Thomas Maul, Gastautor / 28.08.2021 / 16:00 / Foto: NASA / 64 / Seite ausdrucken

Die Vertuschungs-Spirale

Die Regierung steht unter dem Zwang, ständig neue Rechtsverstöße begehen zu müssen, um die Aufdeckung der vorangegangenen zu hintertreiben. 

Kürzlich hat Jochen Ziegler für Achgut die neueste Covid-Impfstoff-Studie aus dem Hause Pfizer/BioNTech analysiert. Unfreiwillig sagt die Pfizer-Studie auch etwas zur Gefährlichkeit des Virus. Da keiner der über 45.000 Probanden im Corona-Zusammenhang gestorben ist und nur 0,26 Prozent der Ungeimpften einen schweren Verlauf hatten, ist der SARS-CoV-2-Erreger in etwa so bedrohlich wie das „gemeine Schnupfenvirus (Rhinovirus)“. 

Überraschend ist das nicht. Zu keinem Zeitpunkt der „Pandemie“ seit Frühjahr 2020 ist von offizieller Seite je bestritten worden, dass die vorgeblichen „Corona-Toten“ im Median unter drei schweren Vorerkrankungen litten und älter geworden sind als die durchschnittliche Lebenserwartung. Nur, was das bedeutet, ist selten, auch unter Kritikern der antiepidemischen Maßnahmen, so prägnant formuliert worden wie ebenfalls kürzlich auf Achgut:

Es kann doch eigentlich auch ohne tiefere statistische Analyse kein Zweifel daran bestehen, dass die Todesfälle „mit Coronavirus“ (das heißt mit einem positiven PCR-Test) Teil des normalen und nicht verhinderbaren Sterbegeschehens in Deutschland sind. Und das ist auch überall sonst auf der ganzen Welt so – völlig unabhängig von den jeweils ergriffenen Maßnahmen. Da das Virus Kindern und Jugendlichen nichts tut […], wird man „mit Corona“ im Schnitt sogar noch etwas älter als der Rest der Bevölkerung. Das Coronavirus (beziehungsweise der positive PCR-Test) ist mit Bezug auf das Ergebnis „Tod“ eine statistische Zufallsvariable – wie Fußpilz oder das Tragen roter Socken.

Wir wissen aus Veröffentlichungen des RKI, des BMG und des Statistischen Bundesamtes, dass das Corona-Geschehen keinen Einfluss auf die gesundheitspolitischen Parameter (Krankenstand, Arztkonsultationen, Krankenhausbettenbelegung inkl. Intensivstationen inkl. Beatmung) hatte und weder für 2020 noch fürs erste Halbjahr 2021 eine Übersterblichkeit zu verzeichnen ist, wenn man die Entwicklung der Bevölkerungs- und Altersstruktur in Rechnung stellt. Weil als „Covid-19-Fall“ nach Angaben des RKI schlicht jeder positive PCR-Test „unabhängig vom Vorhandensein und der Ausprägung einer klinischen Symptomatik“ gezählt wurde, als „Covid-19-Toter“ jeder, der binnen 28 Tagen nach einem positiven PCR-Test gestorben ist, sind zahllose „unechte Fälle“ (Drosten), das heißt gesunde und nur mild erkrankte Menschen, in die offiziellen Pandemie-Statistiken eingeflossen. 

Corona-IFR von 0,15 – Tendenz fallend

Zugespitzt kann kein einziger Mensch im strengen todesursächlichen Sinn an Corona gestorben sein, wenn es keine corona-assoziierte Übersterblichkeit gibt. Selbst John Ioannidis, der die offizielle Totenzählung infrage stellt und aufs Tötungspotenzial einiger Maßnahmen hinweist, aber beim Bestimmen der Corona Infection Fatality Rate (IFR) mit den amtlichen Zahlen arbeitet, korrigierte die IFR stets nach unten. Kam er mittels des von der WHO abgesegneten Verfahrens zunächst auf eine mittlere globale IFR von 0,23 und für unter 70-Jährige auf 0,05 – so korrigierte er die IFR noch im letzten Jahr auf 0,15 bis 0,2 (und für unter 70-Jährige auf 0,03 bis 0,04), während er mit einer aktuellen Publikation von Ende März 2021 eine mittlere globale IFR von 0,15 errechnet, Tendenz weiter fallend… Damit sind wir wieder im Gefahrenbereich des „gemeinen Schnupfenvirus (Rhinovirus)“ oder eben in dem der bisher allgemein als vergleichsweise harmlos eingestuften vier bekannten humanen Coronaviren, mit denen sich Kinder häufig herumschlagen, von denen Erwachsene nichts merken und die am Ende des Lebens, was tautologisch ist, „tödlich“ sein können.

Auch wenn es selbst unter den Maßnahmen-Kritikern in dieser Deutlichkeit wenige so recht wahrhaben wollen: Es ist ein Schnupfen oder ein nichtiges, inhaltsleeres PCR-Test-Erzeugnis, das seit anderthalb Jahren einen Ausnahmezustand begründen soll. Zwar ist diese Erkenntnis nicht zwingend Voraussetzung, um die Maßnahmen rational und glaubwürdig zu kritisieren und die Bürgerrechte gegen sie zu verteidigen. Denn selbst angesichts einer echten Pest wären etwaige Abwehrmaßnahmen auf ihre Erforderlichkeit, ihren Nutzen (Zweckmäßigkeit), ihr direktes und indirektes Schadenspotenzial nüchtern zu prüfen und müssten in Hinblick auf die Suspendierung von Grundrechten auch bei nachgewiesener Erforderlichkeit und positiver Nutzen-/Schaden-Bilanz noch verhältnismäßig sein. 

Perpetuierende Psychose oder Selbsthypnose

Die Einsicht in die reale Harmlosigkeit des Coronavirus schärft aber den Blick nicht nur für das Ausmaß der verfassungsrechtlichen Unverhältnismäßigkeit des staatlichen Agierens. Zwecks Illusionsvermeidung über Möglichkeiten der Aufklärung wäre zu konstatieren, dass sich weite Teile der Medien und der Bevölkerung in einer sich perpetuierenden Psychose oder Selbsthypnose verlieren, dass von der Regierung und ihren Beratern schon lange nicht mehr erwartet werden kann, von diesem oder jenem zutage tretenden Fakt dazu bewegt zu werden, den Ausnahmezustand zu beenden. Vielmehr handelt die Regierung seit April 2020 im Modus der Vertuschung, steht sie unter objektivem Zugzwang, ständig neue Rechtsverstöße begehen zu müssen, um die Aufdeckung der vorangegangenen zu hintertreiben. 

Mitte April 2020 veröffentlichte Professor Homburg mit Verweis auf RKI-Grafiken und -Zahlen in der Welt den Nachweis, dass die ersten Maßnahmen erst einsetzten, als alles längst vorbei war und dennoch nichts Schlimmes geschehen ist. Trotzdem wurde Ende April die Maskenpflicht eingeführt, um das Gefühl der Gefahr wirklich, präsent und allgegenwärtig zu machen. Unter der Maske wurden alle vormals geteilten Gewalten eins. Von da an hatte der Wahnsinn Methode, folgte eine Groteske ungebremst auf die andere. Ausdehnung der Isolationshaft für die Alten und der Berufsausübungsverbote auf Monate, fortgesetzte Quarantänisierung Gesunder, kontraindizierte Test- und Maskenpflicht für Kinder, staatliche Regulierung privater Treffen in den eigenen vier Wänden, Hausdurchsuchungen bei Ärzten, die Masken-Atteste ausstellen, ebenso bei Richtern, die missliebige Urteile fällen. Demonstrationsverbote für Regierungskritiker. Einführung indirekten bis direkten Impfzwangs für ein Vakzin, das womöglich mehr Schaden anrichtet als das Virus. All das kann nicht mehr aufhören, weil, sobald es aufhörte, der Irrsinn und die Rechtsbrüche als solche aufflögen, weil der Punkt, da ein gegenseitiges Verzeihen noch möglich und vielleicht auch wünschenswert war, längst überschritten ist…

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Leserpost

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Helge Grimme / 28.08.2021

Den Punkt des Verzeihens haben die Verantwortlichen schon vor dem Maskendebakel 2020 überschritten. Konsequent lebten sie „Kompetenz“, genauso wie bei der aktuellen Überschwemmungskatastrophe. Eine schonungslose Aufarbeitung des ganzen Geschehens bei uns und eine an der Schärfe Chinas in diesen Dingen orientierte Prüfung auf Korruption und mangelnde Pflichterfüllung wären das Mindeste. So sähe ein Rechtsstaat aus, dem der Staatsbürger vertrauen, mit dem er sich identifizieren könnte!

Michal Scholze / 28.08.2021

Das Gleiche gilt auch für die Klima-HHysterie.

Franck Royale / 28.08.2021

Die deutsche Politik wurde angefixt und ist nun pandemiesüchtig. Nachbar Dänemark macht schon eine Entziehungskur und versucht den - wie nennen wir das jetzt; Pandexit? Begründen tun sie den Kuraufenthalt damit, daß „die Pandemie unter Kontrolle sei und das Land „rekordhohe Impfraten“ habe. War die Pandemie jemals nicht „unter Kontrolle“? Grotesk was die Welt dazu heute morgen schreibt: „Kopenhagen nimmt damit angesichts deutlich höherer Fallzahlen als hierzulande natürlich ein gewisses Risiko in kauf.“ Wir haben also in DK eine „rekordhohe Impfquote“ und „deutlich höhere Fallzahlen“ im Vergleich zur BRD. Finde den Fehler.

Ellen Koropey / 28.08.2021

Schauen Sie alle sich das YouTube Video von Ernst Wolff-WEFF 2021 an. Das bringt neue Erkenntnisse in die wiederkäuenden Debatten.

Wiebke Ruschewski / 28.08.2021

Der Zeitpunkt zum Einlenken war meiner Einschätzung nach im April/Mai 2020. Sehenden Auges lies man das Zeitfenster zufallen und hangelt sich bis heute von einer Lüge zur anderen. Wenn man wirklich wollte, könnte man sich auch heute noch irgendeine Story überlegen, um die Maßnahmen zu beenden. Ein großer Teil der Bevölkerung glaubt diesen Müll seit über einem Jahr ohne eine Spur von Zweifel. Sie würden auch das glauben. Statt dessen versucht man das Unvermeidliche solange es geht in die Zukunft zu schieben. Verantwortungsvolles Handeln sieht definitiv anders aus. Zum kotzen!

Stefan Weyhenmeyer / 28.08.2021

wenn Politiker an der Macht bleiben wollen, nehmen sie jede Geschichte, die ihnen hilft. Und jetzt bietet Corona die Möglichkeit, den tollen Krisenmanager zu geben, der die Bevölkerung rettet. Und in den ängstlichen Industrieländern wird an eine solche Geschichte auch gerne geglaubt. Leider führt das dazu, dass der Staatseinfluss auf die gesamte Wirtschaft rapide steigt.  Das kann man mögen oder auch nicht. Ich sehe die Gefahr, dass es in einer DDR 2.0 endet.

Manfred Paulsen / 28.08.2021

Kurzer Prozess bezeichnet umgangssprachlich ein abgekürztes Gerichtsverfahren, das sich durch bestimmte Vereinfachungen auszeichnet, um im Interesse der Wiederherstellung der Grundrechte der Bürger aus rechtspolitischen Gründen zu einem Abschluss zu gelangen und die Merkelfaschisten in Berlin und die faschistuioden Handlanger aus Justiz, Polizei, und alle Helfer der BRD GmbH in den Bundesländern einem Volksgericht zu überstellen. Solche Vereinfachungen können z. B. eine Einschränkung von Rechtsmitteln bei der Beweisaufnahme wegen Hochverrat und geplanten sowie vollendeten Mord in tausenden Fällen am deutschen Volk im beschleunigten Strafverfahren zur Vollstreckung der zu erwartenden Haft, oder Todesstrafe führen. Das Justizversagen rechtfertigt die Einsetzung und Durchführung eines abgekürzten Verfahrens.

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