Vera Lengsfeld / 12.12.2020 / 17:00 / 94 / Seite ausdrucken

Die Würde des Schülers ist antastbar

Um ihr Versagen zu bemänteln, greifen Politiker zu immer absurderen Maßnahmen, um die von ihnen verursachte Corona-Krise zu „bekämpfen“. Jüngst forderte Sachsens Ministerpräsident Kretschmer „autoritäre Maßnahmen“. In Berlin ist man bereits einen Schritt weiter. Die willigen Helfer scheren sich nicht mehr um die Würde des Menschen, die in Artikel 1 unseres Grundgesetzes als unantastbares Recht verankert ist. Sie treffen autoritäre Maßnahmen, wie sie bislang nur in Diktaturen praktiziert wurden. An einer Berliner Schule wurde eine Schülerin vom Maske tragen befreit. Nachdem der erfolgte Schulrausschmiss rückgängig gemacht werden musste, wird die Schülerin jetzt isoliert und diffamiert. Davon zeugt ein Brief, den die Schulleitung an die Eltern der Mitschüler dieses Mädchens verschickt hat (liegt der Autorin vor). Der Name der Eltern und der Schule sind mir bekannt. Hier das Schreiben:

Sehr geehrte Eltern der 10Gb,

eine Schülerin der Klasse, die von der Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung befreit ist, wird vom heutigen Dienstag an die …schule wieder besuchen. Um das Infektionsrisiko zu reduzieren und die Schulgemeinschaft zu schützen, haben wir folgende Maßnahmen ergriffen, die Sie und Ihre Kinder kennen müssen, um verantwortungsbewusst mit der Situation umgehen zu können. Der Klasse habe ich diese Regeln heute früh mündlich vorgetragen.

  • Die Schülerin wird in den Pausen allein im Klassenraum verbleiben, wenn die anderen Schülerinnen und Schüler auf dem Hof sind.
  • Die Schülerin wird einen Platz am Fenster erhalten. Es ist auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen von ihr zu allen anderen Personen immer ein Mindestabstand von 1.50 Metern einzuhalten.
  • Die Schülerin wird den Klassenraum zur ersten Stunde als letzte erst nach dem zweiten Klingeln betreten.
  • Beim Wechsel von Fachräumen hat die Schülerin einen eigenen Weg, der ihr bekannt ist, zu wählen. Sie darf dabei von keiner Schülerin bzw. keinem Schüler begleitet werden.
  • Für alle Schülerinnen und Schüler der 10 Gb gilt, dass sie bei offensichtlicher Missachtung des Abstandsgebots mit Erziehungs- und im Wiederholungsfall mit Ordnungsmaßnahmen zu rechnen haben.

Um das beträchtliche Infektionsrisiko, das in den letzten Wochen gerade auch in die Schule getragen wurde, zu reduzieren, gehe ich von Ihrem Verständnis für diese Maßnahmen aus. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Notwendigkeit dieser Maßnahmen.

Einen konkretisierenden Hinweis möchte ich an dieser Stelle noch anbringen. In den vergangenen Wochen mussten wir immer wieder Klassen, Kurse und in der Gesamtzahl viele Schülerinnen und Schüler in Quarantäne schicken. Dazu sind wir gesetzlich nach bestimmten Kriterien verpflichtet. Eine Quarantäne ist für sich schon nicht angenehm, aber für einige Schülerinnen und Schüler ist viel Präsenzunterricht ausgefallen, so dass die Bildungsziele verfehlt werden könnten. Das betrifft z.B. Abschlüsse wie das Abitur oder den MSA. Den Wunsch nach freiwilliger Wiederholung eines Jahrgangs werden wir aber zumeist nicht genehmigen können, weil uns dafür die Raum- und Personalkapazitäten fehlen. Daher ist Infektionsschutz nicht nur notwendig, um Risikogruppen zu schützen, sondern auch im Interesse aller Schülerinnen und Schüler.

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Johannes Kreis / 12.12.2020

Wie wird man denn Schuldirektor oder Schuldirektorin? Das ging schon immer über das Parteibuch. Da gab es zwischen Ost und West keinen Unterschied. Mit Pädagogik hatte das noch nie etwas zu tun.

beat schaller / 12.12.2020

@Dirk Jungnickel . Danke Herr Jungnickel. Sie bringen es auf den Punkt. Genau so muss man es machen. Solche Brutalos, die nicht wissen was sie tun, die gehören zwingend an den Pranger. Das sollen Sozialpädagogen sein? Nein, es sind Verbrecher, genauso wie die, die solche Dinge von der Regierungsseite anordnen. Man darf nicht mehr zurückhalten. Die Dinge sind zu überschaubar um weg zu sehen. Die Eltern sollten klagen, denn viel schlimmer kann es für das Kind nicht werden. Solche Fälle müssen unbedingt den Weg in die Öffentlichkeit finden. b.schaller

Christina M. Kerpen / 12.12.2020

Mich schüttelt es, wenn ich diesen an Dummheit nicht zu überbietenden und vor Herzlosigkeit triefenden Brief lese. Ich rate den Eltern dazu, sich schleunigst einen Fachanwalt zu nehmen und NAMENTLICH! Strafanzeige gegen den Schulleiter und die mitverantwortlichen Lehrer, desweiteren aus allen rechtlichen Gründen Anzeigen gegen den Berliner Senat, gegen die Schulbehörde und am besten noch gegen Merkel und ihre satanischen Helfer zu erstatten. Ich fasse es nicht, wohin Deutschland unter einer Stasiverliebten Kanzlerin geschliddert ist. Pfui Teufel, ich schäme mich so, ich schäme mich unendlich, Deutsche zu sein. Aber ich kann eines sagen, Ich bin stolz, dass dieses ganze Verbrecherpack von mir schon lange keine Stimme mehr bekommen hat..

B.Rehfeldt / 12.12.2020

Das ist Kindeswohlgefährdung und gehört bestraft. Vielleicht kann sich ein Jurist der Sache annehmen. Ich bin erschüttert.

Anne Cejp / 12.12.2020

Der Brief, sein Stil und seine Tendenz sind ungeheuerlich. Ich wünsche sehr, dass diese Schülerin für ihr Leben eine Erfahrung bekommen hat, die sie deuten kann, und die sie zu einem starken und positiven Menschen macht.

Albert Sommer / 12.12.2020

Es fehlt noch ein Abzeichen auf der Brust des Mädchens und “Berlin” ist wieder dort angekommen, wo es schon `33 einmal rausgekrochen kam! Menschenverachtend und widerlich, vermutlich hat das Kind für “dieses RotRotGrüne (fachistoide) Berlich einfach nur die falsche (weiße) Hautfarbe!!!

a.ziegler / 12.12.2020

Das nennt man schwarze Pädagogik.

K. Schmidt / 12.12.2020

Ich vermute, dass diese Schule auch schon vorher ein Musterbeispiel der Systemtreue war.

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