Peter Grimm / 23.09.2020 / 11:00 / Foto: Pixabay / 66 / Seite ausdrucken

Die Wiederkehr der Personen-Kennzahl?

Sollte es ein Beitrag der Bundesregierung zum 30. Jahrestag der Wiedervereinigung werden, etwas ähnliches, wie die mit der DDR untergegangene Personenkennzahl jetzt wieder einzuführen – diesmal für alle Deutschen? Oder ist – etwas überspannt – das kommende Registermodernisierungsgesetz (RegMoG-E) und das Identifikationsnummergesetz (IDNrG-E) damit zu vergleichen? Im medialen Corona-Fieber geht ja so manches unter, doch wenn man als im Osten Aufgewachsener von diesen Gesetzesvorhaben hört, denkt man unweigerlich an die alte Personenkennzahl.

Diese PKZ abgekürzte Kennziffer bekam jeder DDR-Bewohner mit seiner Geburt zugeteilt. Danach gab es keinen Verwaltungsakt, kein Dokument, keinen Antrag, keine Genehmigung, kein Konto, keinen Mietvertrag, keinen Arbeitsvertrag, keine Hochzeit, Scheidung oder Beerdigung mehr ohne PKZ. Über diese Zahl konnten die dazu befugten Behörden im SED-Staat problemlos und schnell alle relevanten Daten über einen Menschen abrufen.

Die PKZ hatte vor dreißig Jahren in der Bundesrepublik keine Überlebenschance – schließlich genossen die Bürger dort Datenschutz. Und für die Datenschutz-Gewohnten war die Vorstellung, dass ein Bürger für alle Behörden und Ämter eine einheitliche Nummer bekommt, über die alle Informationen zu ihm auf Knopfdruck abrufbar sind, ein Graus.

Inzwischen ist viel geschehen, und die Bürger mit derzeit im Corona-Ausnahmezustand eingeschränkten Bürgerrechten scheinen beim Thema Datenschutz im Vergleich zu damals deutlich desensibilisiert zu sein. Deshalb scheint sich auch kaum jemand für das Gesetz mit dem sperrigen Namen zu interessieren, dessen Grund-Idee die „Einführung einer registerübergreifenden einheitlichen Identifikationsnummer“ ist. Praktischerweise gibt es die schon, denn vor ein paar Jahren bekam jeder Bundesbürger ungefragt eine Steuer-Identifikationsnummer zugeteilt. In einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages wird der Gesetzentwurf so beschrieben:

„Die Steuer-ID soll nach dem Inhalt des durch Art.1 RegMoG-E neu zu schaffenden Identifikationsnummergesetz (IDNrG-E) künftig zusätzlich in 51weiteren, sehr unterschiedlichen Bereichen angehörenden Registern gespeichert werden, §1 IDNrG-E.Dies soll gemäß §2 Abs.1 IDNrG-Edie Zuordnung der in den Registern gespeicherten Daten zu einer Person (Nr.1) und den Abgleich der Daten unter den Registern (Nr.2) ermöglichen. Das Bundesverwaltungsamt soll die Aufgaben einer Registermodernisierungsbehörde übernehmen. Dazu gehört insbesondere, die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Basisdaten mithilfe der Steuer-ID abzurufen und den jeweiligen registerführenden Stellen zu den o.g. Zwecken zur Verfügung zu stellen, §6 i.V.m. §4 Abs.2 und 3 IDNrG-E.Basisdaten (§4 Abs.2 IDNrG-E) einer Person sind etwa Name, Vorname, Anschrift, Geburtstag und -ort, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten. Ferner werden gemäß §4 Abs.3 IDNrG-E Auskunftssperren nach dem Bundesmeldegesetz, das Datum des letzten Verwaltungskontakts (Monat, Jahr) sowie sog. Validitätswerte der erfassten Daten (§4 Abs.5 IDNrG-E) gespeichert.“

Erinnerung an das „Gesetz zur Erhöhung der Steuerehrlichkeit“

Schon als einst die Steuer-Identifikationsnummer eingeführt wurde, unkten Kritiker, dass damit die PKZ seligen Angedenkens zurückgekehrt sei. Ihnen wurde von den politischen Verantwortungsträgern seinerzeit entgegengehalten, dass niemand die Absicht habe, die Steuer-Identifikationsnummer zu einem anderen Zwecke zu verwenden, als die Zahlungen der Steuerpflichtigen besser zu verwalten.

Man hätte natürlich an dieser Stelle stutzig werden und sich an die Geschichte des „Gesetzes zur Erhöhung der Steuerehrlichkeit“ erinnern können. Falls ihnen die auch nicht mehr präsent ist, ein kurzer Rückblick:

Nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 wurde ein bis dato nicht existierendes Kontoregister geschaffen, in das die Banken alle deutschen Kontodaten einzuspeisen hatten. Niemand sollte mehr ein Bankkonto besitzen, von dem der Staat nichts wusste. Selbstverständlich, so versicherte die damalige rotgrüne Regierung, würde es nur um Ermittlungen und die Verhinderung der Terrorfinanzierung gehen. Zu keinem anderen Zwecke würden die Daten Verwendung finden. Aber ein paar Jahre später legte die rotgrüne Bundesregierung das erwähnte „Gesetz zur Erhöhung der Steuerehrlichkeit“ vor, das den Finanzämtern den Zugriff auf dieses Register erlaubte. Statt um „Steuerehrlichkeit“ ging es um eine Machtverschiebung. Viele – insbesondere Freiberufler und Selbstständige – hatten ein separates und dem Finanzamt unbekanntes Konto, um im Falle einer Kontenpfändung des Finanzamts zahlungsfähig zu bleiben.

Eine solche Kontenpfändung ist eine vom Amt verfügte Sperrung des Kontos, mit dem das Finanzamt in Streitfällen versucht, seine Ansprüche durchzusetzen. Und das geschieht durchaus auch in Fällen, in denen sich später vor Gericht herausgestellt hatte, dass das Amt im Unrecht war. Insofern konnte ein solches Extra-Konto durchaus eine Form der Notwehr sein. Mit der zentralen Kontodatei konnten die Finanzämter fortan alle Kontodaten eines Delinquenten ermitteln, wenn sie wollten.

Wird jetzt die Steuer-Identifikationsnummer zur neuen PKZ, wenn es nicht hinreichend Bundestagsabgeordnete oder Bundesverfassungsrichter verhindern? So schlimm ist es nicht, wird wieder versichert. Auch das zitierte Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages gibt sich abwägend, sagt aber in seinen Andeutungen, dass er den Gesetzentwurf nicht  für eindeutig verfassungskonform hält:

„Eingriffserhöhend wirkt sich der große Umfang des Verwendungsbereiches der Identifikationsnummer aus. Diese soll nach §1 IDNrG-E in 51 Registern aus verschiedenen, wesentlichen Lebensbereichen gespeichert werden und den Abruf und Abgleich der o.g. Daten ermöglichen. 

Die Umstände der Datenerhebung führen zu einer höheren Eingriffsintensität, wenn Vertraulichkeitserwartungen verletzt werden oder eine heimliche Datenerhebung ermöglicht und dadurch vorheriger Rechtsschutz faktisch verwehrt und nachträglicher Rechtsschutz zumindest erschwert werden. Zwar wird der Abruf und der Abgleich der Daten dem Betroffenen nicht in jedem Fall vorher bekanntgegeben oder diesem – etwa aufgrund der Beantragung einer Verwaltungsleistung bekannt sein – und damit vorheriger Rechtsschutz verwehrt. Durch das Datencockpit nach §9 Onlinezugangsgesetz in der durch Art.2 RegMoG-E geänderten Fassung besteht aber im Nachhinein Einblick in die stattgefundenen Datenverarbeitungen. Durch die so hergestellte Transparenz wäre jedenfalls die Einholung nachträglichen Rechtsschutzes nicht behindert. Die Datenverarbeitung nach dem IDNrG-E unterläge zudem der Kontrolle der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. 

„In der Gesamtschau mindestens offen“

Informationserhebungen gegenüber Personen, die den Eingriff durch ihr Verhalten nichtzurechenbar veranlasst haben, sind zudem grundsätzlich von höherer Eingriffsintensität als anlassbezogene. Setzen Personen ein Verwaltungsverfahren in Gang – sei es durch Beantragung oder ein sonstiges zurechenbares Verhalten so setzen sie auch einen konkreten Anlass für den Abruf und Abgleich der Daten. Anders ist dies nur, wenn ohne ein konkretes Verhalten von Personen Registerdaten überprüft werden. Dies ist durch das RegMoG-E nicht ausgeschlossen.

Die Schwere des Eingriffs nimmt auch mit der Möglichkeit der Nutzung der Daten für Folgeeingriffe in Grundrechte der Betroffenen zu.Die Nutzung der Identifikationsnummer zum Abruf von über die (Basis)-Daten im Sinne von §4 Abs.2 und 3 IDNrG-E hinausgehenden in den einzelnen Registern gespeichertenDaten ist nicht vorgesehen, aber auch nicht ausdrücklich durch eine Regelung im IDNrG-E ausgeschlossen. Da die Zweckbindung der Verarbeitung der Identifikationsnummer zudem nicht ausschließlich auf die Identifikation von Personen gegenüber der Verwaltung beschränkt ist, ist die Verarbeitung zu anderen Zwecken bis hin zur Nutzung der Steuer-ID in derPrivatwirtschaft rechtlich nicht eindeutig ausgeschlossen (vgl.Art.5 Abs.1 lit.b) und Art.6 Abs.4 DSGVO). 

Der Gefahr eines Datenmissbrauchs von innen und von außen begegnet der Entwurf durch technische Schutzvorkehrungen nach §7 Abs.2 IDNrG-E sowie durch Strafvorschriften in §17 IDNrG-E. Es ist eine wiederkehrende Prüfung durch den BfDI vorgesehen, §13 IDNrG-E. Auch durch technische Ausgestaltung und strafrechtliche Sanktionierung lassen sich die erheblichen Gefahrpotenziale aber nicht restlos beseitigen. Laut dem Bundesfinanzhof sei ein trotz Sicherheitsvorkehrungen verbleibendes Risiko eines erfolgreichen Hacker-Angriffs auf gespeicherte oder übermittelte Daten im überwiegenden Interesse des Gemeinwohls zwar hinzunehmen. Allerdings haben fachkundigeStellen insbesondere bereits Zweifel geäußert, ob das nicht durchgängig, sondern ohnehin nur für bereichsübergreifende Datenübermittlungen zur Anwendung kommende 4-Corner-Modell als Schutzvorkehrung genügt. 

In der Gesamtschau ist die Eingriffsintensität als hoch zu bewerten. Der Ausgang der Gesamtabwägung ist aufgrund des hohen Rangs der informationellen Selbstbestimmung und der bestehenden angesprochenen Unwägbarkeiten insbesondere hinsichtlich möglicher Zweckänderungen und dem Ausreichen der technischen Schutzvorkehrungen mindestens als offen anzusehen.“

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Hans-Peter Dollhopf / 23.09.2020

Frau Grimm Sie schreiben:  “@Ronald Bergfeld: Leider wird das, was vor unser aller Augen passiert, von kaum jemandem wahrgenommen.” Ebenso wie der Koran ein für typisch ungöttliche Usurpatoren optimiertes Handbuch zu Machterlangung und Herrschaft war und ist, derer zeitgenössisch praktizierten Erlangung, anschließender Stabilisierung und fortwährenden Expansion für die Ewigkeit, so ist die Bibel auch ein Machwerk und ein Geschenk von schreibenden Menschen für lesende Menschen. Johnny hatte nun echt erneut einen glücklichen Treffer in 2020, den hätte er “offenbar” auch nie nur geahnt. Weil die Gesamte Welt[!] seiner Generation schon mal überhaupt nicht, sondern erst den Europäern, eineinhalb Jahrtausende später, langsam, dämmerte! Doch nicht nur Kontinent Europa in Form seiner Westspitze enthüllte für sich allein in 1492 einen Globus! Nein, sondern gleichzeitig enthüllte Europa sich vor dem gesamten “Erdkreis” damit auch selbst! Das Malzeichen des Tieres? “Wer das Malzeichen nicht hat, oder den Namen des Tieres, oder seine Zahl, wird nicht mehr kaufen bzw. verkaufen können. (Offb 13,17)” Das Komplement zum Gelben Stern, das Nichttragenmüssen, war ebenso sein Zeichen, wie die Arierbinde mit dem Hakenkreuz (nun bald, “vollkommene Deutung”, Impfpass-App!). Das Malzeichen des Tieres im zurückliegenden Jahrhundert! Es kommt und kommt und geht durch die Zeiten und jetzt: Green Deal-Restriktionen für jegliche “freie” Unternehmung, Alltagsmaske für privat. Wer das Malzeichen nicht hat . . . der wird weder dies noch das! Nicht mehr entsprechend der Verfassung existieren!

Wolfgang Richter / 23.09.2020

@ Volker Kleinophorst - Geltung von Grundrechten und dies ohne Einschränkung? Gerade heute hat der gute Herr Scholz von den Sozen freundlich grinsend verkündet, daß neben der erhöhten Staatsverschuldung für dieses Jahr selbige für kommendes Jahr weiter ausgebaut wird, + 96 Milliarden Neuschulden, glatter Verfassungsbruch, auch Bruch von EU-Recht (Maastricht-Vdertrag) aber offenbar juckt es keinen, wird mit irgendwas um “Corona” entschuldigt und begründet, und gut ist es, Mediale machen auch kein Boh-Hei, egal Verfassungsrecht nach Gutdünken. Und sicher gibts dafür im Bundestag und Bundesrat die erforderliche 2/3-Mehrheit. Und so gehen die selben Leute mit Verfassungsrecht um, die den Maskenverweigerer mit Bußgeldern tyrannisieren und sich auf irgendwas mit “Werte” und Solidarität berufen.

Caroline Neufert / 23.09.2020

Danke für diesen Beitrag

Hans-Peter Dollhopf / 23.09.2020

Der Passage vor dem Satz “Eine abschließende Klärung der Reichweite der Öffnungsklausel und des Maßstabes der „geeigneten Garantien“ im Sinne von Art. 87 DSGVO durch den Europäischen Gerichtshof steht noch aus.” auf Seite 8 des verlinkten Gutachtens entsprechend hält hier der EU-Apparat durch die DSGVO die Zügel über dieses womögliche Attentat der GroKo auf die von ihnen Parteienstaatsbeherrschafteten locker in der Hand! Daraus geht die wahre Natur von Politikfindung auf EU-Niveau unschön hervor als maschinenartig geistlose Veräußerung des politisch-historischen Erbes der europäischen Aufklärung und es passt, dass die kleine parlamentarische Anfrage von der grünen Europhilpartei kam! Die versteht sich doch vor Ort als der willigste Vasall der Herrenreiter am supranationalen Firmament und beansprucht garantiert nicht die Vertretung der abhandengekommenen Frei-Demokraten, nein! Ziel der Grünen ist hier Klärung der Frage, ob denn wahrhaftig alles mit rechten EU-Dingen zugeht.

Sam Lowry / 23.09.2020

@Arthur Erhardt: “Ja, sicher etwa 100 von 18 Mio.”. Der Chaos Computer Club, Akif Pirincci und Ken Jebsen…

Gabriele Klein / 23.09.2020

@Rades, na ja, aber ich darf mal vorsichtig vermuten: Personennummer ist nicht gleich Personennummer.  Es geht nicht um die Nummer an sich sondern um die damit einhergehenden Befugnisse   Neue Nummern führt man offenkundig ein, um diese zu erweitern wie aus diesem Artikel hervorgeht Vielen Dank Herr Grimm,  für das neueste aus dem parlamentarischen “Sommer - und Coronaloch”

Karla Kuhn / 23.09.2020

Ruth Rudolph, “@Sam Lowry Das ist doch ganz einfach. Die Illegalen und die Clanmitglieder werden davon ausgenommen. Haben doch jetzt schon Sonderrechte.”  Jens Frisch, “Wir leben in Mielkes feuchtem Traum!” Beides scheint doch schon voll zu funktionieren, fehlt nur noch die ARMBINDE mit der dazugehörigen Farbe (für die Partei) und die NUMMERN Tätowierung am Unterarm.  Bernd Ackermann, ” Btw, die Pharmaunternehmen fordern gerade von der EU-Komission eine Befreiung von der Haftung bei unerwarteten Nebenwirkungen von zukünftigen Corona-Impfstoffen. ”  Wahrscheinlich wissen die, daß vor allem der RNA Impfstoff, MASSIVE GESUNDHEITLICHE SCHÄDEN und auch viele Todesfälle verursachen kann. WENN das Nicht der Fall wäre, brauchen sie von der EU Kommission auch keine “Befreiung”  Was absolut rechtlich gar nicht durchsetzbar sein DÜRFTE !!  Aber ich traue mittlerweile der Politik ALLES zu aber wirklich ALLES !! Sollen die 7 Milliarden Menschen ein riesiges VERSUCHSFELD für SKRUPELLOSE Typen werden ??  Dann muß bei denen zuerst ALLES zwangsausprobiert werden !! Schon alleine das Ansinnen der Pharmaindustrie ist für mich kriminell. Aber wie sich die ethische und moralische Gesinnung vieler “sogenannter Macher” , besonders in den letztem 15 Jahren zum negativen verändert hat, m.M.n. ist gefährlich und abartig ! Thomas Brox, “Das ist der gleiche “Staat”, der seit zehn Jahren unfähig ist die Fingerabdrücke von Migranten zu nehmen und in einer zentralen Datenbank abzuspeichern.”  GENAU SO ist es !

H. Heider / 23.09.2020

Hier in Finnland hat jeder seine Personenkennziffer, sogar die Ausländer, die sich eine Immobile kaufen oder ein Bankkonto eröffnen wollen. Ohne meine Personenkennziffer wäre ich hier so etwas wie ein Hund ohne Schwanz.

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Peter Grimm / 23.04.2024 / 06:05 / 94

Anleitung zum vorbeugenden Machtentzug

Was tun, wenn die AfD Wahlen gewinnt? Das Votum des Wählers akzeptieren? Oder vielleicht doch schnell noch mit ein paar Gesetzen dafür sorgen, dass sie…/ mehr

Peter Grimm / 12.04.2024 / 06:15 / 136

Kein Drama beim Höcke-Duell

Dass Thüringens CDU-Chef Mario Voigt mit seinem AfD-Pendant Björn Höcke in ein TV-Duell ging, sorgte für Aufsehen und Protest. Heraus kam eine ganz normale Fernsehsendung,…/ mehr

Peter Grimm / 11.04.2024 / 12:45 / 50

Die Rundfahrt eines Polizeibekannten

Der Irrwitz deutscher Asylpolitik zeigt sich zuweilen auch in absurden Geschichten aus dem Polizeibericht. Bei zu vielen Asylbewerbern drückt sich das Verhältnis zur Gesellschaft im…/ mehr

Peter Grimm / 09.04.2024 / 06:15 / 140

Droht eine Landesregierungs-Entmachtung nach AfD-Sieg?

Fünf Jahre nach dem „Rückgängigmachen“ einer Ministerpräsidentenwahl überlegen Juristen jetzt, wie man missliebige Landesregierungen mittels „Bundeszwang“ entmachten und zeitweise durch einen Staatskommissar ersetzen könnte. Sie…/ mehr

Peter Grimm / 03.04.2024 / 13:00 / 33

Wer darf Feindsender verbieten?

Wenn Israel das Gleiche tut wie EU und deutsche Bundesregierung zwei Jahre zuvor, dann ist selbige Bundesregierung plötzlich besorgt. Bei Doppelstandards ist Deutschland immer noch…/ mehr

Peter Grimm / 30.03.2024 / 09:00 / 75

Durchsicht: Die populärste Kommunistin?

Sahra Wagenknecht verteidigte als Kommunistin die DDR und begeistert heute selbst Konservative. Klaus-Rüdiger Mai beschreibt, wie die Frau zu verstehen ist. / mehr

Peter Grimm / 24.03.2024 / 12:00 / 77

Fürchtet Putin Angriffe aus verdrängten Kriegen?

143 Todesopfer hat der Anschlag auf ein Konzert in der Moskauer Region gefordert. Der Islamische Staat hat sich dazu bekannt, doch der Kreml hätte gern andere…/ mehr

Peter Grimm / 18.03.2024 / 10:00 / 78

Durchsicht: Migrationstheater im Bundestag

Am Freitag debattierte der Bundestag wieder einmal über die Migrationskrise. Die Selbstdarstellung der Nach-Merkel-CDU war, wie auch die Reaktion aus der SPD, bemerkenswert. Politisch wenig…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com