In Uelzen in Niedersachsen sollen Männer bei Polizei-Bewertungen systematisch benachteiligt worden sein, was das Lüneburger Verwaltungsgericht dazu veranlasste, 26 Beförderungen zu stoppen. Während die Innenministerin den Fall als „unbedeutsam“ ansieht, bezeichnet ihn die CDU-Opposition als „ungeheuerlich“.
Bei der Polizei in Uelzen, Niedersachsen, wurden Männer bei Beförderungen offenbar benachteiligt, wie ein Bericht des Spiegel unter Berufung auf Dokumente feststellt. Demnach mussten 69 Prozent der Beförderungen von Polizeioberkommissaren zu Polizeihauptkommissaren an Frauen gehen, was als „Maßstabsüberziehung“ beschrieben wurde. Es war keine Empfehlung, sondern eine Anweisung. Das bedeutet, dass mehr Frauen als Männer entsprechend beurteilt werden. Die Vorgaben kamen von der Polizeidirektion Lüneburg. Das Verwaltungsgericht Lüneburg stoppte im Sommer dieses Jahr 26 Beförderungen, da sie gegen das Grundgesetz (Artikel 33) verstießen, wonach jeder Bewerber „nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte“ hat. Drei Beamte zwischen 40 und 59 Jahren klagten, da sie sich wegen ihres Geschlechts benachteiligt fühlten. Die Klagen wurden im Januar 2024 abgewiesen, obwohl das Gericht feststellte, dass die Bewertungsrichtlinien verfassungswidrig sind.
Jörn Memenga vom Bund Deutscher Kriminalbeamter kritisierte die Quotenregelung als diskriminierend gegenüber Männern. Danach ließ die Polizeidirektion alle Bewertungen aus dem Jahr 2023 in Uelzen überprüfen. Die Ergebnisse blieben größtenteils unverändert. Die meisten der ursprünglich gestoppten Beförderungen wurden inzwischen umgesetzt; drei Verfahren sind noch offen, da einige Beamte weiterhin klagen.
Lüneburgs Polizeipräsidentin Kathrin Schuol sagte, die Darstellung im Spiegel sei missverständlich und der Gleichstellungsplan solle nicht als Bewertungsanleitung dienen. Da das Polizeipräsidium Lüneburg für 12 Kommissariate zuständig ist, stellt sich die Frage, ob Uelzen nur ein „Einzelfall“ war, oder ob die gleiche Diskriminierungspraxis auch in den anderen Kommissariaten durchgeführt wurde. Die CDU im Landtag fordert eine gründliche Untersuchung und Klarheit darüber, ob solche Vorgaben auch anderswo existieren.Die Parlamentarische Geschäftsführerin Carina Hermann nannte den Vorgang „ungeheuerlich“.
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrend (SPD) spielte den Vorfall, der intern aufgearbeitet werden soll, allerdings herunter und meinte, er sei „im Rahmen des Beurteilungs- und Bewertungsverfahrens der Polizei Niedersachsen nicht bedeutsam“. Da die SPD an die Quote glaubt und diese durchsetzt, und vermutlich auch bei der Anstellung von Behrend Quotenerwägungen eine Rolle gespielt haben, ist es wenig verwunderlich, dass man dort die Aufregung nicht versteht. Diskriminierung ist schließlich immer etwas, was die anderen machen.
Da es weiterhin mehr männliche als weibliche Polizeibeamte und Polizeianwärter gibt, trotz aller Frauenförderung, würde selbst eine 50 Prozentquote bei der Beförderung auf Benachteiligung der Männer hinauslaufen. Eine 69 Prozentquote erst recht.
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