Vera Lengsfeld / 12.12.2020 / 17:00 / 94 / Seite ausdrucken

Die Würde des Schülers ist antastbar

Um ihr Versagen zu bemänteln, greifen Politiker zu immer absurderen Maßnahmen, um die von ihnen verursachte Corona-Krise zu „bekämpfen“. Jüngst forderte Sachsens Ministerpräsident Kretschmer „autoritäre Maßnahmen“. In Berlin ist man bereits einen Schritt weiter. Die willigen Helfer scheren sich nicht mehr um die Würde des Menschen, die in Artikel 1 unseres Grundgesetzes als unantastbares Recht verankert ist. Sie treffen autoritäre Maßnahmen, wie sie bislang nur in Diktaturen praktiziert wurden. An einer Berliner Schule wurde eine Schülerin vom Maske tragen befreit. Nachdem der erfolgte Schulrausschmiss rückgängig gemacht werden musste, wird die Schülerin jetzt isoliert und diffamiert. Davon zeugt ein Brief, den die Schulleitung an die Eltern der Mitschüler dieses Mädchens verschickt hat (liegt der Autorin vor). Der Name der Eltern und der Schule sind mir bekannt. Hier das Schreiben:

Sehr geehrte Eltern der 10Gb,

eine Schülerin der Klasse, die von der Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung befreit ist, wird vom heutigen Dienstag an die …schule wieder besuchen. Um das Infektionsrisiko zu reduzieren und die Schulgemeinschaft zu schützen, haben wir folgende Maßnahmen ergriffen, die Sie und Ihre Kinder kennen müssen, um verantwortungsbewusst mit der Situation umgehen zu können. Der Klasse habe ich diese Regeln heute früh mündlich vorgetragen.

  • Die Schülerin wird in den Pausen allein im Klassenraum verbleiben, wenn die anderen Schülerinnen und Schüler auf dem Hof sind.
  • Die Schülerin wird einen Platz am Fenster erhalten. Es ist auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen von ihr zu allen anderen Personen immer ein Mindestabstand von 1.50 Metern einzuhalten.
  • Die Schülerin wird den Klassenraum zur ersten Stunde als letzte erst nach dem zweiten Klingeln betreten.
  • Beim Wechsel von Fachräumen hat die Schülerin einen eigenen Weg, der ihr bekannt ist, zu wählen. Sie darf dabei von keiner Schülerin bzw. keinem Schüler begleitet werden.
  • Für alle Schülerinnen und Schüler der 10 Gb gilt, dass sie bei offensichtlicher Missachtung des Abstandsgebots mit Erziehungs- und im Wiederholungsfall mit Ordnungsmaßnahmen zu rechnen haben.

Um das beträchtliche Infektionsrisiko, das in den letzten Wochen gerade auch in die Schule getragen wurde, zu reduzieren, gehe ich von Ihrem Verständnis für diese Maßnahmen aus. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Notwendigkeit dieser Maßnahmen.

Einen konkretisierenden Hinweis möchte ich an dieser Stelle noch anbringen. In den vergangenen Wochen mussten wir immer wieder Klassen, Kurse und in der Gesamtzahl viele Schülerinnen und Schüler in Quarantäne schicken. Dazu sind wir gesetzlich nach bestimmten Kriterien verpflichtet. Eine Quarantäne ist für sich schon nicht angenehm, aber für einige Schülerinnen und Schüler ist viel Präsenzunterricht ausgefallen, so dass die Bildungsziele verfehlt werden könnten. Das betrifft z.B. Abschlüsse wie das Abitur oder den MSA. Den Wunsch nach freiwilliger Wiederholung eines Jahrgangs werden wir aber zumeist nicht genehmigen können, weil uns dafür die Raum- und Personalkapazitäten fehlen. Daher ist Infektionsschutz nicht nur notwendig, um Risikogruppen zu schützen, sondern auch im Interesse aller Schülerinnen und Schüler.

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Leserpost

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Karlheinz Patek / 12.12.2020

@Dr.Stefan Lehnhoff. An wieviel hätten Sie denn gedacht? Würde mich beteiligen.

Sabine Heinrich / 12.12.2020

Ich muss mich noch einmal melden, meine Empörung treibt mich dazu! Frau Lengsfeld, nennen Sie den Namen der Schule!  Für das Mädchen (und seine Eltern) kann es ohnehin nicht schlimmer kommen. Die Schülerin hat nichts mehr zu verlieren. Lernen kann sie in der Atmosphäre der als zur Aussätzigen Erklärten ohnehin kaum - so ein dickes Fell haben nur ganz Hartgesottene.  Auch wenn das unmenschliche verbrecherische Verhalten der Schulleitung wahrscheinlich sogar noch von vielen abgestumpften, empathiebefreiten Menschen gutgeheißen wird - es gibt auch immer noch andere Menschen! Das Handeln der Schulleitung MUSS öffentlich gemacht werden! Die darf nicht durch Schweigen geschützt werden! Dieser Fall gehört in die Zeitung! Einige hier im Forum haben meine Gedanken wiedergegeben: Das Mädchen ist bestimmt eine Weiße - wäre man mit einer Farbigen oder gar einer Muslimin so verfahren, wäre der Aufschrei in allen Medien riesengroß gewesen! Rassismus! Rassismus! Und dass es keinen Rechtsanwalt, Professor, Arzt oder sonst ein einflussreiches Mitglied der Gesellschaft als Elternteil vorweisen kann, dürfte auch klar sein. Wenn dieser Skandal öffentlich gemacht wird, gibt es vielleicht sogar eine humane Schule, die dem Mädchen anbietet, dort seine Ausbildung weiterzumachen. Ich kenne es noch aus meiner Zeit als Lehrerin, dass man sich gerade um kranke oder sonstwie eingeschränkte Kinder besonders gekümmert hat - Lehrer und Mitschüler. Bei C. sieht es völlig anders aus - die gesteuerte Panikmache entmenschlicht immer mehr Menschen - so scheint es mir. Erneut meine Bitte an Sie, verehrte Frau Lengsfeld: Bleiben Sie dran an diesem Fall!

Martin Stumpp / 12.12.2020

@Tobias Meier: Ich widerspreche Ihnen entschieden. Niemand ist genötigt so einen Brief zu schreiben oder solche Anordnungen zu treffen. Schon gar nicht ein Beamter. So etwas geschieht nur aus Überzeugung, ideologischer Verbohrtheit und der damit verbundenen Menschenverachtung.

Wolfgang Kaufmann / 12.12.2020

So vorauseilend fanatisch und systemtreu sind m.E. nur Frauen. Daher das Wort Hysterie. Und am Ende wollen sie wieder von nichts gewusst haben. Hilde Benjamin, Margot Honecker und Elena Ceaușescu lassen grüßen.

Wilfried Cremer / 12.12.2020

Wir sind doch alle angesteckt, wenn wir die Maske tragen. Ich will nicht sagen: mitschuld, aber mitgemacht. Es ist wie eine unsichtbare böse Schlingpflanze (der Macht) und an der Wurzel die Regierung usw.

Martin Stumpp / 12.12.2020

Ich sage das nur sehr ungern. Aber die erste Assoziation die mir einfiel waren die analogen Maßnahmen des 3. Reiches gegen unliebsame Menschen. Wenn ein kranker Mensch, und das ist jemand der von der Maskenplicht befreit ist, von offizieller Seite derart schikaniert wird, ist der Vergleich mehr als nur naheliegend Darüber hinaus ist es die Berliner Senatsverwaltung, die erklärt hat, dass die Masken, weil Gesundheitsgefährdend immer auf eigene Gefahr getragen werden.

Anke Müller / 12.12.2020

@Albert Sommer - das “Abzeichen” ist in diesem Fall die Maskenlosigkeit.  Für uns alle. Denn alle “Angepassten” tragen den Maulkorb. Welche Chuzpe!

Johannes Kreis / 12.12.2020

Das Kontrastprogramm ist die Fußballbundesliga, wo sich die Fußballer nach den Toren in den Armen liegen - völlig außer Atem vom vielen Laufen.

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