Am 30. Juni 2022 läuft die EU-Verordnung aus, die den Einsatz digitaler Impfnachweise regelt. Nun plant die EU, sie um vorerst ein Jahr zu verlängern. Dazu werden online alle Bürger befragt. Das Meinungsbild soll veröffentlicht werden.
„Um die sichere Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie zu erleichtern, erließen das Europäische Parlament und der Rat am 14. Juni 2021 die Verordnung (EU) 2021/953 über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von COVID-19-Impfungen und -Tests sowie der Genesung von einer COVID-19-Infektion“, heißt es in einem Dokument auf der Webseite der Europäischen Union, das auch in deutscher Sprache heruntergeladen werden kann. Das Dokument umfasst 36 Seiten und enthält sowohl den ausformulierten Vorschlag zur Verlängerung der Verordnung als auch deren fast wortgleiche Begründung.
Zunächst lobt sich die EU selbst für den Erfolg ihres COVID-Zertifikats. Bis Ende 2021 seien über eine Milliarde Zertifikate ausgestellt worden, die von nahezu allen Mitgliedstaaten auch für innerstaatliche Zwecke genutzt worden seien. Darüber hinaus habe sich das System des digitalen COVID-Zertifikats der EU als das einzige international funktionierende COVID-19-Zertifikatsystem erwiesen, sodass auch der Internationale Luftverkehrsverband (IATA) nachdrücklich dazu auffordere, das digitale COVID-Zertifikat der EU als globalen Standard zu übernehmen.
Zwar wird davon ausgegangen, „dass nach Erreichen eines Höchststands von Omikron-Fällen ein hoher Anteil der Bevölkerung zumindest für einen bestimmten Zeitraum aufgrund von Impfungen und/oder einer früheren Infektion vor COVID-19 geschützt ist.“ Allerdings seien die Auswirkungen eines möglichen Anstiegs der Infektionen im zweiten Halbjahr 2022 kaum abzusehen. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, dass sich die Pandemiesituation durch das Auftreten neuer besorgniserregender SARS-CoV-2-Varianten erneut verschlechtere.
Daher wird in dem Dokument auch der fortgesetzten Entwicklung und Untersuchung von COVID-19-Impfstoffen eine „entscheidende Bedeutung“ eingeräumt. Hierzu wird hervorgehoben: „Impfstoffhersteller arbeiten weiterhin an der Entwicklung neuer und/oder angepasster COVID-19-Impfstoffe, und es werden Studien zur fortdauernden Wirksamkeit bestehender Impfstoffe durchgeführt. Es muss sichergestellt werden, dass das digitale COVID-Zertifikat der EU an neue Entwicklungen in diesem Bereich angepasst werden kann, etwa an die mögliche Einführung von COVID-19-Impfstoffen gegen SARS-CoV-2-Varianten.“
Klinische Prüfungen: Freiwillige vor!
In diesem Zusammenhang sei es wichtig, die Teilnahme von Freiwilligen an klinischen Prüfungen zu erleichtern. Das solle unter anderem dadurch geschehen, dass „Personen, die an klinischen Prüfungen teilnehmen, die von den Ethikkommissionen der Mitgliedstaaten und den zuständigen Behörden genehmigt wurden, ein digitales COVID-Zertifikat der EU erhalten können. Um eine Beeinträchtigung der klinischen Prüfungen zu vermeiden, kann ein solches Zertifikat von dem Mitgliedstaat ausgestellt werden, in dem die Dosis verabreicht wird, unabhängig davon, ob die Teilnehmer den COVID-19-Impfstoffkandidaten oder die der Kontrollgruppe verabreichte Dosis erhalten haben.“
Heißt im Klartext: Auch Personen, denen kein COVID-19-Impfstoff injiziert worden ist, können, falls sie an klinischen Prüfungen teilnehmen, ein digitales COVID-Zertifikat erhalten. Unter dem Stichpunkt „Subsidiarität“ wird betont, dass „die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung von den Mitgliedstaaten nicht verwirklicht wird, wenn sie unabhängig voneinander handeln.“ Eine Maßnahme auf Unionsebene sei daher notwendig.
Auch das Thema „Grundrechte“ wird angesprochen: Der Vorschlag zur Verlängerung der Verordnung wirke sich positiv auf das Grundrecht auf Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit im Sinne des Artikels 45 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta) aus. Der fortgesetzte Zugang zu interoperablen und gegenseitig anerkannten Zertifikaten über COVID-19-Impfungen, -Tests oder die Genesung, die auf Reisen verwendet werden können, sei der Ausübung dieser Grundrechte förderlich.
Möglichkeit zum Nicht-Einverständnis
Gleichzeitig jedoch wird zu bedenken gegeben, dass die durch die Zertifikate nachgewiesenen medizinischen Ereignisse – Impfung, Test oder Genesung – unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Gesundheit nicht als gleichwertig angesehen werden könnten, da bei ungeimpften und teilweise geimpften Personen nach wie vor ein wesentlich höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bestehe. Dies spiegele sich auch in den notwendigerweise unterschiedlichen Vorschriften über die Gültigkeit der Zertifikate wider. Wenn die Geltungsdauer der Verordnung (EU) 2021/953 verlängert werde, bedeute dies „die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der genannten Verordnung um ein weiteres Jahr“.
Die Kommission solle sicherstellen, dass „die unterstützende digitale Infrastruktur auf EU-Ebene vorhanden bleibt und dass sie weiterhin wirksam betrieben und überwacht wird“. Außerdem beabsichtige sie, die Fortführung von Sofortmaßnahmen über EU-Programme zu unterstützen, in diesem besonderen Fall über das Programm „Digitales Europa“. Die Finanzierung sei mit dem „mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027“ vereinbar.
Wer nun diese durch und durch positive Sicht des digitalen Impfnachweises nicht teilt und bezweifelt, dass die Verlängerung der diesbezüglichen Verordnung „sich positiv auf das Grundrecht auf Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit im Sinne des Artikels 45 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta)“ auswirkt, kann der Europäischen Kommission eine entsprechende Rückmeldung hinterlassen. Es steht ein Freitext-Feld zur Verfügung, und es besteht sogar die Möglichkeit, Anhänge hochzuladen. Eine Registrierung ist erforderlich, doch die Veröffentlichung der Beiträge erfolgt anonymisiert.
Auch wenn sie vermutlich keinen Einfluss auf die weiteren EU-Entscheidungen haben wird, stellt die Teilnahme an der Befragung immerhin eine Möglichkeit dar, sein Nicht-Einverständnis mit der Verlängerung der Verordnung zu dokumentieren. Und sei es nur in einem einzigen Satz.
Beitragsbild: Ecureuil CC BY 3.0 via Wikimedia

Die grenzenlose Digitalisierung bzw. IT ist der wuchernde Krebs dieser Zeit. Erst sie ermöglicht eine immer umfassendere Kontrolle der Bürger in allen Lebenssituationen, selbst in rein privaten Bereichen, wie sie früher undenkbar war.
dafür muss man sich anmelden mt Klarnamen...womit dann auch diese Daten gespeichert sind :)
@Marc Blenk / 19.02.2022 - "(...) Natürlich führt das unweigerlich in den wirtschaftlichen, finanzpolitischen und gesellschaftlichen Untergang. Aber womöglich ist genau dies das Ziel: Chaos schaffen." --- Nach dem "Great Reset" kommt das "Build Back Better". Wir befinden uns in einem globalen Hybridkrieg.
@ Blenk: Digitalisierungsmaßnahmen ist hier das richtige Wort. Wenn ich mich für diese Umfrage anmelde und meine Meinung kundtue, komme ich dann bei einer "falschen" Meinung auf eine digitale Überwachungsliste und verliere vielleicht in Zukunft wichtige Sozialpunkte?
In etwa so:" Freiheit und Demokratie sind unverhandelbar!" Steuern zahlen, für Deppen und absurde Richtlinien, hatte bereits mit krummen Gurken angefangen, darüber werden wir Bürger sehr bald verhandeln und oder lieber spazieren gehen! Eutopia, Cumex-drahtlos Ollof aufwachen, schaut mal in die Kasse! Einfach Lächerlich!
Die Menschen sollen sich weltweit nie mehr frei bewegen dürfen. Der Great Reset ist ein globaler Hybridkrieg.
In Kanada wird gerade der ganzen Welt vorgeführt, zu was all diese Digitalisierungsmaßnahmen führen. Den Truckern und ihren Unterstützern werden einfach per drei Mausklicks die Konten gesperrt, was pompös von der Finanzministerin per Glotze verkündet wird. Vielleicht geschieht dies gerade noch rechtzeitig. Angeblich wurde damit schon ein Run auf die Konten ausgelöst. Was nur konsequent wäre. Denn eines ist klar: in den demokratisch dysfunktionalen Ländern des Westens schwindet nicht erst seit Trudeau das Vertrauen der Bürger in ihre bürgerliche Selbstbestimmung. Es läuft alles auf radikale Entmündigung und Enteignung hinaus. Dafür hat man jetzt die Technik und dafür wird sie eingesetzt. Natürlich führt das unweigerlich in den wirtschaftlichen, finanzpolitischen und gesellschaftlichen Untergang. Aber womöglich ist genau dies das Ziel: Chaos schaffen.