akzeptiert wird.

Bastian Kossmann / 25.05.2016

1. Es ist noch nicht bekannt, wie viel von den zusätzlichen € 20 Mrd./Monat, um die das Kaufprogramm von € 60 Mrd./Monat auf € 80 Mrd./Monat aufgestockt wird, tatsächlich für den Kauf von Unternehmensanleihen verwendet wird. Wenn man von einem relativ kleinen Volumen von Unternehmensanleihen ausgeht, die die Anforderungen der EZB erfüllen, dann wird vermutlich nur der kleinere Teil der Aufstockung in den Kauf von Unternehmensanleihen fließen. 2. Die EZB versucht z. B. durch die Einbeziehung kurzer Laufzeiten und Verzicht auf ein Mindestemissionsvolumen auch die Anleihen kleinerer Unternehmen kaufen zu können. Die EZB achtet aber zurecht auch auf ein geringes Ausfallrisiko und wenn einige (kleine) Unternehmen einfach keine Anleihen entsprechender Qualität anbieten können dann kommen die eben nicht auf die Kaufliste. Wenn die EZB für ihre neue Zentrale Teppiche als Bodenbelag kaufen will, beschweren sich Fliesenhersteller auch nicht, dass das unfair ist, weil sie in ihrem Sortiment keine Teppiche anbieten. 3. Auch Unternehmen aus Ländern, die nicht zum Euroraum gehören, können profitieren, wenn sie nur eine Finanzierungsgesellschaft in einem Euroland gründen. Und wenn die EZB Anleihen z. B. der Deutsche Bahn Finance BV kauft, dann ist es eben kein niederländisches Unternehmen, das von der günstigen Finanzierung profitiert, obwohl die Gesellschaft ihren Sitz in Amsterdam hat. 4. Die Käufe unter dem CSPP sind eine logische Erweiterung des bisherigen Anleihenkaufprogramms und die EZB ist mit dem Ankauf von Unternehmensanleihen auch nicht die erste, so hat die Notenbank der USA “credit easing” betrieben und dafür gute Argumente geliefert. Dass das Kapital nicht direkt in wirtschaftsschwachen Regionen ankommen kann, ist klar. 5. Die EZB hat sich durch ihren Umgang mit Regeln für Collateral und ELA schon über das Verbot der Staatsfinanzierung hinweggesetzt. Das ist besorgniserregend und gibt Grund zu schimpfen. Die Aufnahme von Unternehmensanleihen in die Liste von Anleihen, die im Rahmen des bestehenden Kaufprogramms erworben werden sollen, dagegen ist kein guter Anlass die EZB zu kritisieren.

Thomas Weidner / 24.05.2016

Wie ist man am erfolgreichsten? Man eignet sich Insiderwissen an. Wie kommt man daran? Man installiert einen Strohman, Agenten, Maulwurf, Trojaner

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