Rüdiger Stobbe / 25.01.2019 / 06:25 / Foto: Mixalkov / 34 / Seite ausdrucken

Dieseldebatte: Der höhere Grenzwert steht längst im Gesetz

Von Rüdiger Stobbe.

100 Lungenfachärzte haben auf Initiative von Prof. Dr. med. Köhler, dem ehemaligen Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V. eine Stellungnahme unterzeichnet, welches die Wissenschaftlichkeit des aktuell diskutierten Stickoxid-Grenzwerts von 40 µg NO2/ m3 Luft in der Außenluft in Frage stellt.

Unabhängig von den in der  Stellungnahme zur Gesundheitsgefährdung durch umweltbedingte Luftverschmutzung, insbesondere Feinstaub und Stickstoffverbindungen (NOx) vorgebrachten Argumenten, leidet die Debatte um Grenzwerte, Fahrverbote und Gesundheit von Beginn an einer sachlichen Unzulänglichkeit, die erhebliche Konsequenzen hat.

Im 39. Bundesimmissionsschutzgesetz ist nicht nur der Jahresdurchschnittsgrenzwert in Höhe von 40 µg NO2/m3 Luft festgelegt. Es gibt daneben und erstgenannt den wesentlich relevanteren, weil wirklichkeitsnäheren Stundenmessgrenzwert von 200 µg NO2/m3 Luft.

Warum ist dieser Stundenmessgrenzwert relevanter, wirklichkeitsnäher als der Jahresdurchschnittsgrenzwert? Einmal pro Stunde wird das Mittel aus den jeweiligen in dieser Stunde  gemessenen NO2-Werten festgeschrieben. Die an der jeweiligen Messstelle erhobenen Werte beschreiben genau die Menge NO2, der Menschen, die sich im Bereich der Messstelle aufhalten, an ihr vorbeigehen, tatsächlich ausgesetzt sind. Gesetzlich erlaubt sind 200 µg NO2 und nicht nur 40 µg. Die 200 µg dürfen sogar 18 x, das sind 18 Stunden pro Jahr, überschritten werden. 18 x von 8.760 Stunden, die ein Jahr dauert.

Der Jahresdurchschnittsgrenzwert 40 µg ist der Mittelwert aus den tatsächlich gemessenen Stundenmessgrenzwerten. Im Idealfall also die Summe der 8.760 gemessenen Stundenmessgrenzwerte dividiert durch 8.760. Wegen Wartung, Defekt usw. der Messtellen werden die 8.760 Messungen in aller Regel nicht erreicht. Weit über 8.000 Messungen pro Station (weit über 500 in Deutschland!) sind es aber regelmäßig.

Der 40 µg Jahresdurchschnittsgrenzwert ist im Gegensatz zu den Stundenmessgrenzwerten ein rein theoretischer Wert. Wenn zum Beispiel ein Mann auf seinem Heimweg vom Büro regelmäßig während der Hauptverkehrszeit einer Großstadt an der Messtelle vorbeikommt, wird er mit Sicherheit einem erheblich höheren Wert als 40 µg NO2 ausgesetzt. Was offensichtlich auch für die Gesundheit in Ordnung ist. Sonst wäre der Stundenmessgrenzwert niedriger. Erlaubt aber sind konkret bis zu 200 µg NO2/ m3 Luft!

Weshalb gibt es überhaupt einen Jahresdurchschnittsgrenzwert? Grenzwerte sind in aller Regel nicht so ausgelegt, dass sie regelmäßig erreicht werden sollten. So verhält es sich auch beim NO2. Außenluft die ständig annähernd 200 µg NO2 enthält, wäre nicht im Sinn des Umwelt-, des Gesundheitsgedankens. Ein Jahresdurchschnittsgrenzwert dient dazu, das andauernde Fast-Reißen des realen Grenzwertes zu verhindern. 

Zu einem Stundenmessgrenzwert von 200 µg NO2/m3 Luft, ist ein Jahresdurchschnittsgrenzwert von 40 µg NO2 nicht plausibel, sprich viel zu gering. 100 µg, vielleicht auch noch 80 µg wären vertretbar. Der um ein 5-faches niedrigere Durchschnittswert bezogen auf den erlaubten Wert 200 µg ist meines Erachtens wissenschaftlich unhaltbar. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die 40 µg in erster Linie politisch begründet sind. Zumal bei anderen Schadstoffen die Verhältnisse stimmen. 

In der Debatte um NO2 ist regelmäßig nur der theoretische, weil per Durchschnittsrechnung ermittelte Grenzwert 40 µg Bestandteil der Diskussion. Der Stundenmessgrenzwert, der Wert, der real und konkret die Menge NO2 angibt, der der Mensch an der Messstelle ausgesetzt wird, wird nirgendwo auch nur erwähnt. 

Mit 200 µg plus 18 möglichen Überschreitungen ist dieser Wert weiter, realistischer ausgelegt, als derJahresdurchschnittsgrenzwert 40 µg NO2, und damit weniger geeignet, vor allem politisch gewollte "Umweltveränderungen" durchzusetzen.

Hinzu kommt, dass bei der Analyse der Excel-Datei des Umweltbundesamtes - Originaldatei im Web - eine Überschreitung des 200 µg-Grenzwertes in 2017  – 2018 liegt noch nicht vor – lediglich 52 x (zweiundfünfzig!)  vorkam. Bei Millionen Messungen in ganz Deutschland. 18 x wurde der Grenzwert an einer Messstation nicht einmal überschritten. Weitere und weitergehende Informationen finden Sie hier.

Die Debatte muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Und die stehen auf erlaubten 200 µg NO2 / m3 Luft, die in Deutschland so sauber ist, wie fast nirgendwo auf der Erde. 

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Leserpost

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Helmut Wichtlhuber / 25.01.2019

Ach, kommt mir doch nicht immer mit Logik. Es geht um einen grünen Morgenthauplan der mit willfährigen Helfern, u.a. auch aus dem (vormals) konservativen Lager umgesetzt werden soll. Nicht mehr und keinesfalls weniger. Derlei Politik wird in Deutschland aus einem gutmenschlichen Geschwurbel heraus gemacht und für alternativlos erklärt. Daß man dabei auch den ökonomischen Ast absägt, auf dem wir alle sitzen hat zumindest einen Vorteil, mit allem verfügbaren Zynismus sei es gesagt: Diese Blödeleien werden ein Ende nehmen, sobald die wirtschaftliche Substanz aufgezehrt ist.

A. Witzgall / 25.01.2019

Ich bin ja schon froh, dass in den ÖR nun zumindest darüber debattiert wird. Es kann offensichtlich nicht sein, dass praktizierende Lungenfachärzte keine Feinstaub-Opfer entdecken wollen, dabei müssten diese “wissenschaftlich” betrachtet doch so quasi an jeder dieser bösen Messstationen nur so rumliegen. Praktiker müssen den Regierenden heutzutage nachweisen, dass Theoretiker auch mal falsch liegen können. Es ist aber das typische Deutschland, welches Nachrichten bzw. Fakten nur “hinnimmt” statt zu hinterfragen. Wer glaubt, dass sich das Dschungelcamp mitten im Busch weit jeglicher Zivilisation befindet und dessen Insassen alle MINT-Wissenschaften studiert hätten, der lässt sich auch seinen Diesel wegnehmen, zahlt mit den teuersten Strom,  dämmt seine Hütte zur Schimmelbude und saugt mit Staubsaugern, welche nicht mal mehr die Katzenhaare bewältigen. Der Michel der Zukunft wird von seinem Smartphone geweckt, an den Toilettengang erinnert und speist nach Android-generiertem Ernährungsplan. Begleitet von personalisierter Werbung und vorgeschlagenen Mittelchen, abhängig von zu weichem oder zu hartem Stuhl oder potenzfördernder Substanzen, falls im Bett schlechte Leistungskurven registriert wurden. Seine Wählerstimme verkauft er zukünftig an NGO´s und bekommt dafür Gutscheine für die Tafel oder Reisegutscheine für eine Baggerfahrt durch die Eiffel. PS: Windräder und Solaranlagen sollen ja zur Zeit fast bei Null Leistung liegen. Aber dank atomgestützer Nachbarn wie Frankreich oder Tschechien ist elektronisches Geschwätz a lá Maibritt, Anne, Sandra und wie sie sonst noch auf ihren üppigen Gehaltsabrechnungen genannt werden noch abgesichert.

Ronny Schuffenhauer / 25.01.2019

Herr Stobbe,  natürlich muss die Diskussion auf den Kopf gestellt werden. Ich fürchte aber, dass das im Sande verlaufen wird, gab es doch schon genügend Politikeraussagen, dass diese gesetzlich festgeschriebenen Grenzwerte nicht geändert werden können. Die Gesetze sind zudem schon soweit in die Zukunft gefasst, dass man da auch nichts mehr ändern kann ( auf EU-Ebene). Ein Abgeordneter der AfD berichtete von den neuen Grenzwerten für Verbrauch und CO2 (Video auf youtube, Titel: „Das ist der Hammer“). Demnach wird es in der Zukunft Strafzahlungen geben. Ausgehend von 4 l Verbrauch werden dann pro Liter Mehrverbrauch eines verkauften Autos 2500 € Strafe fällig.  Diese muss der Hersteller des Autos an die EU zahlen. Wie viel er davon prozentual an den Verbraucher weitergeben wird, steht noch in den Sternen. Fakt ist jedoch, dass mit diesem Gesetz in Kauf genommen wird, dass die Automobil- beziehungsweise Zulieferindustrie massiv geschwächt wird und somit Arbeitsplätze in Dimensionen wegfallen werden. In einer Sitzung mit Industrievertretern wurde auf Hinweis aus der Industrie dies schulterzuckend zur Kenntnis genommen.  Wäre vielleicht auch mal eine Recherche wert, was da vor sich geht.

Stefan Lanz / 25.01.2019

Ach Herr Stobbe, das ist doch blanker Populismus, was hier betreiben! Auch wenn Sie Ihre Aussagen mit Zahlen belegen - geschenkt. Auch wenn Sie mit Ihrer Argumentation recht haben - geschenkt. Wenn ich Ihren Artikel so lese, dann liegt die Vermutung nahe, dass Sie womöglich noch der deutschen Handball-nationalmannschaft die Daumen drücken… Also überlassen Sie bitte diese Diskussion den Grünen, der SPD und den Experten von ARD und ZDF! PS: Ich muss feststellen, dass hier auf Achgut zum grossen Teil Artikel zu lesen sind, die nicht der gängigen Meinung entsprechen! Bin deswegen innerlich a bisserl aufgewühlt und habe diesbezüglich schon meiner Landtagsabgeordneten Frau Schulze schriftlich meine Besorgnis mitgeteilt…

Kay R. Ströhmer / 25.01.2019

Der Wähler ist aufgerufen, diesem Land eine Atempause von der linksgrünen - das schließt übrigens die Unionsparteien ein - Unvernunft zu verschaffen.

M. Schraag / 25.01.2019

Nicht zu vergessen, dass es auch noch eine Alarmschwelle gibt. Die liegt bei 400µg/m³. Hier muss eine Kommune unverzüglich handeln, wobei der Wert immer noch weniger die Hälfte des Arbeitsplatzgrenzwerts ist. An Arbeitsplätzen muss da noch weiter gearbeitet werden. Die Alarmschwelle von 400µg/m³ im Außenbereich entspricht in der Handlungsanweisung ungefähr der eines Innenraumrichtwerts II, das sind bei NO2 60µg/m³. Also sofort Kerzen auspusten, Kirchen evakuieren, Gasherde ausschalten. Dass der Innenraumrichtwert II höher ist als der Grenzwert auf der Straße hat das Umweltbundesamt in Erklärungsnöte gebracht, der Grenzwert am Arbeitsplatz sowieso. Es gab deshalb schon Androhungen aus der Richtung des UBA, den Richtwert senken zu wollen. Warum erklären wir eigentlich die Straße nicht zum Innenraum und schlagen den DUH-Anwälten ein Schnippchen? wir leben doch nach anderen Theorien in einem großen Glashaus.

Matthias Zahn / 25.01.2019

Guten Tag Herr Stobbe, vielen Dank für Ihre Argumente. Aber ein Detail sollte genauer betrachtet werden. In § 3 (1) der genannten Verordnung steht “... der über eine volle Stunde gemittelte Immissionsgrenzwert ...”. Sie erwähnen die Verarbeitung der Daten: “... Einmal pro Stunde wird der jeweilige in dieser Stunde höchste gemessene NO2-Wert festgeschrieben ...”  Bei angenommen drei Meßwerten 18, 22, 20 wäre der Mittelwert 20, der Höchstwert aber 22. Die Einzelheiten werden sich finden.

Heiko Stadler / 25.01.2019

Es gibt in Deutschland Anwaltskanzleien,  die ein milliardenschweres Geschäftsmodell entdeckt haben: Abmahnverfahren im ganz großen Stil an die deutsche Autoindustrie. Dafür braucht man die absurden Grenzwerte und korrupte EU-Politiker. Das Geschäft läuft.

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