Am 30. Juni 2022 läuft die EU-Verordnung aus, die den Einsatz digitaler Impfnachweise regelt. Nun plant die EU, sie um vorerst ein Jahr zu verlängern. Dazu werden online alle Bürger befragt. Das Meinungsbild soll veröffentlicht werden.
„Um die sichere Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie zu erleichtern, erließen das Europäische Parlament und der Rat am 14. Juni 2021 die Verordnung (EU) 2021/953 über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von COVID-19-Impfungen und -Tests sowie der Genesung von einer COVID-19-Infektion“, heißt es in einem Dokument auf der Webseite der Europäischen Union, das auch in deutscher Sprache heruntergeladen werden kann. Das Dokument umfasst 36 Seiten und enthält sowohl den ausformulierten Vorschlag zur Verlängerung der Verordnung als auch deren fast wortgleiche Begründung.
Zunächst lobt sich die EU selbst für den Erfolg ihres COVID-Zertifikats. Bis Ende 2021 seien über eine Milliarde Zertifikate ausgestellt worden, die von nahezu allen Mitgliedstaaten auch für innerstaatliche Zwecke genutzt worden seien. Darüber hinaus habe sich das System des digitalen COVID-Zertifikats der EU als das einzige international funktionierende COVID-19-Zertifikatsystem erwiesen, sodass auch der Internationale Luftverkehrsverband (IATA) nachdrücklich dazu auffordere, das digitale COVID-Zertifikat der EU als globalen Standard zu übernehmen.
Zwar wird davon ausgegangen, „dass nach Erreichen eines Höchststands von Omikron-Fällen ein hoher Anteil der Bevölkerung zumindest für einen bestimmten Zeitraum aufgrund von Impfungen und/oder einer früheren Infektion vor COVID-19 geschützt ist.“ Allerdings seien die Auswirkungen eines möglichen Anstiegs der Infektionen im zweiten Halbjahr 2022 kaum abzusehen. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, dass sich die Pandemiesituation durch das Auftreten neuer besorgniserregender SARS-CoV-2-Varianten erneut verschlechtere.
Daher wird in dem Dokument auch der fortgesetzten Entwicklung und Untersuchung von COVID-19-Impfstoffen eine „entscheidende Bedeutung“ eingeräumt. Hierzu wird hervorgehoben: „Impfstoffhersteller arbeiten weiterhin an der Entwicklung neuer und/oder angepasster COVID-19-Impfstoffe, und es werden Studien zur fortdauernden Wirksamkeit bestehender Impfstoffe durchgeführt. Es muss sichergestellt werden, dass das digitale COVID-Zertifikat der EU an neue Entwicklungen in diesem Bereich angepasst werden kann, etwa an die mögliche Einführung von COVID-19-Impfstoffen gegen SARS-CoV-2-Varianten.“
Klinische Prüfungen: Freiwillige vor!
In diesem Zusammenhang sei es wichtig, die Teilnahme von Freiwilligen an klinischen Prüfungen zu erleichtern. Das solle unter anderem dadurch geschehen, dass „Personen, die an klinischen Prüfungen teilnehmen, die von den Ethikkommissionen der Mitgliedstaaten und den zuständigen Behörden genehmigt wurden, ein digitales COVID-Zertifikat der EU erhalten können. Um eine Beeinträchtigung der klinischen Prüfungen zu vermeiden, kann ein solches Zertifikat von dem Mitgliedstaat ausgestellt werden, in dem die Dosis verabreicht wird, unabhängig davon, ob die Teilnehmer den COVID-19-Impfstoffkandidaten oder die der Kontrollgruppe verabreichte Dosis erhalten haben.“
Heißt im Klartext: Auch Personen, denen kein COVID-19-Impfstoff injiziert worden ist, können, falls sie an klinischen Prüfungen teilnehmen, ein digitales COVID-Zertifikat erhalten. Unter dem Stichpunkt „Subsidiarität“ wird betont, dass „die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung von den Mitgliedstaaten nicht verwirklicht wird, wenn sie unabhängig voneinander handeln.“ Eine Maßnahme auf Unionsebene sei daher notwendig.
Auch das Thema „Grundrechte“ wird angesprochen: Der Vorschlag zur Verlängerung der Verordnung wirke sich positiv auf das Grundrecht auf Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit im Sinne des Artikels 45 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta) aus. Der fortgesetzte Zugang zu interoperablen und gegenseitig anerkannten Zertifikaten über COVID-19-Impfungen, -Tests oder die Genesung, die auf Reisen verwendet werden können, sei der Ausübung dieser Grundrechte förderlich.
Möglichkeit zum Nicht-Einverständnis
Gleichzeitig jedoch wird zu bedenken gegeben, dass die durch die Zertifikate nachgewiesenen medizinischen Ereignisse – Impfung, Test oder Genesung – unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Gesundheit nicht als gleichwertig angesehen werden könnten, da bei ungeimpften und teilweise geimpften Personen nach wie vor ein wesentlich höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bestehe. Dies spiegele sich auch in den notwendigerweise unterschiedlichen Vorschriften über die Gültigkeit der Zertifikate wider. Wenn die Geltungsdauer der Verordnung (EU) 2021/953 verlängert werde, bedeute dies „die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der genannten Verordnung um ein weiteres Jahr“.
Die Kommission solle sicherstellen, dass „die unterstützende digitale Infrastruktur auf EU-Ebene vorhanden bleibt und dass sie weiterhin wirksam betrieben und überwacht wird“. Außerdem beabsichtige sie, die Fortführung von Sofortmaßnahmen über EU-Programme zu unterstützen, in diesem besonderen Fall über das Programm „Digitales Europa“. Die Finanzierung sei mit dem „mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027“ vereinbar.
Wer nun diese durch und durch positive Sicht des digitalen Impfnachweises nicht teilt und bezweifelt, dass die Verlängerung der diesbezüglichen Verordnung „sich positiv auf das Grundrecht auf Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit im Sinne des Artikels 45 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta)“ auswirkt, kann der Europäischen Kommission eine entsprechende Rückmeldung hinterlassen. Es steht ein Freitext-Feld zur Verfügung, und es besteht sogar die Möglichkeit, Anhänge hochzuladen. Eine Registrierung ist erforderlich, doch die Veröffentlichung der Beiträge erfolgt anonymisiert.
Auch wenn sie vermutlich keinen Einfluss auf die weiteren EU-Entscheidungen haben wird, stellt die Teilnahme an der Befragung immerhin eine Möglichkeit dar, sein Nicht-Einverständnis mit der Verlängerung der Verordnung zu dokumentieren. Und sei es nur in einem einzigen Satz.
Beitragsbild: Ecureuil CC BY 3.0 via Wikimedia

Wenn dieses digitale Zertifikat verlängert wird, bedeutet das nichts weniger, als das Ende der Freiheit für immer. Denn es wird weitere Zertifikate geben. So einfach ist das!
"„Um die sichere Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie zu erleichtern,......" WIE GNÄDIG ! Daß die sogenannte "IMPUNG"- besser bekannt als toxische GEN-THERAPIE (bei SELBERDENKERN) nicht gegen COVID geholfen hat, sollte sich doch bis in den hintersten Winkel der Welt rumgesprochen haben. Hat es auch. Aber offenbar kann noch immer viel Geld damit verdient werden und vor allem will der "Philanthrop" Gates ja die ganze Welt damit beglücken. Gegen den, Fauci und andere "Philanthopen" sollen ja Prozesse laufen. Wenn ich an den Typ mit dem "LOLITAJET" denke, könnte das sogar auch in diesem Fall zu einer Verurteilung kommen. Die DIGITALE ÜBERWACHUNG ala CHINA muß endlich durchgesetzt werden, vermutlich egal mit welchen Mitteln ! Der Scholz MUßTE wahrscheinlich installiert werden, egal was man von Laschet hält, ich vermute, der hätte sich - wahrscheinlich- nicht dafür einspannen lassen!? Scholz heute auf der MÜNCHNER "SICHERHAITSKONFERENZ" sieht eine KRIEGSGEFAHR ! Das gleiche Muster wie bei Corona, der ANGSTLEVEL MUß aufrecht erhalten bleiben. Nach Auflösung des Ostblocks wurde den Russen versprochen, die Nato NICHT in den OSTEN auszuweiden. Was ist passiert ? Das ganze Baltikum wurde "natoriseriet" Wenn auch hier auf der Achse immer wieder der Satz geschrieben wird "Wie gewählt, so erhalten" frage ich, WURDEN DIE WIRKLICH GEWÄHLT ? Berlin hat es doch vorgemacht, WIE auch "gewählt" werden kann. Marc Blenk, darum sind die doch so scharf, daß NUR noch digital eingekauft, gebucht etc. werden soll und VIELE machen das stolz auch noch mit ! Vermutlich ohne an die Konsequenzen zu denken, "Ist ja SO einfach" sagte mir mal eine Frau, die ganz erstaunt war, über meine "Theorie. " "Betreutes Denken" scheint immer mehr um sich zu greifen!! Viel "Freude" bei der UMFRAGE, ich bin SELBERDENKER !! "...doch die Veröffentlichung der Beiträge erfolgt anonymisiert." Im DIGITALEN ZEITALTER gibt es KEINE ANONYMITÄT mehr !
Vorsicht! Eine Falle voller Lügen und Betrug.
Lockerungen gibt es für Straftäter im Gefängnis. Für DDR Bürger gab es Lockerungen der Reisefreiheit, für Verwandte ersten Grades, zB für Beerdigungen, auf Antrag. Diese Anträge wurden nur genehmigt, wenn man als zuverlässige sozialistische Persönlichkeit von der Stasi eingestuft wurde. Wenn ich als gesunder Mensch, innerhalb der EU nicht mehr reisen kann, bzw nur noch wenn ich ein entsprechendes digitales Dokument vorzeige, welches mir heute meinen Impfstatus bestätigt und morgen mein Umwelt- und Sozialverhalten, dann sind wir genau dort, wo wir vor 35 Jahren schon Mal waren, in der DDR2.0.
Danke dafür. Werde teilnehmen.
Bürger? Ist das Neusprech für Sklaven? Demonstrieren ohne Ende ersetzt jede Umfrage.
Ich soll der EU meine Meinung digital geigen ? Soll ich mich freiwillig als " Rechter " melden ? Stehen dann die Männer mit schwarzen Ledermänteln vor der Tür ? Ach nee, erst fackeln die jungen Männer und Damen mit den bunten Halstüchern mein Auto ab. Notfalls kann man ja noch meine Konten sperren, Rente nicht auszahlen, Strom ,Gas und Wasser sperren.......Es gibt so viele Möglichkeiten.......