Vera Lengsfeld / 12.12.2020 / 17:00 / 94 / Seite ausdrucken

Die Würde des Schülers ist antastbar

Um ihr Versagen zu bemänteln, greifen Politiker zu immer absurderen Maßnahmen, um die von ihnen verursachte Corona-Krise zu „bekämpfen“. Jüngst forderte Sachsens Ministerpräsident Kretschmer „autoritäre Maßnahmen“. In Berlin ist man bereits einen Schritt weiter. Die willigen Helfer scheren sich nicht mehr um die Würde des Menschen, die in Artikel 1 unseres Grundgesetzes als unantastbares Recht verankert ist. Sie treffen autoritäre Maßnahmen, wie sie bislang nur in Diktaturen praktiziert wurden. An einer Berliner Schule wurde eine Schülerin vom Maske tragen befreit. Nachdem der erfolgte Schulrausschmiss rückgängig gemacht werden musste, wird die Schülerin jetzt isoliert und diffamiert. Davon zeugt ein Brief, den die Schulleitung an die Eltern der Mitschüler dieses Mädchens verschickt hat (liegt der Autorin vor). Der Name der Eltern und der Schule sind mir bekannt. Hier das Schreiben:

Sehr geehrte Eltern der 10Gb,

eine Schülerin der Klasse, die von der Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung befreit ist, wird vom heutigen Dienstag an die …schule wieder besuchen. Um das Infektionsrisiko zu reduzieren und die Schulgemeinschaft zu schützen, haben wir folgende Maßnahmen ergriffen, die Sie und Ihre Kinder kennen müssen, um verantwortungsbewusst mit der Situation umgehen zu können. Der Klasse habe ich diese Regeln heute früh mündlich vorgetragen.

  • Die Schülerin wird in den Pausen allein im Klassenraum verbleiben, wenn die anderen Schülerinnen und Schüler auf dem Hof sind.
  • Die Schülerin wird einen Platz am Fenster erhalten. Es ist auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen von ihr zu allen anderen Personen immer ein Mindestabstand von 1.50 Metern einzuhalten.
  • Die Schülerin wird den Klassenraum zur ersten Stunde als letzte erst nach dem zweiten Klingeln betreten.
  • Beim Wechsel von Fachräumen hat die Schülerin einen eigenen Weg, der ihr bekannt ist, zu wählen. Sie darf dabei von keiner Schülerin bzw. keinem Schüler begleitet werden.
  • Für alle Schülerinnen und Schüler der 10 Gb gilt, dass sie bei offensichtlicher Missachtung des Abstandsgebots mit Erziehungs- und im Wiederholungsfall mit Ordnungsmaßnahmen zu rechnen haben.

Um das beträchtliche Infektionsrisiko, das in den letzten Wochen gerade auch in die Schule getragen wurde, zu reduzieren, gehe ich von Ihrem Verständnis für diese Maßnahmen aus. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Notwendigkeit dieser Maßnahmen.

Einen konkretisierenden Hinweis möchte ich an dieser Stelle noch anbringen. In den vergangenen Wochen mussten wir immer wieder Klassen, Kurse und in der Gesamtzahl viele Schülerinnen und Schüler in Quarantäne schicken. Dazu sind wir gesetzlich nach bestimmten Kriterien verpflichtet. Eine Quarantäne ist für sich schon nicht angenehm, aber für einige Schülerinnen und Schüler ist viel Präsenzunterricht ausgefallen, so dass die Bildungsziele verfehlt werden könnten. Das betrifft z.B. Abschlüsse wie das Abitur oder den MSA. Den Wunsch nach freiwilliger Wiederholung eines Jahrgangs werden wir aber zumeist nicht genehmigen können, weil uns dafür die Raum- und Personalkapazitäten fehlen. Daher ist Infektionsschutz nicht nur notwendig, um Risikogruppen zu schützen, sondern auch im Interesse aller Schülerinnen und Schüler.

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Silvia Orlandi / 12.12.2020

Das Mädchen war von der Maskenpflicht befreit.Es liegt also ein med. Grund vor.  Die Schulleitung hetzt hier gegen ein krankes Mädchen Mitschüler und Eltern auf.Sie verstößt also gegen das Antidiskriminierungsgesetz,Datenschutzgesetz und Volksverhetzung nach § 130. Ich würde klagen gegen die Schulleitung.

Reinhold Schmidt / 12.12.2020

Liebe Frau Lengsfeld, danke für diesen Bericht. Nun aber bitte “Butter bei die Fische”, Nennen Sie bitte Name der Schule und der Schulleitung, damit ich Strafanzeige erstatten kann.

Frances Johnson / 12.12.2020

Ich mochte die Schule nie, auch nicht die Schulen meiner Kinder. Wir waren alle, Eltern wie Kinder durchaus gute Lerner. Die Schule fällt mit solchen Schulleitern und einzelnen Lehrern, die an sich aus dem Dienst entfernt gehören. Mit der einzelnen Demütigung fällt sie, mit der lange sitzenden, unvergesslichen Kränkung durch ein einzelnes Rialo*in. Auch mit dem Mobbing einzelner Schüler. Die Schule sollte passé sein zugunsten von online teaching und zwar etwa ab 12-14 Jahre, sobald man sie allein lassen kann. Gute Lehrer bewundere ich dafür, dass sie den Mief des Lehrerzimmers aushalten, sich zuweilen über Schulleiter hinwegsetzen und einen Draht zu Schülern entwickeln. Gute Lehrer könnten auch online, schlechte nicht. Den guten ein Denkmal, den anderen meine ganze Verachtung. Die Namen der guten Lehrer vergisst man nicht, die anderen sind später Schall und Rauch, aber die Kränkung wird gelegentlich Thema in späteren Psychotherapien. Leider vermasseln heute die Eltern auch eine ganze Menge. Deswegen hasste ich ganz besonders Elternabende mit reihenweise Wichtigtuerinnen um mich herum. Die Schule kann Menschen brechen für den Rest des Lebens. Feste Charaktere überstehen sie mit manchem Groll. Man sollte sich bewusst sein, dass an dieser Sache eher die anderen Eltern schuld sind, und dass ein asthmatisches Kind in solchen Zeiten online unterrichtet werden sollte, wenn möglich. Tja, die Guten hassen wie die Schlechten oft die Schule. Anscheinend ist sie eine Art Hort für die Mitte. Und genauso mittelmäßig ist sie. Mittelmäßig und widerlich. Mir fällt jetzt jeder Lehrer*in ein, der so ekelhaft war wie dieser Rektor*in. Ausnahmsweise Sterne. Bah…Ich war oft flippern bei Pennys Vater in der Kneipe.

Regina Lange / 12.12.2020

Furchtbar! Der Umgang mit dem Mädchen erinnert an den Umgang mit Leprakranken in der Finsternis des Mittelalters! Man kann nur hoffen, dass das Mädchen ohne psychischen Schaden davon kommt. Die Eltern sollten auf die Barrikaden gehen. Unglaublich was sich die Schule erlaubt!

Th. Radl / 12.12.2020

Vorschlag an die Schulleitung, weil offensichtlich nicht bedacht wurde, dass der/die eine oder andere Schüler*in die Aussätzige nicht kennt: Man müsste hier auf jeden Fall noch anordnen, dass die Schülerin die Maske am Ärmel anzunähen hat, damit man auch weiß, von wem Abstand zu halten ist! Da wird sich wohl keine Schülergruppe finden, die so etwas FFF-mäßig zu verhindern versuchen würde! Die würden beim Verstoß eher petzen gehen. Aber stramm gegen Nazis demonstrieren! Ich weine um diese armen Kinder! DAS ist eine verlorene Generation!

Martin Müller / 12.12.2020

Ich bin zwar nicht in der DDR aufgewachsen, aber so stelle ich mir mal die Bevormundung und Gängelung in der DDR vor.

Michael Theren / 12.12.2020

Organisationsgrad des NS Lehrerbundes 1936 97%, Mitglieder des Bundes ende 1932 4000, ende 1933 250.000 - ich will damit keinerlei Verbindung zwischen den heutigen Lehrern und dem NS Regime aufzeigen….aber es scheint eine historische Kontinuität zu geben, das sie wohl die Obrigkeitshörigste (welche auch immer) aller Berufsgruppen darstellen…. Zitat Erich Kästner, “1922 begann ich mein Lehramtsreferendariat und ich begann das Lügen zu lernen”

Jürgen Müller / 12.12.2020

Die Schützer der “Schulgemeinschaft” sind Faschisten und dies ist ihre Sprache.

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