Teil 1: Autowaffe und paradoxe Intervention
Ein Auto kann eine Waffe sein: Ich meine nicht einen 90-Jährigen, der am Zebrastreifen das Gaspedal mit der Bremse verwechselt, sondern einen Attentäter, der das Gaspedal mit böser Tötungsabsicht durchtritt.
Nicht genau aus diesem Grund, aber aus naheliegend anderen kausalen Zusammenhängen ist es bei der Führerscheinprüfung nicht unerheblich, die Zurechnungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Absolventen in technischer wie geistiger Hinsicht zu überprüfen. Politische oder religiöse Motive werden dabei nicht abgefragt, auch nicht der Testosteronspiegel, die Impulskontrolle oder das Schlafverhalten. Zumindest noch nicht.
Dennoch: Ein PKW oder LKW kann eine tödliche Waffe sein – das wissen wir seit dem französischen Nationalfeiertag 2016 in Nizza und dem vorweihnachtlichen Breitscheidplatz in Berlin, ebenfalls 2016. Deshalb wäre es folgerichtig, eben genau solche weltanschaulichen Motive in die Prüfung miteinzubeziehen, die Menschenverachtendes beinhalten – es ginge also um eine Art philanthropische Gesinnungsprüfung als Bestandteil der Fahrerlaubnis. Verstehen sie den Konjunktiv nicht falsch, ich spekuliere nur.
Papiertiger und Generalverdacht
Das wäre dann die typisch deutsche Antwort auf eine dystopisch verstörende Realität, der man mit unpassend anmutender, bürokratischer Prävention beikommen möchte. In der Psychotherapie nennt man solche Maßnahmen paradoxe Intervention. Im Pas de deux aus Therapeuten und Patient scheint das angemessen und vielleicht wirksam. Ob es auf die deutsche Politik übertragbar ist, erscheint mir jedoch zweifelhaft. Sie inszeniert sich tatsächlich immer häufiger wie eine psychotherapeutische Maßnahme à la „paradoxe Intervention“: Der unergründliche Bürger als Patient „unserer Demokratie“. Ein psychopathologischer Verdachtsfall, den man notorisch beäugt, um seinen (politischen) Funktionsstörungen gegebenenfalls „paradox“ entgegenzuwirken.
Auf der anderen Seite produziert man gern Papiertiger in Deutschland – wie die herrlich sicher klingende, „klingenfreie“ Messerverbotszone, die von denen akribisch geachtet wird, die ihr langes Küchenmesser ohnehin nur für den Küchengebrauch vorsehen und denen unversehens auch nie ein Messer in der Tasche aufgeht. Welch’ Illusion: Ein potenzieller Messerstecher oder Auto-Attentäter wird das zur Tat notwendige Corpus Delicti sicher nicht zuhause belassen, nur weil er ausgerechnet in diesem Punkt die Vorschriften und Gesetze zu befolgen bereit wäre. Das heißt, solche Maßnahmen und Einschränkungen sind offensichtlich nur für Zeitgenossen, die bestrebt sind, sich a priori an die Gesetze zu halten – also „zuverlässige“ Bürger. Alle anderen juckt es nicht.
Würde man in der Führerscheinprüfung bei einem Anwärter religiös-fanatische Motive ausmachen und ihm folglich den Führerschein verwehren (behördlich: „versagen“), würde er die unsachgemäße und unerlaubte Nutzung eines PKW ohne gültigen Führerschein ohnehin betreiben, um sein fanatisches Vorhaben zu vollenden, falls er es denn vorhat. Da versagt jedes Gesetz zuverlässig. Das gilt auch für Messerattacken auf öffentlichen Plätzen oder den Gebrauch von Handfeuerwaffen im Drive-by-Shooting vor Nachtclubs und Dönerläden. Unerhört: Kriminelle und Attentäter machen alles illegal, obwohl man es ihnen verboten hat! Doch bürokratische Papiertiger und Generalverdacht sind politische Faltgebirge, hinter denen sich Politiker vor den Bürgern verschanzen – nicht vor den Kriminellen, für die sie oftmals deutlich mehr Sympathien hegen als für widerborstige Bürger – gehören die Täter doch nach postmarxistischer Raison d’être meist eher zu einer Opfergruppe (es sei denn sie sind „mwd“, männlich, weiß, deutsch).
Letzte mahnende Ruine seiner matten „Ära“
Der gesellschaftliche Normalfall ist: Wer eine potenzielle Waffe besitzt, will sie gar nicht als solche für eine Untat nutzen. Wer ein Auto, einen Baseballschläger, einen Hammer, eine Axt, Kettensäge oder Sense, ein Filetiermesser, Salzsäure oder andere galvanische Substanzen zur Verfügung hat, wird diese im Rahmen seiner geprüften Zuverlässigkeit in Sport, Freizeit und bei der Arbeit nutzen und peinlichst darauf achten, Schaden von seinen Mitbürgern fernzuhalten – allein aus Haftungsgründen. Das gilt natürlich auch für Jäger und Sportschützen. In einem Rechtsstaat lohnt es sich für Bürger, das Recht zu befolgen. Für einen Attentäter oder Terroristen ist genau das kein Lohn, auf den er abzielt.
In Deutschland leben 21,8 Millionen Menschen mit Einwanderungsgeschichte und 14,1 Millionen Ausländer. Der Migrationsanteil beträgt rund 31,1 Prozent. Angenommen, man würde dieses knappe Bevölkerungsdrittel unter den statistisch begründeten Generalverdacht stellen, eine latent höhere Motivation für Attentate mit PKW oder LKW zu haben. Und man wollte aus diesem Grund allen unbescholtenen Führerscheinbesitzern mit Migrationshintergrund nachträglich jene geforderte „Zuverlässigkeit“ absprechen, um ihnen dann die Fahrerlaubnis zu entziehen. Angenommen man würde das mit dem Sicherheitsbedürfnis der anderen zwei Drittel der Bevölkerung begründen: Das wäre ziemlich überzogen – und äußerst illiberal wäre ein solches Konstrukt auch.
Nein, eine so absurde Diskriminierung, solch ein halluzinierter Generalverdacht wären unseres Landes, „unserer Demokratie“ völlig unwürdig. Es wäre skandalös, einfach so viele unserer Mitmenschen so skrupellos zu verdächtigen. Ich bin sicher: Alle gut meinenden Omas der Republik würden auf die Straße gehen und das Kanzleramt in seinen Grundfesten so erschüttern und niederbrüllen, dass nur noch Friedrich Merz’ Brandmauer stehen bliebe. Sozusagen als letzte mahnende Ruine seiner matten „Ära“.
Teil 2: Schusswaffe und Zuverlässigkeit
Damit komme ich zu einem aktuellen, ähnlichen Thema: Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat jüngst klargestellt, dass im Zusammenhang mit einer AfD-Parteizugehörigkeit die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen werden kann. Entsprechend teilte man mit: „Um die Allgemeinheit vor den extremen Gefahren von Waffen zu schützen, muss der Staat nicht warten, bis Straftaten oder Schäden eingetreten sind, sondern kann Risiken bereits im Vorfeld minimieren“.
Diese Entscheidung gibt den Behörden die Rechtssicherheit, AfD-Mitgliedern beziehungsweise Unterstützern der Partei die Waffenbesitzkarte zu entziehen. Im Waffengesetz zählt zu den Voraussetzungen einer waffenrechtlichen Erlaubnis der Terminus der „Zuverlässigkeit“. Demnach gelten Personen als „unzuverlässig“, die eine Vereinigung unterstützen, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Das können einfache Parteimitglieder der AfD sein aber auch aktive Unterstützer, stellte das Gericht klar. Zurzeit werden vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft: die AfD-Landesverbände in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg.
Der Verfassungsrechtler an der Universität Jena, Professor Michael Brenner, ordnete in einem Interview mit der Deutschen Welle die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wie folgt ein: „Aufgrund der Änderung des Waffengesetzes kann mittlerweile auch Personen, die unzuverlässig sind, der Waffenschein entzogen werden und das Gesetz wertet die Mitgliedschaft in einer extremistischen oder verfassungsfeindlichen Organisation eben als Grund für die Annahme der Unzuverlässigkeit. Das ist der Hintergrund dieser Initiative des Thüringer Innenmisters. Diese (EU-)Richtlinie ist ja nicht gegen politische Parteien gerichtet.“
Dieses eindeutige juristische Judikat
„Es ist eine Feuerwaffenänderungsrichtlinie, die in der gesamten europäischen Union gilt, und deswegen ist es, glaube ich, nicht angemessen, von einer politischen Motivation oder einer politischen Intention zu sprechen. Wenn eine Partei und deren Mitglieder als verfassungsfeindlich eingestuft werden – als extremistisch eingestuft werden – dann hat das ja auch gute Gründe, dass Waffen in den Händen dieser Extremisten, die ja verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, nichts zu suchen haben. Das ist also eine Maßnahme, die gegen Extremismus gerichtet ist, gegen Verfassungsfeinde gerichtet ist, aber letztendlich keine politische Intention hat. Es ist in der Richtlinie vorgesehen, auch im Waffengesetz, dass für die Erteilung eines Waffenscheines mittlerweile eine Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden vorgenommen werden muss. Die Erkenntnisse werden dann einfließen in die Beurteilung der Frage, ob ein Waffenschein erteilt werden darf oder auch verlängert werden darf. Also das betrifft alle, auch die Jäger. Auch die müssen, wenn sie ihren Jagdschein verlängern lassen wollen, eine solche Regelanfrage über sich ergehen lassen. Und dann wird bei den Mitgliedern der AfD oder auch sonstiger extremistischer Parteien in der Regel davon ausgegangen werden – und ausgegangen werden müssen –, dass sie unzuverlässig sind. […] Die Änderung des Gesetzes ist erst vor kurzem vorgenommen worden – und bis die Mühlen der Verwaltung hier ins Laufen kommen dauert das eben ein bisschen – aber wir haben natürlich dieses eindeutige juristische Judikat, dass die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden kann und das war dann letztendlich der Impetus für die Initiative des Thüringer Innenministers. […] Also ein rechtlich ganz normaler Vorgang.“
Aber es geht nicht nur um den Entzug der Waffenbesitzkarten. Brenner erklärt weiter: „Es wird für Beamte ohnehin, ob Polizist oder Lehrer oder sonstige Beamte eng werden, wenn sie einer Partei angehören, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Das kann in letzter Konsequenz dann zum zwangsweisen Verlassen des Dienstes führen, zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. […] Das ist die notwendige Konsequenz.“
Der Rechtswissenschaftler zeigt den „demokratischen Nutzen“ dieser Initiative auf: „Also keine Waffen den Feinden der Demokratie, der freiheitlichen Demokratie, und deswegen ist die Konsequenz ganz klar: Wenn jemand einer extremistischen Partei angehört, muss er damit rechnen, dass er aus dem Staatsdienst entfernt wird. Das ist eine logische Konsequenz der Tatsache, dass jeder Beamte sich hinter die freiheitliche demokratische Grundordnung stellen muss und die nicht nur irgendwie hinnehmen muss, sondern er muss sich aktiv für diese freiheitliche demokratische Grundordnung einsetzen. Und das ist eben nicht zusammenzubringen mit der Mitgliedschaft in einer extremistischen und vom Verfassungsschutz beobachteten politischen Partei.“ Soweit der Professor aus Jena.
Welche „Waffen“ werden dann demnächst verboten?
Es ist davon auszugehen, dass es der „Impetus“ des amtierenden Innenministers von Thüringen, Georg Maier (SPD), ist, „unsere Demokratie“ vor und nach der Wahl in Thüringen und Sachsen-Anhalt abzusichern vor einer nicht unerheblichen Mehrheit von Wählern, die nun in der Lesart des Juste Milieu als „Verfassungsfeinde“ angesehen werden. Man kommt nicht umhin, eine klare Intention hinter dem „Impetus“ des Innenministers zu sehen (da kann der Professor noch so beschwichtigen). Es gilt die Eskalation: Wenn AfD, dann Drohkulisse, Waffenscheine weg, Beamte diszipliniert, Staatsdienst passé, Wähler diskreditiert. Demokratie bekommt man eben nur für das richtige Kreuz.
Es geht anscheinend nicht nur um das Waffenrecht an sich, das hier als Nukleus für eine ausgeklügelte Kaltstellung der AfD-Wählerschaft jenseits der Machbarkeit des einst so hoch favorisierten Parteienverbots logiert. Die Partei kann vor den Landtagswahlen nicht mehr verboten werden, aber sie kann strukturell geschwächt werden, ihre Mitglieder können sozial, wirtschaftlich und arbeitsrechtlich unter Druck gesetzt werden. Gleichzeitig wird ein rechts-revolutionäres Szenario an die Wand gemalt, das nach Umsturz und Putsch mit Waffengewalt klingt, was man nun zu verhindern aufgerufen ist. Mit diesem Narrativ wird sich noch einiges ausdeklinieren lassen, das AfD-Mitgliedern, ihren Sympathisanten, stillen Gesinnungsfreunden und vielleicht auch Uneindeutigen angeheftet werden kann, um politisch daraus Kapital zu schlagen. Dass der Staat nun die Gesinnungsprüfung mithilfe des Verfassungsschutzes ohne Datenschutz des Einzelnen großflächig organisieren darf, ist allein genommen eine Katastrophe für die bürgerlichen Abwehrrechte.
Und man muss im Ernst fragen: Meint das Juste Milieu jetzt wirklich, dass alle AfD-Mitglieder, Sympathisanten und Unterstützer Extremisten sind, die mit ihren Waffen in den Händen verfassungsfeindliche Ziele verfolgen? Die Bejahung dieser Frage ist den Worten von Michael Brenner zu entnehmen. Das ist also die offizielle Linie und Auslegung, der man folgen will. Welche „Waffen“ werden dann demnächst verboten? Autos, Medien, Demonstrationen gegen die Regierung, das Grundgesetz? Man muss doch nur Autofahrer, Journalisten, Demonstranten und alle, die sich auf die Freiheit berufen, irgendwie als Verfassungsfeinde oder nebulöse Gefahr ausdeuten… So geht das in einem Land, in dem Minister Judikate von Gerichten bekommen, mit denen sie die Zuverlässigkeit des einzelnen Bürgers definieren und kontrollieren dürfen. Wahnsinn, die Waffen des Staates: Wer hat sie diesen Hasardeuren in die Hand gegeben?
Dieser Text erschien zuerst in gekürzter Fassung im wöchentlichen Newsletter von Achgut.com (jeweils am Freitag), den Sie hier kostenlos bestellen können.

„Welche “Waffen„ werden dann demnächst verboten?“, fragt der Autor.
Geschichtsbücher, Veröffentlichungen älter als 2 Tage, alternative Medien.
Dazu wird das „Gute-Geschichtskenntnis-Gesetz“ erlassen, zu dessen Durchsetzung wird ein Ministerium füre Wahrheit gegründet (Kurzwort: Miniwahr).
Die Würde des Menschen ist unantastbar ! Isch hann dä och net anjetast , hät die Aap jesaht , isch hann dä direkt op die 12 „ ussjenokkt “ !
Ich verstehe den Gedanken, aber das ist keine paradoxe Intervention, das ist einfach nur bekloppt und vollkommen irre, was da passiert.
Erklärbar IMHO auch nur noch mit einer Massenpsychose und völligem Realitätsverlust.
„Um die Allgemeinheit vor den extremen Gefahren von Waffen zu schützen, muss der Staat nicht warten, bis Straftaten oder Schäden eingetreten sind, sondern kann Risiken bereits im Vorfeld minimieren“.
Hört sich nach Generalprävention an. Der Staat als Arzt am Volkskörper. Vorbeugende Bekämpfung von wucherndem Fremdgewebe.
Genau das war einst das Betätigungsfeld der Geheimen Staatspolizei.
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Ausgezeichnete Analyse. Das historische Beispiel lautet: (Genossen), „es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand Haben“, das meint doch DDR2.0, oder?
Rechtswissenschaftler, die diesen hinterhältigen AfD-Abwehrkampf gegen jeden Demokratiesinn gutheissen, verdienen nur ein Urteil: „ Furchtbare Juristen“!
Herr Nicolay, die „paradoxe Intervention“ müssen Sie noch mal theoretisch durchdringen. Es geht nicht um bizarr falsche Massnahmen, sondern darum, jemanden mit speziellen Ängsten genau diesen Ängsten wiederholt in steigender Intensität auszusetzen. Quasi eine Art Desensibilisierung.D.h. wir sollten jetzt jeden Tag dieses Rechtsgutachten von Michael Brenner vorgelesen bekommen, bis wir vor Wut platzen…