Thomas Maul, Gastautor / 14.12.2020 / 06:25 / Foto: Pixabay / 60 / Seite ausdrucken

Dokumentation: Skandale der PCR-Massentestung (1)

Die PCR-Massentestung ist als Begründungsbasis für staatliche Maßnahmen aufgrund mangelnder einheitlicher Standards nicht einmal für sich allein betrachtet vernünftig, sie ist weder in sich stimmig noch wenigstens im Sinne des Infektionsschutzgesetzes rechtskonform. In einer sechsteiligen Beitragsreihe werden hier sämtliche Verstöße gegen die Gebote wissenschaftlich seriöser Datenproduktion, -erhebung und -präsentation dokumentiert. Sie könnten in Zukunft bei der Aufarbeitung der Krise und ihrer Folgen auch juristisch relevant werden. In der ersten Folge: Der CT-Wert.

Deutschlands Starvirologe Christian Drosten, der im Januar 2020 einen der ersten Corona-PCR-Tests entwickelte und mit Angela Merkel, Jens Spahn und RKI-Chef Lothar Wieler zu den Hauptarchitekten der „nationalen Teststrategie“ ("Testen, Testen, Testen!") gehört, sagte 2014 über die PCR-Test-Praxis im Zusammenhang des MERS-Virus in der Wirtschaftswoche folgendes:

Ja, aber die [PCR-Test-]Methode ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus [eben nicht den intakten vollständigen Virus selbst, T.M.] nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgendetwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein Mers-Fall. Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten. Auch so ließe sich die Explosion der Fallzahlen in Saudi-Arabien erklären. Dazu kommt, dass die Medien vor Ort die Sache unglaublich hoch gekocht haben.

Vorüber huschende Viren

Dass sich mittels PCR-Test für den Zeitpunkt der Probenentnahme ein einzelnes Erbmolekül, das einem Virus als sein Bestandteil zugeschrieben wird, in der Hals- oder Nasenschleimhaut nachweisen lässt, bedeutet – erst recht bei asymptomatischen Menschen – schlicht: rein gar nichts. Allerhand Bakterien und Viren(moleküle) halten sich dort (bei jedem Menschen und immer) auf, huschen vorüber oder lassen nach Abwehr durchs Immunsystem ein paar Trümmer zurück, ohne dass ein Mensch allein deshalb infiziert, gar infektiös bzw. erkrankt wäre. 

Den sich aufdrängenden Verdacht, die Regierung, Wieler, Drosten und die Medien würden die Corona-Pandemie pcr-test-gestützt in Deutschland so hochkochen, wie dies mit MERS in Saudi-Arabien einst geschehen sei, also auch milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik erfassen, meinten Tatsachen-Checker wie der ARD-Faktenfinder ausräumen zu können, indem eine Konsistenz zwischen Drostens damaliger Äußerung und heutigen Befürwortung der ungezielten PCR-Massentestung suggeriert wurde: Schließlich habe Drosten in einem seiner Podcasts ja bereits im September [!] eingestanden, dass es gut wäre, wenn es in den Test-Laboren einheitliche Standards gäbe, um die (für die Frage der Infektiosität entscheidende) „Viruslast“ zu messen, mittels der man dann innerhalb positiver PCR-Test-Befunde unterscheiden könne zwischen einem bloßen und belanglosen Nachweis von Virusfragmenten und ernst zu nehmenden Hinweisen auf die vom Infektionsschutzgesetz verlangte Existenz eines vermehrungsfähigen Erregers, die eine Infektion bzw. Infektiosität bei symptomatischen Menschen immerhin wahrscheinlich machen würden.

US-amerikanische Experten kritisieren zu hohe Ct-Werte

Was Drosten – und auch das RKI – im September zu Auslassungen über die „Viruslast“ und entsprechende PCR-Test-Einstellungen nötigte, war ein Artikel in der New York Times vom 29. August und seine Rezeption in den deutschen Leitmedien. In der Tagesschau vom 06.09. etwa hieß es:

Einen Hinweis auf die Virusmenge, die ein Patient in sich trägt, gibt der so genannte Ct-Wert. Er zeigt an, wie viele Runden die PCR laufen muss, bis Virus-Erbgut entdeckt wird. Bei einem Patienten mit viel Virusmaterial im Körper schlägt der Test häufig schon nach 10 bis 15 CT-Runden an, sagen Labormediziner. Wenn die PCR aber mehr als 30 Runden braucht, um Virusmaterial zu entdecken, ist ein Patient sehr wahrscheinlich gar nicht mehr ansteckend. […] Für Aufsehen sorgte in dieser Woche ein Artikel in der "New York Times", der berichtete, dass Testdaten aus Nevada, Massachusetts und New York nahelegen, dass bis zu 90 Prozent der PCR-Tests so hohe Ct-Werte zeigen, dass die Patienten kaum noch Viren hatten. Der Epidemiologe Michael Mina von der Harvard Universität plädiert deshalb dafür, den Ct-Grenzwert auf 30 festzulegen.

Für die Testpraxis in Deutschland haben „die Recherchen von WDR, NDR und SZ“ kein besseres Bild ergeben. Auch hier stoppen „viele Labore, die die PCR-Tests auswerten, […] die Analyse nicht bei einem Ct-Wert von 30, sondern in der Regel erst bei 37 oder 40 […]“. Darüber hinaus hätte eine Umfrage unter Gesundheitsämtern ergeben, „dass der Wert häufig gar nicht übermittelt wird. Das führt allerdings dazu, dass die Gesundheitsämter ohne Ct-Wert in der Regel auch keine Anhaltspunkte dafür haben, wie infektiös ein Mensch ist, der positiv getestet wurde.“ Auch die Labore bestätigen, dass eine Mitteilung des Ct-Werts an die Gesundheitsämter im Prozedere nicht vorgesehen ist. Damit erfolgten Quarantäneentscheidungen und Meldungen von „neuen Fällen“ an das RKI zwischen März und September nicht auf Basis bestmöglichen Wissens. 

Drosten und RKI reagieren

Nachdem im Mainstream damit einmal so etwas wie grundlegende Kritik an den Verantwortlichen der Corona-Politik aufblitzte, geht Drosten schon am 9. September in seinem NDR-Podcast, Coronavirus-Update (Folge 54), auf die Problematik mangelnder Ct-Wert-Standards in der „nationalen Teststrategie“ ein:

Ab wann in Form von Viruslast ist jemand noch infektiös? Und ich sage mal, ab einer Million Kopien pro Abstrich-Tupfer oder auch pro Milliliter Flüssigkeit, das wäre eine Maßeinheit. Für die Insider, die zuhören: Es gab ja in den letzten Tagen ein "New York Times"-Artikel und da ging es nicht um eine Viruslast von einer Million Kopien, sondern da ging es um einen Ct-Wert von 30, der wurde vorgeschlagen. Das ist nur auf den ersten Blick gut. Wenn man genau hinschaut, wird man feststellen: Die Ct-Werte zwischen einzelnen Reaktionschemien der PCR und zwischen Maschinen unterscheiden sich. Ein Ct -Wert von 30 in dem einen Labor ist nicht dasselbe in Form von Viruslast wie ein Ct-Wert von 30 in einem anderen Labor. […] für die Nicht-Insider: [Ct-Wert] ist ein "treshold cycle", ein Schwellenzyklus, der Zyklus der Amplifikation, der Vervielfältigung in der PCR, ab dem ein Signal erstmalig sichtbar wird. […] PCR haben wir im Frühjahr ja zur Genüge besprochen. Damit quantifizieren wir die Viruslast. Es ist ein Anhaltspunkt für die Viruslast, aber der ist schon ein bisschen grob und gerade die medizinischen Labore, die unter Qualitätsbedingungen arbeiten, denen ist das nicht gut genug. Ich finde es jetzt nicht falsch, wenn gerade auch in den USA gesagt wird: "Lass uns einfach mal einen Ct-Wert festlegen." Ich finde es auch nicht falsch, ich würde da auch mitgehen. Aber ich verstehe den Punkt der qualitätsorientierten medizinischen Labore, dass die genauer sein wollen. Die verlangen zu recht nach einem Standard. Wir sind gerade dabei, so etwas auch zu machen. Wir machen eine Referenz-Präparation, die Labore einfach beziehen können, die sie einmal laufen lassen können auf ihrer Maschine. Dann wissen Sie, zu welchem Ct-Wert sich dieser jetzt von mir einfach mal so gesagte Wert von einer Million Kopien pro Abstrich übersetzen lässt. In dem einen ist das dann ein Ct-Wert von 28, im anderen ist es ein Ct-Wert von 30 und in noch einem anderen Labor wird es ein Ct-Wert von 27 sein. Und wir sind hier in einer Interviewsituation, ich erlasse hier keine Empfehlung oder spreche eine Richtlinie aus. Ich sage jetzt mal nur eine Zahl, damit man sich das vorstellen kann. Und die mag, wenn wir im internen Diskussionsprozess – da sind Experten von verschiedenen Instituten dabei und natürlich auch vom Robert Koch-Institut –, wenn wir da durch sind, ist es vielleicht nicht eine Million, sondern ein anderer Wert, weil man sich da unter Experten einigen muss. Ich sage das jetzt einfach nur mal, damit man sich das vorstellen kann, wie die Denkweise ist. Ich denke an eine Million Kopien. [Hervorhebungen, T.M.]

Auch das RKI kommt zum Schluss, es müsse einen für relevante Positiv-Ergebnisse maximalen Ct-Standard-Wert geben, für dessen einheitliche Ermittlung durch verschieden arbeitende Labore eine eindeutige Referenzgröße festzulegen wäre: 

Der aus der real-time PCR bekannte Ct-Wert stellt nur einen semi-quantitativen und von Labor zu Labor nicht unmittelbar vergleichbaren Messwert dar, solange es keinen Bezug auf eine Referenz gibt. Ein exakt quantifizierter Standard kann dazu verwendet werden, die erhaltenen Ct-Werte in eine RNA-Kopienzahl pro Reaktion und ggf. pro Probenvolumen umzurechnen. Diese quantitative Auswertung der real-time RT-PCR kann dazu dienen, Rückschlüsse von der Anzahl an RNA-Molekülen auf die Menge von SARS-CoV-2 Viruspartikeln in einer Probe zu ziehen. Nach Vergleich mit der in entsprechenden Testreihen ermittelten Infektiosität des Untersuchungsmaterials, z.B. in Zellkultur, kann das von dem Sekret ausgehende Infektionsrisiko unter Bezug auf einen entsprechenden Standard abgeschätzt werden. (Vgl.: hier) [Hervorhebungen, T.M.]

An anderer Stelle weiß sich das RKI mit Drosten und den US-Amerikanern einig, dass der jeweilige Ct-Wert (unabhängig von einer präzisen Referenzbestimmung) in jedem Fall nicht größer als 30 sein sollte:

Ein PCR-Ergebnis mit einem Ct-Wert >30 stellt kein negatives PCR-Ergebnis dar, sondern einen positiven RNA-Nachweis mit einer dem hohen Ct-Wert entsprechend geringen Viruslast […].

Heißt im Klartext: Positiv-Ergebnisse, denen Ct-Werte von mehr als 30 zugrunde liegen, sind zwar nicht falsch-positiv oder negativ (solange der Test nur RNA nachweisen soll), verneinen aber die Frage nach der Infektiosität des Getesteten und hätten daher in einer Meldestatistik zu „Neuinfektionen“ oder gar „Covid-19-Fällen“ nichts zu suchen, sie sind richtig, aber nichtig positiv. Bei Tests, die beanspruchen, Infektionen (vermehrungsfähige Erreger) nahezulegen, wären Positiv-Ergebnisse mit Ct-Werten > 30 konsequenterweise als negativ auszugeben. (Die Termini falsch-positiv und falsch-negativ blieben so fehlerhaften Testdurchläufen vorbehalten, die Gegenstand der dritten Folge dieser Beitrags-Serie sind.)

Sachliche Konsequenzen und juristische Implikationen

Seit März wurden immer mehr Menschen von der PCR-Massentestung erfasst. Beim RKI hieß es entsprechend, „PCR-Nachweissysteme“ wurden „entwickelt und validiert“ für „eine labordiagnostische Untersuchung zur Klärung des Verdachts auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2“. Sie würden „als ‚Goldstandard‘ für die Diagnostik gelten“. In der Folge bildeten positive PCR-Tests nicht nur die Basis für die freiheitsentziehende Quarantänisierung von „Infizierten“ und ihren „Kontakten“ (also „Krankheits- und Ansteckungsverdächtigen“ nach IfSG). Sie sollten das „Infektionsgeschehen“ abbilden, aus ihnen wurden die Parameter „errechnet“, die – wie „Neuinfektionen“, „Verdoppelungszeit“, „R-Wert“ und „Inzidenz“ – das Anziehen oder Lockern von Maßnahmen begründeten.

Erst im September kamen Drosten und das RKI offenbar auf die Idee, über eine „intern“ zu ermittelnde Referenzbestimmung (Kopien pro Probenvolumen) einen dann für alle Labore verbindlich errechenbaren Ct-Grenzwert festzuschreiben, der als „Anhaltspunkt“ für eine minimale Viruslast den Verdacht auf eine Infektion bzw. Infektiosität überhaupt erst rechtfertigen könnte. Bis dahin wurden positive Testergebnisse monatelang mit beliebigen Ct-Werten erzeugt, ohne – in der Regel – auch diese den Gesundheitsämtern und Getesteten mitzuteilen. „Goldstandard“ hin oder her: Seriosität und Transparenz sähen anders aus, insbesondere, wenn die rechtliche Legitimität drastischer Maßnahmen auf dem Spiel steht.

Es ist zwar nicht abzusehen, wann das RKI und Drosten mit einer genaueren Referenzbestimmung „durch“ sein werden, um den angeblichen Qualitätsansprüchen der Labore gerecht zu werden, die keinen pauschalen Ct-Grenzwert von 30 wollen, sondern in Abstimmung auf die von ihnen eingesetzten PCR-Reaktionschemien und Maschinen individuell auszurechnen beanspruchen, ob für sie ein Ct-Grenzwert von 25, 27 oder 30 gilt (siehe oben). Bis Anfang Dezember war dahingehend nichts Offizielles vom RKI oder von Drosten zu vernehmen. Dennoch darf davon ausgegangen werden, dass Drosten und das RKI es seit ihren September-Äußerungen durchaus als Verfälschung des Infektionsgeschehens deuten müssten, wenn allzu viele gemeldete Positivfälle auf über 30 Vermehrungszyklen basieren würden.

Und vor dem Hintergrund ist schon sehr bemerkenswert, auf welchen Ct-Wert der von der WHO weltweit empfohlene und so oder als Blaupause in den ersten Wochen/Monaten der Corona-Pandemie überall eingesetzte Drosten-Test in der dazugehörigen Original-Studie sowie im bei der WHO eingereichten Protokoll eingestellt ist: nämlich (beispielhaft) auf 45 Zyklen, ohne sich irgendwo auf einen Ct-Grenzwert festzulegen oder sonstige Kriterien zu definieren, nach denen eine Probe positiv oder negativ zu werten ist. (Dass der Drosten-Test auch in weiteren Details seiner Machart darauf ausgerichtet war, u.a. per Unbestimmtheit möglichst viele „Covid-19-Fälle“ zu produzieren, weist diese wissenschaftliche Publikation von Ende November akribisch nach, über die Achgut.com hier berichtet.)

Gegenüber US-amerikanischen Wissenschaftlern gibt Drosten den Besserwisser und breitet sich darüber aus, dass man die geforderten pauschalen Ct-Grenzwerte von 30 erst noch kleinteilig in präzise laborindividuelle Maximal-Zyklen von 25, 27 oder 30 überführen müsste, während er selber bis zum Zeitpunkt der US-amerikanischen Intervention kein Problem mit über 40 Zyklen hatte und bis in den Dezember mit den Experten vom RKI keine offizielle Richtlinie für die Labore zum Ct-Grenzwert und einer obligatorischen Mitteilung der tatsächlichen Ct-Werte von Positiv-Ergebnissen an die Gesundheitsämter und das RKI verabschiedet hat.

Das Infektionsschutzgesetz definiert Infektion (in §2) als Aufnahme eines vermehrungsfähigen Agens im menschlichen Organismus und seine nachfolgende Vermehrung. Ein Parameter, mit dem der PCR-Test bei symptomatischen Menschen einen Beitrag zur Verdachtserhärtung leisten könnte, ist ein Positiv-Ergebnis mit einem Ct-Wert von unter 30 (bevorzugt 10-15). Diesbezüglich ist die von RKI und Drosten mitzuverantwortende „nationale Teststrategie“ jeder Behauptung eines „Goldstandards“ zum Trotz nicht nur nicht standardisiert gewesen, vielmehr wurde in bisher unbekanntem Ausmaß auch noch mit höheren Ct-Werten (gar bei Asymptomatischen) gearbeitet. Dies bedeutet illegale Quarantänisierungen und eine künstliche Steigerung von „Neuinfektionen“ und „Inzidenz-Werten“.

Eine weitere unabdingbare Voraussetzung für einen in Hinblick auf Infektionen halbwegs aussagekräftigen PCR-Test betrifft die Frage, wie viele RNA-Ziele eigentlich detektieren müssen, um das Gesamtergebnis eines Tests – eben mit klinischer und epidemiologischer Relevanz – positiv zu werten. Auch hier sieht es mit der Vorgabe und Überprüfung der Einhaltung vernünftiger Standards in der Testpraxis nicht besser aus.

Darum geht es in der zweiten Folge. Thema: Dual-Target-Tests.

Teil 2 finden Sie hier.

Teil 3 finden Sie hier.

Teil 4 finden Sie hier.

Teil 5 finden Sie hier.

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Leserpost

netiquette:

T. Schneegaß / 14.12.2020

@Gudrun Dietzel: Wissen Sie, wovon ich überzeugt bin, Frau Dietzel? Die Wahrheit kommt dann ans Licht, wenn über jeder kleinen Kneipe, über jedem Grieche und Italiener, über jeder Almhütte und jedem Dorfwirt “Mc Donald” und über jedem Einkaufstempel und kleinem Tante-Emma-Laden (sortimentsunabhängig) “Amazon” prangt. Dann darf sie auch ans Licht kommen, sie stört nicht mehr.

Peter Molz / 14.12.2020

Die funktionale Ganzheit eines Virus ist für die Infektiosität Voraussetzung. Zur Etablierung dieser funktionsfähigen Ganzheit der Coronaviren zum Zweck der Infektion eines Wirtsorganismus diente bis dato ein langer evolutionärer Prozeß in der Natur (der natürlich noch weiter geht). Mit den Maßnahmen zur Vorbereitung einer jeden Patientenprobe (Abstrich mit Wattebausch) für den „PCR-Test“ auf SARS-CoV-2 Nukleinsäure wird gezielt diese Ganzheit des Virus zerstört. Um an die im Virusinnenraum vorliegende, geschützte mRNA heranzukommen, wird die Virushülle mit geeigneten Reagenzien aufgelöst! Was wir allerdings ständig in den Medien als Abbild des SARS-CoV-2 Virus gezeigt bekommen, ist in den allermeisten Fällen genau diese Hülle des Virus, sozusagen das Vehikel („Todesstern“) oder der “Raumanzug” für die labile mRNA. Nur mithilfe dieses “Multifunktions-Raumanzugs” ist es für das Virus möglich, in fremde Welten einzutauchen und dort die Zielzellen zu finden, dort anzudocken und die mRNA in die Zielzellen einzuschleusen und damit den Wirtsorganismus zu infizieren. Ohne die schützende Hülle würde die Coronavirus mRNA beim Kontakt oder Eindringversuch in einen Wirtsorganismus sehr schnell von speziellen Enzymen des betroffenen Wirtsorganismus (RNAsen) abgebaut/zerstört. Ob also überhaupt infektiöse Coronaviren im Probenmaterial vorgelegen haben, kann allein schon aufgrund der verwendeten Methodik mit dem „PCR-Test“ garnicht direkt belegt werden. Siehe dazu auch die Ausführungen von Dr. Hauke Fürstenberg, ab 5:40 hier: ... (Anm. d. Red.: Links sind hier leider nicht zugelassen. Bitte googeln nach: »youtube Ex-Bayer Manager kann Corona-Handling nicht nachvollziehen«) Allerdings: nach dem Auftreten von Symptomen oder einer Erkrankung kann der Nachweis von SARS-CoV-2 Nukleinsäure (oder Bruchstücken davon) mit der PCR Methode zumindest als Bestätigungstest im Sinne einer Differentialdiagnose eingesetzt werden, um SARS-CoV-2 als einen möglichen verursachenden Erreger im Körper des Patienten zu identifizieren.

Alexander Mazurek / 14.12.2020

Ein Lockup der tonangebenden “Eliten”, politisch, “wissenschaftlich” und medial, muss her ...

Winston Schmitt / 14.12.2020

Der Umgang mit der “Pandemie” durch unsere Regierenden ist ein Offenbarungseid. Schweden macht es vor, wie man besonnen mit der Herausforderung umgehen kann. Führt man sich den obigen Artikel zu Gemüte, kann man vor diesem dilettantischen Irrsinn nur den Kopf schütteln. Alles auf unterirdischem Niveau à la Physikerin Priesemann. Das kommt dabei raus, wenn wirtschaftlicher Sachverstand bei Regierenden vollkommen abhanden gekommen ist und ein solides abwägen von Risiken nicht mehr vorkommt. Der Anstieg der sogenannten Infektionszahlen steht in keinem Verhältnis zur Steigerung der Todeszahlen und so traurig es auch sein mag, es ist der Lauf des Lebens, dass hochbetagte Menschen gerade in den frühen Wintermonaten sehr häufig mit (weniger an) schwerwiegenden Atemwegserkrankungen verderben.

T. Schneegaß / 14.12.2020

@HaJo Wolf: Drosten ist der Liebling der .... im Kanzleramt und aller sich schon heute warmlaufenden Diktatoren nach den Great Reset. Das genügt, uns muss er nicht gefallen.

T. Schneegaß / 14.12.2020

“Die Skandale der PCR-Massentestung könnten in Zukunft bei der Aufarbeitung der Krise und ihrer Folgen auch juristisch relevant werden.” Dank der Aufklärungsarbeit von von Medizinern hier auf der Achse und anderen freien Medien sind interessierten und aufgeklärten Nichtmedizinern, so wie auch mir, diese Fakten fast schon geläufig. Trotzdem ist es natürlich gut und wichtig, sie immer wieder zu dokumentieren, vielleicht kommen ja täglich neue Interessierte am wirklichen Geschehen dazu. Wo ich Herrn Herrn Maul nicht mehr folgen kann, ist seine Hoffnung, dass diese Fakten, die eine menschliche Tragödie auslösen werden, die NICHTS mit einem Virus zu tun hat, juristisch für eine Aufarbeitung der Verbrechen relevant werden könnten. Und schon gar nicht glaube ich, dass die Verbrecher selbst sich jemals dafür verantworten müssen. WER sollte diese Arbeit verrichten? Deutsche Juristen? Europäische Juristen? Die, die bisher alle dies Verbrechen geschehen haben lassen? Weisungsgebundene Staatsanwälte, die von Amts wegen ermitteln dürften, wenn sie Straftaten vermuteten? Die, die Demonstrationen von Kritikern an den Verbrechen verbieten, während rote Faschisten (wie gestern wieder in Leipzig) aufmarschieren dürfen? Glaubt der Autor daran, dass dieser inzwischen tiefe Staat, der neben vielen anderen Artikeln des GG auch die Gewaltenteilung praktisch abgeschafft hat, gegen sich ermitteln lässt? Was haben wir aus der Vergangenheit (z.B. 45 und 89) gelernt? Erst nach dem Systemwechsel wussten die Juristen plötzlich, wie noch Tage zuvor verbrecherische Regimes die Menschenrechte mit Füßen getreten hatten. Und nicht nur das, sie saßen gleich weiter auf ihren Richter- und Anwaltssesseln und sprachen flugs “neues” Recht.

Max Biber / 14.12.2020

Schöne Zusammenstellung. Danke! Mir ist die folgende Aussage von Drosten vom 30.9.2020 noch wichtig: “Es gibt bei so 30-40 Prozent der nicht Exponierten, also derjenigen, die keine SARS-2-Infektion hinter sich haben, dennoch eine Reaktivität auf der Ebene der T-Zellen. ... Es gibt also eine gewisse Zahl von Patienten ... im Bereich von einem Drittel der Bevölkerung, die reaktive T-Zellen hat, wenn man die in relativ direkten immunologischen Verfahren misst, obwohl die keinen Kontakt zu dieser Infektion hatten. Und es wurde gerade in den USA auch schon eine sehr große Argumentation darauf aufgebaut, die sagt: Im Prinzip ist das die Erklärung dafür, dass es so viele milde Verläufe gibt. Und wahrscheinlich wird deswegen auch die Schwelle der Herdenimmunität viel niedriger liegen, weil in Wirklichkeit sind wir alle schon längst kreuzimmun. Also man sagt kreuzimmun, kreuzreaktive T-Zellen sind da - das heißt, die Aktivität der T-Zellen, die bezieht sich nicht nur auf die Erkältungscoronaviren, die wir alle immer wieder kriegen, sondern die bezieht auch ein bisschen am Rand des Aktivitätsspektrums dieses neue Virus mit ein. Darum sind wir, ohne dass wir das wussten, doch zu großen Teilen schon geschützt.” So wird die Bevölkerung verarscht; einschließlich der Impfung. Ich habe ein besseres Mittel: Durch Überweisung von 100 Euro auf mein Konto komme ich gern bei Ihnen vorbei, lege meine Hand auf ihre Stirn und spreche einen Bibi-Blocksberg-Zauberspruch . Dann sind Sie von der Angst befreit. Mein Problem: Passt das überwiesene Geld in meinen Keller oder muss ich anbauen?

Wolfgang Nirada / 14.12.2020

Anmerken möchte ich noch dass im österreichischem Parlament ein Abgeordneter (FPÖ?) live und erfolgreich Coca-Cola auf Corona getestet hat… da dürfte selbst ein “Deppada” sich langsam über die Sinnhaftigkeit der Massentests Gedanken machen… Aber wenn vermutlich demnächst 50 Euro Testprämie winken… Erst kommt das Fressen und dann die Moral… In Österreich genauso wie im besten Doofland das wir jemals hatten…

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