Im Prozess gegen die IS-Rückkehrerin Oumaima I. wurden am Mittwoch vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) die Schlussvorträge gehalten. Die 32-Jährige muss sich seit 16. April vor dem 6. Strafsenat des OLG wegen des Vorwurfs der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) verantworten. Die in Mainz geborene deutsch-marokkanische Staatsbürgerin war im Januar 2015 zusammen mit ihrem ersten von inzwischen vier islamischen Ehemännern in das damalige IS-Herrschaftsgebiet eingereist.
Nachdem der Mann bei Kämpfen auf Seiten des IS starb, lebte sie unter anderem in IS-Frauenhäusern und heiratete zwei weitere Männer. In ihrer Zeit in Syrien brachte sie auch zwei Töchter zur Welt. 2019 wurde Oumaima I. von kurdischen Kräften in Baghouz aufgegriffen und im Gefangenenlager al-Hol untergebracht. Von dort versendete sie auf Whatsapp Fotos, die ihre damals knapp dreijährige Tochter vollverschleiert gezeigt haben. 2021 gelang ihr die Flucht aus dem Lager. Im Dezember 2022 kehrte Oumaima I. nach Deutschland zurück. Bei ihrer Ankunft am Flughafen Frankfurt wurde sie sofort verhaftet, am Tag darauf aber wieder freigelassen.
Die 32-Jährige befindet sich auf freiem Fuß und lebt nach ihrer zwischenzeitlich gescheiterten vierten Ehe mit ihren beiden Kindern von Sozialleistungen. Vor Gericht hatte sie aus ihrer streng religiösen Haltung keinerlei Hehl gemacht. Auch hatte sie eingeräumt, dass sie nach ihrer Schulzeit dem Wunsch gefolgt sei, „ein islamisches Leben in einem islamischen Land“ zu führen. Gleichzeitig hatte sie dem Strafsenat bis zuletzt weiszumachen versucht, bei der rund 16-stündigen Autofahrt von Istanbul nach Syrien im Januar 2015 gar nicht gewusst zu haben, wohin die Reise überhaupt geht. Danach habe sie sich nur unfreiwillig im IS-Gebiet aufgehalten, behauptete sie. Dabei jesidische Kinder unterrichtet zu haben, erklärte sie damit, wegen ihrer arabischen Sprachkenntnisse dazu beauftragt worden zu sein. Die Bilder ihrer vollverschleierten Tochter aus al-Hol erklärte Oumaima I. damit, das kleine Mädchen habe die Kleidung tragen wollen. Da sie nur rund drei Wochen vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres und damit noch als sogenannte Heranwachsende beim IS eingereist war, hatte die Jugendgerichtshilfe (JGH) bereits letzte Woche die Anwendung des Jugendstrafrechts gefordert. Auch müsse, so die JGH weiter, eine mögliche Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden, da Therapie bei Oumaima I. Vorrang vor Strafe habe.
„Gänzlich unglaubwürdige Lippenbekenntnisse"
Das aber sahen die Vertreter der Bundesanwaltschaft am Mittwoch anders und sprachen sich für die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts aus. Begründet wurde das in dem rund 45-minütigem Plädoyer auch damit, dass zwischen ihrer Einreise in das IS-Gebiet und ihrem 21. Geburtstag nur wenige Tage lagen, Oumaima I. danach aber mehr als vier Jahre dort blieb, obwohl eine Flucht möglich gewesen wäre. Die Anklage der IS-Mitgliedschaft sei durch die Beweisaufnahme bestätigt worden, führte ein Staatsanwalt aus und verwies dabei unter anderem darauf, dass die Deutsch-Marokkanerin „an religiös-ideologischen Unterweisungen“ des IS teilgenommen und sich in den IS-Frauenhäusern an der Haushaltsführung beteiligt habe. Viele ihrer eigenen Angaben seien „unglaubhaft“. Stattdessen habe sich die Angeklagte vor Gericht als „Opfer von Täuschung inszeniert“, weil sie „vom Fehlen eigener Verantwortung für die Geschehnisse überzeugt“ sei.
Als Beispiel führte der Staatsanwalt an, dass die Auswertung von Chat-Nachrichten ergeben hatte, dass sich Oumaima I. noch in Syrien mit Verwandten, darunter auch ihrer in Mainz lebenden Mutter, abgestimmt habe, wie sie ihre Einreise in das IS-Gebiet nach ihrer Rückkehr nach Deutschland den hiesigen Sicherheitsbehörden gegenüber darstellen soll. „Das wurde frühzeitig konstruiert und war alles mit der Mutter abgestimmt“, sagte der Staatsanwalt. Auch bestätigen diese Chats „ihre bewusste Entscheidung für einen Anschluss an den IS sowie dessen Befürwortung bis ins Jahr 2022 hinein“, erläuterte er weiter. „Ziel war ihr Leben in einem streng islamischem Land nach den Regeln der Scharia.“ Ihre Darstellung, sie habe Halluzinationen gehabt und „Stimmen gehört“, sehe er lediglich als „untauglichen Versuch, sich der Verantwortung für ihre Taten zu entziehen“.
Dass Oumaima I. nur kurz nach ihrer Ankunft in Deutschland bereits die nächste islamische Ehe eingegangen war, werteten die Ankläger als Beleg dafür, dass sie auch nach ihrer Rückkehr vom IS „weiter ihren früheren Verhaltensmustern“ gefolgt sei. Im Ergebnis forderte eine Vertreterin der Bundesanwaltschaft, die zwischenzeitlich ihren Kollegen abgelöst hatte, zwei Jahre Haft für Oumaima I., die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden sollen. Dies begründete die Oberstaatsanwältin auch damit, dass bei der Angeklagten „keine positive Sozialprognose festzustellen“ sei. Die Aussagen der 32-Jährigen zu ihrem weiteren Leben seien „gänzlich unglaubwürdige Lippenbekenntnisse“, denen „keine Reflektion über ihre Taten“ und auch keine ernsthaften beruflichen Absichten entnommen werden können.
Sie sieht sich selbst als Opfer
„Ja, Frau I. hat an religiös-ideologischen Unterweisungen in IS-Frauenhäusern teilgenommen“, begann der Verteidiger von Oumaima I. sein Plädoyer. „Das hat aber nicht aus Überzeugung oder zur Unterstützung des IS stattgefunden.“ Auch seien die Angaben seiner Mandantin, sie sei bei der Reise zum IS über das Ziel „angeschwindelt“ worden, „uneingeschränkt glaubhaft“, fuhr der Anwalt fort. „Frau I. war durchaus naiv.“ Dies „müsste gemäß dem Grundsatz ,In dubio pro reo‘ eigentlich zu einem Freispruch führen.“ Falls das Gericht dem aber nicht folge, sei von „geringer Schuld“ seiner Mandantin sowie „der Annahme von Jugendstrafrecht“ auszugehen, argumentierte er weiter. Auch sei bei Oumaima I. „eine positiven Sozialprognose“ gegeben, da sie „in gefestigten Verhältnissen“ lebe. „Es gibt keine Gefahr einer Radikalisierung“, beteuerte der Anwalt. Und es „wäre eine Katastrophe für die Erziehung ihrer Kinder“, falls deren Mutter in Haft müsse.
Auffällig war die Wortwahl, mit der der Anwalt davon sprach, dass seine Mandantin zur Teilnahme an einem Deradikalisierungs-Programm bereit ist, „falls dies erwünscht oder erforderlich“ sei. Während der Beweisaufnahme hatte Oumaima I. nämlich keinerlei Interesse an solchen Maßnahmen gezeigt. Zum Ende seines Schlussvortrages verlegte sich der Verteidiger aufs Bitten und bat den Strafsenat mehrfach um „Milde“ und „ein mildes Urteil“. Seine Mandantin nutzte ihr letztes Wort nur dazu, sich erneut als unwissendes und unschuldiges Opfer zu präsentieren: „Mir tut das alles sehr leid. Wenn ich könnte, würde ich die Zeit wieder zurückdrehen. Aber leider hat mein Mann mich angelogen“, sagte Oumaima I. „Und ich bin psychisch auch nicht mehr ganz normal.“ Letzteres machte sie an Albträumen und Halluzinationen fest, unter denen sie bis heute leide. Das Urteil wird am 22. Mai verkündet.

Und noch ein Nachsatz: Die Grenze zwischen Geheimhaltung und Vertuschung ist sehr schmal. Das wird insbesondere von Leuten mit Dienstausweis gerne knallhart ausgenutzt, um ihre eigenen Schandtaten im Dienst unter den Teppich zu kehren und Zeugen zu manipulieren oder sogar verschwinden zu lassen. Dagegen ist für einen Normalbürger kaum ein Kraut gewachsen. Es sei denn, er hat professionelle Hilfe. Vielleicht wird jetzt so langsam klar, dass das, was ich hier, beim Tichy, auf X und anderswo im Netz schreibe, kein Hirngespinst ist, sondern die Weitergabe echter Berufserfahrung an ein Volk voller Schäfchen, was den „Schlehmils“ im In- und Ausland mangels Praxiserfahrung mit dem Problem nahezu schutzlos ausgeliefert ist. Das bedeutet nicht, dass Geheimdienstler, Polizisten oder wer auch immer im Sicherheitsapparat tätig ist, alle Verbrecher wären. Das sind sie nicht. Aber wenn sich der Apparat faule Fische einfängt, und das ist leider bei uns und jenseits des Teichs der Fall, dann entwickelt sich das aufgrund der besonderen Fähigkeiten und Rechte dieser Leute schlimmstenfalls zu einer realen Gefahr für das ganze Volk und die ganze Nation. Einer Gefahr, die man abwenden muss. Sonst geht das Land den Bach runter. Und jetzt schaue man erst auf Syrien, dann auf die USA und auch auf Deutschland. Unterschiedliche Stadien ein und des selben Befalls…
2/2 Und jetzt ein ganz wichtiger Punkt dazu: Die „Schlehmils“, die unbedarfte Normalbürger in die Spionage gegen ihre Freunde/Verwandte oder sonstige Dritte oder sogar direkt in den bewaffneten Terrorismus hineinquatschen, müssen natürlich verhindern dass die so instrumentalisierten „Täter“ mit ihren potentiellen Opfern in Kontakt kommen und sich austauschen können, denn dann würde ja ganz schnell auffliegen, dass die Lügen mit denen die „Täter“ da gegen potentielle Ziele radikalisiert werden, gar nicht stimmen. Darum wird da in Form von „Teile und Herrsche“ aktiv andauernd Zersetzung betrieben. So nach dem Motto: „Dein ehemaliger Freund oder dein Verwandter oder wer auch immer ist in Wahrheit ein ganz schlimmer Finger, aber sag ihm bloß nicht dass du das weißt und halte Distanz zu ihm, sonst tut er dir noch was an.“ Man kennt das ja insbesondere von den Juden und den Antisemiten: Je weniger da persönlich Kontakt zwischen Juden und potentiellen Antisemiten besteht, desto einfacher kann man die in den Judenhass hineinquatschen, weil ja die Gegenprüfung nicht stattfindet. Man kennt das Feindbild persönlich gar nicht und kann gar nicht überprüfen, ob die vom „Schlehmil“ gemachten Äußerungen denn überhaupt der Wahrheit entsprechen. Das klappt natürlich auch in vielen anderen Konstellationen. Und das klappt eben sogar bei Verwandten und Freunden potentieller Spionageziele, die man dann über zwischengeschaltete Mittelsmänner, die eine direkte Kontaktaufnahme zwischen „Täter“ und „Opfer“ unter irgendwelchen Vorwänden permanent verhindern, auf Distanz zu den Zielen hält. Und da liegt dann auch die Lösung des Problems: Wenn einem jemand andauernd Fragen über irgend wen anders stellt oder irgendwelche Horrorstories über eine andere Person erzählt und euch dringend davon abrät, mit genau dieser Person Kontakt aufzunehmen, dann tut das genaue Gegenteil davon und sprecht das potentielle Opfer auf die vom „Schlehmil“ gemachten Äußerungen direkt an.
1/2: Noch mal im Detail: Die Muslimbruderschaft ist so etwas wie ein Pilzgeschwür, also quasi ein radikalislamischer Geheimdienst. Die Kampftruppen wie Hamas, IS & co. sind hingegen das Bodenpersonal/Kanonenfutter. Insofern unterscheiden sich die MB und ihre Kampftruppen nicht von anderen Geheimdiensten nebst Schatten. Kein Wunder, die haben das von „uns“ ja gelernt. Also wie funktioniert das jetzt? Die Geheimdienste im Hintergrund sind die manipulative Schleimertruppe (der Schlehmil mit Schlapphut aus der Sesamstraße, der Erni immer hinters Licht führen will), die sich an unbedarfte Leute ranwirft, deren Gutgläubigkeit/Gutmütigkeit ausnutzt um diese für ein „höheres Gut“ einzuspannen, da man ja angeblich auf der „gleichen“ und „richtigen“ Seite stehen würde, dann langsam auf die falsche Fährte führt, sie gegen Freunde/Verwandte instrumentalisiert um so an Informationen zu Personal der Gegenseite zu gelangen und sie im Zweifelsfall dann so radikalisiert, dass die dann entweder im Krieg als Kämpfer oder bei Anschlägen als Terroristen verheizt werden, wo den Job dann ausgerechnet das Militär/die Polizei der Gegenseite ausführt. Die Anstifter bleiben dann im Hintergrund unentdeckt und die auf die falsche Fährte manipulierten „Täter“ werden so zum Schweigen gebracht, weil mit dem Ableben der „Täter“ ja auch zeitgleich die Zeugen verschwinden, die die Manipulateure im Hintergrund vor Gericht belasten könnten. Insofern sind die bewaffneten Attentäter in der Tat die ersten Opfer. Die potentiellen Attentäter aus dem Verkehr zu ziehen stellt das eigentliche Problem also nicht ab. Man muss die Manipulateure im Hintergrund dingfest machen, die harmlose Menschen in die Spionage und den Terrorismus gegen angeblich feindliche Ziele hineinquatschen. Die sind das eigentliche Problem. Das läuft mal national eine Behörde gegen die andere (Stichwort: Parteibuch), mal international ein Geheimdienst gegen den anderen (Stichwort: Interessen).
hi, härter als zwei Jahre Singsing wäre für die Dame ihr Gesicht zu zeigen. Und den (Online)Pranger gibt es fast für umme.
Eine von 40.000 tickenden Zeitbomben aus „Al-Hol. Von Morden, Vergewaltigungen, Folter ihrer IS-Kollegen weiß diese eiskalte Zierpflanze nichts? Hatte Mami Kohle für den Flug nach Deutschland geschickt? Hockt die “Papier-Deutsche„ weitere 50 Jahre mit Sozialhilfe und Scharia in Deutschland? Was bringt die ihren Kindern nahe? Wie kann man von Seiten der Justiz so naiv mit einer Kriminellen umgehen, als seien die ganzen Märchenstunden unserer Gäste im Namen des Islam nicht hinreichend bekannt? Warum wird wieder und wieder berücksichtigt, dass die Leute eigentlich nur “Gaga„ sind und Therapie brauchen?
Ich halte jede Wette: Eher komme ich wegen einer Lappalie (z.B. Beleidigung oder gefühlte Bedrohung) in den Knast als diese Terroristin und Mörderin! JEDE WETTE…
Die Bundesanwaltschaft hat sich dem bundesdeutschen Abstieg nicht entziehen können. Wie im Prozess gegen die sächsischen Separatisten steht in Ermangelung konkreter strafbarer Handlungen die Gesinnung der Angeklagten auf dem Prüfstand. Die dreijährige Tochter war im Gefangenenlager verschleiert? Echt jetzt? Wie es dem Kind jetzt geht und wie es mit der Anklage der Mutter und möglichen Haft klar kommt, scheint nur den Verteidiger zu interessieren. Die verzweifelte Verwandschaft mühte sich in Chats, die junge Frau aus dem IS-Gebiet zu retten? Daraus leitet die Bundesanwaltschaft eine schlechte Sozialprognose ab. Und wenn nur die Hälfte stimmt von den Greueln, die sich beim IS zugetragen haben sollen, wären Alpträume und Horrorvisionen normale psychische Reaktionen bei Rückkehrern.
Aber vor allem: haben Bundesanwaltschaft und die deutsche Justiz wirklich nichts Besseres zu tun?